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GEBLITZT und jetzt? Hab ne Woche Zeit ...

Themenstarteram 3. Mai 2004 um 17:18

Hi zusammen,

selbst auf die Gefahr hin, dass ich einigen von euch damit tierisch auf die Nüsse gehe, schreib ich mein Anliegen mal hier direkt ins 3er Forum.

Ich bin vor knapp 5 Wochen geblitzt worden.

60 erlaubt, 84 gefahren. Das macht nach Adam Riese und Eva Zwerg 24 zu schnell. Das bedeutet für mich 40? + 1 Punkt. Da ich noch in der Probezeit bin kommt noch ein Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeitverlängerung dazu.

Auf jemand anderen abschieben kann und will ich auch nicht.

Jetzt hat mich am Freitag folgender Brief erreicht:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

Ihnen wird vorgeworfen, am 22.03.04, um 19:58 Uhr, in FLIEDEN B40 (I. H, EINM. FULDAER STR.) I. R. FRANKFURT/MAIN (302), als Führerin/Führer des Pkw XX-XX-XXX

folgende Ordnungswiedrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h.

Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 84Km/h.

 

Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 Km/h.

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; BKat.

 

 

Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Frontfoto

Zeuge/Zeugin: HPB HEIMBRODT, ÖOB FLIEDEN

 

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswiedrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angagen zu Ihrer Person im Anhörungsbogen (durch Ausfüllen der Nr. 1 auf der Rückseite zu berichtigen oder zu vervollständigen, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich zu der Beschuldigung äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Behörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Wenn Sie die Ordnungswiedrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angabe zur Sache" (siehe Rückseite) mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Im übrigen kann dem Halter/der Halterin eines Kfz bei Verkehrsverstößen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a StVZO).

====

Jetzt bin ich schwer am überlegen, ob ich mich zu dem Vorgang äußer. Weil erstens hab ich das Schild mit "60" wirklich nicht gesehen (das ist keine Ausrede) und zweitens hab ich folgendes entdeckt:

OWiG § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit

--------------------------------------------------------------------------------

Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.

 

=====

Ok, soweit wäre ich ja noch schuldig aber dann:

 

OWiG § 11 Irrtum

 

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.

 

(2) Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

 

=====

 

So, wer kennst sich jetzt mit sowas aus und kann mir ein wenig weiterhelfen.

Bringts was wenn ich mich zu dem Vorfall äußer oder kann ichs dadurch eher schlimmer machen?

Herzlichsten Dank

Gruß

Thomas

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25 Antworten
am 3. Mai 2004 um 17:24

Hast du nicht gesehen .- gibts bei der Polizei nur sehr selten!

Da musch du schon einen sehr sehr guten Grund haben!

Bei uns in Stuttgart - auf der B10(2-Spuren), gabs zeitlang (weiß net obs jezz imma noch so ist) nur Schilder auf der Rechten Seite, und ein Kumpel der sich hier nicht auskannte fuhr die B10 entlang, und genau an dem Punkt wo das Schild stand fuhr eben nebendran ein LKW, ... hat er so der Polizei gesagt un die meinte nur "Kennzeichen, oder von welcher Firma war der LKW" ...

Und da du ja eigentlich "Freie Sicht" hattest, wird es nicht möglich sein- weil dann könnte die grünen Männle ja auch sagen "Wenn sie nicht mal das Schild sehen - sollten sie es am besten mit dem Fahren lassen" ...

Aber probiers einfach mal-.-.. wer weiß vielleicht kommts doch durch, aber ich denke nicht!

Gruß Micha

Themenstarteram 3. Mai 2004 um 19:21

Hi!

Hat sonst noch jemand (vielleicht mit etwas juristischem Wissen) eine Idee oder Meinung dazu?

Gruß

Thomas

am 3. Mai 2004 um 21:05

Die von dir zitierten Stellen beziehen sich aufs Strafrecht, die Vorwürfe gegen dich ergeben sich allerdings aus der StVO. Außerdem solltest du dir ja der Gebote und Verbote im Straßenverkehr gewiss sein, wenn du einen Lapen hast, also nix mit Unwissenheit.

Sorry, da musst du wohl durch, Schild nicht gesehen wird wohl kaum anerkannt werden. Wenns dir wirklich wichtig ist, informiere ich über die AlbertoMethode.

