Garantieverlängerung ja oder nein?
Moin.
Mein B 250 e, EZ 10 / 22, war mal wieder in der Werkstatt. Ging ja auf Garantie, aber man hat mir natürlich empfohlen die Garantieverlängerung abzuschließen. Kostet für mein Modell 855,- für 36 Monate. Meint Ihr das wäre sinnvoll? Oder kriegt man im Falle eines Falles zu hören daß gerade dieser Schaden nicht abgedeckt ist? Was habt Ihr für Erfahrungen damit? Gibt da auch einen kostenlosen Ersatzwagen oder einen Taxischein?
Der Grund für den Werkstatbesuch war durchgescheuertes Kabel unter einem Sitz, was zum Ausfall der Sitzklimatisierung führte. Einerseits nachvollziehbar daß sowas mal passiert, andererseits frag ich aber auch ob man die nicht so verlegen kann daß das nicht passiert. Hab ich bei Autos die 20.000,- € weniger kosteten nie erlebt. Na ja...
73 Antworten
Wer-pa - DANKE für die fachliche Aussage.
Hallo zusammen,
ich stehe momentan auch vor der Entscheidung Garantieverlängerung Ja/Nein.
Habe mir die Broschüre von den Freundlichen geben lassen, da ist schon einiges abgesichert was bei einem Defekt hohe Kosten verursachen kann. Fahre einen M282 mit 48 Volt-Technik, die elektrischen Teileumfänge sind schon massiv angewachsen.
Werde tatsächlich die MB-100 für das 3te, 4te und 5te Jahr nach EZ abschließen für 769€.
Die Abgaswerte werden immer strenger genormt, alles nur noch mit Elektronik umsetzbar, denke im heutigen Zeitalter ist man mit der MB-100 gut bedient, aber ich denke auch, es ist kein vollkommenes Sorglos-Paket.
Grüße
Obwohl ich äußerst schlechte Erfahrungen mit dem "Regulierungsgebaren" der Mercedes-Benz Versicherung AG machen musste, habe ich für meinen neuen GLA ebenfalls wieder einen Anschluss-Garantievertrag abgeschlossen. In Verbindung mit der Bestellung zum halben Preis als Bonus.
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist in meinem neuen Vertrag nicht mehr der Händler "Garantiegeber", sondern die Mercedes-Benz AG selbst. Die Garantieleistungen sind wiederum bei der Mercedes-Benz Versicherung AG (MBV) versichert. Es könnte einen Unterschied ausmachen, ob sich ein Händler oder eben der Hersteller Mercedes um die Regulierung kümmern muss. Oder eben nicht - bleibt abzuwarten.
Bei mir hat die MB 100 genau 0, 0 Hilfe gebracht.Sämtliche Schäden wurden immer abgelehnt.Deswegen endet das Kapitel Mercedes im Sommer wenn der Vertrag ausläuft. In über 40 Jahren war Mercedes das mit Abstand anfälligste Auto.Defekte die ich an 20 Jahre alte Autos nicht hatte . Dazu dann der absolut schlechte MB 100 Schrott.Ich würde mit dem vielen Ärger und Frust Wissen heute, diese gut 600 Euro sicher nicht mehr bezahlen.Und das Geld für Notfälle beiseite legen. Aber das muss jeder selber wissen. Nebenbei hat unser MB gerade 38000 km auf dem Tacho ,und wurde immer gewartet. Im Sommer geht es dann weg von Premium die absolut keine Premium Qualität war.
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Ich überlege auch, ob ich die Garantieverlängerung abschliesse.Da das Fahrzeug über 5 Jahre alt ist, verlangen sie über 500 Euro pro Jahr, schon heftig!!!!
Wenn Garantieübernahmen abgelehnt wurden, wäre es doch hilfreich, auch die Art der Schäden am Auto zu benennen,
die die Garantie nicht erfaßt.
Dass wäre tatsächlich mal interessant!
Ich habe mal ein paar Seiten aus der aktuellen MB Garantie Broschüre abgelichtet und angehängt, wenn das Fahrzeug immer im Service war müssen die Leistungen auch übernommen werden, außer es wird eine Mutwilligkeit bzw ein Gewaltschaden nachgewiesen.
Grüße
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2024 um 18:07:54 Uhr:
Wenn Garantieübernahmen abgelehnt wurden, wäre es doch hilfreich, auch die Art der Schäden am Auto zu benennen,
die die Garantie nicht erfaßt.
Mithin sind doch viele etwaige notwendige Reparaturen von der Garantie abgedeckt, so daß es sich der Vorsicht halber
lohnt, die Garantie auf Jahre abzuschließen.
Zitat:
Ich habe mal ein paar Seiten aus der aktuellen MB Garantie Broschüre abgelichtet
Schau dir mal die Garantiebedingungen etwas genauer an. Z. B. §2 Absatz 2a - s an. (:-)))
Gruß
wer_pa
@wer_pa, danke für die ausführlichen Hinweise,
das Kleingedruckte ist für mich absolut Nachvollziehbar, denn die Ausschlüsse sind eigentlich alles Verschleißteile. Bei Klappergeräusche wird unter Umständen auch auf Kulanz nachgebessert.
