Geblitzt auf der A40
Hallo,
gestern Nacht wurde ich auf der A40 geblitzt, und zwar hat mich die Polizei geblitzt aus dem Streifenwagen, was ich zum ersten mal erlebe ( auf der Autobahn).
Zugelassen war 80km/h ich wurde mit 131km/h geblitzt (mit dem Lasergerät).
51km/h zu viel, 150´€ + Gebühr Geldstrafe + 1 Monat Fahrverbot.
Meine Frage ist ( vielleicht hat das gleiche jemand auch erlebt ), ich bin beruflich mit meinem Transporter unterwegs, und ich muss damit 2 mal mindestens die Woche fahren.
Hat man irgendwie die Möglichkeit, den Führerschein nicht abzugeben??
zum Beispiel durch höhere Geldstrafe??
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tommygoebel
[/quoteNormalerweise bin ich ja nicht einer, der überall durch die Gegend rast. Gestern hatte ich es eilig, und bin schneller als erlaubt gefahren, was natürlich meine eigene blödheit ist. Die Strecke kenn ich ja, ich wohne auch direkt dort. Was mich gewundert hat, das der Streifenwagen auf der Autibahn auf dem Seitenstreifen hält, Nachts um 01.00 Uhr, und Geschwindigkeitskontrolle durchführt.Hab ich noch nie erlebt. Andere gefährdet hab ich dadurch nicht, weil die Autobahn ziemlich leer war.
[/quote
Nagut, manchmal steht die Polizei auch da, wo es total Unsinnig ist.......ich denke, die machen das für eine bessere Haushaltskasse für den Staat
Naja, dadurchu, daß du da wohnst, kann man schon von Vorsatz ausgehen, da du ja die erlaubten Geschwindigkeiten auswendig kennen müsstest.
Halte es auch für ne gute Idee, daß Transporter ne 120km/h begrenzung haben sollen!
Ist schon ein zweischneidiges Schwert das ganze.
Nimmt man ihm den Lappen ab verliert er vielleich seinen Job, was ich nicht gut finde. ( egal ob jetzt mit Privatauto oder Transporter zu schnell.)
Ist es aber so, dass immer wenn jemand seinen Job dadurch verliert, den Lappen nicht abgeben muss, das dann irgendwie schon ein Freischein für's Rasen ist, was ich nun auch das wahre ist!!
Hab nur einmal in meinem Leben nen Strafzettel nach Hause bekommen wegen zu schnellem fahren.
Hab ihn halt bezahlt, obwohl meine Geschwindigkeit vom Polizisten nur geschätzt war, da er gerade mal auf dem Weg zur Arbeit war und mich nicht gemessen hat.
Aber da ich wusste, daß ich ein wenig zu schnell gewesen bin hab ich fairerweise bezahlt, obwohl der Herr Polizist maßlos übertrieben hat mit seiner Geschwindigkeitsangabe.
150km/h in ner doppel S Kurve innerorts, und das mit nem Renault Clio ist wohl nicht möglich.
Das Bussgeld war aber nicht zu hoch angesetzt, vielleicht weil er es nicht beweisen konnte?
Wäre das Bussgeld höher gewesen wär ich wohl vor Gericht gezogen.
So ist das halt in Luxemburg. Hier haben die Polizisten sogar Geschwindikeitsmessgeräte in den Augen eingebaut!!! Nur leider nicht geeicht. :-)
Zitat:
Original geschrieben von LuxSTi
So ist das halt in Luxemburg. Hier haben die Polizisten sogar Geschwindikeitsmessgeräte in den Augen eingebaut!!! Nur leider nicht geeicht. :-)
Du wirst es kaum glauben, habe ich selber nicht, aber die Rennleitung darf schätzen. Unvorstellbar, was?!
Allerdings muss eine 30-35 % Toleranz abgezogen werden. Diese Info kommt aus der 1. Reihe.
Ob es sinnig ist oder nicht, muss jeder persönlich entscheiden.
Das mit dem Schätzen hab ich selbst schon am eigenen Leib erleben müssen....
(PS: das es nicht ok war wie ich da gefahren bin braucht mir keiner sagen, weiß ich mittlerweile selbst, is schon paar Jahre her und es war mir auch eine Lehre, nur wie es war ist nicht ok)
Bundesstraße zweispurig, 120 erlaubt, dann hundert, dann 70 wegen Ende der Ausbaustrecke und Verengung auf eine Spur, hatte es eilig und wollte noch nen Suzuki Vitara, nen X5 und nen Trasporter überholen und bin im 70 er Bereich (es war noch zweispurig, hab niemand gefährdet, geschnitten oder ausgebremst....)
an denen Vorbei, weiß nicht mehr wie schnell, denk mal so 140-150....
