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Geblitzt in Deuschland (als Österreicher)

Audi A4 B7/8E

So mal wieder ein bisschen Off-Topic...
Bin vor ein paar Wochen in Karlsruhe geblitzt worden:
94 km/h beim 80er -> 20 EUR Verwarnung.
So jetzt die Frage: Hat da jemand Erfahrung; Muss ich das als Österreicher bezahlen, oder wird das aufgegeben, wenn ich nicht zahle?
Hatte jmd. schon mal so einen Fall?

Beste Antwort im Thema

Dürfen Österreicher schon wieder nach Deutschland rein??:D

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Kurz zum Thema, wie von einem Anderen Kollegen bereits erwähnt haben wir ja das Vollstreckungsabkommen mit Austria, ich denke es liegt im Ermessenspielraum, das hat die Vollstreckungsbehörde, die können kleinere Ordnungswidrigkeiten auch niederschlagen.
Da ja Deutschland zur Zeit recht klamm ist, vermute ich eher daß es Dir zugestellt wird.
Aber wie gesagt wenn wir in Austria zu schnell fahren gibt es auch Tickets.
Glaub mir ich bin sehr oft am Achensee und Innsbruck (Richtung GAP) unterwegs und eure Jungs
mit der Radarpistole sind sehr oft anzutreffen auch auf schönen Nebenstrecken durch die Berge.
Gruß Toelzi

Zitat:

Original geschrieben von bergerm



Zitat:

Original geschrieben von boehmead


in Österreich muss man sogar für 300 Meter Straße benutzen die Maut bezahlen !!!!!!!

Das is jetzt aber ein sehr schlechtes Beispiel. Denn auf den allermeisten Mautstaßen (die ihr auch in DE habt) muss man nur zahlen, wenn man die Mautstelle überfährt - und das sind dann halt ein paar Meter... vor und nach der Mautstelle kannst du ja gratis fahren...

Das ist ja mal der letzte Quatsch,ausgeschilderte Mautstrassen sind vom Anfang bis Aufhebung der Mautpflicht Gebührenpflichtig und nicht die "Ziellienie" der Mautstelle "davor und dahinter ist Gratis" :D:D:D
Obwohl wenn ich Jährlich im Raum Salzburg unterwegs bin würden die mit ihren Ferngläsern zur Überprüfung der Pikl nicht schlecht schauen wenn ich hinter ihrem Fahrzeug sie umrunde um dann wieder auf die AB draufzufahren.

Zitat:

Original geschrieben von MDRS66



Zitat:

Original geschrieben von bergerm



Das is jetzt aber ein sehr schlechtes Beispiel. Denn auf den allermeisten Mautstaßen (die ihr auch in DE habt) muss man nur zahlen, wenn man die Mautstelle überfährt - und das sind dann halt ein paar Meter... vor und nach der Mautstelle kannst du ja gratis fahren...

Das ist ja mal der letzte Quatsch,ausgeschilderte Mautstrassen sind vom Anfang bis Aufhebung der Mautpflicht Gebührenpflichtig und nicht die "Ziellienie" der Mautstelle "davor und dahinter ist Gratis" :D:D:D
Obwohl wenn ich Jährlich im Raum Salzburg unterwegs bin würden die mit ihren Ferngläsern zur Überprüfung der Pikl nicht schlecht schauen wenn ich hinter ihrem Fahrzeug sie umrunde um dann wieder auf die AB draufzufahren.

Das war nicht auf ABen bezogen, sondern auf Passstraßen z.B. wo die Maut händisch kassiert wird.

P.S. Auch in DE gibts solche Mautstraßen (einfach mal "goorgeln"

;)

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Insgeheim warte ich immer noch auf einen Kommentar von einem Landsmann, der mir sagt: Hatte den gleichen Fall, hab nicht bezahlt und nichts ist passiert...:rolleyes:

In Deutschland sind mir nur die Roßfeldhöhenringstraße und die beiden Tunnel Herrentunnel & Warnowtunnel bekannt, für welche man ein Maut zahlen muss.

Dürfen Österreicher schon wieder nach Deutschland rein??:D

Zitat:

Original geschrieben von bergerm


Insgeheim warte ich immer noch auf einen Kommentar von einem Landsmann, der mir sagt: Hatte den gleichen Fall, hab nicht bezahlt und nichts ist passiert...:rolleyes:

Na, es passiert ja auch nichts Schlimmes in unseren Rechtsstaaten, Berger, wenn du dich weigerst und zunächst nicht zahlst wie ich. Kriegst die Einladung nach Karlsruhe vors Amtsgericht zu kommen und deine Meinung öffentlich kundzutun

:)

Die Erfahrung ist, dass wenn du ohne Anwalt da bist, der Richter schon bei der Hälfte deines Plädoyers anfängt zu schreiben - und zwar den Urteilsspruch gegen dich samt Begründung, noch bevor du zu Ende gesprochen hast...

