Geblitzt. Hier gerechtfertigt?

Hallo!

Wurde heute Morgen in Mannheim auf der B38 Richtung Viernheim (zur A6 hin) mit 127 km/h (laut GPS) geblitzt. Erlaubt waren 100. Wären dann nach 3% Abzug 124 km/h. Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe.

Allerdings stellen sich mir jetzt 2 Fragen. Die Bundesstraße ist 3 Spurig mit getrennter Fahrbahnmitte zur Gegenfahrbahn. (Gilt also als Autobahn?!) Darum stehen hier auch regelmäßig Tempo 100 Schilder. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen hier so gering und heute besonders gering (lasst mich lügen wenn ich behaupte dass mehr als 10 Fahrzeuge unterwegs waren auf den 2-3 km), dass mir das Tempolimit als nicht nachvollziehbar vorkommt, aber ok. Es ist da, also muss man sich dran halten. Als Unfallschwerpunkt würde ich es auch nicht einschätzen. Ist hier dann das Blitzen überhaupt erlaubt? Der Blitzer stand im makierten Bereich (wohl ein Lasergerät) ich war auf der ganz linken Spur da ich gerade ein Fahrzeug in der Mitte überholt habe. Ich habe da ich völlig überrascht war, noch im Rückspiegel ein dunkles Auto bei dem Blitzer stehen sehen.

Was meint ihr? Ist das Blitzen gerechtfertigt, oder kann man es evtl. anfechten? Mir geht es weniger darum, die Strafe zu vereiteln als um die Richtigkeit. Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre.

EDIT: Achja, die Auffahrt zur B38 die man auf dem Bild sieht, mündet erst 500m hinter der geblitzten Stelle auf der 3 spurige B38 die dann 4 spurig wird.

Geblitzt
Beste Antwort im Thema

Mal wieder lustig hier:

- Wie oft sollen wir dem TE noch erzählen, dass er sein Vorhaben probieren kann, ihm aber niemand eine reelle Chance gibt? Das wollte er doch hören - die Einschätzung des Forums?

Also hier meine Einschätzung: Mach es. Geh zum Anwalt, lege Einspruch ein und wenn das Bussgeld nicht aufgehoben wird, klage. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eine Antwort auf die Frage, ob der Blitzer gerechtfertigt ist, zu bekommen. Parallel dazu musst Du aber auch bei der Behörde (weiss der Teufel wer das macht) einen Antrag stellen, das die 100km/h aufgehoben werden. Wenn die dem Antrag nicht stattgeben - verklag sie!

Aber sei nicht so kleinlich. In D gibt es sicher noch mehr Regelunge und Gesetze, die Du nicht einsiehst. Da hast Du noch ein gutes Stück Arbeit vor Dir. Aber das ist ein lohnenswertes Lebenswerk!

Eine andere Lösung gibt es wirklich nicht. Das Forum kann ausser "ich glaube, dass Du eine Chance hast" oder "ich glaube, dass Du keine Chance hast" absolut NICHTS zu dem Thema beitragen.

Amen

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Also den Passus in der STVO, dass auf Bundesstraßen (keine BAB=Bundesautobahn) keine Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden sind, wenn sie mehrsprurig und baulich vom Gegenverkehr getrennt ist, würde ich gerne mal lesen.

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Nein du sagst es. Die Fahrbahn war baulich getrennt und mehrspurig, von daher wäre ohne 100 Schild kein Limit!

EDIT: Entschuldigung, ich dachte das ginge an mich. Ich nehm meinen ersten Satz in diesem Post zurück und behaupte das Gegenteil :P.

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy



Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973


Auf der Strecke dürfte Tempo 100 sein, weil da mehrere Auf- bzw. Abfahrten doch recht kurz nacheinander kommen. Und gerade hier sind die Auffahrten von der Länge her recht kurz gehalten...
Wer sich das Bild in Google Earth genauer anschaut, erkennt dass neben der Bundesstraße parallel eine Straße verläuft auf die die Auf- und Abfahrten führen! Nur weit vor der Messung ist eine Abfahrt mit langem Verzögerungsstreifen (hier dann auch 4 spurig) und erst weit hinten an der A6 wird es wieder 4 spurig zur Auf- bzw. Abfahrt hin.

