geblitzt in 30-Zone - Widerspruch sinnvoll?

Hallo,
ich wurde auf der L333 kurz nach dem Ortseingang Herchen-Bahnhof mit 54km/h geblitzt in einer 30er Zone (war beruflich unterwegs mit Firmenfahrzeug). Ich habe das Schild wirklich übersehen und fahre niemals vorsätzlich zu schnell! Gerade auf dieser gefährlichen, kurvenreichen, abschüssigen Strecke habe ich ganz penibel auf jedes Geschwindigkeitsbeschränkungs-/ Ortseingangsschild geachtet. Das übergrosse, für mich doch ziemlich ungewöhnliche 30er Schild wegen der dortigen Schule habe ich aber leider übersehen. Ich bin dort auch nicht ortskundig und zum ersten mal dort vorbei gekommen.
http://img194.imageshack.us/img194/9799/20120425122133583.jpg

Ich habe mal gehört, das maximal drei Schilder pro Mast zulässig seien. An dem Mast sind zwar auch nur 3 Schilder, aber auf dem grossen Schild sind ja gleich mehrere Informationen + Verkehrszeichen. Insgesamt 6. Zudem steht daneben auch noch eine Warnbake, die den Blick weglenkt vom Schuld. Sehr sauber ist das grosse Schild zudem auch nicht mehr gerade (oben rechts wächst schon der Baum rein, verdeckt aber natürlich noch keine Inhalte).

Meint ihr, dass es Aussucht auf Erfolg haben kann, gegen die Strafanzeige Widerspruch einzulegen? Ich habe bisher noch keine Punkte und könnte den einen Punkt problemlos verschmerzen. Aber das Bussgeld von ~105EUR tut mir als Geringverdiener schon sehr weh.

Beste Antwort im Thema

Schon wieder so ein Heul- und Jammerthema.
Nimms wie ein Mann und bezahl den Strafzettel. 
Und beim nächsten mal besser aufpassen.

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Der umgekehrte Fall, dicker Flatscreen versteckt hinter dünnem Bäumchen, läuft gerade in Form eines Hasen in der aktuellen MediaMarkt-Werbung:

"*keuch-keuch* So... alles verstee-heeckt! Ihr könnt sucheeeen!"

😁

cheerio

Da hätte ich mit 200 Sachen vorbeifahren können und hätte noch gewusst was mit das Schild sagen will. 30 + Kinder ... dazu braucht es nur Sekundenbruchteile um zu begreifen was man von mir möchte.
Vorgehen würde ich dagegen lieber nicht - da könntest du dir mehr Ärger einhandeln als dir lieb ist...Stichwort "Ungeeignet für den Straßenverkehr".

Es ist ja nicht so als ob sich die Schilder plötzlich kurz bevor man vorbeifährt aufstellen... vorausschauende Fahrweise hilft hier.
Zahlen, daraus lernen und gut ist... gibt doch nichtmal Fahrverbot... ich hatte neben den üblichen Kosten auch noch 400€ für die Nachschulung...bin auch nicht davon gestorben....im Gegenteil...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Zahlen, daraus lernen und gut ist... gibt doch nichtmal Fahrverbot...

Das halte ich hier auch für die sinnvollste Lösung.

naja der Punkt halt...

Aber den hat man sich selbst zuzuschreiben.
Mit fremder Strecke und bergab zu argumentieren ist halt unklug wenn man schon Richtung 60 lt. Tacho draufgehabt haben muß.

Kann passieren, aber wenn man dann zusätzlich noch was übersieht wirds halt teurer.

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Hallo Kermit00,

ich erkenne auf deinem Bild das ab dem Schild ein Schulweg mit Höchstbegrenzung von 30 Kmh
beginnt.
Ich kann dir nur raten, zahle die Strafe, denn es bringt nichts dagegen anzugehen. Das würde nur zu unnützen Mehrkosten führen. Gegen die Polizei hast du alleine schlechte Karten.
Wenn allerdings dein Punktekonto in Flensburg so belastet ist, das die zusätzlichen Punkte zu einem dauernden Fahrverbot führen würden, kann ich dir nur einen guten RA., empfehlen, der sich mit Verkehrsrecht bestens auskennt. Das würde aber sicher ganz schön teuer.