Mich habens sie auch geblitzt mit über 140 bei 100. Mal schauen was da kommt. Ist der Lappen wohl auch erstmal weg. Lieben Gruß und viel Glück!

am 4. Mai 2004 um 6:17

Hi,

Du kennst sicher folgenden Spruch:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

----------------

Du hättest nur eine Chance, wenn das Schild zugeschneit war oder total verdeckt war.

Denn nicht lesbare Schilder sind ungültig! (sagt ADAC)

Wenn Du allerdings das Schild aus unachtsamkeit übersehen hast, dann zieh lieber die Konsequenzen daraus und zahle die Strafe.

So eine Nachschulung ist auch nix schlimmes.

Stehe zu Deinem Fehler und lerne daraus... *grins*

c ya

am 4. Mai 2004 um 11:51

Geblitz was nun...

 

@BMW325i Fahrer!

Hallo,

Du bist doch bestimmt in einer Rechtschutz drin.

Ich würde auf den Bescheid nicht antworten sondern damit zum Anwalt gehen.

Der kann Dir vielleicht helfen.

Wenn Du Glück hast und einen guten Anwalt, dann kann der das vielleicht so drehen, dass Du "nur" eine saftige Geldstrafe zahlen musst.

Vor paar Jahren hat sowas noch funktioniert, allerdings sind ja in Zwischenzeit die Strafen schärfer und höher geworden.

Aber ich würde trotzdem nie was ohne Anwalt machen. Der könnte Dir doch noch helfen, wenn Du Glück hast.

Gute Fahrt und Grüße,

318ti Fahrer :-)

***Wir BMW-Fahrer müssen uns doch alle untereinander Grüßen auf der Straße***

am 4. Mai 2004 um 12:51

na also erstmal hut ab das du es wenigstens nicht auf jemand anderen abwälzen möchtest sondern dazu stehst...

 

das mit der aussage das du das schild nicht gesehen hast wird dir nichts bringen den 1. wie schon jemand geschrieben hat "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." 2. könnten se dir dann noch zum vorwurf machen das du nicht richtig auf den verkehr achtest. ( ausser du kannst beweisen das dieses schild nicht sichtbar war zb weil es zugewachsen war oder anders verdeckt)

 

mfg

pinky

Themenstarteram 4. Mai 2004 um 14:13

Hi!

@BMW318ti Fahrer: Ich hab ein Verkehrsrechtschutz der aber in dem Fall nicht greift. Der gilt nur wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug unterwegs bin. Dummerweise.

Ich versuchs im Moment über den Anwalt der Firma.

@Pinky(m): Stimmt, so hab ich das garnicht gesehen. Ich muss halt aufpassen was ich mach.

 

Ist echt eine verzwickte Situation.

Naja, einmal erwischts jeden. Ich hätt ja Verständniß dafür (bzw. für mich) wenn ich absichtlich zu schnell gefahren wär. Ich park ja noch nichtmal falsch.

Aber wie schon gesagt. Thorheit schützt vor Strafe nicht.

Ideen und Anregungen sind aber nach wie vor willkommen.

Gruß

Thomas

hoffentlich lesen die Bullen das hier nicht :D

naja wie gesagt...München :D

Themenstarteram 4. Mai 2004 um 17:16

Hi!

Wie gesagt, wieso soll die Polizei das hier nicht lesen?

Hier sind bisher, meins Wissens nach, keine unrechtlichen Dinge passiert.

Gruß

Thomas

Ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber die Kommentare über mir sind alle durchwegs richtig. (Anmerkung: Laut ADAC sind zwar z.B. zugeschneite Schilder ein Grund einer Strafe zu entgehen, aber das sieht auch nicht jeder Richter so.)

Es gibt schon Möglichkeiten und Tricks, um eine Strafe vielleicht abzuwenden, aber ich möchte mich dazu nicht öffentlich äußern, da alles in gesetzlichen Grauzonen bzw. halblegalen Angelegenheiten endet. Das habe ich auch schon in ähnlichen Beiträgen geschrieben.

Du wirst wohl in den saueren Apfel beißen müssen. Gerade bei Fahranfängern gibt's da von den Behörden kein Pardon. Ginge es um ein Fahrverbot und du wärst auf das Auto angewiesen, um z.B. Deinem Beruf nachzukommen, dann könnte man vielleicht eine höhere Geldstrafe rausholen, aber die Verlängerung der Probezeit und der Punkt würde ebenfalls bleiben.