Hab mich dann vor dem X5 und hinter dem Transporter wieder eingeordnet, und bin bin dann in der Kolone mit ca. 90 weiter gefahren (100 erlaubt)
Als dann ein freies Stück OHNE Überholverbot kam habe ich den Transporter überholt...
4 Wochen später:
Post, überholen im Überholverbot......1 Punkt usw...bin die Strecke nochmal abgefahren, definitiv kein Überholverbot, hab Einspruch eingelegt....
1 Woche später:
Post, 50 km/h auserhalb geschl. Ortschaften, (genau 4 Minuten vor dem Überholen)
....Das ich zu schnell war war mir klar, aber wollte die Messmethode wissen...
hingeschrieben, keine Antwort......
Ab zum Anwalt, der meinte abwarten was passiert und viel könne er da auch nicht machen....
....Ende vom Lied, Gerichtsverhandlung:
In dem Suzuki Vitara saß ein grüner der gerade von der Dienststelle heim gefahren ist, war nicht mehr im Dienst, hat in der 70 Zone den X5 verfolgt, der X5 und er sind ca. 120 gefahren, als ich vorbei bin, daher war ich anscheinend des lohnendere Objekt zum verfolgen, da haben die einfach geschätzt das er ja 120 gefahren ist, und ich somit auf jedenfall schneller war!
Es gab keine Fotos, nichts!!!!!!
Ich war mit meiner Freundin im Auto, er alleine, also Aussage gegen Aussage, und der Richter wollte nur wissen wie weit ichs in die Arbeit hab, nachdem ich sagte 10 km sagte er perfekt fahren Sie mit dem Fahrrad, denn ein Polizist hat keinen Grund jemanden ohne Grund anzuzeigen.....
Ende vom Lied...insgesamt 4 Punkte, glaub 150 EUR Strafe + 1 Monat laufen + Gerichtskosten...
Das beste:
Der Polizist ist der Nachbar eines Arbeitskollegen und der meint das der dafür bekannt ist auch nach 3-4 Bier noch mitm AUto von der Kneipe heim zu fahren....aber slebst immer auf der Suche nach "Bösewichten" die etwas nicht ganz korrekt machen...
Wie gesagt, das ich zu schnell war ok, seh ich ein, und Strafe muss auch sein, aber die Art und Weise, da kommt mir immernoch die Galle hoch, vorallem ohne Foto usw. und weil an der Stelle auch defintiv kein ÜBerholverbot ist!!
Soviel zum Thema Gerechtigkeit vor Gericht....
Grüße schwabenOlli
Zitat:
Original geschrieben von schwabenOlli
Das mit dem Schätzen hab ich selbst schon am eigenen Leib erleben müssen....(PS: das es nicht ok war wie ich da gefahren bin braucht mir keiner sagen, weiß ich mittlerweile selbst, is schon paar Jahre her und es war mir auch eine Lehre, nur wie es war ist nicht ok)
Bundesstraße zweispurig, 120 erlaubt, dann hundert, dann 70 wegen Ende der Ausbaustrecke und Verengung auf eine Spur, hatte es eilig und wollte noch nen Suzuki Vitara, nen X5 und nen Trasporter überholen und bin im 70 er Bereich (es war noch zweispurig, hab niemand gefährdet, geschnitten oder ausgebremst....)
an denen Vorbei, weiß nicht mehr wie schnell, denk mal so 140-150....
Hab mich dann vor dem X5 und hinter dem Transporter wieder eingeordnet, und bin bin dann in der Kolone mit ca. 90 weiter gefahren (100 erlaubt)
Als dann ein freies Stück OHNE Überholverbot kam habe ich den Transporter überholt...4 Wochen später:
Post, überholen im Überholverbot......1 Punkt usw...bin die Strecke nochmal abgefahren, definitiv kein Überholverbot, hab Einspruch eingelegt....
1 Woche später:
Post, 50 km/h auserhalb geschl. Ortschaften, (genau 4 Minuten vor dem Überholen)
....Das ich zu schnell war war mir klar, aber wollte die Messmethode wissen...hingeschrieben, keine Antwort......
Ab zum Anwalt, der meinte abwarten was passiert und viel könne er da auch nicht machen....
....Ende vom Lied, Gerichtsverhandlung:
In dem Suzuki Vitara saß ein grüner der gerade von der Dienststelle heim gefahren ist, war nicht mehr im Dienst, hat in der 70 Zone den X5 verfolgt, der X5 und er sind ca. 120 gefahren, als ich vorbei bin, daher war ich anscheinend des lohnendere Objekt zum verfolgen, da haben die einfach geschätzt das er ja 120 gefahren ist, und ich somit auf jedenfall schneller war!
