Garantieverfall wenn man Ölwechsel nicht bei Opel macht ?
Hallo zusammen,
unser Insignia hat noch 3 Monate garantie und danach wollen wir diese noch um 1 Jahr bei Opel verlängern.
Jetzt steht ein Ölwechsel an.
Ich habe bereits Original GM/Opel Öl und wollte den Wechsel in einer freien KfZ-Werstatt machen.
Verfällt dann der Garantieanspruch?
MfG
Kyrailli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kyrailli
Zitat:
Original geschrieben von Kyrailli
Ich wollte eigentlich die Aussagen hier nicht vor Gericht als Aussage benutzen...Zitat:
Original geschrieben von Gorthol
Wenn Du eine gesicherte Antwort haben möchtest, schau einfach in Deine Garantiebedingung.
Dann geh einfach zum FOH und lass es machen und frag ihn nach der Garantieverlängerung und die Bedingungen.😉
Die paar Kröten wirst Du doch aus Deiner Portokasse ziehen können.
Manchmal verstehe ich die Leute nicht, kaufen ein Auto für über 25.000.-€ und überlegen 1x im Jahr 10.-€ am Ölwechsel sparen zu müssen!!!😕😕😕
95 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gorthol
Bitte nicht vergessen, dass die Garantie eine freiwillige Leistung durch den Hersteller oder das Autohaus ist. Daher können im Kleingedruckten viele Einschränkungen stehen die zwar quatsch sind, aber trotzdem eingehalten werden müssen.
Wer hier an der falschen Stelle spart, kann eigentlich auch gleich auf die Garantieleistung verzichten, oder muss sich halt im Zweifel auf die Kulanz des Garantiegebers verlassen.
Es ist schon immer wieder erstaunlich. Erst kauft man sich ein Auto für 20 oder 30 Tausend oder noch mehr Euro, zahlt bar oder bezahlt monatlich xyz ab. Dann spart man 50 € am Ölwechsel, den man nicht bei Opel macht (warum soll Opel denn da noch was dran verdienen? Wie schlimm), aber wehe, es kommt ein Schaden, dann soll natürlich Opel aus Kulanz die Reparatur bezahlen.
Hi,
dem TE geht es ja nur um den Garantieverfall, und da kann eigentlich nix passieren.
Opel ist ja selber dran interessiert Fremdfabrikate auf die Bühne zu kriegen und argumentiert dann genau so 😉
Kulanz ist so ne Sache. Selbst bei 100%-iger Treue zu Opel ist das eine freiwillige Leistung.
Wenn man wenig oder keine Ahnung von Fahrzeugtechnik hat braucht man eine Werkstatt, zu der man Vertrauen hat. Beim FOH ist man i.d.R. gut aufgehoben. Gibt aber auch viele freie, die sehr gute Arbeit machen.
Grüße
Checkup
Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
Wobei im Serviceheft bei der Inspektion dann bei Ölwechsel nein angegeben wird und um aber den Ölwechsel von der anderen Werkstatt zu dokumentieren von dieser dann separat eingetragen!😉
Dafür hat man das Übergabeprotokoll dass das eingefüllte Öl den GM Spezifikationen unterliegt und schon ist die Sachlage eine andere.
Solange der Garantiegeber keinen kausalen und schlüssigen Zusammenhang zum Schaden und dem Ölwechsel herbeiführen kann, ist da kein Problem.
Bei der jetzigen Rechtslage ist die Situation recht entspannt zu betrachten.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Dafür hat man das Übergabeprotokoll dass das eingefüllte Öl den GM Spezifikationen unterliegt und schon ist die Sachlage eine andere.Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
Wobei im Serviceheft bei der Inspektion dann bei Ölwechsel nein angegeben wird und um aber den Ölwechsel von der anderen Werkstatt zu dokumentieren von dieser dann separat eingetragen!😉Solange der Garantiegeber keinen kausalen und schlüssigen Zusammenhang zum Schaden und dem Ölwechsel herbeiführen kann, ist da kein Problem.
Bei der jetzigen Rechtslage ist die Situation recht entspannt zu betrachten.
