Garantieverlängerung - Was wird alles abgedeckt?

VW Polo 5 (6R / 6C)

Unser Polo ist 2,5 Jahre alt und hat die "neue" Garantieverlängerung.
Dann entdeckten wir Flecken unter dem Auto. Meister meinte nach dem Blick unter die Motorhaube, da wären auch Tropfen und die Quelle müssten sie checken. Auto 1 Tag dagelassen. Bei der Abholung kam auch die bekannte Geschichte vom geschmolzenen Wachs und der Hinweis auf die TPI von VW mit dem geschmolzenen Wachs. Komischerweise waren die Flecken aber feucht und leicht ölig. Sollte Wachs nicht wieder hart werden?

Der Hammer ist, dass jetzt nach einigen Wochen eine Rechnung über 180 Euro kam. Begründung: Da ja nichts gefunden wurde (außer der TPI 😉), könne man das nicht über Garantieverlängerung abrechnen 😕? Abzocke oder alles normal?

Wie seht ihr das?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly


Typischer Fall von "Verwechslung Garantie vs. Gewährleistung" 😉
...
Gehst du in die Werkstatt weil du "meinst" es sei ein defekt auf Garantie dieses aber nicht der Fall ist, zahlst du die Arbeit des Händlers und hast halt keinen Anspruch bei Volkswagen....
...

Naja, ich glaube du verwechselst im Moment auch Garantie und Gewährleistung 😉 VW bietet eine (freiwillige) Garantie während der ersten 2 Jahre. Die habe ich (siehe Post von myinfo) um 3 Jahre verlängert ("Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie" )

Nun habe ich nicht darauf bestanden, dass der Wagen durchgesehen oder repariert wird. Der Meister hat unter die Haube geschaut und tatsächlich Öltropfen festgestellt, die frisch waren. (Im Nachhinein soll es laut TPI Wachs gewesen sein 😕) .Die Herkunft konnte er nicht klären und wollte den Wagen einen Tag dabehalten, um die Ursache zu finden. Also lag für ihn scheinbar ja auch ein Fehler vor. Dachte ich jedenfalls.

Für mich hätte er entweder sagen müssen,
1. ist nicht der Rede Wert oder
2. ich schaue ins System, ob es eine TPI gibt zu dem Symptom gibt. Das haben sie erst gemacht, nachdem sie das Auto "zerlegt " und nichts gefunden hatten.

Tja, da war meine Idee in die Werkstatt zu fahren, bevor ein grösserer Schaden eintritt, keine gute Idee. Demnächst heisst es wohl, solange zu fahren, bis ein kapitaler Schaden auftritt und es für VW richtig teuer wird 🙁 Ist bestimmt nicht im Sinne von VW, aber scheinbar soll es so sein ...

 

 

 

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Mach ich später mal, ist gerade schlecht 😉
Aber wie gesagt, es muß ja keinen Unterschied geben. Wenn es laut der freiwilligen 2 -jährigen Hersteller-Garantie schon kein Garantiefall war (laut deren Bedingungen) kann und wird es auch in der Verlängerung keiner sein.

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI


Wie seht ihr das?

Die Frage ist, was steht im Werkstattauftrag den du unterschrieben hast ? Oder gibts gar keinen?

Und wie kommt die Werkstatt auf 180 EUR ? Die setzen sich wie zusammen ?

Bevor das nicht klar ist kann man überhaupt keinen vernünftigen Rat geben. Garantie oder nicht ist zunächstmal völlig egal.

So, habe gelesen 😉
Da steht auch nur eine menge "Hochglanz-Broschüren-Geschwafel" drin.
Aber danach ist die Verlängerung 1:1 mit der 2-jährigen Hersteller-Garantie.

