Geblitzt in der Schweiz! brauche ratschläge

😕Grüße euch
habe ein großes problem .. wurde gestern nacht in der schweiz geblitzt...erlaubt warn 120, gefahren aber 190...ich weiss dumm von mir aber gut jetzt hab ich die scheisse...ich weiss auch das es hier im forum öfters angesprochen wurde aber es gibt immer verschiedene meinungn...bevor ich mir einen anwalt zum rat btte woollt ich einfach ich mich malim forum erkundigen..
manche sagen die strafe wird zwar ausgesprochen aber nicht die gültigkeit bzw kann nicht indeuschland vollstreckt werden solange ich dann in die schweiz nicht wieder hin will ist es doch dann in ordnung..aber dann gibts auch welche die sagen muss gezahlt werden...jetzt wollt ich einfach mal wissen ob es die möglichkeit gibt diese imenze summe die auf mich zu kommen wird irgendwie zu umgehen?

Für eure ratshläge bin ich euch jetzt schon dankbar.

Beste Antwort im Thema

Der Kaiser von eigenen Gnaden geruht auch seinen Senf dazuzugeben. Woher willst Du wissen, dass ich wie eine Schnarchnase unterwegs bin? Wenn ich hier manchmal etwas "bremsend" einzuwirken versuche, hat gute Gründe.Du musst erst einmal die Kilometerleistung erbringen, die ich schon hinter mir habe und dies in der Regel mit ordentlich Dampf unter der Haube.
Gegen 190 km/h auf der BAB ist ja nichts einzuwenden - nur in der Schweiz halt nicht - merkst Du den Unterschied? Wenn ich mit den Abzockertarifen der Schweizer nicht einverstanden bin, habe ich zwei Möglichkeiten: Die Schweiz in großem Bogen zu umfahren oder mich für die paar 100 km im Zaum zu halten! 
Noch beschließt nicht Hadrian über die Schweizer Gesetze bezügl. Tempolimit - das machen die Eidgenossen noch immer selbst. Mit ihren drakonischen Strafen sind sie eigentlich im Endeffekt genauso abgehoben wie Du so oft mit Deiner Meinung.

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Schweizerische Bussgelder werden aufgrund der deutsch-schweizerischen Polizeivereinbarung nicht vollstreckt (Aussage des ADAC).

euro.lexusownersclub.com/forums/index.php

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Schweizerische Bussgelder werden aufgrund der deutsch-schweizerischen Polizeivereinbarung nicht vollstreckt (Aussage des ADAC).

euro.lexusownersclub.com/forums/index.php

O.

Danke. Hoffe die Strafe fällt nicht zu hoch aus

Zitat:

Original geschrieben von eKx0



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Schweizerische Bussgelder werden aufgrund der deutsch-schweizerischen Polizeivereinbarung nicht vollstreckt (Aussage des ADAC).

euro.lexusownersclub.com/forums/index.php

O.

Danke. Hoffe die Strafe fällt nicht zu hoch aus

Der Klarheit halber:

ADAC sagt, schweizerische Bussgelder werden in Deutschland nicht vollstreckt.

O. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Das wird teuer, seehr teuer werden. 😰
www.schwiiz.eu/schweiz_bussgeldkatalog_geschwindigkeit.php
Ein Tagessatz entspricht ca. 1/30 des Monatsverdienstes.
Bei 60KMH werden das schätzungsweise 50 Tagessätze sein, plus Fahrverbot für mehrere Monate.
Möglicherweise bekommt man noch von den deutschen Behörden eine MPU aufgebrummt.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Warscheinlich das erste mal erwischt worden meinst du sicher. 😁
Du hast doch die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der CH gekannt.
Jetzt musst du die Suppe auslöffeln.
Fang schon mal an zu sparen. 😁
Die Strafe wird vierstellig sein.

Da freut sich aber jemand...

Deine Instantsuppe Marke Schadenfroh kann man Dir aber trotzdem schön versalzen. Selbst wenn man die Schweizer Strafe vollstrecken können sollte, ein mögliches Fahrverbot kann nur die Schweiz betreffen. Die deutschen Behörden können ihm genauso wenig eine MPU aufbrummen, wie die timbuktanischen die Todessstrafe. Ich würde empfehlen, Dich wieder ans Fensterbrett mit dem selbstgehäkelten Ellenbogenschonerkissen zu setzen und Parksünder anzuzeigen. Das dürfte der kranken Seele mehr Genugtuung verschaffen.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Danke. Hoffe die Strafe fällt nicht zu hoch aus

Der Klarheit halber:
ADAC sagt, schweizerische Bussgelder werden in Deutschland nicht vollstreckt.

O. 

Ich vergaß zu erwähnen, dass ich in den nächsten Jahren berufsbedingt wieder in die Schweiz muss. Deshalb ist es mir lieber zu zahlen, als in paar Jahren einzureisen und vergessen zu haben, dass man da ein Schwerverbrecher ist.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Die deutschen Behörden können ihm genauso wenig eine MPU aufbrummen...