Es gab keine Fotos, nichts!!!!!!
Ich war mit meiner Freundin im Auto, er alleine, also Aussage gegen Aussage, und der Richter wollte nur wissen wie weit ichs in die Arbeit hab, nachdem ich sagte 10 km sagte er perfekt fahren Sie mit dem Fahrrad, denn ein Polizist hat keinen Grund jemanden ohne Grund anzuzeigen.....Ende vom Lied...insgesamt 4 Punkte, glaub 150 EUR Strafe + 1 Monat laufen + Gerichtskosten...
Das beste:
Der Polizist ist der Nachbar eines Arbeitskollegen und der meint das der dafür bekannt ist auch nach 3-4 Bier noch mitm AUto von der Kneipe heim zu fahren....aber slebst immer auf der Suche nach "Bösewichten" die etwas nicht ganz korrekt machen...
Wie gesagt, das ich zu schnell war ok, seh ich ein, und Strafe muss auch sein, aber die Art und Weise, da kommt mir immernoch die Galle hoch, vorallem ohne Foto usw. und weil an der Stelle auch defintiv kein ÜBerholverbot ist!!
Soviel zum Thema Gerechtigkeit vor Gericht....
Grüße schwabenOlli
In welchem Land war denn das bitte? Weil in Deutschland zählt doch eigentlich gar nix solange es nicht irgendwie Messtechnisch festgehalten wurde. Zumindest ist das meines Wissens so.
Einem Kollegen von mir wollten sie 35 Km/h innerorts zu schnell anhängen. Und zwar nur durchs verstzte Nebenherfahren vom Tacho abgelesen. Da er in der Stadt , 3 Spuren 60 erlaubt, ganz links 80 laut Tacho gefahren ist und da wegen einer ehemaligen Baustelle ein 30 Schild stand, welches links abgedeckt war und auf der rechten Seite die plane weg war warum auch immer, und die Polizisten sind in ihrem Zivilfahrzeug ganz rechts gefahren. Sind anscheinend 1 Km so neben ihm hergefhren und haben ihn dann angehalten. Er hat nix unterschrieben oder zugegeben immer gesagt das er 60 oder 65 gefahren sei. Und vor Gericht hieß es dann da keine Messaufnahmen vorhanden sind wird das verfahren eingestellt. Vielleicht hatte er aber auch nur einen besseren Anwalt.
Mfg
Marcel
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Das war in Deutschland!
Unterschrieben und zugegeben hab ich garnichts, hab auch nicht gesagt das ich weiß das ich zu schnell war......
Also sagen wirs so, vor Gericht hatten der Bulle und der Richter schon ein sehr
vertrautes Verhältnis......und die erste Frage vom Richter war ich solle doch raten wie er in die Arbeit komme, nach Auto, und Straßenbahn meinte er dann Nein, sein Fahhrad steht draußen vor der Tür....da weißt wie der Hase läuft....
Mmmhh... Naja das von meinem Kollegen war in einer Großstadt. Aber wenn wie bei dir sich der Polizist und der Richter schon kennen ist es schon schwieriger. Mit einer Rechtschutz hätte man da ja noch mal einspruch erheben können um zu einem anderen Richter zu gelangen.
Mfg
Marcel
Auf der A40 Höhe Hardenbergbrücke blitzt die Polizei auch aus dem Auto heraus.
Was die Sache mit dem Anwalt angeht, da kannst du zwar Rat einholen, aber alles andere wird dich Geld kosten, da die Assekuranz hier die Übernahme der RA Kostennote ablehnt.
Entweder da du mit "Vorsatz" schneller gefahren bist, da die Differenz zu groß zu der erlaubten Geschwindigkeit, oder das du aus der Sache eh nicht Straffrei rauskommst.
Wie du selbst schreibst war es Blödheit, also aufhören zu heulen und durch.
Des war in Augsburg, da haben wir glaub auch so 250.000 Einwohner,
...lief alles nicht so wie geplant, hab auch gedacht, ohne Foto ohne alles, er alleine, wir zu zweit das da nix passieren kann....falsch gedacht...
Das einzige das ich als positiv von der Sache mitnehmen konnte war mir die Lehre wie besch....man ohne Führerschein dran ist (ist aber auch zu überleben, will dem TE keine Angst machen, Urlaub aufheben, und wenn Ersttäter bist hast ja 4 Mon. Zeit in abzugeben, in den vier Wochen 2 Wochen irgenwo hin in Urlaub, am besten auf ne einsame Insel wos keine Autos gibt und gut😁)
und so hab ich meinen Fahrstil schon ein wenig geändert.....
