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Geblitzt Innerots mit 50 Zuviel...

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 17:59

Guten Abend,

Ich habe mal ein "kleines Anliegen".

Ich habe heut ein Schreiben bekommen "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit"...

Nun würde mich mal interessieren...

Der Fahrzeughalter würde gern die Strafe annehmen. Kann man das ohne weiteres tun? Womit muss man rechnen? Welche kosten sind damit noch verbunden?

 

Wäre nett wenn schnelle antworten folgen.

 

mfg

Beste Antwort im Thema

ganz einfach, weil das wieder so ein " ich hab tierischen mist gebaut, aber nich genug arsch in der hose dazu zu stehen und lasse es lieber einen anderen ausbaden" thread is den hier denke ich niemand braucht und ja es ist bereits alles dazu gesagt worden,also

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Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer

Womit muss man rechnen? Welche kosten sind damit noch verbunden?

Hier die entsprechende Tabelle:

http://www.auto-news.de/extras/bussgeldkatalog/anzeige.jsp?id=11259

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 18:07

Ja ich meinte jetzt aber wenn ich das Zeugnisverweigerungsgesetz in kauf nehme.

Da es ja wirklich ein sehr unglückliches Foto war weil ich 300m vor dem Ortsschild beschleunigt hab.

Kann es den sein das die Strafe dem Fahrzeughalter aufbrummt obwohl er klar nicht der Fahrer war?

Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer

Der Fahrzeughalter würde gern die Strafe annehmen.

Ja, natürlich, wenn die offensichtliche Bereitschaft dazu besteht und die Ähnlichkeit mit dem Foto nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist.

Und bei 50 drüber innerorts werden die Behörden schon einiges daransetzten, den wahren Fahrer zu ermitteln. Und in aller Regel schaffen die das auch.

*edit by myself*

bevor ich noch ne sperre bekomme

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 18:17

Hm naja das Foto was man aufm dem Brief sieht ist mal mega unscharf...^^

Das Problem ist eben nur Fahrzeughalter Weiblich .... Fahrer Männlich

Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer

Das Problem ist eben nur Fahrzeughalter Weiblich .... Fahrer Männlich

Da wird die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechtes allenfalls einen zeitlichen Aufschub bringen, da bei einer derartig hohen Überschreitung schon etwas aufwändiger ermittelt wird. Und mit der Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechtes gibt man den Ermittlern auch schon den passenden Tipp, wo sie ermitteln können.

Themenstarteram 27. Juli 2012 um 18:20

Und was wäre wenn man einfach die Daten des Fahrzeughalters nochmal hinschreibt?!?

Die Daten des Fahrzeughalters sind den Ermittlern doch bekannt und die wissen auch, daß sie keine weibliche, sondern eine männliche Person suchen. Bringt also rein garnichts.

kann man hier mal zumachen??????

Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer

Hm naja das Foto was man aufm dem Brief sieht ist mal mega unscharf...^^

Das ist nur der Ausdruck - das Original wird deutlich besser sein.

Zitat:

Original geschrieben von UH-Foxfahrer

Und was wäre wenn man einfach die Daten des Fahrzeughalters nochmal hinschreibt?!?

Dürfte nichts bringen. Aber wenn der Halter das selbst macht, wird es auch nicht schlimmer.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

kann man hier mal zumachen??????

Weswegen? Der TE hat eine Frage gestellt, die bislang vernünftig beantwortet wurde.

ganz einfach, weil das wieder so ein " ich hab tierischen mist gebaut, aber nich genug arsch in der hose dazu zu stehen und lasse es lieber einen anderen ausbaden" thread is den hier denke ich niemand braucht und ja es ist bereits alles dazu gesagt worden,also

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