Kannst du das nächste Mal nicht eine Frage aus Erb- oder Familienrecht stellen? Da kann ich Dir blind weiterhelfen. ;)

Sich zu der OWi zu äußern bringt Dir nicht viel. Denn Dein Einspruch wird zu 99 % nicht anerkannt.

Noch Fragen?

am 4. Mai 2004 um 22:03

OK, was möchtest Du genau wissen "BMW325i_Cabrio"??

Zunächst einmal für alle, dieser Anhörbogen stammt vom zuständigen Regierungspräsidium (in Kassel), die ganze Aktion wurde aber vom Ordnungsamt, sprich von einem Angestellten (Hilfspolizisten) der Stadt durchgeführt und NICHT von der Polizei.

Antworten würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall. Zumindest mal Deine Pflichtangaben gem. §111 OwiG und wenn Du Dir noch nicht sicher bist, was Du machen willst, gib an, daß Du Dich über Deinen Verteidiger äußern wirst.

Wenn Du nichts machst, wird in Kürze eine Polizeistreife vor Deiner Tür erscheinen.

Mit solchen Äußerungen, wie Du sie Dir überlegt hast, wäre ich vorsichtig. Man könnte an Deiner Verkehrstauglichkeit zweifeln.

Obwohl man auf Deine Begründung einfach "nur" mit einem Bußgeldbescheid mit erhöhten Verwaltungskosten antworten würde.

 

Gruß Norman

P.S. meine persönliche Einstellung zu der Angelegenheit lautet, Augen zu und durch. Sei ein Mann und steh zu Deinen (kleinen) Fehler (O.K. lacht nur alle, ist "nur" meine persönliche Meinung).

am 5. Mai 2004 um 9:12

Geblitzt was nun...

 

Also ich würde alles über den Anwalt machen.

Es könnte doch sein, wenn man auf den Bescheid antwortet, dass man sich selbst nur schadet.

Ein Anwalt ist, wie ich finde, in jedem Fall besser.

Die Frage ist nur, wenn Du einen nimmst von der Firma, wer bezahlt dann?

War es ein Firmenwagen? Was für einer war es denn? Einer mit Bleifuß??? ;-)

Naja, wie gesagt, wenn es geht Anwalt einschalten. Der kennt sich besser aus. Alleine würde ich da nix machen außer Du musst alles selber bezahlen wie Anwaltskosten usw.

Gruß

318ti Fahrer

Heute werden Autofahrer wie Schwerverbrecher behandelt. Oder nicht?

Moin,

Auch wenn du das Schild nicht gesehen hast, ist es SCHWER dieses im Nachhinein zu beweisen.

Du hättest diesbezüglich nur eine Chance, wenn das Schild durch irgendetwas unleserlich gewesen wäre, oder aber, wenn es auch irgendeinem Grunde fehlen täte.

Wenn Du das Schild aus eigener Schusseligkeit nicht siehst, hast Du leider verloren.

Eine Möglichkeit gäbe es zwar, und zwar könntest Du (auf eigene Kosten selbstredend) einen Anwalt das Messprotokoll ansehen lassen. Ist an diesem etwas Auszusetzen, könntest Du Glück haben. Das Aber ist, damit kommt man bei Induktionsmessungen meist nicht durch, das diese Teile nahezu Narrensicher sind.

Dann könntest Du anzweifeln, das die Bediener des Gerätes, die nötige Qualifikation nicht besitzen. Es darf nämlich nicht jeder diese Geräte bedienen, der Mensch benötigt dazu einen "gültigen" Führerschein.

Kann sein, muss nicht sein, um schlimmstenfalls hast Du noch zusätzliche Kosten und kommst trotzdem nicht durch damit.

Fazit : Schreib deine Personalien zurück, bezahl die Strafe, und pass beim nächsten Mal mehr auf.

MFG Kester

am 5. Mai 2004 um 18:59

in der Probezeit,

KEINE AHNUNG,

ich weiss nur Innerorts, ab 31km/h zu schnell

und Außerorts ab 41km/h zu schnell, 150Euros,und ein Monat Fahrverbot...

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