Garantie - Wie erkennen die das?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hi Leute!

Wie erkennt die VW-Werkstatt eigentlich, dass sich das Auto noch in der 2-Jahres-Garantie befindet?

Danke!

21 Antworten

Ausschlaggebend ist das Auslieferungsdatum von dem Fahrzeug, dies ist im Werk und im Serviceheft vermerkt. Kann das Auslieferungsdatum nicht festgestellt werden (is so gut wie unwarscheinlich) gilt das Erstzulassungs Datum.

Zitat:

Original geschrieben von m,m


Ausschlaggebend ist das Auslieferungsdatum von dem Fahrzeug, dies ist im Werk und im Serviceheft vermerkt. Kann das Auslieferungsdatum nicht festgestellt werden (is so gut wie unwarscheinlich) gilt das Erstzulassungs Datum.

Und bei ner Tageszulassung dürfte Auslieferungsdatum = Erstzulassung sein.

Bei einer Tageszulassung ist das Fahrzeug ja ausgeliefert worden. Mit der Erstzulassung ist das so ein Problem, denn das Fahrzeug kann ja vorher ohne Zulassung gefahren worden sein, z.b. auf Betriebsgelände. Ich muss mich auch ein wenig korrigieren, als 1. wird das Auslieferungsdatum genutzt, ist dies nicht vorhanden, wird das Rechnungsdatum genutzt, ist dies aus ürgendeinem Grund nicht vorhanden, wird beim Verkäufer angefragt, als letztes wird die Erstzulassung genutzt, aber hier muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug nach Auslieferung direkt Zugelassen worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von m,m


Bei einer Tageszulassung ist das Fahrzeug ja ausgeliefert worden. Mit der Erstzulassung ist das so ein Problem, denn das Fahrzeug kann ja vorher ohne Zulassung gefahren worden sein, z.b. auf Betriebsgelände. Ich muss mich auch ein wenig korrigieren, als 1. wird das Auslieferungsdatum genutzt, ist dies nicht vorhanden, wird das Rechnungsdatum genutzt, ist dies aus ürgendeinem Grund nicht vorhanden, wird beim Verkäufer angefragt, als letztes wird die Erstzulassung genutzt, aber hier muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug nach Auslieferung direkt Zugelassen worden ist.

Wenn das Datum der auslieferung nicht bekannt ist, wie soll man dann nachweisen, dass er sofort zugelassen wurde?😕

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Eine Rechnung wirste doch vom Autokauf noch haben oder? Außerdem sind ja auch die Verkäufer dazu verpflichtet Verkaufunterlagen auf zu heben, somit kann man das mit der Erstzulassung eigentlich fallen lassen.

Ganz einfach. Es zählt das Datum der Übergabe an den 1. Kunden, egal ob Händler oder Privat ODER das Erstzulassungsdatum, JE NACHDEM WAS Z U E R S T EINTRITT. Bei Zulassungen auf das Werk gilt das gleiche. Der Händler vergleicht in Garantiefällen seinen Computereintrag mit o.g. Daten. Wenn Unklarheiten bestehen, so ist der Kunde in Beweispflicht.
Woher ich das weiß - ich bin GWL-Sachbearbeiter im Autohaus XY!

Beispiel: Wenn Ihr Euer Auto vor der eigentlichen Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen in WOB abholt, gilt das Datum der Übergabe in WOB an Euch, nicht das spätere Erstzulassungsdatum. Umgekehrt ist es, wenn Ihr Euer Auto erst zulasst und ein paar Tage später abholt, gilt das Zulassungsdatum, egal, ob Ihr das Auto schon in Besitz habt oder nicht. Das gleiche gilt bei Tageszulassungen, hier gilt das Datum der ersten Zulassung und nicht das Übergabedatum. Egal ob das Auto gefahren wurde oder nicht.

Zitat:

@micha1061 schrieb am 9. März 2012 um 23:26:33 Uhr:


Ganz einfach. Es zählt das Datum der Übergabe an den 1. Kunden, egal ob Händler oder Privat ODER das Erstzulassungsdatum, JE NACHDEM WAS Z U E R S T EINTRITT. Bei Zulassungen auf das Werk gilt das gleiche. Der Händler vergleicht in Garantiefällen seinen Computereintrag mit o.g. Daten. Wenn Unklarheiten bestehen, so ist der Kunde in Beweispflicht.
Woher ich das weiß - ich bin GWL-Sachbearbeiter im Autohaus XY!

Beispiel: Wenn Ihr Euer Auto vor der eigentlichen Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen in WOB abholt, gilt das Datum der Übergabe in WOB an Euch, nicht das spätere Erstzulassungsdatum. Umgekehrt ist es, wenn Ihr Euer Auto erst zulasst und ein paar Tage später abholt, gilt das Zulassungsdatum, egal, ob Ihr das Auto schon in Besitz habt oder nicht. Das gleiche gilt bei Tageszulassungen, hier gilt das Datum der ersten Zulassung und nicht das Übergabedatum. Egal ob das Auto gefahren wurde oder nicht.

Ich habe auch das Problem, was mir einiges an Kopfzerbrechen bereitet und schon zu Diskussionen geführt hat, sieh auch diesen Beitrag https://www.motor-talk.de/.../...eines-werksjahreswagens-t6031508.html

Ich habe ein AUDI "Werksjahreswagen" gekauft, der aber schon 1,5 Jahre zugelassen war auf die AUDI AG mit 3jähriger Werksanschlussgarantie, konkret:

Produktions des Wagens 11/2014
EZ auf die AUDI AG 2/2015
Abmeldung AUDI AG 10/2016 (bei km 146 (!))
Mein Kauf 12/2016
Beginne der Anschlussgarantie laut Unterlagen Ende 2/2017 - 2/2020

Jetzt das Problem ... trotz der geringen, fast keiner, Laufleistung hatte der Wagen 2 kleine Probleme (am Sitz und Audi Connect) und ich fuhr Anfang Feb. 2017 zu meinem lokalen AUDI Partner zur Behebung auf "noch" Werksgarantie. So dachte ich, beim Wagen lag sogar ein Zertifikat von AUDI dabei welches EZ und Garantie bestätigt.

Bei der Abrechnung bekam das Autohaus dann Probleme, weil laut AUDI die "Übergabe" im System vermerkt war auf Produktionsdatum 11/2014. Die Anschlussgarantie aber definitiv Ende Feb. 2017 erst startet. Somit ergab sich eine "Garantielücke" und die Reparatur wollte weder das Werk noch die Anschlussgarantie zahlen. Angeblich hat dann der Händler der mir den Wagen verkauft hat die Lohnkosten tragen müssen. Klar, ich bin fein raus - keine Frage.

Ich finde den ganzen Sachverhalt aber mehr als dubios, dass AUDI als Hersteller "sich selbst" ein Wagen ausliefern kann unmittelbar nach Produktion. Somit Entstand dann diese ca. 3 monatige Lücke zum Beginn der Anschlussgarantie. Ich fragen mich natürlich jetzt ob die Services die ich machen muss (36 Monate Bremsflüssigkeit und Haldex ÖL) auch auf Produktionsdatum laufen oder ab EZ ? Schließlich muss ich sowieso 3 Jahre nach EZ den TÜV machen lassen.
Den 1. Ölservice hatte der verkaufende Händler noch bei Übergabe 12/2016 gemacht, somit streng genommen 25 Monate nach Produktionsdatum und AUDI's intern vermerkten Auslieferungstermin.

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