Geblitzt. Hier gerechtfertigt?
Hallo!
Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.
Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.
Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.
EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.
Beste Antwort im Thema
Mal wieder lustig hier:
- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?
Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!
Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!
Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.
Amen
93 Antworten
Ja, das ist mir dann auch gekommen als ich ihn dann auf der A6 zum Nachmessen mit GPS drin hatte :/.
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Warum ich heute zuschnell war weiß ich nicht. Liegt evtl. am neuen Auto welches die Geschwindigkeit nicht so rüber bringt.
Ich bin mal nicht so dreist und weise dich zum 10. mal darauf hin, dass du Unrecht getan hast...
Ich nerve lieber mit einem anderen Punkt:
Markiert habe ich die bedenkliche Passage ja schon, aber ich will es noch etwas erläutern...
Die Fahrzeuge werden zwar immer sicherer, was natürlich auch an den inzwischen guten bis sehr guten Fahrhilfen, Sicherheitskomponenten und Konstruktionen liegt, aber sie werden auch immer schwerer und nur weil heute bei 64 km/h kaum noch etwas passiert, so ist bei 100 km/h eben immernoch Schluss mit lustig.
Gerade derjenige, der noch nicht in den Genuss kommt sich ein sicheres und schweres Auto leisten zu können, bekommt das dann bei einem Unfall mit der doppelten Wucht zu spüren, womöglich unverschuldet weil ein anderer eben nicht gemerkt hat, dass er mal eben knapp 30 % zu schnell unterwegs war, was die kinetische Energie und den Bremsweg mal eben um 70 % erhöht...
Aber da das alle bereits wussten, war diese Antwort natürlich doppelt überflüssig und langweilig...
Nein, danke für deine Ansicht. Dass meine Überschreitung nicht zu rechtfertigen geht ist klar.
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Dann hat er,wenn es stimmen sollte,zum Einen Dusel gehabt da selbst falsch aufgestellte Limits für den Autofahrer bindend sind,wenn irgendwo 80 steht und du wirst erwischt hast du Pech gehabt und zahlst auch wenn das Schild eigentlich zb 500m weiter Vorne an der Einmündung stehen sollte.Dann bekommst du den Strafzettel und die Behörde den Auftrag das Schil richtig zu plazieren.
Manchmal hat man ja schon den Eindruck, bei der Bundesrepublik würde es sich eher um eine Bananerepublik handeln. Dem ist aber nicht so, im Vergleich zu den meisten anderen Staaten überwiegen doch letztlich die freiheitlich rechtstaatlichen Elemente. Insbesondere sind Einschränkungen in die Freiheit der Bürger nicht dem willkürlichen Belieben Einzelner anheimgestellt sondern bedürfen zwingend einer rationalen Begründung. Daraus folgt, daß grundlos verhängte TL natürlich nicht beachtet werden müssen. Selbstverständlich obliegt die Feststellung, ob ein TL begründet ist oder nicht, hier der Justiz.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Daraus folgt, daß grundlos verhängte TL natürlich nicht beachtet werden müssen. Selbstverständlich obliegt die Feststellung, ob ein TL begründet ist oder nicht, hier der Justiz.
Stellt sich die Frage wie du als Verkehrsteilnehmer entscheidest ob ein Limit im Rahmen aller Vorschriften gültig ist,geht wohl max hinterher wenn das Kind im Brunnen liegt.
Im weiteren wird ein Richter erst mal beim Urteil die Tatsache in den Vordergrund stellen das da schlicht und ergreifend ein Limit vorhanden war.Das im weiteren Ablauf dieses Limit auf den Prüfstand kommen kann und vielleicht auch verschwindet wird das Urteil nur sehr selten tangieren,ausser es wäre zu krass wie zb Tempo 30 auf einer Bundestrasse ohne Schäden oder Einmündungen im Bereich des Limits.Nur sollte man sich da auch nicht darauf verlassen das man vor Gereicht mit einem blauen Auge davonkommt.
Wenn ein Limit als nicht gerechtfertigt betrachtet wird dürfte das in fast allen Fällen nur Auswirkungen für die Zukunft haben wenn es wegfällt.
Im Grundsatz gilt eben das ein Schild zu beachten ist.
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist. Außerdem geht es mir garnicht sosehr um die Berechtigung dass 100 ist, sondern vielmehr um einen Grund zum Blitzen! Denn ich weiß nach wie vor, dass nur mit einem besonderen Grund von Komunen geblitzt werden darf!
Die blitzen genau an dieser Stelle, weil da 100 ist und es noch immer genug Leute (wie dich) gibt, die schneller als erlaubt fahren!
