geblitzt aber foto verschwommen
Hello,
wie ist es eigentlich wenn ich als Fahrzeugbesitzer Bescheid bekomme, dass mein Auto geblitzt wurde und man auf dem Beweisfoto nur Kennzeichen erkennen kann, das Gesicht des Fahrers ist unerkenntlich. Wer muss in solchen Fällen beweisen wer gefahren ist, ich oder der Staat??!!
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich reg mich ja auch immer über die Blitzer auf,aber wenn man mal ehrlich ist. dann ist man doch selbst schuld. Keiner zwingt einen schneller als erlaubt zu fahren 😉
und wenn man nur mal leicht schneller ist was ja schnell auch mal unabsichtlich passiert sind die strafen in D ja noch echt zivil.
@TE wenn das Foto wirklich extrem unscharf ist kannst du es versuchen abzustreiten das du es warst.
Es kann aber sein das dann irgentwann mal nette leute in grün (bzw. blau) vor der türe stehen und einen Personenableich machen. Dann kommen sie mit einem evtl. deutlich besser bearbeiteten Bild und schaun mal nach ob sie die Person auf dem Bild net doch erkennen.
Wenn es ein kleiner Betrag ist und du es selbst warst würde ich einfach zahlen,erleichtert die sache deutlich.
Gruß tobias
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Anatoliy
Hello,wie ist es eigentlich wenn ich als Fahrzeugbesitzer Bescheid bekomme, dass mein Auto geblitzt wurde und man auf dem Beweisfoto nur Kennzeichen erkennen kann, das Gesicht des Fahrers ist unerkenntlich. Wer muss in solchen Fällen beweisen wer gefahren ist, ich oder der Staat??!!
Servus,
meistens ist das Originalbild bei der Behörde wesentlich besser, als das im Anhörungsbogen abgedruckte. Nachweisen, wer gefahren ist, muss die zuständige Behörde. Du musst als Halter jedoch dabei mithelfen und idR wissen, wer dein Auto hatte (man kann sich jedoch auch mal irren oder vergesslich sein - das kann dir nicht zum Nachteil werden, wenn der Verstoß bereits 2-3 Wochen zurückliegt).
Die Behörde wird ihrerseits Ermittlungen anstellen. Z.B. wird die Polizei zu deiner Adresse geschickt, um dich mit dem Foto zu vergleichen. Möglich ist auch ein Abgleich mit dem Passfoto vom Personalausweis beim Einwohnermeldeamt.
Anhand der Qualität des Originalfotos (Akteneinsicht oder freundliche Anfrage) kann man abwägen, ob und mit welcher Strategie man gegen die Anzeige vorgeht (häufige Methoden: Foto anschauen - kein Fahrer identifizierbar; Messfehler finden; erreichen der Verfolgungsverjährung für den tatsächlichen Fahrer). Man sollte jedoch beachten, dass ein scheinbar schlechtes Bild für einen Gutachter durchaus ausreichen kann, um den Fahrer mit Sicherheit zu identifizieren.
Fahrtenbuchauflage ist bei nicht aufgeklärten Verstößen grundsätzlich möglich (auch wenn es der erste unaufgeklärte Verstoß ist). Tatsächlich verhängt wird es aber eher selten. Zumal man es im Zweifel einfach "gerade" schreiben kann.
Im Punktebereich am besten einen Anwalt einschalten, wenn man auf Nummersicher gehen will.
Grüße
Zitat:
Fahrtenbuchauflage ist bei nicht aufgeklärten Verstößen grundsätzlich möglich (auch wenn es der erste unaufgeklärte Verstoß ist). Tatsächlich verhängt wird es aber eher selten. Zumal man es im Zweifel einfach "gerade" schreiben kann.
Grüße
So ein Fahrtenbuch ist nicht zu unterschätzen. Man muß das Fahrtenbuch auch den Behörden zur Verfügung stellen. Da kann es schon mal sein, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch verlangt und damit die Steuererklärung abgleicht.
Ich würde kein Fahrtenbuch riskieren. Zumal die Verwaltungskosten ja auch vom Halter getragen werden müssen. Die liegen bei ca. 90 EUR wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
Zitat:
Original geschrieben von Anatoliy
Hello,wie ist es eigentlich wenn ich als Fahrzeugbesitzer Bescheid bekomme, dass mein Auto geblitzt wurde und man auf dem Beweisfoto nur Kennzeichen erkennen kann, das Gesicht des Fahrers ist unerkenntlich. Wer muss in solchen Fällen beweisen wer gefahren ist, ich oder der Staat??!!
Musst nichts bezahlen, das gleiche war bei mir auch.
Habe einfach nicht geantwortet, nach 2 Monaten bekomme ich einen Brief das, das die Anzeige eingestellt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von volkskammer
das man sich denen nur schwerlich entziehen kann.
*looool*
wenn du geschwindigkeitsschilder nicht lesen kannst, solltest du mal zum augenarzt gehen!