Alles was mir Wichtig ist, ist nahezu im Garantieumfang enthalten wie:
2:
e) Fehlfunktionen im 48 Volt Bordnetz
o) steht Navigation ist ausgeschlossen, aber in der neuen Broschüre ist das MBUX im Garantieumfang dabei
j) LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten
s) Simmerringe, Wellendichtringe, Antriebswellendichtung, Schaftdichtung, Zylinderkopf- & Ölwannendichtung
Bei diesen Teileumfänge fallen meiner Meinung nach schon hohe Kosten an, da sind 769€ ziemlich schnell erreicht.
Die aufgeführten Teileumfänge in 'Leistungen von A bis Z`sind ebenfalls mit hohe Kosten verbunden und mit der Garantieverlängerung abgedeckt.
Aber wie schon einige Vorredner sagen, muss jeder selbst entscheiden, ob man diese Kosten für eine Garantieverlängerung bezahlen möchte.
Aus meiner Sicht sind die 769€ für weitere 3 Jahre nach der Werksgarantie gut angelegt, aber natürlich hoffe ich auf einen zuverlässigen Mercedes ohne Probleme.
Vielen Dank an Alle, finde es ein sehr interessantes Thema!
Grüße
Wie schon in einem anderen Thread berichtet ist bei mir am Ende der Jungen Sterne Garantie die rechte Antriebswelle undicht geworden, also Fettaustritt an der Dichtung.
Mein Freundlicher hat nach Rücksprache mit MB die komplette Antriebswelle auf Garantie getauscht.
Daraufhin habe ich jetzt die MB 100 abgeschlossen.
Ich denke es liegt auch immer ein wenig am Willen und der Argumentation des Händlers ob etwas auf Garantie getauscht wird.
Gruß Tom
Zitat:
@weckmer schrieb am 31. Dezember 2024 um 21:32:12 Uhr:
@wer_pa, danke für die ausführlichen Hinweise,das Kleingedruckte ist für mich absolut Nachvollziehbar, denn die Ausschlüsse sind eigentlich alles Verschleißteile. Bei Klappergeräusche wird unter Umständen auch auf Kulanz nachgebessert.
Alles was mir Wichtig ist, ist nahezu im Garantieumfang enthalten wie:
2:
e) Fehlfunktionen im 48 Volt Bordnetz
o) steht Navigation ist ausgeschlossen, aber in der neuen Broschüre ist das MBUX im Garantieumfang dabei
j) LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten
s) Simmerringe, Wellendichtringe, Antriebswellendichtung, Schaftdichtung, Zylinderkopf- & Ölwannendichtung...
Leider ist, was nach § 2, 2. von a) bis s) aufgelistet ist, weitgehend ausgeschlossen. "Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:" ...
Und wenn mal kein Ausschluss passt, muss das Teil seine Funktionsfähigkeit verloren haben, damit die Garantie greift. Und das muss erstmal unwiderlegbar bewiesen werden.
Unter Punkt e) finde ich in den Bedingungen auch nichts dazu, dass Fehlfunktionen im 48 Volt Bordnetz gedeckt sind.
Wie gesagt, habe ich besondere Erfahrungen mit dem Regulierungsverhalten der MBV machen dürfen.
Wie bei jeder Versicherung wird auch bei der Garantieverlängerung der Leistungsumfang so festgelegt sein, dass möglichst viele Versicherungsnehmer keine Leistung erhalten müssen.
Es ist also viel wahrscheinlicher, dass man keine Reparatur haben wird, die durch die Versicherung abgedeckt ist.
Daher hoffe ich, dass mein B zu der großen Mehrheit gehört und spare den Beitrag.
Wie jede Versicherung, die auf die Solidargemeinschaft ausgerichtet ist, selbst auch nicht zu knapp verdienen will, entsprechende Vorbehalte und Regulierungmaßnahmen in den Vertragsbedingungen festhält und rechtlich dafür einsteht, kann ja bei einer nicht berechtigten Ablehnung ( ausgerichtet auf die Vertragsbedingungen ) letzten Endes
auch beklagt werden. Wenn man in einer Rechtsschutzversicherung ist und in einen solchen Fall eventuellen Erfolg vor
Gericht haben könnte, entfällt das Klagekostenrisiko.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 1. Januar 2025 um 12:26:53 Uhr:
Wie jede Versicherung, die auf die Solidargemeinschaft ausgerichtet ist, selbst auch nicht zu knapp verdienen will, entsprechende Vorbehalte und Regulierungmaßnahmen in den Vertragsbedingungen festhält und rechtlich dafür einsteht, kann ja bei einer nicht berechtigten Ablehnung ( ausgerichtet auf die Vertragsbedingungen ) letzten Endes
auch beklagt werden. Wenn man in einer Rechtsschutzversicherung ist und in einen solchen Fall eventuellen Erfolg vor
Gericht haben könnte, entfällt das Klagekostenrisiko.
Nun ja. Die MB100-Bedingungen sind allerdings keine Versicherungsbedingungen sondern Garantiebedingungen. Der "Garantienehmer" - also der Autobesitzer - ist auch nicht bei der MBV versichert, sondern der "Garantiegeber" für den Fall, dass der Leistungen erbringen muss. In meinem neuen Vertrag ist das die Mercedes-Benz AG, vorher war es der Händler.
Davon einmal abgesehen lässt ein Rechtsschutzversicherer schon abklären, ob eine Klage auch Erfolg versprechend ist. Bei der Mercedes-Benz AG als "Gegner" bedarf das schon einer gewissen "Überzeugungsarbeit".