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Geblitzt in der 30 Zone

Hi Leute!
Ich weiß, es gibt über dieses Thema schon einige Threads, aber heute ist mir was absurderes passiert.
Also, ich fahre mit dem Roller durch die 30 Zone bei uns im Ort. Da taucht vor mir ein Fahrschulauto auf. Da hat die oder der Fahre plötzlich gebremst und ist etwas nach links ausgeweicht. Da hab ich Gas gegeben und bin mit ca. 55 an dem Auto vorbei. Als ich dann in Höhe der Motorhaube was, hat es plötzlich geblitzt!
Naja, ich hab dann gleich das KZ zugehalten und bin dann so weitergefahren, der hat nämlich nur von vorne geblitzt.
Aber es könnte auch zu spät gewesen sein. Das Fahrschulauto ist wohl auch auf dem Foto.
Nun meine Frage:
Wenn is im schlimmsten Fall mit 60 auf dem Tacho geblitzt wurde, beim überholen in der 30 Zone, was könnte dann im schlimmsten Fall passieren? Ich mache gerade Autoführerschein.
Als ich vor 4 Monaten belitzt wurde, hatte ich auf dem Tacho ca. 70 Km/h.
In dem Brief stand: 61 Km/h. Insgesamt 11 Km/h zu viel, macht: 25 Euro. Mehr nicht.
Wie viel werde ich wohl diesmal an reelen Km/h auf dem Tacho gehabt haben, bei 60 Km/h, mit Abzug der Toleranzgrenze?
Und was wird das für Auswirkungen haben?
Mfg -GD-Master

Beste Antwort im Thema

Sag mal, ich bezweifle stark, dass Du zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet bist.
- Dein Roller ist schneller als erlaubt
- Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung bräuchtest Du theoretisch einen anderen Führerschein, welchen Du nicht hast und deshalb praktisch ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bist
- Du fährst in einer 30er-Zone massiv zu schnell
- Du überholst innerorts
- Du hältst akrobatisch Dein Kennzeichen zu
- Du machst gerade Deinen Autoführerschein
Und nun machst Du Dir Sorgen um die Strafe? Sorry aber zum Wohlergehen Deiner Mitmenschen, wünsche ich Dir, die volle Ausschöpfung des Bussgeldkataloges.
Mfg Felix

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Genaues wirst du erst wissen, wenn Post kommt, aber Pi x Daumen:

Damals 70 lt. Tacho = 61 incl. Abzüge also 64 gemessen

Tachovoreilung ist nicht konstant, ergo geh ich bei 60 lt. Tacho mal von 55km/h gemessen aus, macht nach Abzügen der Toleranz dann 52km/h die dir zur Last gelegt werden, also 22 zu viel.

Laut radarfalle.de

Zitat:

Sanktionen
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:
* 50 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 1 Punkt(e) in Flensburg

In der Probezeit (gibts sowas bei nem Rollerführerschein?) bedeutet das dann wohl ne Nachschulung (300-400€) + 2 Jahre Probezeitverlängerung

Zitat:

Original geschrieben von -GD-Master


Naja, ich hab dann gleich das KZ zugehalten und bin dann so weitergefahren...

Das hätte böse enden können, wenn du bei dieser Verrenkung zu Fall gekommen wärst...

:eek:

Sag mal, ich bezweifle stark, dass Du zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet bist.
- Dein Roller ist schneller als erlaubt
- Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung bräuchtest Du theoretisch einen anderen Führerschein, welchen Du nicht hast und deshalb praktisch ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bist
- Du fährst in einer 30er-Zone massiv zu schnell
- Du überholst innerorts
- Du hältst akrobatisch Dein Kennzeichen zu
- Du machst gerade Deinen Autoführerschein
Und nun machst Du Dir Sorgen um die Strafe? Sorry aber zum Wohlergehen Deiner Mitmenschen, wünsche ich Dir, die volle Ausschöpfung des Bussgeldkataloges.
Mfg Felix

Ich weiß ja das ich scheisse gebaut habe, aber ich kann das ja jetzt nicht mehr ändern.
Wie ist das denn mit dem Autoführerschein? Darf ich ab einer gewissen Punktezahl oder so was erst mit 21 machen?
Mfg -GD-Master

Zitat:

Original geschrieben von -GD-Master


Darf ich ab einer gewissen Punktezahl oder so was erst mit 21 machen?

Das funktioniert etwas anders. Eine evtl. Sperrfrist bezieht sich auf einen Zeitraum, seien es 6 Monate oder 2 Jahre, aber nicht auf ein bestimmtes Alter.

Sperrfristen werden meist in Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten verhängt, nach erfolgtem Fahrerlaubnis-Entzug.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. mit frisiertem Moped) gehört zu den Verkehrsstraftaten, es droht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe!

Und nach der Sperrfrist droht oftmals eine MPU. Schon 2 (spätestens 3) Verkehrsstraftaten und der Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle sieht einen kriminellen Wiederholungstäter.

Zu viele Flenspunkte können (und ab 18 Punkte müssen) auch zur MPU führen. Wer durch dauernde Geschwindigkeitsüberschreitungen "fleißig sammelt", der hat wohl eine rechtsfeindliche Gesinnung.

Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt übrigens auch schon 6 Flens, zusätzlich zur Strafe durch das Gericht...

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von -GD-Master


Darf ich ab einer gewissen Punktezahl oder so was erst mit 21 machen?
Das funktioniert etwas anders. Eine evtl. Sperrfrist bezieht sich auf einen Zeitraum, seien es 6 Monate oder 2 Jahre, aber nicht auf ein bestimmtes Alter.
Sperrfristen werden meist in Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten verhängt, nach erfolgtem Fahrerlaubnis-Entzug.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. mit frisiertem Moped) gehört zu den Verkehrsstraftaten, es droht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe!
Und nach der Sperrfrist droht oftmals eine MPU. Schon 2 (spätestens 3) Verkehrsstraftaten und der Sachbearbeiter auf der Führerscheinstelle sieht einen kriminellen Wiederholungstäter.
Zu viele Flenspunkte können (und ab 18 Punkte müssen) auch zur MPU führen. Wer durch dauernde Geschwindigkeitsüberschreitungen "fleißig sammelt", der hat wohl eine rechtsfeindliche Gesinnung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt übrigens auch schon 6 Flens, zusätzlich zur Strafe durch das Gericht...

Komm ich jetzt in den Knast oder wie? Das war ja die Stadt die geblitzt hat, nicht die Polizei!
Als ich das erste mal zu schnell war, hats auch nur gekostet und da lief nichts weiter, ich bin also noch nirgendwo vermerkt oder doch?
Die Stadt leitet das ja nicht zur Polizei weiter. Was ist denn, wenn ich jetzt sagen wir mal einen oder drei Punkte bekomme? Kommen die dann gleich zu mir, kassieren den Roller oder so was?
Ab wann wird das denn zu Polizei weitergeleitet?
Mfg -GD-Master

Zitat:

Original geschrieben von -GD-Master


Komm ich jetzt in den Knast oder wie?

Nein, das ist die Höchststrafe für Erwachsene. Und nur unbelehrbare müssen wirklich weggeschlossen werden. Aber es gibt solche Fälle.

Bei Jugendlichen eben notfalls Wochenend- oder Ferienarrest, wenn Ermahnungen und schließlich Sozialstunden nichts helfen. Ich kenne auch solche Fälle.

Zitat:

Die Stadt leitet das ja nicht zur Polizei weiter.

Sie könnten aber, wie auch jeder Privatmensch eine Anzeige schreiben könnte.

Zitat:

Was ist denn, wenn ich jetzt sagen wir mal einen oder drei Punkte bekomme? Kommen die dann gleich zu mir, kassieren den Roller oder so was?

Nur wegen Flenspunkten natürlich nicht.

Aber wenn es um Verkehrsstraftaten geht, kann ein illegaler Roller prinzipiell eingezogen und vernichtet werden. Er ist ja Tatwerkzeug für Straftaten. Auch das passiert nicht beim 1.Mal. Aber irgendwann ...

Da ging erst kürzlich ein Urteil durch die Presse, wo ein Rollerfahrer erfolglos gegen die Vernichtung seines Rollers geklagt hat.

So etwas ist auch schon Erwachsenen mit teuren Geländewagen passiert, einem im Lkr. STA sogar nicht zum ersten Mal. Der fuhr immer ohne einen Führerschein besessen zu haben, auch kurze Haftstrafen störten ihn nicht.

Zitat:

Ab wann wird das denn zu Polizei weitergeleitet?

Normalerweise arbeiten die ja mit der Bußgeldstelle zusammen, nicht mit der Polizei. Und bei Geschwindigkeitssünden haben die erstmal nur $$-Zeichen in den Augen. Dafür werden die (von der Stadt) bezahlt, danach wird ihre Leistung gemessen. Würde das vor Gericht verhandelt, fließt das Geld direkt in die Landeskasse (statt in die Stadtkasse) und würde in ihrer Leistungsstatistik fehlen!

Aber solltest Du den messenden Angestellten bedrohen, seine Ausrüstung wegnehmen oder beschädigen wollen, so kann der Dich auch an Ort und Stelle vorläufig festnehmen.

Doch wer garantiert Dir, dass da nicht doch mal die Polizei mißt? Die muß bei Verdacht auf Straftaten aktiv werden, die würde Dich gleich rauswinken und den Roller inspizieren.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von -GD-Master


Komm ich jetzt in den Knast oder wie?
Nein, das ist die Höchststrafe für Erwachsene. Und nur unbelehrbare müssen wirklich weggeschlossen werden. Aber es gibt solche Fälle.
Bei Jugendlichen eben notfalls Wochenend- oder Ferienarrest, wenn Ermahnungen und schließlich Sozialstunden nichts helfen. Ich kenne auch solche Fälle.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Die Stadt leitet das ja nicht zur Polizei weiter.

Sie könnten aber, wie auch jeder Privatmensch eine Anzeige schreiben könnte.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Was ist denn, wenn ich jetzt sagen wir mal einen oder drei Punkte bekomme? Kommen die dann gleich zu mir, kassieren den Roller oder so was?