Ich habe eben schon nach den aktuellen Garantie-Bedingungen gesucht. Also von der freiwilligen Hersteller-Garantie. Konnte allerdings nur eine pdf aus dem Jahre 2004 finden in der eben auch steht:
Das die Garantie nur unter bestimmten umständen in Anspruch genommen werden kann und nur dann kosten bzw. die Instandsetzung übernommen wird wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Nichts überraschendes wie ich finde...

Zitat:

Original geschrieben von Göölf



Die Frage ist, was steht im Werkstattauftrag den du unterschrieben hast ? Oder gibts gar keinen?

Und wie kommt die Werkstatt auf 180 EUR ? Die setzen sich wie zusammen ?

Bevor das nicht klar ist kann man überhaupt keinen vernünftigen Rat geben. Garantie oder nicht ist zunächstmal völlig egal.

Das ist schon richtig...

Man müßte schon genau wissen wie das abgelaufen ist und was schriftlich vereinbart wurde.

Wenn ich allerdings hin gehe und explizit auf Garantie poche wird es wie Garantie behandelt werden (mit Diagnose vom 🙂 und Antrag an VW)

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Zitat:

Original geschrieben von Spacefly


Wenn ich allerdings hin gehe und explizit auf Garantie poche wird es wie Garantie behandelt werden (mit Diagnose vom 🙂 und Antrag an VW)

Wenn sich aber herausstellt das es am Ende kein Garantiefall ist? Dann zahle ich ...

Ein vernünftiger Händler würde in Etwa so vorgehen: Pass auf lieber Kunde, wir müssen prüfen was deiner Kiste fehlt, falls sich herausstellt dass kein Garantiefall vorliegt verlangen wir für die Diagnose die Summe x von dir.

Das wäre sachlich korrekt und für beide Seiten fair.

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI


Unser Polo ist 2,5 Jahre alt und hat die "neue" Garantieverlängerung.
Dann entdeckten wir Flecken unter dem Auto. Meister meinte nach dem Blick unter die Motorhaube, da wären auch Tropfen und die Quelle müssten sie checken. Auto 1 Tag dagelassen. Bei der Abholung kam auch die bekannte Geschichte vom geschmolzenen Wachs und der Hinweis auf die TPI von VW mit dem geschmolzenen Wachs. Komischerweise waren die Flecken aber feucht und leicht ölig. Sollte Wachs nicht wieder hart werden?

Der Hammer ist, dass jetzt nach einigen Wochen eine Rechnung über 180 Euro kam. Begründung: Da ja nichts gefunden wurde (außer der TPI 😉), könne man das nicht über Garantieverlängerung abrechnen 😕? Abzocke oder alles normal?

Wie seht ihr das?

 

......bei unserem Polo haben wir dasselbe Phänomen mit dieser "Wachs TPI".Uns wurde aber keine Rechnung gestellt, allerdings ist der Wagen auch noch keine 2 Jahre alt. Bei uns war der ganze untere Motor/-Getriebebereich verschmutzt. Zu diesem Zeitpunkt waren schon 28TKM auf dem Tacho, und 4 wochen vorher war die 1. Inspektion fällig....! Mitte der Woche kommt der Wagen nach 1500 KM Autobahnfahrt zurück, dann bin ich mal gespannt. Es gibt übrigens auch eine TPI für Getriebeundichtigkeit.......

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Wenn sich aber herausstellt das es am Ende kein Garantiefall ist? Dann zahle ich ...

Ein vernünftiger Händler würde in Etwa so vorgehen: Pass auf lieber Kunde, wir müssen prüfen was deiner Kiste fehlt, falls sich herausstellt dass kein Garantiefall vorliegt verlangen wir für die Diagnose die Summe x von dir.

Das wäre sachlich korrekt und für beide Seiten fair.

Absolut Richtig, das wäre der vernünftigste Weg.

Ich habe bisher mit meinem 🙂 auch immer abgesprochen das sie erst gucken was es ist, dann meldet er sich telefonisch bei mir und wir gehen die möglichkeiten durch. Bin bisher, außer dem Fall mit den 88 € Lehrgeld, sehr gut damit gefahren.

