Geblitzt in der Schweiz! brauche ratschläge

😕Grüße euch
habe ein großes problem .. wurde gestern nacht in der schweiz geblitzt...erlaubt warn 120, gefahren aber 190...ich weiss dumm von mir aber gut jetzt hab ich die scheisse...ich weiss auch das es hier im forum öfters angesprochen wurde aber es gibt immer verschiedene meinungn...bevor ich mir einen anwalt zum rat btte woollt ich einfach ich mich malim forum erkundigen..
manche sagen die strafe wird zwar ausgesprochen aber nicht die gültigkeit bzw kann nicht indeuschland vollstreckt werden solange ich dann in die schweiz nicht wieder hin will ist es doch dann in ordnung..aber dann gibts auch welche die sagen muss gezahlt werden...jetzt wollt ich einfach mal wissen ob es die möglichkeit gibt diese imenze summe die auf mich zu kommen wird irgendwie zu umgehen?

Für eure ratshläge bin ich euch jetzt schon dankbar.

Beste Antwort im Thema

Der Kaiser von eigenen Gnaden geruht auch seinen Senf dazuzugeben. Woher willst Du wissen, dass ich wie eine Schnarchnase unterwegs bin? Wenn ich hier manchmal etwas "bremsend" einzuwirken versuche, hat gute Gründe.Du musst erst einmal die Kilometerleistung erbringen, die ich schon hinter mir habe und dies in der Regel mit ordentlich Dampf unter der Haube.
Gegen 190 km/h auf der BAB ist ja nichts einzuwenden - nur in der Schweiz halt nicht - merkst Du den Unterschied? Wenn ich mit den Abzockertarifen der Schweizer nicht einverstanden bin, habe ich zwei Möglichkeiten: Die Schweiz in großem Bogen zu umfahren oder mich für die paar 100 km im Zaum zu halten! 
Noch beschließt nicht Hadrian über die Schweizer Gesetze bezügl. Tempolimit - das machen die Eidgenossen noch immer selbst. Mit ihren drakonischen Strafen sind sie eigentlich im Endeffekt genauso abgehoben wie Du so oft mit Deiner Meinung.

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Hallo Drahkke, jetzt hast du aber Fruchtzwergs Traum zerstört odrr

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ich sehe es als eine etwas zu üppig bemessene Kurtaxe😁

Die Höhe der "Kurtaxe" kann aber jeder mit dem rechten Fuß bestimmen 🙂

Einigen Zeitgenossen mangelt es da aber leider an der dazu erforderlichen Feinmotorik im rechten Fuß(gelenk)...😉

Hallo!

Ich bin so frei mich anzuschließen! Muss am 11.01 zur Anhörung (in OB). ~60 km/h zu schnell - Außerorts oder AB.

http://www.polizei-konstanz.de/PDKonstanz/Documents/Polizeivertrag.pdf <- Laut diesem Wisch kann die deutsche Polizei die Sanktion hier vollstrecken.

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Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Hallo!

Ich bin so frei mich anzuschließen! Muss am 11.01 zur Anhörung (in OB). ~60 km/h zu schnell - Außerorts oder AB.

http://www.polizei-konstanz.de/PDKonstanz/Documents/Polizeivertrag.pdf <- Laut diesem Wisch kann die deutsche Polizei die Sanktion hier vollstrecken.

Glückwunsch.

Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Hallo!

Ich bin so frei mich anzuschließen! Muss am 11.01 zur Anhörung (in OB). ~60 km/h zu schnell - Außerorts oder AB.

www.polizei-konstanz.de/PDKonstanz/Documents/Polizeivertrag.pdf <- Laut diesem Wisch kann die deutsche Polizei die Sanktion hier vollstrecken.

Traumhaft. Ich hoffe, dass all die Schlaumeier, die nicht müde werden, hier den Rat zu geben, dass Verkehrsverstöße in der Schweiz in Detschland nicht vollstreckt werden können, das Dokument lesen (Seite 43, für die, die es eilig haben) und sich beim nächsten Thread dieser Art einfach auf ihre Finger setzen, bis alles vorbei ist...

Danke dafür!

60 (!) km/h zu schnell in der Schweiz ist schon 'ne ziemliche Hausnummer...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


60 (!) km/h zu schnell in der Schweiz ist schon 'ne ziemliche Hausnummer...😉

Das wird teuer, seehr teuer werden. 😰

www.schwiiz.eu/schweiz_bussgeldkatalog_geschwindigkeit.php

Ein Tagessatz entspricht ca. 1/30 des Monatsverdienstes.

