Geblitz worden, und dann Gebühr?
Hallo jungs, habe letzte woche von der polizei post bekommen.
da stand das ich irgendwo mit 6kmh mehr geblitzt worden bin. da stand 15euro strafe etc....
ich so okay kein ding, habs dann überwiesen.
heute kommt nochmal post, denke mir, was schon wieder?
sehe die gleiche adresse, denke mir, "oh man bin ich da wieder geblitzt worden und dann wieder mit 6kmh"?
bin ich bescheuert oder was? dreh am rad, und dann bemerke ich das das vom letzten mal war, die wollen noch 20euro gebühr und 5euro für die verwaltung etc...
da stand das ich das vergessen hätte zubezahlen.
äääh? im ersten brief stand nix von gebühr etc... und außerdem was soll das denn bitte für eine gebühr sein? 25euro? 😰
30 Antworten
ja hallo aber das ist doch nur eine verwarnung!!!!!!!
kein bußgeld, kein bußgeldverfahren, bußgelder fangen erst bei 40euro an.
ich habe öfters schon bezahlen müssen, sehr oft, aber nie musste ich so eine gebühr bezahlen, weil ich nie über 40euro war. verstehst du?
Also das wäre mir neu!
Mein Dad musste die letzten 2 mal immer nur die 15 Euro bezahlen nichts mehr.
Wie MumiMB schon schreibt:
Zitat:
"Bei Erlass eines Bußgeldbescheides haben sie die Kosten des Bußgeldverfahrens zutragen. die Gebühr beträgt 20euro und die Auslagen für die Zustellung des Bescheides betragen 5,60"
Die kosten kommen normalerweise nur bei einem Bußgeldbescheid drauf - aber bei 15 Euro (ich glaube bis 35 Euro) ist es doch nur ein Verwarnungsgeld - da dürfte doch sowas net mit drauf kommen - sonst könnten die doch alles gleich Bußgeldbescheid nennen.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von st328
ist mt bei euch auch so lahm?????
Ist saumäßig langsam heute...echt nervig
Also unter:
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/56.htm
steht unter anderem folgendes:
Zitat:
... Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz in § 56 Absatz 1 OWiG eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld vor. Das Verwarnungsgeld kann zwischen 5 und 35 € betragen. Was eine geringfügige Ordnungswidrigkeit ist, sagt das Gesetz nicht....
und weiter:
Zitat:
... Neben dem Verwarnungsgeld werden keine sonstigen Kosten oder Auslagen gegenüber dem Betroffenen geltend gemacht. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld bezahlt, zeigt er hierdurch sein Einverständnis mit der Verwarnung. Die Verwarnung ist wirksam, das Verfahren ist beendet. ...
Hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben! 😉
Gruß Frank
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Zitat:
Original geschrieben von x-hard
Die Verwaltungsgebühren sind immer gleich, egal ob das Verwarnungsgeld 5 oder 35 Euro ist.
Die Verwaltungsgebühren werden immer zu dem Verwarngeld erhoben.
Das Verwarnungsgelder Verwaltungsgebühren nach sich ziehen, wäre mir neu.
Quellenangabe?
@ beetle
denke ich auch 😉
aber was ist von dieser aussage zuhalten, irgendwie auch logisch oder?
"wenn z.b. die polizei nur blitzt ohne anzuhalten, dann gehen die bilder an die bußgeldstelle ( selbe wenn die stadt blitzt).
da sind dann sowohl die verstöße unter 35 euro als auch die über 35 euro dabei, aber auf alle werden gebühren erhoben, da sie von der bußgeldstelle bearbeitet und zugesandt werden."
Tja - schwer zu sagen - aber wenn einmal drin steht, dass die net mehr wollen!
Hab das ja nur so gefunden, dass da keine weiteren Kosten anfallen - kann ja sein, dass die erstmal (wie die meisten Behörden) aud Dummenfang gehen. Wer sich nicht wehrt Pech gehabt und mehr Einnahmen für die Staatskasse.
Wenn die das angenommen mit den 25 Euro bei 100 Leuten so machen und 50 sagen nichts, sind das immerhin 1250 Euro mehr Einnahmen. 😉
Bye
Mich haben sie im Juni auch geblitzt mit 42 in einer 30er Zone. Nach Toleranzabzug waren es 39 km/h. Musste auch nur 15 Euro bezahlen und keine Gebühr mehr überweisen. Kann es sein, daß es von Komune zu Komune unterschiedlich ist ?