LG

@kdmkdm:

Zitat:

......bei unserem Polo haben wir dasselbe Phänomen mit dieser "Wachs TPI".Uns wurde aber keine Rechnung gestellt, allerdings ist der Wagen auch noch keine 2 Jahre alt. Bei uns war der ganze untere Motor/-Getriebebereich verschmutzt. Zu diesem Zeitpunkt waren schon 28TKM auf dem Tacho, und 4 wochen vorher war die 1. Inspektion fällig....! Mitte der Woche kommt der Wagen nach 1500 KM Autobahnfahrt zurück, dann bin ich mal gespannt. Es gibt übrigens auch eine TPI für Getriebeundichtigkeit.......

Verschmutzungen, dazu zähle ich die Wachsgeschichte einfach mal auch wenn die Ursache beim Hersteller liegt, sind ja eigentlich weder von der Herstellergarantie, noch von der Anschlussgarantie eingeschlossen. Undichtigkeiten wären aber in beiden Fällen eingeschlossen.

@Göölf:

Zitat:

Ein vernünftiger Händler würde in Etwa so vorgehen: Pass auf lieber Kunde, wir müssen prüfen was deiner Kiste fehlt, falls sich herausstellt dass kein Garantiefall vorliegt verlangen wir für die Diagnose die Summe x von dir.
Das wäre sachlich korrekt und für beide Seiten fair.

So sehe ich das auch, ohne wenn und aber.

@spacefly, die aktuell gültigen Bedingungen der Anschlussversicherung (ab 01.01.2011) kannst du dir im Blog von @myinfo ansehen.

Zitat:

Original geschrieben von navec



@spacefly, die aktuell gültigen Bedingungen der Anschlussversicherung (ab 01.01.2011) kannst du dir im Blog von @myinfo ansehen.

Die habe ich gesehen bzw. gefunden.

Mich würde, alleine zum Vergleich, mal die freiwillige 2-Jahres Neuwagen-Garantie bzw. deren Bedingungen interessieren. Da habe ich wie gesagt nur einen 8 Jahre alten Auszug gefunden...

Das scheint echt ein trauriges Kapitel zu sein, denn über die 2jährige Herstellergarantie finde ich, zumindest auf die Schnelle, nichts.
Bei VW gibt es zwar unter Service einen Punkt "Garantieverlängerung o.ä.", aber ich finde keine Aussage zu eigentlichen Garantie und ich muss gestehen, dass ich auch darüber nichts in meinen Kaufunterlagen finde (außer das Allgemeine des Händlers)

VW hat offensichtlich kein größeres Interesse, den Kunden darüber zu informieren.

geht mir ähnlich, habe gestern ein weile gesucht... nichts aktuelles zu finden...
Aber da haben wir dann schon das erste Problem, denn irgendwie sollte man auch als Kunde wissen können ob im Fall XY ein Anspruch gegenüber VW besteht, auch wenn das eine Freiwillige Leistung ist.

Sonst steht man genau so da wie das Thema hier angefangen hat. Man ist der Meinung es ist ein Garantiefall, VW sieht das anderes und sitzt im Endefekt sogar am längeren Hebel weil man kaum etwas in der Hand hat um das Gegenteil zu "beweisen"... die Verlängerung mal völlig außen vor gelassen.

Schaut mal in euer Serviceheft rein, neben den Infos rund um die Intervalle, Inspektion etc. findet sich da auch was über die Garantie...blättert da mal durch, ob das diese ist in den ersten 2 Jahren.
Meins versteh ich so schlecht..ist niederländisch...😉

Bei meinem Polo 6C Bj. 07.2015 knackt & knarzt seit kurzem der silberne Ring des Tachos bei kleinsten Schlaglöchern etc..
Meint ihr, da kann was vom Freundlichen gemacht werden oder werde ich mit leben müssen ?

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