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Zitat:
Original geschrieben von schmuckler
So ein Fahrtenbuch ist nicht zu unterschätzen. Man muß das Fahrtenbuch auch den Behörden zur Verfügung stellen. Da kann es schon mal sein, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch verlangt und damit die Steuererklärung abgleicht.Ich würde kein Fahrtenbuch riskieren. Zumal die Verwaltungskosten ja auch vom Halter getragen werden müssen. Die liegen bei ca. 90 EUR wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
@schmuckler
Das ist nicht ganz richtig. Das Finanzamt hat mit diesem Fahrtenbuch nichts zu tun. Bei diesem Fahrtenbuch wegen eines Verkehrsverstoßes müssen auch keine Kilometerstände und Wegstrecken eingetragen werden, sondern nur: Datum, Uhrzeit, Fahrer, Unterschrift des Fahrers. Sinn dieses Fahrtenbuches ist es ja, bei einem erneuten Verkehrsverstoß den Fahrer festzustellen.
Die Verwaltungskosten von 50 - 90 € (kommt auf den Kreis an) für die Anordnung der Fahrtenbuchführung sind dennoch wesentlich geringer als bspw. ein Bußgeld über 160€ 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 33km/h innerorts.
Natürlich muss man immer abwägen, ob es sich in Einzelnen lohnt das zu riskieren.
Das Fahrtenbuch kann wegen eines Verstoßes aber auch einfach Stichprobenartig kontrolliert werden. Werden dann fehlende Einträge festgestellt kostet das wieder 50 € und 1 Treuepunkt. Und auch hier sollte man abwägen, ob das nicht billiger ist, als die evtl. wesentlich teurere Überschreitung zu zahlen.
Mich würde allerdings das Führen des Buches an sich schon nerven 😉
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Denken ist nicht wissen.Zitat:
Original geschrieben von AudiMD80
Ich denke das Du das Zahlen musst, denn so einfach lassen unsere Behörden sich damit nicht abspeisen.Dieses Blitzer Foto würde ich auf jeden Fall anfechten. Nicht gerade wenige haben bei solchen Voraussetzungen schon nicht zahlen müssen. Allerdings läuft man Gefahr ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen, wie schon erwähnt. Mann sollte also abwägen. Für ein Foto welches Punkte wert wäre würde ich sofort ein Fahrtenbuch in kauf nehmen.
Neben verschwommenen Fotos sind auch anderweitige Messfehler leider keine Seltenheit. So lohnt es sich bei bestehender Rechtsschutzversicherung eigentlich gegen jedes Blitzerfoto mit Hilfe eines Fachanwalts vorzugehen.
also bevor ich bei jeder popeligen fahrt was ausfüllen muss sei es ich fahre nur zum bäcker da nehme ich aber lieber einen punkt in kauf denn das ausfüllen und das noch für nen jahr is ja nerviger als der punkt und ein punkt macht nichts aus 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AudiMD80
Ich denke das Du das Zahlen musst, denn so einfach lassen unsere Behörden sich damit nicht abspeisen. Und wenn Du sagst Du kannst dich nich mehr dran erinnern dann musste sicher noch zum Arzt und dich checken lasen könnte ich mir jedenfalls bei unseren Behörden gut vorstellen.Die würden sicher auch sagen, du bist als Halter für dein Fahrzeug verantwortlich und damit zu Rechenschaft zu ziehen.
Ne die juckt das recht wenig, ich wurde mit 144 bei erlaubten 100 geblitzt, das Foto war so dermaßen unscharf das man mich gar nicht erkannt hat, aber üüüberhaupt nicht.
Ich hab gewartet und gewartet und dann kam der Brief das es fallen gelassen wurde, war sehr sehr erleichtert danach, war zu dem Zeitpunkt nämlich noch in der Probezeit xD
Zitat:
Original geschrieben von mra4mann
ein Bußgeld über 160€ 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 33km/h innerorts.
es wird auch wirklich ALLES teuer. ich hab damals (2007) nur 125€ bezahlt. ;-)
mfg micha
Zitat:
Original geschrieben von micha259
es wird auch wirklich ALLES teuer. ich hab damals (2007) nur 125€ bezahlt. ;-)mfg micha
Tja, die guten, alten Zeiten 😎
(zu den 160 kommen auch nochmal rund 25€ Gebühren für die Verwaltung hinzu) 😉
Gruß
die 25€ waren da sogar schon drin 😉
passt zwar jetzt überhaupt nicht dazu aber:
bin ich der einzige, bei dem beim antworten die smile-leiste oben nicht mehr angezeigt wird???
mfg micha
Zitat:
Original geschrieben von volkskammer
Probiers doch mal 1 Woche, äusserst schwer umsetzbar.
Mach ich seit 30 Jahren. Alles eine Sache der Übung und vor allem der Selbstbeherrschung. Fällt natürlich dem Cruiser leichter als dem Heizer, daß gebe ich offen zu.
@schmuckler
Das ist nicht ganz richtig. Das Finanzamt hat mit diesem Fahrtenbuch nichts zu tun. Bei diesem Fahrtenbuch wegen eines Verkehrsverstoßes müssen auch keine Kilometerstände und Wegstrecken eingetragen werden, sondern nur: Datum, Uhrzeit, Fahrer, Unterschrift des Fahrers. Sinn dieses Fahrtenbuches ist es ja, bei einem erneuten Verkehrsverstoß den Fahrer festzustellen.