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde beim Führerscheininhaber Zweifel hat, daß er die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Tauglichkeitskriterien erfüllt, kann sie eine MPU anordnen.

Ich finde es für mich immer wieder belustigend.
Es ist jetzt völlig egal in welchem Staat die Geschwindikeitsübertretung begangen wurde.
Zu schnell gefahren und dann - so zumindest mein Eindruck - wird versucht die Knsequenzen sogut wie gegen 0 halten zu wollen.
Für mich Ich fuhr zu schnell somit habe ich zu zahlen. OHNE WENN UND ABER

Das Problem ist, daß hier fast jeder die Eigenverantwortung der Kraftfahrer einfordert, aber etliche Zeitgenossen nicht bereit sind, diese Einforderung auch mit Leben zu füllen...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Die deutschen Behörden können ihm genauso wenig eine MPU aufbrummen...
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde beim Führerscheininhaber Zweifel hat, daß er die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Tauglichkeitskriterien erfüllt, kann sie eine MPU anordnen.

Drahkke, Dein Fachwissen als graue MT-Eminenz in allen Ehren. Die Zweifel müssen begründet sein. Gegen so eine Anordnung kann man sich auch wehren. Ein Verstoß im Ausland ist völlig ungeeignet!

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ich finde es für mich immer wieder belustigend.
Es ist jetzt völlig egal in welchem Staat die Geschwindikeitsübertretung begangen wurde.
Zu schnell gefahren und dann - so zumindest mein Eindruck - wird versucht die Knsequenzen sogut wie gegen 0 halten zu wollen.
Für mich Ich fuhr zu schnell somit habe ich zu zahlen. OHNE WENN UND ABER

Man darf sich mit gutem Recht gegen alles wehren. Wenn man z.B. auf dem Bild nicht zu erkennen ist, oder der Nachweis aus anderem Grund nicht gelingt, muß man auch nicht zahlen! Ohne Wenn und Aber! Es gibt keine Zugebepflicht!

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Die Zweifel müssen begründet sein.

Natürlich, das ist die Voraussetzung.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Man darf sich mit gutem Recht gegen alles wehren. Wenn man z.B. auf dem Bild nicht zu erkennen ist, oder der Nachweis aus anderem Grund nicht gelingt, muß man auch nicht zahlen! Ohne Wenn und Aber! Es gibt keine Zugebepflicht!

Aus diesem Grund wurden bei uns "Extra für Euch" Frontkamaras auf den Autobahnen montiert.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Man darf sich mit gutem Recht gegen alles wehren. Wenn man z.B. auf dem Bild nicht zu erkennen ist, oder der Nachweis aus anderem Grund nicht gelingt, muß man auch nicht zahlen! Ohne Wenn und Aber! Es gibt keine Zugebepflicht!
Aus diesem Grund wurden bei uns "Extra für Euch" Frontkamaras auf den Autobahnen montiert.

So gehört sich das auch! 😉

(Soll heißen, wenn man "uns" ans Leder will, muss man sich schon etwas anstrengen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Aus gutem Grund muss man die Regeln einhalten wenn man Regelverstöße ahnden will.)

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Dann lies Dir das Pamphlet aber noch mal genau durch, wenn ich das richtig verstehe, geht es hier ausschließlich um die Zusammenarbeit in auf Seite 5 exact definierten Grenzgebieten.

Demnach sollte(!) für den Rest der Republik nach wie vor gelten, Abkassierversuche seitens der Eidgenossen landen bevorzugt in Ablage "P"😉 ,ausser man möchte das Land in näherer Zukunft wieder bereisen.

Nein, das steht da nicht.

Die Definition der Grenzgebiete bezieht sich auf Artikel 4 Abs. 2 Nr. 1.

Und dort geht es darum, welcher Dienstweg bei einem Ersuchen einzuhalten ist und es wird geklärt, dass unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. im Grenzgebiet, die Polizeidienststellen unmittelbar untereinander Ersuchen übermitteln dürfen und nicht den "normalen" Dienstweg über die Zentralstellen einhalten müssen.

In Art 37 ist geregelt, dass bei Verkehrsdelikten grundsätzlich gegenseitig Vollstreckungshilfe gewährt wird.

Interessant ist die Frage, ob der Vertrag zwischenzeitlich vollständig umgesetzt wird.
Ich habe nur eine Quelle gefunden, in der 2007 stand, dass die Vorschriften über die Verkehrsverstöße "vorläufig noch nicht" umgesetzt werden.

Ob das noch immer so ist, weiß ich nicht.

Wenn es so wäre, würde auf dieser Grundlage noch nicht vollstreckt.

bußgeldbescheide aus der schweiz können in deutschland nicht eingetrieben werden. wer etwas anderes behauptet lügt. die von einigen charakterlich deformierten nutzern gezeigte schadenfreude ist verfrüht. aus eigener erfahrung kann ich raten, jede zahlungsaufforderung aus der schweiz unverzüglich der wertstoffaufbereitung zuzuführen. eine erneute einreise in die schweiz sollte aber mit einem fahrzeug mit anderem kennzeichen durchgeführt werden.

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