Geblitzt. Lohnt sich ein Einspruch?
Hallo liebes MT Forum,
ich hab ein kleines Problem.. und zwar wurde ich mit 36 km/h zu schnell geblitzt außerorts (Mobiler Blitzer). Zudem muss ich sagen ich musste meinen Bus (Auto von mein Vater und musste es noch abgeben) noch bekommen und ich habe was schlechtes gegessen also musste ich sehr sehr sehr dringend aufs klo....
Meine Frage ist jetzt ob es sich lohnt Einspruch einzulegen?
-Musste mein Bus bekommen (Kommt nur in 1 Stunde takt)
-Dringend aufs Klo (Diarrhö)
PS: 120 Euronen und 1 Punkt...
Freue mich über jede Hilfreiche Antwort!
MfG,
Denis112233
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@denis112233 schrieb am 24. März 2019 um 18:29:03 Uhr:
Ich hab schon eine verlängerung bekommen. Sprich jetzt noch 1 1/2 Jahre probezeit und beim nächsten punkt heißt es MPU.
Aus der ersten Verlängerung nichts gelernt? Du weißt, dass auf der Strecke 4 stationäre Blitzer sind und trittst dazwischen voll drauf? Sorry, aber die MPU wäre eigentlich jetzt schon fällig. Sowas gehört weg vom Steuer.
49 Antworten
Da muss ja schon einiges während der Probezeit zusammen gekommen sein, wenn es nach einem weiteren Punkt zur MPU kommt!
https://www.bussgeldkatalog.de/punkte-in-der-probezeit/
A-Verstoß oder B-Verstoß? Der Punkt während der Probezeit
Mit einer frischen Fahrerlaubnis bleiben Fahrfehler natürlich nicht aus und auch nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt direkt zu einem Punkt in der Probezeit. Viele Ordnungswidrigkeiten bleiben noch im Bereich der Verwarnung. Das bedeutet, dass lediglich das Verwarnungsgeld bis maximal 55 Euro gezahlt werden muss. So müssen Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h nur 30 bzw. 35 Euro bezahlen.
Auch beim Führerschein auf Probe können Punkte gesammelt werden.
Auch beim Führerschein auf Probe können Punkte gesammelt werden.
Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint sind hierbei beispielsweise abgefahrene Reifen, welche die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Hierfür können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in der Probezeit folgen.
Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.
Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.
Es ist also nicht so, dass in der Probezeit die Punkte direkt zu Probezeitmaßnahmen führen, es sind vielmehr die Verstöße, die je nachdem, wie schwerwiegend sie sind, Folgen haben.
Wie viele Punkte dürfen Fahranfänger während der Probezeit erhalten?
Es kann relativ schnell passieren, dass mit einem Führerschein auf Probe ein Punkt gesammelt wird. Ein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild wird übersehen – geblitzt und schon ist es passiert. Anders als bei erfahrenen Kraftfahrern besteht aber das Risiko, dass Fahranfänger früher ihre Fahrerlaubnis einbüßen müssen. Gezählt werden aber stets A- und B-Verstöße.
Erhalten Sie beispielsweise zwei Punkte in der Probezeit für eine Ordnungswidrigkeit, wird dies nur als ein A-Verstoß gewertet. Es kommt also weniger auf die Anzahl der Punkte an. Einziger Unterschied besteht bei Verstößen, bei denen drei Punkte in der Probezeit vergeben werden. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Fahrerflucht, bei denen die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden kann – nicht nur bei Fahranfängern.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 24. März 2019 um 18:38:48 Uhr:
Zitat:
@denis112233 schrieb am 24. März 2019 um 18:29:03 Uhr:
Ich hab schon eine verlängerung bekommen. Sprich jetzt noch 1 1/2 Jahre probezeit und beim nächsten punkt heißt es MPU.War dumm von mir, ja ich weiß, aber ich musste halt erst als ich auf die schnellstraße eingefahren bin.. auf der Strecke sind 4 Standblitzer und alle in 1KM abstand und dazwischen war dann der mobiler.
Also Einspruch einreichen wäre Dumm in meinem fall jetzt wie cih schon gelesen hab. Kann ich vielleicht die Punkte über meinen Vater laufen lassen?
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen...!
4 blitzer alle mit 1 km Abstand und dann 1 Mobiler dazwischen?!ß
Willst du mir jetzt sagen, dass du Vollgas gegeben hast- 36 zu schnell -und dann runterbremst auf "regulär" und dann wieder auf Vollgas?
und das 4 Mal?
Wo ist denn die Messtrecke - die muss ja für doofe sein (wenn man dann noch einen mobilen dazwischen setzt)
zum Rest sag ich nix - verbietet mir die NUBPS was war das? - ein Ferarri oder ein 911er?
gut 1KM waren jetzt übertrieben aber alle 3KM. B10 Stuttgart-Ulm. Derjenige der diese Strecke kennt weiß was ich meine.
Und nein es war kein ferrari oder ein Sportauto.. War ein MB E250
Wie gesagt, es war Dumm, mein Fehler, aber es war halt echt sehr sehr dringend.
@new-rio-ub
Der Link genuegt aber auch... 🙄
Ciao
Ratoncita
Wenn es nicht der Troll zum Sonntag ist, dann klingt es bei den 4 ausgebremsten stationären Blitzern nach Vorsatz.
Den Vater herhalten lassen? Wenn er es mitmacht? Könnte aber beim Fotoabgleich auffallen....
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Zitat:
@denis112233 schrieb am 24. März 2019 um 18:29:03 Uhr:
Ich hab schon eine verlängerung bekommen. Sprich jetzt noch 1 1/2 Jahre probezeit und beim nächsten punkt heißt es MPU.
Aus der ersten Verlängerung nichts gelernt? Du weißt, dass auf der Strecke 4 stationäre Blitzer sind und trittst dazwischen voll drauf? Sorry, aber die MPU wäre eigentlich jetzt schon fällig. Sowas gehört weg vom Steuer.
Zitat:
@denis112233 schrieb am 24. März 2019 um 18:29:03 Uhr:
Kann ich vielleicht die Punkte über meinen Vater laufen lassen?
Keinesfalls gib im Anhörungsbogen deinen Vater als Fahrer an. Wenn sich z.B. durch Fotoabgleich herausstellt, dass nicht dein Vater sondern du der Fahrer warst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du dann ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung an der Backe hast. Das ist dann kein Spaß mehr.
Wenn, dann lasse einfach deinen Vater den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken. Er gibt sich dann selber als Fahrer an.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 24. März 2019 um 20:10:24 Uhr:
Zitat:
@denis112233 schrieb am 24. März 2019 um 18:29:03 Uhr:
Kann ich vielleicht die Punkte über meinen Vater laufen lassen?
Keinesfalls gib im Anhörungsbogen deinen Vater als Fahrer an. Wenn sich z.B. durch Fotoabgleich herausstellt, dass nicht dein Vater sondern du der Fahrer warst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du dann ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung an der Backe hast. Das ist dann kein Spaß mehr.Wenn, dann lasse einfach deinen Vater den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken. Er gibt sich dann selber als Fahrer an.
Gruß
Uwe
Am besten ist es zu schweigen. Der Anhörungsbogen braucht nicht zurückgeschickt werden, wenn Name und Adresse des Halters stimmen.