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Geblitzt Innerots mit 50 Zuviel...

Guten Abend,

Ich habe mal ein "kleines Anliegen".

Ich habe heut ein Schreiben bekommen "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit"...

Nun würde mich mal interessieren...

Der Fahrzeughalter würde gern die Strafe annehmen. Kann man das ohne weiteres tun? Womit muss man rechnen? Welche kosten sind damit noch verbunden?

Wäre nett wenn schnelle antworten folgen.

mfg

Beste Antwort im Thema

ganz einfach, weil das wieder so ein " ich hab tierischen mist gebaut, aber nich genug arsch in der hose dazu zu stehen und lasse es lieber einen anderen ausbaden" thread is den hier denke ich niemand braucht und ja es ist bereits alles dazu gesagt worden,also

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer


Hm naja das Foto was man aufm dem Brief sieht ist mal mega unscharf...^^
Das ist nur der Ausdruck - das Original wird deutlich besser sein.

Die orginale sollen wirklich sehr gut sein.

Einfach abwarten und sich von der Leistungsfähigkeit unserer Ermittlungsbehörden überzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ganz einfach, weil das wieder so ein " ich hab tierischen mist gebaut, aber nich genug arsch in der hose dazu zu stehen und lasse es lieber einen anderen ausbaden" thread is den hier denke ich niemand braucht und ja es ist bereits alles dazu gesagt worden,also

Ja und? Wenn ich in manchen anderen Freds den "Mist" von Usern lese, die dabei nur nicht erwischt wurden (und mit ihrem Fehlverhalten noch angeben...)

Hallo,

das Ganze ist wie etwas Roulette spielen, man kann zwar drauf pochen, dass der Fahrer nicht ermittelt wird, wenn doch kommen Kosten auf einen zu, sprich die Behörden lassen sich ihre Suche auch was kosten.
Zum Schluß könnte der Spruch kommen:"besser ich hätte es von Anfang an zugegeben".
Aber wie gesagt, das Spiel ist eröffnet...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


man kann zwar drauf pochen, dass der Fahrer nicht ermittelt wird, wenn doch kommen Kosten auf einen zu, sprich die Behörden lassen sich ihre Suche auch was kosten.

Hast Du eine Rechtsgrundlage, aufgrund der die Ermittlungskosten dem Fahrer in Rechnung gestellt werden?

Welche Rechtsgrundlage?
Du kannst Widerspruch einlegen dann geht das hin -und her bis vor Gericht und da kommen Kosten auf einen zu...

Gruß

Wenn TE nicht der Halter ist aber einen Anhörungsbogen bekommen hat wird nicht mehr wirklich viel helfen.

Klar kann sich HalterIn eintragen und man kann das nochmal fortschicken, aber TE ist offenbar schon bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer


Guten Abend,

Ich habe mal ein "kleines Anliegen".

Ich habe heut ein Schreiben bekommen "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit"...

Nun würde mich mal interessieren...

Woher haben die denn deine Adresse?

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Welche Rechtsgrundlage?
Du kannst Widerspruch einlegen dann geht das hin -und her bis vor Gericht und da kommen Kosten auf einen zu...

Gruß

Ach das meinst Du.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Woher haben die denn deine Adresse?

Womöglich lebt der TE mit der Halterin in häuslicher Gemeinschaft? Ein Abgleich des Blitzerfotos mit dem Passfoto vom Einwohnermeldeamt ist schnell erledigt.

Und jetzt könnten sie auch noch das Nummernschild vom Profilfoto des TE für den Feinabgleich nutzen 😉.

Viele Grüße - Blaustern

Zitat:

Original geschrieben von Blaustern



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Woher haben die denn deine Adresse?
Womöglich lebt der TE mit der Halterin in häuslicher Gemeinschaft? Ein Abgleich des Blitzerfotos mit dem Passfoto vom Einwohnermeldeamt ist schnell erledigt.

Ich glaube nun nicht das ein Beamter der Bussgeldstelle mit dem Blitzerphoto zum Einwohnermeldeamt radelt und sich dort die Listen anschaut ob nun ein passendes männliches Wesen zur Halterin einen sexuellen Kontakt hat.

Und wenns ein Hochhaus ist in dem die Halterin wohnt ?

Daher schrieb ich ja auch: womöglich. Womöglich sind die beiden auch verheiratet, oder wohnen in einem EFH. Wer weiß das schon. Radeln wird auch niemand mehr brauchen - auf die entsprechenden Datenbanken werden sie schon Zugriff haben, denke ich.

Viele Grüße - Blaustern

Meine Glaskugel ist noch in der Wartung - aber ich rate mal, dass die Halterin die Mutter des TE (=Sohn) ist. Und der Junior hat von der Mutter den Zeugenfragebogen in die Hand gedrückt bekommen.

@Archduchess: Einen AHB gab es wohl bislang nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich glaube nun nicht das ein Beamter der Bussgeldstelle mit dem Blitzerphoto zum Einwohnermeldeamt radelt und sich dort die Listen anschaut ob nun ein passendes männliches Wesen zur Halterin einen sexuellen Kontakt hat.

Das ist garnicht mehr nötig. Die Daten liegen doch alle digital vor und eine Anfrage läuft über das Internet.

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