Garantieverlängerung trotz Chip möglich?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Habe jetzt nach 12500km (!) und 13 Monaten den ersten Kundendienst (Longlife wurde 2 mal überprüft, ist eingestellt.) Kann ich beim Service die Garantieverlängerung abschließen oder wird dabei automatisch der Fehlerspeicher ausgelesen und dabei der Chip evtl. bemerkt - was eine Verlängerung wohl ausschließen würde? Alle Teile die nicht mit dem Chip in Verbindung stehen, müssten doch weiterhin abgedeckt sein oder erlischt die Werksgarantie komplett?

JRGTI

23 Antworten

Es gibts auch andere Möglichkeiten das herauszufinden.

aber auch bei unfällen mit niedrigen Geschwindikeiten muss man ja nicht jeden Unterstellen das er chipt also schaut man wohl auch nicht nach.
Mit nem Anwalt regelt man das schon :P

Zitat:

Original geschrieben von Trollfan


und jetzt verrate mir mal,wieso da jemand die eventuell soagr total zerstörte Kiste versuchen soll auf dem Leistungsprüfstand zu vermessen??

Die brauchen doch nur das Steuergerät auslesen und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Trollfan


Wenn die Schuldfrage geklärt ist wird das Auto nur abtransportiert.

Die Polizei wird sich kaum für eine eventuelle Leistungssteigerung interessieren, aber dafür die Versicherung desto mehr. Bei nicht eingetragener Leistungssteigerung braucht die nämlich nicht zu zahlen 😉 Und bei einem 30.000 € Verhicle macht es für die Versicherung schon einen Unterschied ob sie zahlen muß oder eben nicht zahlen braucht 😉

Das Spielchen hatten wir doch vor einiger Zeit schonmal, als ein IVer R32 abgefackelt ist und die Versicherung nix bezahlt hat wegen nicht eingetragener Unterbodenbeleuchtung.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Die brauchen doch nur das Steuergerät auslesen und fertig.

Die Polizei wird sich kaum für eine eventuelle Leistungssteigerung interessieren, aber dafür die Versicherung desto mehr. Bei nicht eingetragener Leistungssteigerung braucht die nämlich nicht zu zahlen 😉 Und bei einem 30.000 € Verhicle macht es für die Versicherung schon einen Unterschied ob sie zahlen muß oder eben nicht zahlen braucht 😉

Das Spielchen hatten wir doch vor einiger Zeit schonmal, als ein IVer R32 abgefackelt ist und die Versicherung nix bezahlt hat wegen nicht eingetragener Unterbodenbeleuchtung.

das ist ja auch logisch ich denke aber an Fälle wo das tuning nicht an dem Schaden schuld ist, wenn man das beweist sollte das nicht so ein großes Problem sein 😉

Wieso haben so viele ne VK ? die zahlt doch auch fast nie 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Sp3kul4tiuS


aber auch bei unfällen mit niedrigen Geschwindikeiten muss man ja nicht jeden Unterstellen das er chipt also schaut man wohl auch nicht nach.
Mit nem Anwalt regelt man das schon :P

Bei einfachen,kleinen Unfällen interessiert das niemanden,aber bei größeren Summen oder sogar Personenschäden (da muß man nicht unbedingt seh schnell fahren) wird der Wagen genau untersucht.

Zitat:

Original geschrieben von Sp3kul4tiuS


das ist ja auch logisch ich denke aber an Fälle wo das tuning nicht an dem Schaden schuld ist, wenn man das beweist sollte das nicht so ein großes Problem sein 😉

Das sagts du....

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Das Spielchen hatten wir doch vor einiger Zeit schonmal, als ein IVer R32 abgefackelt ist und die Versicherung nix bezahlt hat wegen nicht eingetragener Unterbodenbeleuchtung.

Unterbodenbeleuchtung bekommst du niemals eingetragen^^.

Dann sieht man das sofort im Gegensatz zum Chiptuning und wurde wohl auch als Brandursache bezeichnet,oder?

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Bei einfachen,kleinen Unfällen interessiert das niemanden,aber bei größeren Summen oder sogar Personenschäden (da muß man nicht unbedingt seh schnell fahren) wird der Wagen genau untersucht.

Wieso wird das Auto untersucht??

Das Auto wird nur untersucht wenn die Unfallursache völlig unklar ist (und auch nur bei ganz schweren Unfällen).

Wenn ich auf der Autobahn mit einem geisterfahrer zusammenstosse, was will da der Gutachter denn untersuchen??

Ob die Autos über den nächsten TÜV gekommen wären??

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Das sagts du....

nein ich behaupte das nur 😉

selber würde ich das eh nicht machen.

aber einen chip kann man immernoch eintragen und es gibt wohl wenig fälle wo der Chip nicht eintragungsfähig ist also ...
wenn natürlich das auto dadurch so schnell beschleunigt oder so schnell gefahren ist das dadurch ein Unfall Brand ....... verursacht wurde würde ichs einsehen 🙂

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