PG...Pech gehabt🙂
Grüße Olli
Ich muss ja zugeben ich gehöre auch zu denen die mal einen Monat zu Fuss gehen durften.
War das erste Mal das ich geblitzt wurde und bisher das einzige Mal seid 8 Jahren Führerschein.
Auf der Autobahn gemütlich 130 gefahren. Bin ja kein Raser. Doch da war 80.
Als die Post kam habe ich ganz schön blöd geguckt. Nun war ich doch ein Raser 😰
Zur Insel zurück. Habe genau das gemacht bin 2 Wochen nach Spiekerook im Norden. Da dürfen keine Autos fahren. Ist ein Luftkuhrort. 🙂
Ich fahre jetzt selber fast 8 Jahre mit dem Auto, meistens in Österreich.
Bin auf der autobahn in der 80-er bescränkung ca. 90 gefahren (wie die ganzen restlichen autos), dann baustelle und gegenverkehrsabschnitt. tempo 60 war angesagt, aber alle sind mit fast 80 weitergefahren. ich wollte abbremsen, jedoch hatter der LKW hinter mit was dagegen. egal bin ich halt auch mit ca. 80 weitergefahren. 4 Wochen später bekam ich ein schönes foto von der Bezirkshauptmannschaft, mit der aufforderung 400 Schilling (ca 30 euronen) zu zahlen. Habe mich auch geärgert, da ich mit allen anderen gleich schnell gefahren bin, und nicht langsamer fahren konnte. Mittlerweile habe ich 3 mal eine "Rennlizenz" erworben, aber nie mehr als 25€ bezahlt. Habe es auch immer eingesehen. Seit 3 Jahre bin ich (zumindest wegen schnellfahren) nicht belangt worden.
Deswegen, bezahlt eure strafen wegen zu schnell fahren, hebt euch die Rennlizenz gut auf und denkt immer daran, wir sitzen am kürzeren Ast.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Auf der A40 Höhe Hardenbergbrücke blitzt die Polizei auch aus dem Auto heraus.Was die Sache mit dem Anwalt angeht, da kannst du zwar Rat einholen, aber alles andere wird dich Geld kosten, da die Assekuranz hier die Übernahme der RA Kostennote ablehnt.
Entweder da du mit "Vorsatz" schneller gefahren bist, da die Differenz zu groß zu der erlaubten Geschwindigkeit, oder das du aus der Sache eh nicht Straffrei rauskommst.
Wie du selbst schreibst war es Blödheit, also aufhören zu heulen und durch.
Genau dort wurde ich geblitzt. Da fahr ich Jahrelang täglich vorbei ( zu 99% nachts), habe noch nie polizei gesehen am Seitenstreifen. Naja jetzt weis ich es ja. Danke für den Tipp ( aufhören zu heulen).
Hättest du das nicht gesagt, wäre ich jetzt immernoch am heulen😁
Nö, ich weiß wovon ich spreche 😉
Ist ja nicht so, als ob du der Einzige seiest denn die bekommen haben 😁
@schwabenolli:
frag mal deinen nachbarn, wann der herr wachtmeister mal inner kneipe sitzt. dann setz dich auch rein, trink wasser und schreib seine bierchen mit. und wenn er sich dann ins auto setzt, ruf 110 an und bleib dabei...
...dann kannste ihm sagen, dass du dir ja nur sorgen machst, ob er mit soviel alkohol noch präzise genug temposchätzungen durchführen kann. vielleicht haste ja sogar noch n fahrrad, dass du ihm günstig anbieten kannst...
😁
haha, der ist gut :-))) nur so kommt man denen bei. Viel Gück!!!
Gruß
BB
Das mit der höheren Geldstrafe anstatt Führerscheinentzugs halte ich für ein Märchen - wieso sollte sich ein Beamter oder Angestellter sich selbst strafbar machen und seine Anstellung und alle Ansprüche riskieren nur um jemand zu helfen den er nicht kennt .... dass diese Straftat des Beamten/Angesteltlen nicht auffällt ist mehr als unwahrscheinlich die Bescheide sind ja alle über EDV erfasst und ein Grossteil der Schritte erfolgt automatisch.
Es gibt hier ABSOLUT keinen noch so kleinen Ermessensspielraum durch die Behören das Gesetz sieht eine Führerscheinsperre vor und keine mögliche Alternative - die einzige Möglichkeit ist ein Einspruch vor Gericht.
Ich garantiere dass wenn man hier nachfragt niemand ein solches Angebot "Führerschein behalten gegen höhere Buße" einer Behörde durch irgendwas untermauern kann.
Im gerichtlichen Verfahren besteht durchaus eine Chance - vorteilhaft ist da sicher ein spezialisierter Anwalt aus dem Verkehrsrecht.