Ich brauch mir das Bild nicht anschauen, ich bin die Strecke zwischen der Vogelstang und Käfertal schon einige Jahre lang gefahren und teilweise stehen da ja täglich die Blitzer 😉

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy


Falsch! Auf Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnrichtungen gilt bei dem Aufheben der Geschwindigkeit, als auch bei garkeiner Angabe keine Begrenzung! Das ist so.

Und woher nimmst du die Aussage ich sei nicht einsichtig? Ich habe mehrmals geschrieben, dass ich meinen Fehler einsehe und auch dafür bezahlen werde und dass es mir darum garnicht geht. Die Regeln sind mir bewusst und meine Fehler bekannt.
Außerdem war die Überschreitung ebenfalls nicht vorsätzlich. Die Strecke bringt allerdings garkein Geschwindigkeitsfeedback und da ich das mittlere Fahrzeug noch vor der Abfahrt zur A6 überholen wollte hatte ich wohl unbewusst zuviel.

Also bitte keine Unterstellungen wo es nichts zu unterstellen gibt.

Aufgrund der Aussage, das erstmal Generell in Frage gestellt wird  ob ein Blitzen an dieser Stelle überhaupt zulässig ist, und du dich so vor der Strafe zu drücken versuchst indem du ein "Hintertürchen" suchst.

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Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist. Außerdem geht es mir garnicht sosehr um die Berechtigung dass 100 ist, sondern vielmehr um einen Grund zum Blitzen! Denn ich weiß nach wie vor, dass nur mit einem besonderen Grund von Komunen geblitzt werden darf!

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Also den Passus in der STVO, dass auf Bundesstraßen (keine BAB=Bundesautobahn) keine Geschwindigkeitsbegrenzungen vorhanden sind, wenn sie mehrsprurig und baulich vom Gegenverkehr getrennt ist, würde ich gerne mal lesen.

Schau einfach mal ein Posting höher oder versuche es unter

www.gidf.de

😉

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy


Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist. Außerdem geht es mir garnicht sosehr um die Berechtigung dass 100 ist, sondern vielmehr um einen Grund zum Blitzen! Denn ich weiß nach wie vor, dass nur mit einem besonderen Grund von Komunen geblitzt werden darf!

Das spielt doch überhaupt keine Rolle ob du dort keinen Grund siehst. Fakt ist du bist uneinsichtig, wegen dem Kommentar.

Der "besondere Grund " wird wohl darin bestehen weil viele sich nicht an die 100km/h halten.

Zitat:

Aufgrund der Aussage, das erstmal Generell in Frage gestellt wird ob ein Blitzen an dieser Stelle überhaupt zulässig ist, und du dich so vor der Strafe zu drücken versuchst indem du ein "Hintertürchen" suchst.

Entschuldigung. Vielleicht liest du meinen Post nochmal genauer. Ich zitiere mich nochmal "Über mein Bußgeld und den Punkt bin ich mir bewusst und akzeptiere es auch insofern, da ich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen habe."

Ich möchte nur wissen ob es GENERELL hier richtig ist zu blitzen denn ich zitiere mich weiter: "Ich stehe zu meinen Sünden, möchte aber auch nicht abgezockt werden, wo ein Blitzen garnicht gerechtfertigt wäre."

Danke.

Dann nimm dir halt einen Anwalt und leg einspruch ein. Bitte mit nachfolgendem Scan, dass das Verfahren wegen Unverhältnismäßigkeit des Blitzens gegen dich eingestellt wurde.

Ich wünsche viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy


Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist.

Weit und breit keine Auf- oder Abfahrt ist etwas untertrieben, Wenn die markierte Stelle stimmt, dann ist das etwa 350-400m nach der Abfahrt in die Havellandstr. und ca. 400-450m vor der Auffahrt wenn man von der Magdeburgerstr. in Richtung Weinheim fährt. Und gerade bei dieser Auffahrt wird doch meistens recht chaotisch die Spur gewechselt weil kurz danach das Viernheimer Kreuz kommt. Also meines Erachtens nach doch ganz gute Gründe für eine Geschwindigkeitsbegrenzung und deren Überwachung.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Dann nimm dir halt einen Anwalt und leg einspruch ein. Bitte mit nachfolgendem Scan, dass das Verfahren wegen Unverhältnismäßigkeit des Blitzens gegen dich eingestellt wurde.

