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geblitzt in Frankreich ....

Themenstarteram 13. Dezember 2006 um 11:41

Mahlzeit !

Klein kungfu ist gestern statt mit 90km/h mit ca. 120km/h in Frankreich auf der Autobahn geschossen worden.........

Nun sieht es wohl so aus das Frankreich und Deutschland kein übergreifendes Rechtsabkommen haben und man wohl in Deutschland wenig zu befürchten hat ......

Ist das so richtig ?

oder kann man Punkte usw. in Deutschland bekommen ?

Danke für eure Hilfe !

Gruß

kungfu

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von italiano83

bin mal mit meinem onkel bis nach sizilien gefahren.

von mir aus sind das genau 2 000 km..

da er ein etwas schnelleres gefährt hat wie mein v6, haben wir vorne das nummernschild ab und sind nachts ne ganz schöne strecke vollgas / bis fast vollgas durch gebrettert..

2 mal in einer nacht geblitzt worden...

kurze zeit später kennzeichen wieder drauf gemacht und anständig gefahren..

Sowas sollte man nicht in einem öffentlich zugänglichem Forum schreiben. Egal ob es stimmt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von italiano83

...haben wir vorne das nummernschild ab und sind nachts ne ganz schöne strecke vollgas / bis fast vollgas durch gebrettert..

2 mal in einer nacht geblitzt worden...

Da habt ihr aber ziemliches Glück gehabt, daß auf der Strecke gerade keine Carabinieri unterwegs waren...

Speede wo Du kannst ...

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Zitat:

Original geschrieben von karakus48

Strafzettel aus Frankreich

Da steht u.a.: "Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Autofahrer darauf einstellen, daß Bußgeldbescheide aus anderen Staaten der Europäischen Union von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Die gegenseitige Vollstreckung soll bis zum März 2007 in Kraft treten. Sie betreffen alle Bußgelder über 70 Euro." (Der Artikel ist vom März 2006)

Gruß

Jan

Und hier steht, erst ab 2010:

http://www.bild.de/.../strafen-ausland-auto-reise-polizei.html

Ab Oktober 2010 gilt:

Wenn das Knöllchen höher als 70 Euro ist, dann soll der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen umgesetzt werden.

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