Geblitzt. Hier gerechtfertigt?
Hallo!
Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.
Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.
Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.
EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.
Beste Antwort im Thema
Mal wieder lustig hier:
- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?
Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!
Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!
Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.
Amen
93 Antworten
Warum geblitzt wird, kannst dir ja selber ausmalen. Nicht umsonst schrieb ich von den innerortsstellen wo ohne Grund außer abkassieren geblitzt wird. Zur Erinnerung: Stadt, keine Schule, kein Kindergarten, kein nichts, zwei breite Spuren pro Richtung und 3 Meter Wiese dazwischen. Gilt trotzdem 50 wegen innerorts und da wird halt geblitzt. Ob das sinnvoll ist? Nein! Ist es legitim zum Abkassieren? Ja. Und darum wirds gemacht....
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Und nochmal für alle: Weder Anwalt, noch Einspruch. Ich zahle, darum geht es mir garnicht. Ich möchte doch nur den Grund wissen warum hier geblitzt wurde. Und da lass ich "weil da 100 ist" nicht gelten. Es muss definitiv einen Grund geben, damit Komunen blitzen dürfen. Anders ist das bei der Polizei.
Dann wirst du irgendwann mal Probleme bekommen falls du deine Einstellung nicht änderst und mal zu einer MPU musst, ich habe ja schon geschrieben das du uneinsichtig bist.
Wieso sollen dort die 100km/h für alle anderen gelten nur für dich nicht???
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
😕Hab ich's überlesen???
Woher weisst Du, dass da die Kommune geblitzt hat???Auch die Polizei hat zivile Fahrzeuge...😉
Ich kenne die Fahrzeuge hier im Kreis und weiß dass dieses Fahrzeug da öfters steht. Gerade deshalb verstehe ich auch nicht und ärgere mich umsomehr dass ich erwischt wurde :/. Im übrigen hab ich das gleiche Fahrzeug schonmal wo anderst stehen sehen und mich mit den Kollegen schön unterhalten. Wirklich nett die Leute, nichts gegen die. Die bekommen auch nur ihre Befehle.
@rv112xy
Woraus schließt du, daß die Geschwindigkeitskontrolle von einem kommunalen Fahrzeug durchgeführt wurde?
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@rv112xy
Woraus schließt du, daß die Geschwindigkeitskontrolle von einem kommunalen Fahrzeug durchgeführt wurde?
Siehe mein Posting über deinem 😉
Und NOCHMAL für alle: Da war 100, warum weiß ich nicht genau aber ich muss mich dran halten. Dass ich es sonst tue beweist dass es das erste mal ist, dass ich hier geblitzt wurde und den Blitzer auch da schon wie eben schon erwähnt öfters sah. Warum ich heute zuschnell war weiß ich nicht. Liegt evtl. am neuen Auto welches die Geschwindigkeit nicht so rüber bringt. Dennoch sehe ich meinen Fehler ein und werde dafür gerade stehen. Rein aus Interesse aller, wollte ich dennoch den Grund des Blitzens hinterfragen.
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Ich kenne die Fahrzeuge hier im Kreis und weiß dass dieses Fahrzeug da öfters steht. Gerade deshalb verstehe ich auch nicht und ärgere mich umsomehr dass ich erwischt wurde :/.
Wenn du schon weißt, das die da öfter stehen, wieso glotzt du dann nicht auf deinen Tacho und hältst die 100 ein???????????????
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Soweit ich weiß kostet mich das, wenn ich Einspruch einlege und dieser abgelehnt wird?! Falls ich doch Glück haben sollte und auf <20 km/h zuviel rauskomme ist die Sache für mich eh gegessen. Anders zwar ärgerlich, aber ob ichs anfechten soll? :/
Meine persönliche Erfahrung, ist aber keine "Rechtsberatung":
Wenn es ein Verwarnungsgeldangebot ist (unter 20 km/h Überschreitung, unter 40 €, Überweisungsträger ist dabei) kostet der Widerspruch.
Wenn es darüber ist, kommt erst das Schreiben an den Halter, da die ja noch nicht wissen, wer gefahren ist. Da könnte man ohne Probleme sich als Fahrer bekennen und Widerspruch einlegen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, kommt der Bußgeldbescheid mit Kosten, die Kosten entstehen aber auf jeden Fall. Der Widerspruch in dieser Phase kostet daher nicht zusätzlich Geld.
Anfechten lohnt sich nur, wenn man Messfehler unterstellen kann. Nicht, wenn es darum geht, dass dort geblitzt wurde. Das wäre eine grundsätzliche Sache und die geht so:
Man muss vor dem Verwaltungsgericht das angeordnete TL anfechten. Die Behörde muss dann nachweisen, dass diese Anordnung zu Recht erging (Begründungen). Das Verwaltungsgericht kann dann evtl. das TL aufheben, die Schilder werden abgebaut, der zukünftige Grund einer Messung entfällt, alle freuen sich...
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Wenn du schon weißt, das die da öfter stehen, wieso glotzt du dann nicht auf deinen Tacho und hältst die 100 ein???????????????
Weil ich mir absolut nicht bewusst war dass ich zu schnell war. Ich war doch selbst überrascht. Außerdem ist man nicht ständig mit den Augen auf dem Tacho. Ich denke das trägt auch kontraproduktiv zur Sicherheit bei.