Solange Du nur auf den einen Moment schaust kannst Du vielleicht entspannt sein, sobald es aber um freiwillige Leistungen geht, ob manche Sachen so zu erledigen, Kulanzen, etc. kommt Spannung ins Spiel, denn ein Werkstatt-Hopser der sich überall die Rosinen rauspickt, bekommt mit diesen freiwilligen Leistungen dann schlechtere Chancen. Logisch, einer der bei mir den Rundumservice nutzt, bei dem drück ich eher mal ein Auge zu, als bei einem Rosinenpicker.😉
Da man aber immer nur das Einzelne sieht, darf man sich am Schluß nicht beschweren.........🙄
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rosinenpicker.... nettes wort. ölmitbringer oder internetteileanlieferer klingt ja auch nicht so schön.
[/spassmodus]
Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
Logisch, einer der bei mir den Rundumservice nutzt, bei dem drück ich eher mal ein Auge zu, als bei einem Rosinenpicker.😉
So sollte das sein, aber die Praxis ist meist eine andere. Gerade die Generation 60+, die ohne zu murren jede Rechnung zahlt und nie etwas einklagt wird für meine Begriffe - trotz Werkstatttreue - zu oft abserviert. Und wenn der Meister sagt; " das ist bei dem Modell so !" - dann isses halt so.
zuerst sollte der FOH sich mindestens das problem anhören und sich mit befassen.
wenn es dann am ende wirklich "stand der technik" ist kann man es dem besitzer immer noch klarmachen.
beispiel: klapperbremsen astra-j (jetzt endlich abhilfe).
Ein stückweit kann ich es nachvollziehen, wenn hier solche Fragen kommen. Ich finde den von Opel für den Insignia eingeplanten jährlichen Ölwechsel teilweise ziemlich übertrieben.
Okay, wenn ich in dem Jahr 30.000 gefahren bin, geht das ja in Ordnung. Aber ich hatte es auch schon, daß zwischen zwei Ölwechseln ca. 9.000 bis 10.000 km lagen und das ist meiner Meinung nach extrem übertrieben. Ich fahre mit dem Auto zwar viel im Stadtverkehr, aber damit komme ich auf höchstens 2.500 km. Die restlichen 7.500 davon sind auf Autobahnen und Landstraßen gefahren worden. Letztendlich steht der jährliche Wechsel aber auf dem Papier und so lasse ich ihn halt bei Opel machen, damit die mich einmal im Jahr sehen :-).
Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
Solange Du nur auf den einen Moment schaust kannst Du vielleicht entspannt sein, sobald es aber um freiwillige Leistungen geht, ob manche Sachen so zu erledigen, Kulanzen, etc. kommt Spannung ins Spiel, denn ein Werkstatt-Hopser der sich überall die Rosinen rauspickt, bekommt mit diesen freiwilligen Leistungen dann schlechtere Chancen. Logisch, einer der bei mir den Rundumservice nutzt, bei dem drück ich eher mal ein Auge zu, als bei einem Rosinenpicker.😉
Eine Garantie ist eine freiwillige Sache, da gebe ich dir Recht, aber hier ist der -
Werkvertrag- zu nennen.
Auch wenn mir Leistungsbeschreibungen für eine Garantie vorliegen, so sind die als bindend für beie Vertragspartner zu betrachen.
Nur weil man einen Ölwechsel selbst oder gar von einer anderen Firma durchführen läßt bedeutet dieses nicht im Umkehrschluss, dass ich als Garantiegeber den kompletten Leistungsumfang als obsolet bezeichnen darf.
Es kommt auf den Schaden an der Kaufsache an.
Sprich Schaltgetriebe kaputt, Ölwechsel nicht bei Opel machen lassen. In welchen kausalen Zusammenhang steht nun der Ölwechsel mit dem Defekt des Getriebes ?
Und hier ist die Rechtsprechung eindeutig.
Deine Argumentation weißt hier enorme Lücken auf. Nicht böse gemeint, aber der Ansatz war ganz Okay.
Zitat:
Original geschrieben von ET420
Ein stückweit kann ich es nachvollziehen, wenn hier solche Fragen kommen. Ich finde den von Opel für den Insignia eingeplanten jährlichen Ölwechsel teilweise ziemlich übertrieben.