Die Verwaltungskosten von 50 - 90 € (kommt auf den Kreis an) für die Anordnung der Fahrtenbuchführung sind dennoch wesentlich geringer als bspw. ein Bußgeld über 160€ 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 33km/h innerorts.
Natürlich muss man immer abwägen, ob es sich in Einzelnen lohnt das zu riskieren.
Das Fahrtenbuch kann wegen eines Verstoßes aber auch einfach Stichprobenartig kontrolliert werden. Werden dann fehlende Einträge festgestellt kostet das wieder 50 € und 1 Treuepunkt. Und auch hier sollte man abwägen, ob das nicht billiger ist, als die evtl. wesentlich teurere Überschreitung zu zahlen.
Mich würde allerdings das Führen des Buches an sich schon nerven 😉
GrußDas Finanzamt hat zunächst mit dem Fahrtenbuch nichts zu tun, da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Sollte jedoch bei Irgendjemanden die Angaben in der Steuererklärung angezweifelt werden, weil eventuell der Verdacht besteht, dass jemand die Strecke zur Arbeit mit dem Auto angegeben hat aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist, könnte das Fahrtenbuch ins Spiel kommen. Das Fahrtenbuch muß den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn hier keine Kilometerstände angegeben werden müssen (weiß ich nicht), so kann man die Kilometer zur Arbeit hochrechnen.
Gott sei Dank hat mich sowas nie betroffen. Deshalb kann ich auch nur das weitergeben, was die Polizei und Dozenten in verschieden Seminaren für Fuhrparkrecht erzählen. Ob letztendlich alles so heiß gegessen wird, wie gekocht wird ist die Frage.
Zitat:
Ne die juckt das recht wenig, ich wurde mit 144 bei erlaubten 100 geblitzt, das Foto war so dermaßen unscharf das man mich gar nicht erkannt hat, aber üüüberhaupt nicht.
Ich hab gewartet und gewartet und dann kam der Brief das es fallen gelassen wurde, war sehr sehr erleichtert danach, war zu dem Zeitpunkt nämlich noch in der Probezeit xD
Wow... sollen wir dir jetzt etwa gratulieren? Ein Fahranfänger, der sich für so unfehlbar hält, dass er mit 44km/h zu schnell über die Straßen schießt. Junge Junge...
...leider lesen die Behörden in solchen Foren nicht mit. Ich hätte dir die Nachschulung gegönnt; denn genau für solche Fälle wie du ist die da.
Und NEIN, ich bin keine "Strich-50-Fahrerin"! Aber ich achte genau darauf, wieviel ich zuviel fahre und dass ich nicht in den Punktebereich komme ;o) Da gibts dann kein Jammern, sollte ich geblitzt werden - denn wenn da ein rundes Schild mit einer Zahl drauf steht, habe ich mich als Verkehrsteilnehmer daran zu halten. Oder zu zahlen. So einfach ist da. Dieses jämmerliche Herumwinden, um ja nichts zahlen zu müssen bzw. seine Schuld einzugestehen finde ich absolut kindisch. Egal ob von dir oder von einem 50-Jährigen.
Einverstanden, Geblitzt, Gezahlt und Gut!Zitat:
Original geschrieben von A4Neuling
Wow... sollen wir dir jetzt etwa gratulieren? Ein Fahranfänger, der sich für so unfehlbar hält, dass er mit 44km/h zu schnell über die Straßen schießt. Junge Junge...Zitat:
Ne die juckt das recht wenig, ich wurde mit 144 bei erlaubten 100 geblitzt, das Foto war so dermaßen unscharf das man mich gar nicht erkannt hat, aber üüüberhaupt nicht.
Ich hab gewartet und gewartet und dann kam der Brief das es fallen gelassen wurde, war sehr sehr erleichtert danach, war zu dem Zeitpunkt nämlich noch in der Probezeit xD
...leider lesen die Behörden in solchen Foren nicht mit. Ich hätte dir die Nachschulung gegönnt; denn genau für solche Fälle wie du ist die da.
Und NEIN, ich bin keine "Strich-50-Fahrerin"! Aber ich achte genau darauf, wieviel ich zuviel fahre und dass ich nicht in den Punktebereich komme ;o) Da gibts dann kein Jammern, sollte ich geblitzt werden - denn wenn da ein rundes Schild mit einer Zahl drauf steht, habe ich mich als Verkehrsteilnehmer daran zu halten. Oder zu zahlen. So einfach ist da. Dieses jämmerliche Herumwinden, um ja nichts zahlen zu müssen bzw. seine Schuld einzugestehen finde ich absolut kindisch. Egal ob von dir oder von einem 50-Jährigen.
Aber diese ewige doppelt und dreifach Bestrafung und "Hinterher Kriecherei" von allen möglichen Behörden, denen es doch nur darum geht, möglichst hohe Gebühren einzusacken, geht mir außerordentlich auf den Geist.
Da hat sich diesem Land was verselbständigt , was unbedingt reformiert gehört.