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Geblitzt, macht es hier Sinn Einspruch einzulegen.

Hallo,

mich haben sie kürzlich in Heidelberg mit einem Lasergerät geblitzt.
21 Km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nun macht dieser 1 Km/h ja einen enormen Unterschied aus.

bis 20 Km/h = 30 Euro
ab 21 Km/h = 70 Euro , 1 Punkt .

Was meint ihr , macht es Sinn hier einspruch zu erheben und die Messung anzuzweifeln, oder sind diese Laserpistolen so genau das ich da auf verlorenem Posten bin ?

Bin schon ewig nicht mehr geblitzt worden, in so fern tut mir der Punkt nicht weh, aber es sind halt 40 Euro Unterschied + Gebühren.

Hat jemand Erfahrungen mit Lasermessung gemacht ?

Bin für ein paar Tipps echt dankbar.

Beste Antwort im Thema

Da gab es noch ein zweites Bild. Die Jungs sind nicht immer im Schönheitsschlaf.

39 weitere Antworten
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


zum ende einer baustelle auf der nicht gearbeitet wird und ohne ein anderes auto in der naehe, halte ich 131km/h nicht fuer zu schnell. nach deiner eigenen aussage siehst du das aber anders.

Nein, so kann man das auch nicht sagen. Entweder habe ich mich unklar ausgedrückt oder Du hast meine Aussage falsch interpretiert.

Ich meinte damit, dass ich mir voll und ganz darüber im Klaren war, dass dort gelbe Linien aufgeklebt sind und man dort langsamer fahren muss.

Es waren übrigens 111, nicht 131 km/h - bei erlaubten 80.

Wenn ich ein 80er-Schild sehe, dann halte ich mich normalerweise daran. Ob ich es persönlich für angebracht halte, ist dabei nicht von Belang.

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


mir stellt sich jetzt die frage, wenn du der meinung bist, dass 131km/h dort zu schnell sind, warum bist du dann diese geschwindigkeit gefahren?

Gewohnheit... Unaufmerksamkeit... nicht so genau auf das Tempo geachtet... vielleicht mit 'nem Kollegen telefoniert... such dir einfach etwas aus. 😉

Auf 111 ist man irgendwie schnell zum Ende einer Baustelle hin. Hab da in der letzten Zeit in Baustellen mal bewusst drauf geachtet. Die meisten geben lange vor dem Aufhebungsschild wieder Gas und das steht manchmal erst ein paar Hundert Meter hinter der eigentlichen Baustelle.

Zitat:

Original geschrieben von firewing35


Ich werde mal dort anfragen um mir das Foto anzuschauen.

Und? Gibt's in dieser Hinsicht schon was Neues?

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Bei mir waren es sogar 31 km/h...
Das kann ich toppen, 32 km/h zu schnell. 😛
Allerdings frage ich mich immer noch, wie die Kameraden aus der Perspektive mein Kennzeichen erkannt haben wollen...

Ich breche den Rekord mit 61km/h. 🙁

Bilder werden seit einiger Zeit nicht mehr mitgeschickt, sondern sind über ein Passwort online einsehbar.
Ich denke das wird auch hier der Fallgewesen sein, denn ohne Beweismittel passiert heutzutage nichts mehr.
Für gleiches Delikt "gab" es erst kürzlich einen Punkt, 100 € + 28 € Bearbeitungsgebühr.😉

Also bei mir damals war in dem Anhörungsbogen (kein Zeugenbefragungsbogen) an meinen Vater direkt ein Bild mit dabei...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Also bei mir damals war in dem Anhörungsbogen (kein Zeugenbefragungsbogen) an meinen Vater direkt ein Bild mit dabei...

Das von damals war alt hergebracht. Meine letzten "Delikte" im Brandenburgischen wurden alle schon online abgehandelt.

Die Geräte sind alle geeicht...keine Chance

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Also bei mir damals war in dem Anhörungsbogen (kein Zeugenbefragungsbogen) an meinen Vater direkt ein Bild mit dabei...

Andere Länder, andere Sitten, Thüringen verschickt auch aktuell noch Fotos an seine Kunden und mir somit mein erstes Foto von einer Geschwindigkeitskontrolle im Schmücke-Tunnel bei Heldrungen. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von firewing35



Was meint ihr , macht es Sinn hier einspruch zu erheben und die Messung anzuzweifeln, oder sind diese Laserpistolen so genau das ich da auf verlorenem Posten bin ?

Einspruch einlegen macht immer Sinn! Auch wenn es vielleicht gegen manche ethische und moralische Grundsätze verstößst, aber bei ca. 50% aller Bußgeldbescheiden kannst du auf eine Einstellung des Verfahrens wetten. Wusste auch nichts davon bevor ich diesen Artikel hier gelesen hatte:

http://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/#Manahmen_die_im_neuen_Bugeldkatalog_fr_2014_drohen

- Sehr interessant finde ich zumindest. Bei dem kleinsten Fehler in der Akte wird der Einspruch kräftig. Auch schon bei einem falschen Namen und dem Falschen Datum ist die Strafe hinfällig.

Aber wie gesagt, muss jeder für sich wissen ob er "bestraft" werden will oder sich "rausreden" will.

VG

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