Bei 60KMH werden das schätzungsweise 50 Tagessätze sein, plus Fahrverbot für mehrere Monate.

Möglicherweise bekommt man noch von den deutschen Behörden eine MPU aufgebrummt.

Naja, ich bin selber Schuld. Die 60 km/h sind auch geschätzt. Es waren 80 erlaubt im Tunnel. Als es geblitzt hat, war der Zeiger auf ungefähr 140. Abzüglich Toleranzen kommt hoffentlich weniger dabei raus. Aber seitdem es passiert ist, fahre ich nie mehr müde Auto.
Ich fahre nun seit 2005 - Ich wurde nie Auffällig im Verkehr. Irgendwann ist immer das erste Mal.

Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Naja, ich bin selber Schuld. Die 60 km/h sind auch geschätzt. Es waren 80 erlaubt im Tunnel. Als es geblitzt hat, war der Zeiger auf ungefähr 140. Abzüglich Toleranzen kommt hoffentlich weniger dabei raus. Aber seitdem es passiert ist, fahre ich nie mehr müde Auto.

Müde und deutlich zu schnell ist auch eine denkbar schlechte Kombination! 😉

Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Naja, ich bin selber Schuld. Die 60 km/h sind auch geschätzt. Es waren 80 erlaubt im Tunnel. Als es geblitzt hat, war der Zeiger auf ungefähr 140. Abzüglich Toleranzen kommt hoffentlich weniger dabei raus. Aber seitdem es passiert ist, fahre ich nie mehr müde Auto.
Ich fahre nun seit 2005 - Ich wurde nie Auffällig im Verkehr. Irgendwann ist immer das erste Mal.

Warscheinlich das erste mal erwischt worden meinst du sicher. 😁

Du hast doch die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der CH gekannt.

Jetzt musst du die Suppe auslöffeln.

Fang schon mal an zu sparen. 😁

Die Strafe wird vierstellig sein.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von eKx0


Hallo!

Ich bin so frei mich anzuschließen! Muss am 11.01 zur Anhörung (in OB). ~60 km/h zu schnell - Außerorts oder AB.

www.polizei-konstanz.de/PDKonstanz/Documents/Polizeivertrag.pdf <- Laut diesem Wisch kann die deutsche Polizei die Sanktion hier vollstrecken.

Traumhaft. Ich hoffe, dass all die Schlaumeier, die nicht müde werden, hier den Rat zu geben, dass Verkehrsverstöße in der Schweiz in Detschland nicht vollstreckt werden können, das Dokument lesen (Seite 43, für die, die es eilig haben) und sich beim nächsten Thread dieser Art einfach auf ihre Finger setzen, bis alles vorbei ist...

Danke dafür!

Dann lies Dir das Pamphlet aber noch mal genau durch, wenn ich das richtig verstehe, geht es hier ausschließlich um die Zusammenarbeit in auf Seite 5 exact definierten Grenzgebieten.

Demnach sollte(!) für den Rest der Republik nach wie vor gelten, Abkassierversuche seitens der Eidgenossen landen bevorzugt in Ablage "P"😉 ,ausser man möchte das Land in näherer Zukunft wieder bereisen.

Wobei, ich so meine Zweifel habe, dass diese Vereinbarung (von 1997) heute immer noch rechtlich (zumindest) im Punkte Vollstreckung von Verkehrssünden in der vorliegenden Form Bestand hat. Schließlich würde es eine Ungleichbehandlung von Bundesbürgern aus verschiedenen Regierungsbezirken bedeuten.

Wie auch immer, eine wirklich verläßliche Auskunft über die aktuelle Gesetzeslage und ggf. die Möglichkeiten der Milderung/Umgehung der Strafmaßnahmen (bezogen auf den individuellen Fall) bekommt definitiv eher von entsprechenden Fachjuristen, als denn hier im Forum...😉

Also wie üblich, ab zum Anwalt...!

Da eKx0 den Ort der Messung nicht genau spezifiziert hat, wäre es ja durchaus möglich, daß sich der Vorfall in dem Gebiet ereignet hat, welches durch den Vertrag abgedeckt ist. Da ich davon ausgehe, daß sich eKx0 den Schrieb durchgelesen hat, bevor er die Sache hier gepostet hat, dürfte die Wahrscheinlichkeit dafür auch ziemlich hoch sein.

Im Paragraphen 37 ist die Rede von Vertragsstaaten. Deshalb ist mir das noch unschlüssig.

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