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Wenn du schon weißt, das die da öfter stehen, wieso glotzt du dann nicht auf deinen Tacho und hältst die 100 ein???????????????Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Ich kenne die Fahrzeuge hier im Kreis und weiß dass dieses Fahrzeug da öfters steht. Gerade deshalb verstehe ich auch nicht und ärgere mich umsomehr dass ich erwischt wurde :/.
An dieser Stelle kommt dann von mir der "unterstellte Vorsatz"😛
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Warum ich heute zuschnell war weiß ich nicht. Liegt evtl. am neuen Auto welches die Geschwindigkeit nicht so rüber bringt.
Geh doch mal zu deinem Fahrlehrer und lass dich über die Funktionsweise von einem Tachometer aufklären...
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Man muss vor dem Verwaltungsgericht das angeordnete TL anfechten. Die Behörde muss dann nachweisen, dass diese Anordnung zu Recht erging (Begründungen). Das Verwaltungsgericht kann dann evtl. das TL aufheben, die Schilder werden abgebaut, der zukünftige Grund einer Messung entfällt, alle freuen sich...
Da dieses die Behördenträger wissen werden Sie auch mit 1000%tiger Sicherheit nur Messverfahren erstellen an Stellen wo eine Anfechtung ausgeschlossen ist.
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Geh doch mal zu deinem Fahrlehrer und lass dich über die Funktionsweise von einem Tachometer aufklären...Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Warum ich heute zuschnell war weiß ich nicht. Liegt evtl. am neuen Auto welches die Geschwindigkeit nicht so rüber bringt.
Wirds jetzt nicht langsam bisschen blöd? Wir sind doch hier nicht im Kindergarten mensch...
Weiß nicht wer öfters auf der B9 in RP unterwegs ist. Hier war die ganze Zeit 80. Ähnliche Straßenlage wie bei mir, nur 2 Spurig. Dann wurde jemand geblitzt, hat geklagt, recht bekommen und nun sind die Schilder auch weg. Weil es 1. dort keinen Grund gab für 80 und 2. keinen Grund zum Blitzen für Kommunen.
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Weiß nicht wer öfters auf der B9 in RP unterwegs ist. Hier war die ganze Zeit 80. Ähnliche Straßenlage wie bei mir, nur 2 Spurig. Dann wurde jemand geblitzt, hat geklagt, recht bekommen und nun sind die Schilder auch weg. Weil es 1. dort keinen Grund gab für 80 und 2. keinen Grund zum Blitzen für Kommunen.
Dann hat er,wenn es stimmen sollte,zum Einen Dusel gehabt da selbst falsch aufgestellte Limits für den Autofahrer bindend sind,wenn irgendwo 80 steht und du wirst erwischt hast du Pech gehabt und zahlst auch wenn das Schild eigentlich zb 500m weiter Vorne an der Einmündung stehen sollte.Dann bekommst du den Strafzettel und die Behörde den Auftrag das Schil richtig zu plazieren.
Was jeder innerhalb einer gewissen Frist machen kann ist die Anordnung eines Limits überprüfen zu lassen,dann wird von den vorgesetzten Stellen der Behörde die das Limit angeordnet hat überprüft ob die Vorgaben für das Limit eingehalten wurden.Aber so lange das Schild dann noch dumm rumsteht hat sich der Autofahrer daran zu halten.Ein Limit gilt ab Schild bis Aufhebungsschild und nicht wie viele glauben erst 200m nach dem Schild und 200m vor der Aufhebung darf man wieder Stoff geben.
Behördliche Richtlinien gehen den Kfz-Nutzer schlicht nichts an.
Das im Einzelfall Richter anderst entscheiden können ist ein anderes Thema auf das man sich lieber nicht verlassen sollte.Ein Richter ist auch nicht an den Bußgeldkatalog gebunden sondern kann so ziemlich frei eine Strafe verhängen,er muß nicht mal ein Angebot machen den Einspruch zurückzuziehen um die Strafe aus dem Bußgeldkatalog anzunehmen.Er kann überspitzt gesagt aus dem Punkt für zb 21km/h zuviel ein einmonatiges Fahrverbot plus mehrere 100€ Bußgeld machen.
Zum Blitzen an sich.Sie können 24Stunden/Tag 365(366) Tage/Jahr immer und überall messen wo ein Limit gilt.
Es ist 100 erlaubt. Punkt. Ob da nebenan eine Schule oder Atomkraftwerk ist, zählt nicht. Zu schnell ist zu schnell.
Warum dagegen angehen wollen, wenn man doch weiß, dass man etwas falsch gemacht hat????
Einfach mal zu den eigenen Fehlern stehen. Könnte im weiteren Leben helfen.
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Es ist 100 erlaubt. Punkt. Ob da nebenan eine Schule oder Atomkraftwerk ist, zählt nicht. Zu schnell ist zu schnell.
Warum dagegen angehen wollen, wenn man doch weiß, dass man etwas falsch gemacht hat????
Einfach mal zu den eigenen Fehlern stehen. Könnte im weiteren Leben helfen.
Also langsam wirds lustig 😁. Lest ihr nicht was ich schreib??? Wie oft noch dass ich mir meines Fehlers bewusst bin und dass ich auch bereit bin dafür zu zahlen! Darum geht es doch garnicht...