Geblitzt. Hier gerechtfertigt?

Hallo!

Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.

Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.

Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.

EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.

Geblitzt
Beste Antwort im Thema

Mal wieder lustig hier:

- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?

Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!

Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!

Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Man muss vor dem Verwaltungsgericht das angeordnete TL anfechten. Die Behörde muss dann nachweisen, dass diese Anordnung zu Recht erging (Begründungen). Das Verwaltungsgericht kann dann evtl. das TL aufheben, die Schilder werden abgebaut, der zukünftige Grund einer Messung entfällt, alle freuen sich...

Da dieses die Behördenträger wissen werden Sie auch mit 1000%tiger Sicherheit nur Messverfahren erstellen an Stellen wo eine Anfechtung ausgeschlossen ist.

Es geht hier nicht um das Messverfahren!!!!

Es geht um die Anordnung eines Tempolimits. Das darf nicht willkürlich geschehen. Wenn der bauliche Zustand, wie hier beschrieben, ein "ohne TL" zulässt, muss die Behörde nachweisen, warum hier ein TL erforderlich ist (z.B. Unfallgeschehen o.ä.). kann sie das nicht ausreichend, müssen die 100er-Schilder verschwinden!

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli



Es geht hier nicht um das Messverfahren!!!!
Es geht um die Anordnung eines Tempolimits. Das darf nicht willkürlich geschehen. Wenn der bauliche Zustand, wie hier beschrieben, ein "ohne TL" zulässt, muss die Behörde nachweisen, warum hier ein TL erforderlich ist (z.B. Unfallgeschehen o.ä.). kann sie das nicht ausreichend, müssen die 100er-Schilder verschwinden!

Naja, der TE hat den baulichen Zustand auf der Strecke doch sehr schön geredet... Dort sind auf ca. 7 km 5 Ab-/Auffahrten, was meines Erachtens nach das TL zur genüge rechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli



muss die Behörde nachweisen, warum hier ein TL erforderlich ist (z.B. Unfallgeschehen o.ä.). kann sie das nicht ausreichend, müssen die 100er-Schilder verschwinden!

Von was täumst du denn? 😰 Mal ein Tip aus der Praxis. Wenn irgendein Politkasperverein irgendwo die Mehrheit hat und der Oberpolitkasper fühlt sich durch die pösen Autos auf der Autobahn nachts gestört hast du flugs eine 80er Beschränkung ab 20.00 Uhr mit dem spaßigen Zusatz : " Lärmschutz " . Allerdings sind das zum Glück Ausnahmefälle. Es gibt sogar Fälle, wo Beschränkungen mit Regierungswechseln wieder verschwanden. Also ehe hier wieder auf die blösen Behörden eingeprügelt wird, vorher mal gründlicher informieren 😉.

Mal wieder lustig hier:

- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?

Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!

Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!

Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.

Amen

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Zitat:

Original geschrieben von Amen


Mal wieder lustig hier:

- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?

Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!

Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!

Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.

Amen

Genau, da bleit nur ein Amen. Daumen hoch!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Stellt sich die Frage wie du als Verkehrsteilnehmer entscheidest ob ein Limit im Rahmen aller Vorschriften gültig ist,geht wohl max hinterher wenn das Kind im Brunnen liegt.
Im weiteren wird ein Richter erst mal beim Urteil die Tatsache in den Vordergrund stellen das da schlicht und ergreifend ein Limit vorhanden war.Das im weiteren Ablauf dieses Limit auf den Prüfstand kommen kann und vielleicht auch verschwindet wird das Urteil nur sehr selten tangieren,ausser es wäre zu krass wie zb Tempo 30 auf einer Bundestrasse ohne Schäden oder Einmündungen im Bereich des Limits.Nur sollte man sich da auch nicht darauf verlassen das man vor Gereicht mit einem blauen Auge davonkommt.
Sir Donald, ich entscheide gar nichts, sondern wie Du treffend festgestellt hast, das Gericht. Dabei ist die Tatsache, daß ein TL vorhanden war ohne jede Relevanz. Entscheident ist allein, ob das Gericht das TL als gerechtfertigt ansieht oder nicht. Ist letzteres der Fall, dann bleibt eine Übertretung des TL straflos.

Vor ca. 10 Jahren bin ich selbst auf der LS in einer 60er Zone geblitzt worden. Das Limit war dort aufgrund einer Baustelle verhängt worden, die jedoch zum Zeitpunkt meiner Übertretung nicht mehr existierte - es standen halt nur noch die Schilder rum. Ergebnis war, daß die Begründung für das TL nicht mehr bestand, das TL also keine Rechtsgrundlage mehr besaß und damit unrechtsmäßig war. Zwar wurde ich trotzdem zur Kasse gebeten, allerdings macht es schon einen Unterschied, ob man für plus 37 oder für plus 77 km/h zahlen darf.😁

Ich bin zwar kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen daß die Frage ob eine Überschreitung eines TL geahndet wird oder nicht ausschließlich eine Frage juristischer Winkelzüge ist.

In Situationen die so offensichtlich sind daß jeder Depp es merkt - z.B. 60+Hinweis auf Baustelle aber keine Baustelle weit und breit - mag es Gerichte geben die dahin tendieren, die Übertretung folgenlos zu lassen. Aber selbst da habe ich Zweifel ob das durch alle Instanzen so gesehen würde. Es könnte ja sein daß aufgrund einer -inzwischen aufgehobenen- Baustelle die Fahrbahn verschmutzt oder beschädigt ist und das Limit daher bestehen bleibt.

Fakt ist: Das Schild gilt , egal ob nun die Baustelle da ist oder nicht. Wie es das ein Richterlein sieht, weiß im Vorfeld niemand, da er ja in diesem Rechtsstaat in seinen Entscheidungen frei ist. D.h. : Er KANN es einstellen, er MUSS es NICHT . Ich finde das zwar auch nicht richtig, aber so ist es nun mal.

Wir machen mal ein wenig Schilderkunde:

Das Vorschriftenzeichen 250  Verbot für Fahrzeuge aller Art  ist lediglich mit dem Zusatz 100 ? tonnen, Kilometer?, länge? beschildert🙂

Wenn man nun das Verbot für Fahrzeuge aller Art mit einer Länge von 100 m als entzifferbares Schild darstellt und gegen eine falsche Beschilderung klagt könnte man gleich zu einer MPU geschickt werden?

Jedenfalls waren immer bei Geschwindigkeiten eine Zuordnung dabei zb. 100km/h  ohne können es auch Apfel sein oder 100 pro Person. Jetzt sollte der TE im Bussgeldbescheid nur noch den Zusatz vermerken zu zweit gefahren und schon wird es eingestellt.😁😛

Eine noch andere Möglichkeit bietet sich wenn der TE mittels Radiergummi die 1 entfernt und die Strecke nun als WC ausschildert, da er schnell zur Toilette musste durfte er die Stecke passieren

So ein wenig zum schmunzeln war das gedacht.

Arrgghhhh, Zeichen 250 mit 100 drin.....auf den Blödsinn muß man erst mal kommen. Genial!!!!😁😁😁😁

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