Gebläse tot, kein TÜV?

BMW 3er E36

moin,

weiss hier jemand mit sicherheit ob ein defektes gebläse (tot, ausser bei schnelleren fahrten kommtn wenig aufgrund fahrtwind) zwangsläufig grund für ein durchfallen beim tüv ist oder nur bemängelt wird, die plakette aber trotzdem ausgestellt wird?
 

17 Antworten

Ist eigentlich der "Max 190 km/h" Aufkleber TÜV relevant? Also dieses hässliche Ding, was man haben muss wenn man Winterreifen hat die nur bis 190 fahren dürfen. Aber das Auto kann natürlich mehr.

Zitat:

-Ist die Batterie ..........ausreichend befestigt?

Wurde bei mir in 2006 mal bemängelt und musste an Ort und Stelle korrigiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Ist eigentlich der "Max 190 km/h" Aufkleber TÜV relevant? Also dieses hässliche Ding, was man haben muss wenn man Winterreifen hat die nur bis 190 fahren dürfen. Aber das Auto kann natürlich mehr.

Ja, normal schon. Bei jeder Polizeikontrolle kann Dich das schon ein paar € kosten.

Der Aufkleber hat auch seine Daseinsberechtigung, denn fährt man einen Reifen mit einer niedrigeren Geschwindigkeitsklasse längere Zeit über dem Limit, kann er sich so stark erhitzen, daß er letzten Endes platzt.

Und was das eigentliche Thema angeht: ich würde die Lüftung auch für wichtig halten und sagen, daß ggf. die Plakette verweigert wird. Obwohl bei beschlagenen Scheiben auch ein guter Lappen diesen Dienst tut.
Einige Tüv-Prüfer sind echt fix, wenn sie das Auto in der Halle bewegen. Da wird innen wirklich viel durchgeschaltet. Ob nun immer auch die Lüftung, wage ich mal zu bezweifeln. Selbst die Waschanlage der Windschutzscheibe betätigen nicht viele Prüfer. Und dieser Punkt gehört laut Gesetzgeber mittlerweile, wie die Winterreifen, zur "Winterausstattung", damit man ein Auto auch bei entsprechender Witterung bewegen darf.

Im Normalfall soll ein Auto aber auch einmal pro Jahr zur Inspektion, wo all diese Punkte geprüft werden müßten. Ob es gemacht wird, ist ein anderes Thema.

Gruß
OrigIS

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