Garantie
Als ich mein Wagen gekauft habe war es 9 Monate alt. Da ich bei VW gekauft habe hat der Wagen ja Gebrauchtwagengarantie. Nun meine Frage:
Tritt die Gebrauchtwagengarantie nach der 2 jährigen Werksgarantie in kraft oder läuft die mit der Werksgarantie parallel aus??
Danke
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12 Antworten
die Gebrauchtwagengarantie zieht erst nach der Werksgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von BankHase
die Gebrauchtwagengarantie zieht erst nach der Werksgarantie.
ich weiß zwar wie du es meinst, hast dich aber falsch ausgedrückt. laut deiner aussage hieße es, dass die gebrauchtwagen-gewährleistung nach ablauf der vw-garantie anschließt, was ja nicht der fall ist.
vw-garantie = ab zulassung des fahrzeuges:
auftretende mängel (ausgen. verschleißteile) werden durch den vw-konzert durch reparatur/tausch behoben.
gebrauchtwagen-gewährleistung= 2 jahre ab kauf (egal ob der wagen 1 monat, 5 oder 20 jahre alt ist):
a) innerhalb der ersten 6 monate hat der verkäufer nachweispflicht, dass mängel beim verkauf nicht bestanden hat. danach reparatur/instandsetzung (zum tausch nicht verpflichtet!)
b) danach liegt die nachweispflicht beim käufer. und meistens kann es der käufer NICHT beweisen, dass der schaden bereits bei der übergabe vorhanden war. manchmal werden aber auf kulanz oder mit monetärer unterstützung die notwendigen reparaturen durchgeführt.
ergo: nach ablauf der 6 monate wirds schwierig, auch wenn die gebrauchwagen-gewährleistung noch 1 1/2 jahre läuft. gesetzlich leider so geregelt. vw-garantie ist daher 100mal besser!
Das kann man so nicht sagen.
Bei meinem war es zwar auch so, aber wenn das erste Jahr nicht ganz rum ist und noch über 1 Jahr Neuwagengarantie besteht, geben die meisten Händler KEINE anschließende GW-Garantie. Ausser man handelt die raus.
Außerdem hast Du ja nen GW-Garantie-Vertrag. Da steht es drin. Hast Du keinen, hast Du auch nur die Werksgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
Zitat:
Original geschrieben von BankHase
die Gebrauchtwagengarantie zieht erst nach der Werksgarantie.
ich weiß zwar wie du es meinst, hast dich aber falsch ausgedrückt. laut deiner aussage hieße es, dass die gebrauchtwagen-garantie nach ablauf der vw-garantie anschließt, was ja nicht der fall ist.
vw-garantie ab zulassung des fahrzeuges:
auftretende mängel (ausgen. verschleißteile) werden durch den vw-konzert durch reparatur/tausch behoben.
gebrauchtwagen-garantie 2 jahre ab kauf:
a) innerhalb der ersten 6 monate hat der verkäufer nachweispflicht, dass mangel beim verkauf nicht bestanden hat. danach reparatur/instandsetzung (zum tausch nicht verpflichtet!)
b) danach liegt die nachweispflicht beim käufer. und meistens kann es der käufer NICHT beweisen, dass der schaden bereits bei der übergabe vorhanden war. manchmal werden aber auf kulanz oder mit monetärer unterstützung die notwendigen reparaturen durchgeführt.
ergo: nach ablauf der 6 monate wirds schwierig, auch wenn die gebrauchwagen-garantie noch 1 1/2 jahre läuft. gesetzlich leider so geregelt. vw-garantie ist daher 100mal besser!
GW-Garantie hat 1 Jahr, nicht 2.
Abgesehen davon sprichst Du von der gesetzlichen Gewährleistung.
Garantie ist was anderes (siehe VW-VVD-GW-Vers.)
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Hast Du keinen, hast Du auch nur die Werksgarantie.
man hat immer einen vertrag, ohne könnte man kein auto anmelden!
und nein es sind 2 jahre:
http://www.europakonsument.at/.../ek_detail.asp?...Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Hast Du keinen, hast Du auch nur die Werksgarantie.
man hat immer einen vertrag, ohne könnte man kein auto anmelden!
und nein es sind 2 jahre:
www.europakonsument.at/.../ek_detail.asp?...
Der Vertrag über eine GW-Garantie ist immer seperat zum Kaufvertrag.
Eine normale Gewährleistung, die der Händler geben muß läuft naturlich über den Kaufvertrag.
Seit wann braucht man einen Vertrag, damit ich ein Auto anmelden kann. Bei mir ging da schon 20 mal ohne. Komisch....
PS: Und die Gewährleistung wird IMMER vom Händler auf 1 Jahr verkürzt (siehe dein Link). Sonnst wären die ja schön blöd. Dann geht alles auf deren Kosten. Bei ner GW-Garantie zahlt die Versicherung.
dann ist das bei euch anders in d.
1. hier bei uns (ö) braucht man den kaufvertrag (quasi als vorweis seines eigentums) zum anmelden eines fahrzeuges, unabhängig von den weiteren papieren.
2. bei uns sind 2 jahre gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
dann ist das bei euch anders in d.
1. hier bei uns (ö) braucht man den kaufvertrag (quasi als vorweis seines eigentums) zum anmelden eines fahrzeuges, unabhängig von den weiteren papieren.
2. bei uns sind 2 jahre gewährleistung.
Ah, hab nicht drauf geachtet, dass Du auh Ö bist.
Da kenn ich mich nicht aus. Ist wohl bissi anders da.
aber für den threadersteller ist nur das folgende interessant, so verstehe ichs mal:
die vw garantie gilt 2 jahre ab erstzulassung/übergabeinspektion
die gewährleistung für gebrauchtwagen ist 1 jahr ab kaufdatum, mit bereits genannten einschränkungen bezüglich beweislastumkehr und ähnlichem.
falsch ist die rechnung 2 jahre - 9 Monate + 1 jahr, da du beim kuaf noch 15monate garantie seitens vw hattest, war der händler fein raus, da er nur im falle einer ablehnung der garantieübernahme seitens vw hätte einspingen müßen.
außer du hast die anschlußversicherung von vw gemeint, diese gilt nach den 2 jahren, aber dafür kriegste nen seperaten versicherungsschein
So hab ich es gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von BankHase
die Gebrauchtwagengarantie zieht erst nach der Werksgarantie.
Was ich damit sagen wollte. Wenn der Wagen 9 Monate alt ist - hat man noch 15 Monate Werksgarantie.
Falls man nur ein Jahr Gebrauchtwagengewährleistung hat, dann kann man die in die Tonne klopfen - weil die Werksgarantie ja länger gilt. Falls man aber eine 2-jährige Gewährleistung auf den Gebrauchten hat, so hat man 15 Monate Werksgarantie und anschließend noch 9 Monate Gewährleistung.
Richtig?
Zitat:
Original geschrieben von BankHase
Zitat:
Original geschrieben von BankHase
die Gebrauchtwagengarantie zieht erst nach der Werksgarantie.
Was ich damit sagen wollte. Wenn der Wagen 9 Monate alt ist - hat man noch 15 Monate Werksgarantie.
Falls man nur ein Jahr Gebrauchtwagengewährleistung hat, dann kann man die in die Tonne klopfen - weil die Werksgarantie ja länger gilt. Falls man aber eine 2-jährige Gewährleistung auf den Gebrauchten hat, so hat man 15 Monate Werksgarantie und anschließend noch 9 Monate Gewährleistung.
Richtig?
Rrrrrischtiiiisch !
Nur gibt die 2 Jahre in der Praxis halt keiner.