Nur wegen Flenspunkten natürlich nicht.
Aber wenn es um Verkehrsstraftaten geht, kann ein illegaler Roller prinzipiell eingezogen und vernichtet werden. Er ist ja Tatwerkzeug für Straftaten. Auch das passiert nicht beim 1.Mal. Aber irgendwann ...
Da ging erst kürzlich ein Urteil durch die Presse, wo ein Rollerfahrer erfolglos gegen die Vernichtung seines Rollers geklagt hat.
So etwas ist auch schon Erwachsenen mit teuren Geländewagen passiert, einem im Lkr. STA sogar nicht zum ersten Mal. Der fuhr immer ohne einen Führerschein besessen zu haben, auch kurze Haftstrafen störten ihn nicht.

Danke für die Antworten, aber ich da noch mal ein paar Fragen :P

1. Was ist, wenn Ich und die Fahrschule auf dem Foto sind?

2. Ich war ja direkt neben der Fahrschule, der Verdacht liegt also nahe, das ich überholt habe, aber genau 5 Meter vor mir ging auch eine Straße nach links ab, ich hätte also auch abbiegen können.

3. Wenn der Typ in dem Auto, das geblitzt hat, sich mein KZ aufgeschrieben hat, kann ja sein, das ich es zu spät zugehalten habe, kann ich dann nicht einfach sagen, ich will den 100%igen Beweis, das ich geblitzt wurde? Also das KZ von hinten? Oder mache ich mich da nur auf mich aufmerksam?

Danke für die Antworten.

Mfg -GD-Master

1+2 Je nach Meßverfahren. Die hiesigen Geräte können die Fahrspuren getrennt überwachen. Was bei Dir zum Einsatz kam, weiß ich nicht.
Das Foto dient der Identifizierung, da ist prinzipiell egal, wie viele zu sehen sind.
3 Natürlich könntest Du bestreiten, daß Du es warst. Dann schaut der Sachbearbeiter sich das Photo genau an, schaut in die beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Paßbilder und gibt (bei schlecht erkennbarem Fahrer) entweder Deinem Einspruch statt
oder
(wenn er glaubt, Dich sicher zu erkennen) die Angelegenheit zur Staatsanwaltschaft. Dann wird Dein Fall vor Gericht verhandelt.
Dann könnte es auch sein, daß Du gefragt wirst, wieso Dein Roller so schnell ist. ;-)

Hmmm, gut, danke.
Also, das Gerät war in nem Auto. Nem Golf Kombi oder nem Passat. So ein Ding, das genau auf die Straße gerichtet ist, wo man also direkt reinschaut, wenn man geblitzt wird.
Ich mach mir da jetzt voll die Sorgen drum. Letztes mal hatten se mich, weil ich Folgendes gemacht hatte ( bitte nichts sagen, ich weiß das das nicht legal ist ;) )
Ich wurde geblitzt, habe gebremst, es war abend, so halbdunkel. Ich hatte blaues Rücklicht mit Klarglas. Das beleuchtet ja alles 2 x so gut, wenn man nach dem geblitztwerden stark abbremst :D.
Das Problem ist jetzt eben nur:
Das Geld ist mir, das hört sich jetzt komsch an, ziemlich egal, das werden maximal 80 - 90 Euro sein. Auch die Punkte sind mir dann egal. Das war dann halt eine Lehre für´s Leben. Aber wie warscheinlich ist es, das das alles zur Polizei etc. wandert und die zu mir kommen, ich vors Gericht muss oder eine FS Sperre bekomme. Also diese ganzen "härteren Maßnahem"?
Mfg -GD-Master

Nicht sehr wahrscheinlich, wenn Du keine schlafenden Hunde weckst und einfach bezahlst.
Aber es kann auch mal anders kommen.
Und mit blauem Rücklicht schreist Du ja geradezu heraus "bitte kontrolliert mich, bitte kontrolliert mich!". Die nächste Streife hinter Dir, die gerade nichts dringendes zu tun hat...
Blaues Rücklicht macht auch schon 3 Flenspunkte.

Ich weiß und deshalb habe ich gleich nach dem ersten Mal blitzen wieder rotes Rücklicht.
Ich glaube, das ist besser.
Also kann ich das jetzt so verstehen, das ich ruhig Punkte bekommen kann. Wenn ich dann zahle und alles und mich ganz brav stellen, passiert da nichts weiter?
Es kann doch auch nur ein Richter solche Sperren und andere "härtere Strafen" verhängen und wenn ich dann wie gesagt mich ruhig verhalte und zahle, dann kriegt die Staatsanwaltschaft nichts davon mit oder?
Mfg -GD-Master

Richtig. Bis auf eine evtl. MPU Anordnung (wenn man es recht übel getrieben hat).
Damit hat der Richter nichts zu tun, die kommt (meistens unverhofft) vom Strassenverkehrsamt (und nur bei Neubeantragung einer Fahrerlaubnis).

Danke für die Antwroten, dann kann ich ja beruhigt sein. Was machen die dann bei dem
"Idiotentest"?

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