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Garantieverlängerung ja oder nein?

Mercedes B-Klasse W247

Moin.
Mein B 250 e, EZ 10 / 22, war mal wieder in der Werkstatt. Ging ja auf Garantie, aber man hat mir natürlich empfohlen die Garantieverlängerung abzuschließen. Kostet für mein Modell 855,- für 36 Monate. Meint Ihr das wäre sinnvoll? Oder kriegt man im Falle eines Falles zu hören daß gerade dieser Schaden nicht abgedeckt ist? Was habt Ihr für Erfahrungen damit? Gibt da auch einen kostenlosen Ersatzwagen oder einen Taxischein?

Der Grund für den Werkstatbesuch war durchgescheuertes Kabel unter einem Sitz, was zum Ausfall der Sitzklimatisierung führte. Einerseits nachvollziehbar daß sowas mal passiert, andererseits frag ich aber auch ob man die nicht so verlegen kann daß das nicht passiert. Hab ich bei Autos die 20.000,- € weniger kosteten nie erlebt. Na ja...

73 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Dezember 2024 um 18:07:54 Uhr:


Wenn Garantieübernahmen abgelehnt wurden, wäre es doch hilfreich, auch die Art der Schäden am Auto zu benennen,
die die Garantie nicht erfasst.

Ich hatte das hier alles schon mal ausführlich geschildert.
Mercedes Maastricht wo die ganzen Fälle landen hat alle Schäden mehrfach abgelehnt. Selbst mein Händler hatte für das Ablehnen ein Kopfschütteln dafür übrig.
Der letzte Fall war im letzten August wo uns bei Tempo 100 das Gestänge der Scheibenwischer weg flog. Das Lager war bei einem Auto mit damals gerade 35000 km und unter 5 Jahren durch gerostet. Zum Glück ist niemanden was passiert. 400 Euro Schaden und laut MB Maastricht völlig normal. Es wäre Verschleiß.
Die MB100 läuft bei uns immer noch. Im Kleingedruckten ist sehr, sehr viel ausgeklammert. Scheinwerfer werden auch abgelehnt. Sie finden dort immer eine Begründung warum das so ist.

Na ja - Garantiebedingungen od. Versicherungsbedingungen, irgendwie egal - alles gleich. Auch wer Garantiegeber ist, ist gleich. Aber anzunehmen, daß ein Rechtsstreit mit einem Autohaus einfacher ist als mit einem Konzern könnte man
vielleicht annehmen, entspricht aber nicht den Prinzipien eines Rechtstaates.
Eine Klageaussicht kann wenn nicht ich, mein Rechtsbeistand sicherlich anhand der vorliegenden Bedingungen einschätzen. Sollte das der Fall sein, muß auch eine Rechtsschutzversicherung einlenken, egal ob hier ein Konzern, ein Unternehmen oder der >Staat die od. der Beklagte ist.

@Mountaingrau, vielleicht ein guter Punkt, dass man bei Garantieansprüche eher zu einer Mercedes-Benz Niederlassung fährt als zu einem Mercedes-Benz Vertragspartner, sofern man eine Werksgarantie-Anschlussverlängerung abgeschlossen hat.

Was meint ihr dazu?

Grüße

Meine bisherigen Erfahrungen mit einer Niederlassung war allgemein nicht die Beste, so daß ich nach einen großen MB-Vertragspartner gewechselt bin.

Ähnliche Themen

Zitat:

@weckmer schrieb am 1. Januar 2025 um 14:32:31 Uhr:


@Mountaingrau, vielleicht ein guter Punkt, dass man bei Garantieansprüche eher zu einer Mercedes-Benz Niederlassung fährt als zu einem Mercedes-Benz Vertragspartner, sofern man eine Werksgarantie-Anschlussverlängerung abgeschlossen hat.

Was meint ihr dazu?

Grüße

Nach den Bedingungen (§ 6, 1. Reparaturberechtigte Betriebe ) hat man die Wahl: "Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner durchführen zu lassen."

In einem strittigen Fall könnte es allerdings von Vorteil sein, wenn Mercedes als Hersteller eben auch direkter (vertraglicher) Ansprechpartner im Schadenfall ist. Ich denke speziell an den Fall, wenn es um die Abwägung Kulanz/Garantie geht.

Habe das gleiche Modell, aber eine von Ende 2023. Ich habe es nicht gemacht. U.a. weil ich genau das befürchte, dass eben gerade das was ich hab nicht gedeckt ist. Und ich wäre gezwungen die Inspektionen bei MB machen zu lassen, was einiges mehr kostet als woanders. Ich hatte auch noch nie Probleme mit meinen Autos nach der Garantie, hatte sie immer zwei bis sieben Jahre.
Das mit dem Kabel unterm Sitz hatte ich auch und ich habe mir die selbe Frage gestellt. Manchmal denke ich warum ich eigentlich einen Mercedes statt eines Dacia gekauft habe...

Moin! Hab heute meinen B250e zu Inspektion gehabt, dabei hat man festgestellt dass die Zylinderkopfdichtung undicht ist. Kosten ca. 3500 Euro! Ich habe das 3-jährige Garantie Paket!
Der Kundendienst Meistersagte mir, dass dies nicht versichert ist da die Zylinderkopfdichtung nicht unter Garantie fällt weil diese geklebt sei! Wenn es eine "normale Dichtung" wäre, sei dies abgesichert!