MfG Y
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Mich haben sie im Juni auch geblitzt mit 42 in einer 30er Zone. Nach Toleranzabzug waren es 39 km/h. Musste auch nur 15 Euro bezahlen und keine Gebühr mehr überweisen. Kann es sein, daß es von Komune zu Komune unterschiedlich ist ?
MfG Y
man bist du böse 😁
nee spass beiseite, wichtig ist wurdest du sofort angehalten oder hast du post bekommen?
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
man bist du böse 😁
nee spass beiseite, wichtig ist wurdest du sofort angehalten oder hast du post bekommen?
Ich hab Post bekommen...bzw meine Oma 😁
Die haben aus einem Opel Meriva rausgeblitzt. Ist mir aber erst aufgefallen als ich schon fast daheim war....
Bin von der Schule heimgefahren und hab am Straßenrand einen 3er touring gesehen bei dem mir die echt geilen Felgen aufgefallen sind. Plötzlich hat mich was geblendet; erst dachte ich es war eine Fensterscheibe oder Ahnliches als ich dann aber weitergefahren bin ist es mir erst gekommen "seit wann spiegeln Fensterscheiben ROT" 😁
Naja, war ja nix Schlimmes. Is aber schon komisch, ich weiß, daß dort oft geblitzt wird und halte mich immer an die Geschwindigkeit und trotzdem bin ich denen auf den Leim gegangen.
MfG Y
Eine Verwarnung ist nur das Verwarngeld, sonst nichts. Dabei bleibt es, wenn man diese Verwarnung (in diesem Fall 15 EUR) innerhalb der gesetzten Frist bezahlt und somit anerkennt.
Bezahlt man nicht und reagiert auch nicht, dann erlässt die entsprechende Behörde einen Bussgeldbescheid, dieser enthält neben dem Bussgeld auch noch die angegebenen Gebühren.
Die Behörde darf auch nicht frei entscheiden, einfach gleich einen Bussgeldbescheid auszustellen!
Angenommen, ich bekomme eine Verwarnung wegen Falschparkens unter den Scheibenwischer. Ein netter Mitmensch möchte mein Wohlbefinden retten und schmeisst den Zettel weg, so dass ich gar nichts von meinem Glück weiss und folgerichtig auch nicht bezahlen kann.
Auch dann muss mich die Behörde zunächst zwecks Anhörung anschreiben und mir die Möglichkeit geben, die Verwarnung zu bezahlen. Auch in diesem Fall dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
Ich würde dort mal anrufen und die Sachlage klären; bei Erhalt eines evtl. Bussgeldbescheids die Widerspruchsfrist beachten und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
also ne bearbeitungsgebühr war bei mir jedesmal dabei.
letztesmal 75 € strafe, 1 Punkt und 17 € Bearbeitungsgebühr. Frechheit!
Das war dann aber schon ein Bussgeldbescheid, denk ich mal.
Gruss
Joe
hallo jungs habe heute da angerufen. die dame hat sich entschuldigt, sie hätte sich vertan. 🙄
fall erledigt, danke jungs für alles!
habe erst vor ein paar Tagen einen Bescheid für 60Km/h in der Stadt bekommen. Hat mich 15€ gekostet und nichts zusätzlich...hoffe ich zumindest🙂.
Ich würde mich erstmal wehren, man kann dann ja immer noch einlenken, wenn man erkennt, dass die Stadt korrekt handelt.
Vor kurzem habe ich mich gegen ein PArkticket gewehrt, bei dem ich nachweisen konnte, dass das notierte Auto zum angegebenen Zeitpunkt weit von besagtem Parkplatz weg war. Von der Stadt kamen dann aber trotzdem erstmal solche NAchfragen wie: Ja, kennen sie den Parkplatz denn?...Waren sie schonmal auf diesem Parkplatz?...Ich habe mich da auf keine Diskussion eingelassen und auf meine Beweise hingewiesen, dass das Auto zu besagtem Zeitpunkt nicht auf diesem Parkplatz sein konnte. Das Verfahren wurde dann auch eingestellt.
-->Städte kommen auf kreative Ideen um Ihre leeren Kassen aufzufüllen.
Gruß
Ricky