Ich wünsche viel Erfolg.

Ich würde dann noch einen Schritt weiter gehen und vom Gesetzgeber in einem Grundsatzurteil  nur noch Blitzen an Stellen

ohne

Geschwindigkeitsbeschränkung erlauben zu lassen.....😁

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Zitat:

Original geschrieben von rv112xy


Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist.
Weit und breit keine Auf- oder Abfahrt ist etwas untertrieben, Wenn die markierte Stelle stimmt, dann ist das etwa 350-400m nach der Abfahrt in die Havellandstr. und ca. 400-450m vor der Auffahrt wenn man von der Magdeburgerstr. in Richtung Weinheim fährt. Und gerade bei dieser Auffahrt wird doch meistens recht chaotisch die Spur gewechselt weil kurz danach das Viernheimer Kreuz kommt. Also meines Erachtens nach doch ganz gute Gründe für eine Geschwindigkeitsbegrenzung und deren Überwachung.

...zumal er ja selbst geschrieben hat, dass er noch mal eben an dem auf der mittleren Spur vorbei wollte.

Und genau diese Fahrer sollte und hat der Blitzer erwischt.

Mission erfüllt!!🙄

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Zitat:

Original geschrieben von rv112xy


Das ist schön. Ich finde dennoch an besagter Stelle keinen Grund, da hier weit und breit keine Auf- bzw. Abfahrt ist.
Weit und breit keine Auf- oder Abfahrt ist etwas untertrieben, Wenn die markierte Stelle stimmt, dann ist das etwa 350-400m nach der Abfahrt in die Havellandstr. und ca. 400-450m vor der Auffahrt wenn man von der Magdeburgerstr. in Richtung Weinheim fährt. Und gerade bei dieser Auffahrt wird doch meistens recht chaotisch die Spur gewechselt weil kurz danach das Viernheimer Kreuz kommt. Also meines Erachtens nach doch ganz gute Gründe für eine Geschwindigkeitsbegrenzung und deren Überwachung.

Falls ich das falsch eingeschätzt habe, entschuldigung. Meiner Auffassung nach ist gerade weil es 3 spurig ist, diese Stelle dennoch nicht so gefährdet, als manche BAB mit 2 Spuren ohne Begrenzung.

Und nochmal für alle: Weder Anwalt, noch Einspruch. Ich zahle, darum geht es mir garnicht. Ich möchte doch nur den Grund wissen warum hier geblitzt wurde. Und da lass ich "weil da 100 ist" nicht gelten. Es muss definitiv einen Grund geben, damit Komunen blitzen dürfen. Anders ist das bei der Polizei.

Ich erspar mir jetzt im Übrigen jeden weiteren Kommentar zu Personen die meinen Text nicht richtig lesen und dann noch meinen sich über mich lustig zu machen. Ist zwar traurig aber nunja.

Danke an die anderen die mir eine andere Sicht der Situation und ihre Meinung mitgeteilt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Giuli


Wenn es ein mobiler Blitzer war, dann werden dir 10 % anstatt 3 % abgezogen.

Ciao Giuli

Was ist ein moblier Blitzer?

Wenn du damit ein nicht fest installierten Blitzer meinst, also z.B. ein Blitzerfahrzeug, welches aus dem Stand heraus blitzt, dann gelten die gleichen Toleranzabzüge wie bei den Starkästen:

Bis 100 km/h = 3 km/h

über 100 km/h = gestaffelt ab 3 %.

10% werden bei mobiler Messung durch Hinterherfahren mit geeichtem Tacho (wird kaum noch gemacht) abgezogen, 20% beim Hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho.

😕Hab ich's überlesen???
Woher weisst Du, dass da die Kommune geblitzt hat???

Auch die Polizei hat zivile Fahrzeuge...😉

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