UND JA DIE DÜRFEN DORT BLITZEN!!!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Die blitzen genau an dieser Stelle, weil da 100 ist und es noch immer genug Leute (wie dich) gibt, die schneller als erlaubt fahren!UND JA DIE DÜRFEN DORT BLITZER!!!
Würden dort alle 100 km/h fahren hätten die Beamten kein Erfolgserlebnis und auch keinen Grund mehr dort zu blitzen, denn Beamte möchten auch gerne Erfolg haben. "Wie ein Angler der in einem Gewässer fischt wo nichts zu fangen ist" gehen die woanders Angeln 😉 äh blitzen
@ TE:
Wenn du Zweifel an der Geschwindigkeitsbeschränkung hast wende dich doch einfach an den BAULASTTRÄGER!
Die können dir dann sagen, weiso dort ein Geschweindigkeitsschild steht!
Wieso muss man nur andauernd in Deutschland eine Regelung in Frage stellen?!
Das sehe ich genauso. Die Klientel, die im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen abkassiert wird, liefert die Grundlage dafür doch stets frei Haus. Das Problem ließe sich doch einfach mit einem überlegteren Umgang mit dem Gaspedal lösen. Warum das für viele Zeitgenossen so unendlich schwer ist, kann ich bis heute nicht nachvollziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Stellt sich die Frage wie du als Verkehrsteilnehmer entscheidest ob ein Limit im Rahmen aller Vorschriften gültig ist,geht wohl max hinterher wenn das Kind im Brunnen liegt.
Im weiteren wird ein Richter erst mal beim Urteil die Tatsache in den Vordergrund stellen das da schlicht und ergreifend ein Limit vorhanden war.Das im weiteren Ablauf dieses Limit auf den Prüfstand kommen kann und vielleicht auch verschwindet wird das Urteil nur sehr selten tangieren,ausser es wäre zu krass wie zb Tempo 30 auf einer Bundestrasse ohne Schäden oder Einmündungen im Bereich des Limits.Nur sollte man sich da auch nicht darauf verlassen das man vor Gereicht mit einem blauen Auge davonkommt.
Sir Donald, ich entscheide gar nichts, sondern wie Du treffend festgestellt hast, das Gericht. Dabei ist die Tatsache, daß ein TL vorhanden war ohne jede Relevanz. Entscheident ist allein, ob das Gericht das TL als gerechtfertigt ansieht oder nicht. Ist letzteres der Fall, dann bleibt eine Übertretung des TL straflos.
Vor ca. 10 Jahren bin ich selbst auf der LS in einer 60er Zone geblitzt worden. Das Limit war dort aufgrund einer Baustelle verhängt worden, die jedoch zum Zeitpunkt meiner Übertretung nicht mehr existierte - es standen halt nur noch die Schilder rum. Ergebnis war, daß die Begründung für das TL nicht mehr bestand, das TL also keine Rechtsgrundlage mehr besaß und damit unrechtsmäßig war. Zwar wurde ich trotzdem zur Kasse gebeten, allerdings macht es schon einen Unterschied, ob man für plus 37 oder für plus 77 km/h zahlen darf.😁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Vor ca. 10 Jahren bin ich selbst auf der LS in einer 60er Zone geblitzt worden. Das Limit war dort aufgrund einer Baustelle verhängt worden, die jedoch zum Zeitpunkt meiner Übertretung nicht mehr existierte - es standen halt nur noch die Schilder rum. Ergebnis war, daß die Begründung für das TL nicht mehr bestand, das TL also keine Rechtsgrundlage mehr besaß und damit unrechtsmäßig war. Zwar wurde ich trotzdem zur Kasse gebeten, allerdings macht es schon einen Unterschied, ob man für plus 37 oder für plus 77 km/h zahlen darf.😁
Und wer oder was gibt dir das Recht mit 140 über die Landstrasse zu rasen?
also dein einspruch wegen der geschwindigkeit auf der strasse brauchts du nicht einreichen. die geschwindigkeiten ausser orts, unabhängig von zustand, wetterlage oder unfallträchtigkeit, sind in der StVO fesgelegt auf 100km/h! zum nachlesen: die stvo
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
mfg gtbomber
also schau doch mal in der stvo nach. vieleicht findest du da was zu deinen fragen!
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
mfg
(vergess das was ich vorher geschrieben habe, hab was überlesen!)
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Und wer oder was gibt dir das Recht mit 140 über die Landstrasse zu rasen?Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
...
Zwar wurde ich trotzdem zur Kasse gebeten, allerdings macht es schon einen Unterschied, ob man für plus 37 oder für plus 77 km/h zahlen darf.😁
Ich hätt´ ja vor allem gern Pontifex Maximus blödes Gesicht gesehen, als es bei der signalisierten zHg von 60km/h und Tacho 145 blitzdingste ... 😁