Okay, wenn ich in dem Jahr 30.000 gefahren bin, geht das ja in Ordnung. Aber ich hatte es auch schon, daß zwischen zwei Ölwechseln ca. 9.000 bis 10.000 km lagen und das ist meiner Meinung nach extrem übertrieben. Ich fahre mit dem Auto zwar viel im Stadtverkehr, aber damit komme ich auf höchstens 2.500 km. Die restlichen 7.500 davon sind auf Autobahnen und Landstraßen gefahren worden. Letztendlich steht der jährliche Wechsel aber auf dem Papier und so lasse ich ihn halt bei Opel machen, damit die mich einmal im Jahr sehen :-).
Jep lassen wir die Zeit (max. 1 Jahr beim Öl) bei allen die nur 10 tkm / Jahr fahren einfach weg. Für die gilt dann erst nach 3 Jahren Öl wechseln, nach 15 Jahren der Zahnriemen und der Rhythmus von TÜV und der Bremsflüssikeit wird von 2 auf 5 Jahre erhöht. Statt 2 Jahre Garantie bis 100.000 km. 🙄
Es mag ja sein, dass das Öl da noch voll nutzbar ist, aber irgendwo muss man halt eine einheitliche Lösung finden sonst landet man im Chaos. Der der 60 tkm / Jahr fährt muss ja auch dazwischen wieder Öl wechseln und kann sich nicht auf das Jahr berufen. 😉
@hapabla
Du sprichst hier nur von der Gewährleistung, da geb ich Dir recht. Aber bei Garantie und Kulanz (beides freiwillige Leistungen!!!) kann der Hersteller die Spielregeln bestimmen und wenn Du dann z.B.: bei dem Hersteller 1x nicht in der Inspektion warst oder auch was anderes und in seinen AGB´s steht drinne das sobald eine Inspektion nicht, zu spät oder bei anderen Werkstätten gemacht wird erlischt die Garantie dann es ist Zappeduster. Egal was dran ist, Getriebe, etc.😉 Ob die Werkstatt immer das Serviceheft vorher kontrolliert steht auf einem anderen Blatt.
Gutes Beispiel: Ich hatte ein durchgebranntes Netzteil meines alten Rechners. Da ich nur mal schauen wollte ob ne Sicherung drinne ist hab ich dieses aufgeschraubt und die Versiegelung war durch. Da ich keine Sicherung fand schraubte ich es zu und wollte meine Garantieansprüche geltend machen. Die wurde abgeschmettert, da ich die Versiegelung geöffnet habe, was eigentlich ja kein Einfluss auf den Schaden hatte.
Es war aber in Ihren AGB's als Garantieerlöschend eingetragen und schwupps war´s vorbei mit der Garantie.🙁
Fazit: Also vorher immer gut die AGB's lesen.....🙄
Ein einzelner Ölwechsel, sofern alles andere Ordnungsgemäß beim FOH gemacht wurde, wird nicht unbedingt was ausmachen, aber aus einem Ölwechsel werden schnell 2,3,4,5 oder auch andere Reparaturen. 😉 Da ist es doch verständlich, dass man sowas in den AGB's ausschließt. Wenn man die Bremsbeläge in der Gewährleistungszeit woanders wechseln lässt und dadurch z.B.: die Scheibe nen Schaden bekommt hat das nichts mit der Gewährleistung des FOH zu tun sondern der anderen Werkstatt!!!😉 Klar, das Getriebe ist in den ersten beiden Jahren, sofern da ausserhalb nichts dran gemacht wurde, auf Gewährleistung zu reparieren. Aber nicht die Beweislast vergessen. Wobei auf die oft verzichtet wird. Aber wenn kurz nach 2 Jahren das Getriebe Probleme macht wird geschaut Ob Inspektion, etc. gemacht wurden und wo. Demnach erstreckt sich die Kulanz...... Das ist ja eine freiw. Leistung.😎
Du möchtest es nicht verstehen richtig ?
Ein Eingriff in das Netzteil und ein zerstörtes Garantiesiegel offenbart tatsächlich einen Garantieverlust, da du kein von der Firma zertifizierter Techniker bist.
