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Garantieverlängerung EU-Neufahrzeug

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 14. Juni 2018 um 5:57

Ich habe seit ein paar Monaten ein EU-Neufahrzeug aus Dänemark. Jetzt war ich beim lokalen Fordhändler und wollte die Garantie verlängern und der sagt mir, das kann nur der ausliefernde Händler.

 

Hat jemand andere Erfahrungen gemacht oder muss ich mich jetzt wirklich an den dänischen Händler wenden?

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29 Antworten

Moin!

Ob es für EU Fahrzeuge anders ist als für deutsche Modelle kann ich dir nicht sagen.

Bei deutschen Modellen kann man das aber bei einem beliebigen Ford Händler machen, zumindest wenn es sich um die org. Herstellergarantie handelt und nicht diese A1 oder wie die heißt.

Wie alt ist das Fahrzeug denn? Die Werksgarantie kann nämlich max. bis in den 9. Monat nach Erstzulassung verlängert werden, danach nicht mehr.

Gruß, René

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 6:11

Der Händler in DK hat ihn Ende März 2018 erhalten und das ist glaub ich auch das relevante Datum für die Garantie.

Versuche es doch bei einem anderen deutschen FFH und parallel würde ich den dänischen Händler anmailen, der kann vielleicht auch weiterhelfen...

Zitat:

@Enrico1582 schrieb am 14. Juni 2018 um 08:11:29 Uhr:

Der Händler in DK hat ihn Ende März 2018 erhalten und das ist glaub ich auch das relevante Datum für die Garantie.

Das Datum der Erstzulassung ist bindend, egal in welchem Land die erfolgte.

Jetzt wäre evtl. nur noch zu prüfen, ob es ggf. irgendwelche rechtlichen Fallstricke gibt, die besagen, dass die Garantieverlängerung z.B. nur in dem Land gilt, in dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde und ob es diese in dem besagten Land überhaupt gibt bzw. diese überhaupt angeboten wird.

Wenn der in DK aber nicht zugelassen wurde sondern nur aus DK imporiert und hier zugelassen wurde, wüsste ich eigentlich nicht was dagegen sprechen sollte!?

Gruß, René

Themenstarteram 14. Juni 2018 um 9:27

Ich habe einen deutschen Fahrzeugbrief mit 0 Vorbesitzer vom 09.04.

 

Im etis steht unter Gebiet (+)"DK".

 

Vielleicht versuche ich es doch noch bei einem anderen FFH, bevor ich den Händler in DK kontaktiere.

 

Grüße,

Enrico

Unser Zweitwagen (2014er Fiesta) ist ein EU Import mit dortiger Tageszulassung aus CZ.

Gekauft habe ich den Wagen bei einem deutschen Fordhändler. Eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre konnte ich dort problemlos abschließen.

Selbe Situation bei uns.

Hat problemlos funktioniert.

Moin!

Tja, dann würd ich sagen der FFH vor Ort hat keine Lust Geld zu verdienen oder sich die Mühe zu machen Kunden zu halten...

Also ab zum Nächsten!

Gruß, René

Themenstarteram 21. August 2018 um 6:55

Um das Thema abzuschließen, ich habe meine Verlängerung problemlos bei einem anderen Händler erhalten. Ich musste dazu nicht mal vorbei gehen, sondern konnte alles per E-Mail/Telefon klären. Wen es interessiert, für 7 Jahre/ 140000km habe ich 1000 Euro bezahlt, was ich durchaus fair finde.

Vernünftige Entscheidung die Verlängerung.

Zitat:

@Björn_R schrieb am 14. Juni 2018 um 16:01:15 Uhr:

Unser Zweitwagen (2014er Fiesta) ist ein EU Import mit dortiger Tageszulassung aus CZ.

Gekauft habe ich den Wagen bei einem deutschen Fordhändler. Eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre konnte ich dort problemlos abschließen.

Moin, klinke mich jetzt hier auch mal ein, mein neuer aus Italien mit Tageszulassung soll lt. Händler nur eine Verlängerung bekommen können, wenn der Erstbesitzer diese bei Ford beantragt. Daher meine Frage, Ihr habt alle die Original Ford Garantieerweiterung mit entsprechender Urkunde von Ford abschließen können, obwohl Ihr bereits II. Besitzer wart?

VG

Nur der Erstbesitzer kann dies tun.

Deshalb sollte dies geschehen solange die Tageszulassung läuft.

Der Erstbesitzer hat bis zu 6 Monate Zeit eine Garantieverlängerung abzuschließen. Die Verlängerung bleibt dann beim Fahrzeug und geht bei Fahrzeugverkauf auf den Neubesitzer über, solange diese noch nicht Abgelaufen ist.

9 Monate hat der Erste Zeit.

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