Grüße.
und beim nächsten mal Fuss auf die Bremse.
Glknrw

Das Schild ist nicht verdeckt genug, also heißt es wohl zahlen.

Ich wundere mich, in welche Richtung hier die Antworten gehen. Bin ich im Forum eigentlich anders gewohnt. Ich denke, die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu reduzieren, ist erforderlich und berechtigt. Die Beschränkung ist dann auch zu beachten. ABER. Amtliche Verkehrszeichen sind von Form und Beschaffenheit in der Straßenverkehrsordnung beschrieben. Andere Verkehrszeichen dürfen nicht benutzt werden und sind bei Aufstellung ungültig. Ich kenne in der StVO keine Möglichkeit, mehrere Verkehrszeichen auf einem großen Schild darzustellen. Wenn es zugelassen wäre, würden das andere Gemeinden doch nachmachen. Spart Geld und Platz. Und wenn man ein ungültiges Verkehrszeichen nicht beachtet, kann man dafür nicht belangt werden.
Hat jemand andere Erkenntnisse? Würde mich interessieren. Ansonsten würde ich in diesem Fall Widerspruch einlegen. Weil wir einen Rechtsstaat haben.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Hat jemand andere Erkenntnisse? Würde mich interessieren.

In der VwV-StVO steht zu §§ 39 bis 43 unter III 1, dass "

Mehrere Verkehrszeichen

[…]

gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden"

dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Hat jemand andere Erkenntnisse? Würde mich interessieren.
In der VwV-StVO steht zu §§ 39 bis 43 unter III 1, dass "Mehrere Verkehrszeichen […] gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden" dürfen.

Schönen Dank für den Hinweis. Also rechtens. Letzter Satz der Verwaltungsvorschrift: "Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll."

Ziel ist im vorgetragenen Sachverhalt allerdings verfehlt worden.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


In der VwV-StVO steht zu §§ 39 bis 43 unter III 1, dass "Mehrere Verkehrszeichen […] gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden" dürfen.

Schönen Dank für den Hinweis. Also rechtens. Letzter Satz der Verwaltungsvorschrift: "Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll."
Ziel ist im vorgetragenen Sachverhalt allerdings verfehlt worden.

ach ja???

wer sagt denn das???

ich sehe das zb ganz anders
und ne menge anderer leute hier auch,
normale, kleine, runde schilder wären da wohl noch schlechter wahrnehmbar

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Schönen Dank für den Hinweis. Also rechtens. Letzter Satz der Verwaltungsvorschrift: "Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll."
Ziel ist im vorgetragenen Sachverhalt allerdings verfehlt worden.

ach ja???
wer sagt denn das???

ich sehe das zb ganz anders
und ne menge anderer leute hier auch,
normale, kleine, runde schilder wären da wohl noch schlechter wahrnehmbar

Eben, wahrscheinlich hätte der TE die 30 als 300 erkannt (in der kurzen Zeit ist es auch unmöglich alle Informationen zu verarbeiten... 😁) und hätte nochmal richtig Stoff gegeben. 😁

Stimmt, bei sooo hohen Tempo sooo kleine Schilder zu erkennen ist schon sehr schwierig.

Ich würde auch noch den Fahrzeughersteller verklagen. Schließlich ist der schuld daran das das Fahrzeug zu schnell fahren kann...

Mann, mann, mann...

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Ich würde auch noch den Fahrzeughersteller verklagen. Schließlich ist der schuld daran das das Fahrzeug zu schnell fahren kann...

Mann, mann, mann...

Grüße, Martin

und nur ne normale wss einbaut, ohne vergrößerung und autofokus 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Schönen Dank für den Hinweis. Also rechtens. Letzter Satz der Verwaltungsvorschrift: "Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll."
Ziel ist im vorgetragenen Sachverhalt allerdings verfehlt worden.

ach ja???
wer sagt denn das???

ich sehe das zb ganz anders
und ne menge anderer leute hier auch,
normale, kleine, runde schilder wären da wohl noch schlechter wahrnehmbar

Das sagt der TE. Ich gehe immer auf den vorgetragenen Sachverhalt ein. Natürlich kannst Du das anders sehen.

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