Dennoch, sofern es sich um einen Komplett PC handelt, besitzt du weiterhin Garantie auf das Mainboard und der weiteren Peripherie.
PC´s gelten als offene Systeme, d.h. laut geltendem EU Recht, dass der Kunde durchaus einen Speicher aufrüsten darf und einer HDD tauschen kann.
Fremdverschulden darf natürlich nicht vorliegen, wie z.B. verbogene Pine oder auf das Auto bezogen, falsches Öl eingefüllt.
Das entbindet den Hersteller nicht von seiner Garantie !!
AGB´s stehen niemels über dem BGB, können höchstens darauf anlehnen.
Gerne gebe ich dir die im Palandt die Verweise dazu.
Sofern der Ölwechsel durch eine versierte Fachwerkstatt handelt, ist es kein Problem, auch dieses Recht der Reparatur auf Garantie gerichtlich durchzusetzen.
Diverse Urteile stützen da meine Aussage.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Du möchtest es nicht verstehen richtig ?Ein Eingriff in das Netzteil und ein zerstörtes
GarantieGewährleistungssiegel offenbart tatsächlich einenGarantieGewährleistungsverlust, da du kein von der Firma zertifizierter Techniker bist.Dennoch, sofern es sich um einen Komplett PC handelt, besitzt du weiterhin
GarantieGewährleistung auf das Mainboard und der weiteren Peripherie.PC´s gelten als offene Systeme, d.h. laut geltendem EU Recht, dass der Kunde durchaus einen Speicher aufrüsten darf und einer HDD tauschen kann.
Sofern der Ölwechsel durch eine versierte Fachwerkstatt handelt, ist es kein Problem, auch dieses Recht der Reparatur auf Garantie Gewährleistung gerichtlich durchzusetzen.
Diverse Urteile stützen da meine Aussage.
Ich hab mal Deine Aussage ins RECHTE Licht geführt.....
JA, auf den restlichen PC habe ich "Gewährleistung" Wäre beim Auto auch so. Also wenn man sein Öl selbst wechselt bröckelt die Gewährleistung auch.....
Das alles bezieht sich nur auf die Gewährleistung, also in den ersten 2 Jahren. Hat man darüber noch eine (Zusatz-) Garantie oder einen Kulanzantrag, kann der Hersteller da die Kriterien selbst festlegen.
Deswegen schrieb ich auch:
Zitat:
Solange Du nur auf den einen Moment schaust kannst Du vielleicht entspannt sein, sobald es aber um freiwillige Leistungen geht, ob manche Sachen so zu erledigen, Kulanzen, etc. kommt Spannung ins Spiel, denn ein Werkstatt-Hopser der sich überall die Rosinen rauspickt, bekommt mit diesen freiwilligen Leistungen dann schlechtere Chancen. Logisch, einer der bei mir den Rundumservice nutzt, bei dem drück ich eher mal ein Auge zu, als bei einem Rosinenpicker.😉
Da man aber immer nur das Einzelne sieht, darf man sich am Schluß nicht beschweren.........🙄
Was hat die Gewährleistung nach Ablauf des Gefahrübergangs damit zu tun ?
Selten jemanden erlebt, der so beratungsresistent ist.
Ich bin da raus ..... dein Wissen scheinst Du bei Google geholt zu haben, anders kann ich deine Argumentaion hier nicht deuten.
Leute .. er ist euer Mann ... 🙁
So wie Hapabla das schreibt kenne ich das auch!!
Finde wie ET420 auch die Intervalle für teilweise etwas Sinnlos.
Ein Jahr oder 30.000km.....das ist meiner Meinung nach nicht unbedingt eine tolle Formulierung.
Vielmehr sollte da stehen....alle 30.000km spätestens aber nach maximal 2 (?) Jahren.....
Ich fahre im Jahr zwischen 12 und 15000km, will mir da Opel sagen das mein hochwertiges Öl nach der Kilometerleistung genauso verbraucht ist wie bei einem der in einem Jahr 30tkm gefahren ist?
Denke kaum.
....und die Öl Lebensdaueranzeige, naja da sagen dir auch so manche Meister was anderes dazu🙂
Gruß Robby