Zitat:

@flipsi schrieb am 8. Januar 2025 um 22:18:17 Uhr:


Moin! Hab heute meinen B250e zu Inspektion gehabt, dabei hat man festgestellt dass die Zylinderkopfdichtung undicht ist. Kosten ca. 3500 Euro! Ich habe das 3-jährige Garantie Paket!
Der Kundendienst Meistersagte mir, dass dies nicht versichert ist da die Zylinderkopfdichtung nicht unter Garantie fällt weil diese geklebt sei! Wenn es eine "normale Dichtung" wäre, sei dies abgesichert!

Unfassbar!

@wer_pa hat die Garantiebedingungen der MB-100 kommuniziert, da ist unter §2 2s die Zylinderkopfdichtung nicht ausgeschlossen!

Grüße

Zitat:

@flipsi schrieb am 8. Januar 2025 um 22:18:17 Uhr:


Moin! Hab heute meinen B250e zu Inspektion gehabt, dabei hat man festgestellt dass die Zylinderkopfdichtung undicht ist. Kosten ca. 3500 Euro! Ich habe das 3-jährige Garantie Paket!
Der Kundendienst Meistersagte mir, dass dies nicht versichert ist da die Zylinderkopfdichtung nicht unter Garantie fällt weil diese geklebt sei! Wenn es eine "normale Dichtung" wäre, sei dies abgesichert!

Der Meister hat die Auskunft vermutlich von dem Garantieversicherer, der Mercedes-Benz Versicherung AG (MBV) so erhalten. Und das ist - mit Verlaub: Vollkommener Blödsinn!

Entscheidend ist, dass ein nicht ausgeschlossenes Bauteil - hier der Motor! - einen "Funktionsmangel" aufweist. Und das ist eindeutig der Fall.
Sollte die Werkstatt an der "ablehnenden Auffassung" festhalten, würde ich eine schriftliche Begründung der MBV verlangen. Und dann sehen wir mal weiter.
In meinem Fall hat die MBV erst reagiert, nachdem ich mich bei der BaFin als Aufsichtsbehörde über das "Regulierungsgebaren" der Versicherung beschwert habe.

Ausschluß 2s) Dichtungen, mit Ausnahme von... Zylinderkopfdichtung.....
aktuelle Bedingungen

Zitat:

@roleeg schrieb am 9. Januar 2025 um 13:11:11 Uhr:


Ausschluß 2s) Dichtungen, mit Ausnahme von... Zylinderkopfdichtung.....
aktuelle Bedingungen

Absolut richtig. Nach meiner Erfahrung, wie "kreativ" die MBV den Bedingungstext zu deren Gunsten auslegt, ist es aber sicherer klarzustellen, dass am Motor eine Funktionsbeeinträchtigung eingetreten ist. Dann braucht man über die Frage, ob die Dichtung selbst einen Funktionsmangel hatte, oder ob aus sonstigen Gründen zwischen Zylinderkopf und Motorblock eine Undichtigkeit aufgetreten ist, nicht diskutieren.

Habe jetzt den Vertrag zur Neufahrzeug-Anschlussgarantie MB-100 für weitere 3 Jahre in einer MB Niederlassung abgeschlossen. Der Service-Berater meinte aus seiner Erfahrung, dass Mercedes bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen bei teuren Reparaturen gewisse Kulanz zeigt, sollte Mercedes 30% übernehmen zahlt der Rest die MB-100.

Mal sehen, was ich in Zukunft alles bei einem möglichen Garantiefall erleben werde und auf Motor Talk schreiben darf, aber ich hoffe natürlich auf weiterhin schadensfreie Jahre.

Grüße

Zitat:

@weckmer schrieb am 9. Januar 2025 um 16:27:33 Uhr:


Habe jetzt den Vertrag zur Neufahrzeug-Anschlussgarantie MB-100 für weitere 3 Jahre in einer MB Niederlassung abgeschlossen. Der Service-Berater meinte aus seiner Erfahrung, dass Mercedes bei scheckheftgepflegten Fahrzeugen bei teuren Reparaturen gewisse Kulanz zeigt, sollte Mercedes 30% übernehmen zahlt der Rest die MB-100.

Mal sehen, was ich in Zukunft alles bei einem möglichen Garantiefall erleben werde und auf Motor Talk schreiben darf, aber ich hoffe natürlich auf weiterhin schadensfreie Jahre.

Grüße

Dann drücke ich dir auch mal die Daumen, dass alles gut geht.

Mit dem Thema: Kulanz verhält es sich übrigens so, dass die MBV Kulanzbeteiligungen des Herstellers im Fall eines von der Garantie gedeckten Schadens abzieht (§3, i). Wenn MB als Hersteller aus Kulanz einen Kostenanteil bei einem Schaden übernimmt, der nicht von der Garantie nicht gedeckt ist, zahlt die MBV keinen Cent. Kulanz ist allenfalls von MB oder dem Händler zu erwarten, nicht von der MBV.

Für mich ja. Mein 200d 4 matic Bj 2020 80000 km lief im Dezember auf der Rückfahrt von Hannover nach Stuttgart plötzlich im Notlauf. Bin dann 450 km so nach Hause gefahren. Am nächsten Tag in meiner Werkstatt Wackenhut die Diagnose: Luftmengenmesser und noch ein paar Schläuche defekt. Wurde alles von meiner 3 jährigen Anschlußgarantie übernommen. Läuft jetzt im Februar aus . Habe schon die 12 monatige Anschlußgarantie abgeschlossen.
War mit der Abwicklung sehr zufrieden.

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