Geblitzt. Hier gerechtfertigt?
Hallo!
Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.
Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.
Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.
EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.
Beste Antwort im Thema
Mal wieder lustig hier:
- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?
Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!
Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!
Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.
Amen
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Von was täumst du denn? 😰 Mal ein Tip aus der Praxis. Wenn irgendein Politkasperverein irgendwo die Mehrheit hat und der Oberpolitkasper fühlt sich durch die pösen Autos auf der Autobahn nachts gestört hast du flugs eine 80er Beschränkung ab 20.00 Uhr mit dem spaßigen Zusatz : " Lärmschutz " . Allerdings sind das zum Glück Ausnahmefälle. Es gibt sogar Fälle, wo Beschränkungen mit Regierungswechseln wieder verschwanden. Also ehe hier wieder auf die blösen Behörden eingeprügelt wird, vorher mal gründlicher informieren 😉.Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
muss die Behörde nachweisen, warum hier ein TL erforderlich ist (z.B. Unfallgeschehen o.ä.). kann sie das nicht ausreichend, müssen die 100er-Schilder verschwinden!
Habe ich:
In Norddeutschland gab es mal eine AB mit TL. Nachts um gegen 03.00 Uhr fuhr da ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Er war weit und breit allein. Das Bußgeldverfahren hat der Fahrer schlucken müssen, TL ist TL. Aber die Klage vor dem Verwaltungsgericht gewann er, das TL musste Nachts verschwinden. Die Behörde hatte mit Pendlerverkehr am Tage argumentiert und dass eine zeitliche Beschränkung zu teuer wäre. Das war kein ausreichendes Argument.
das ist auch die Praxis 😉
Jo,jo. Träum immer noch weiter. In Saal 34a hätte auch ebenso anders entschieden werden können. That s German " Rechtsstaat". Kommt auch aus der Praxis.😉
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
In Norddeutschland gab es mal eine AB mit TL. Nachts um gegen 03.00 Uhr fuhr da ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Er war weit und breit allein. Das Bußgeldverfahren hat der Fahrer schlucken müssen, TL ist TL. Aber die Klage vor dem Verwaltungsgericht gewann er, das TL musste Nachts verschwinden. Die Behörde hatte mit Pendlerverkehr am Tage argumentiert und dass eine zeitliche Beschränkung zu teuer wäre. Das war kein ausreichendes Argument.
Hast du mal einen Link oder ein Aktenzeichen dazu?
Leider nicht, ist schon ein paar Jahre her und stand in der Zeitung.