Probiers halt: Wenn du Glück hast, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn du Pech hast, zahlst du vielleicht 5 oder 10 € Gebühren zusätzlich und verzichtest dankend auf den Termin am Amtsgericht

:D

Joki

Zitat:

Original geschrieben von Loreen2010


Dürfen Österreicher schon wieder nach Deutschland rein??:D

Wir Autofahrer sollten zusammenhalten. Wir haben alle die gleichen Probleme, wurscht woher wir kommen.

Einfach so handhaben wie mit jedem Bescheid einer Behörde: 1. Mahnung abwarten (kostenfrei), wenn die nicht kommt, einfach ignorieren. Das klappt wirklich sehr oft, so hab ich schon einiges an Geld gespart. :-) (Als Deutscher in Deutschland geblitzt)

Zitat:

Original geschrieben von LauneBaer123


Einfach so handhaben wie mit jedem Bescheid einer Behörde: 1. Mahnung abwarten (kostenfrei), wenn die nicht kommt, einfach ignorieren. Das klappt wirklich sehr oft, so hab ich schon einiges an Geld gespart. :-) (Als Deutscher in Deutschland geblitzt)

Da der TE ja die genauen Daten hat 20 Euro und die Geschwindigkeit gehe ich davon aus, dass die Post schon da war..
Wenn der erste Bescheid schon gekommen ist wird auch nix mehr eingestellt. Natürlich stehen alle Rechtsmittel frei aber bei 20 Euro lohnt das eben nicht weil allein schon die Halterhaftung das übersteigen wird..
Also zahlen oder später mehr zahlen...

So ist es - und die erste Mahnung ist von Behörden auch keineswegs kostenfrei, wenn nämlich die Zahlfrist verstrichen ist, ist man bereits im Verzug und muss sofort Mahngebühren bezahlen.
Die einzigen zwei Dinge, die Aussicht auf Erfolg haben:
1. Bei Firmen aber evtl. auch als Privatperson "Fahrer unbekannt" angeben, mit etwas Glück wird dann der Fahrer nie ermittelt und das Verfahren eingestellt
2. Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen - auch da wird bei guter plausibler Begründung evtl. das Verfahren eingestellt
Joki

Die einzigen zwei Dinge, die Aussicht auf Erfolg haben:
1. Bei Firmen aber evtl. auch als Privatperson "Fahrer unbekannt" angeben, mit etwas Glück wird dann der Fahrer nie ermittelt und das Verfahren eingestellt

sicher kann passieren, der Halter zahlt dann aber die Auslagen und Gebühren (ca. 25 Euro weiss es nicht genau) und das ohne wenn und aber..

2. Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen - auch da wird bei guter plausibler Begründung evtl. das Verfahren eingestellt
ja wenn halt wirklich ein Fehler vorliegt..Messfehler etc. da brauchts aber nen Anwalt. sonst 20 Euro + die 25..

Die lassen das auch in A vollstrecken. Da dort sowieso die uneingeschränkte Halterhaftung gilt machen es die Nachbarn dann auch im Rahmen der Amtshilfe...

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd


1. der Halter zahlt dann aber die Auslagen und Gebühren (ca. 25 Euro weiss es nicht genau) und das ohne wenn und aber..
2. ja wenn halt wirklich ein Fehler vorliegt..Messfehler etc. da brauchts aber nen Anwalt.

Zweimal Nein! Weder zahlt der Halter irgendwas, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Alles was ihm passieren kann, ist das berüchtigte Fahrtenbuch...

Noch braucht man zum Erfolg immer einen Anwalt. Wenn man z.B. Widerspruch einlegt mit plausibler Begründung (kausale Kette aufbauen a la "Er ist ausgeschert, deshalb habe ich den Mindestabstand unterschritten..."

;)

, dann kann das Verfahren auch ohne Anwalt sofort eingestellt werden.

Joki

Hey Joker hast recht die Halterhaftung gibts nur im ruhenden Verkehr...
Klar kann man auch ohne Anwalt argumentieren..obs was bringt ist natürlich was anderes.

Kleines Update:

Bis jetzt habe ich folgendes bekommen, aber gezahlt hab ich (noch?) nix.

  • Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung 07.05.2010
  • Anfrage zum Fahrzeugführer (mit Hinweis, dass mir das Führen eines Fahrtenbuchs "auferlegt" werden kann, wenn nicht festgestellt werden kann, wer gefahren ist:)) 08.06.2010

Jetzt is es doch schon über 2 Monate her, mal schaun ob noch was kommt...

Klar kommt noch was - du zweifelst doch nicht ernsthaft an der Deutschen Gründlichkeit? :D
Als nächstes kommen dich zwei Uniformierte daheim besuchen und vergleichen dein Antlitz mit dem Radarfoto...
Joki

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