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Garantie-Profis

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 9:13

Hallo,

ich habe mir einenGolf 4 V6 bei einem VW Händler gekauft. Also mit 12 Monaten Mobilitätsgarantie. Also alles was nicht ausgeschlossen ist bekomme ich innerhalb eines Jahres ersetzt. Mit einer Eigenbeteiligung für´s Material. Wie ist es aber wenn es Mängel am Wagen gibt die schon da waren aber nicht aufgefallen sind!? Konkret geht es um den Querbeschleunigungssensor und Stabis.

Vilen Dank für Eure Hilfe

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21 Antworten

Wenn der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt geht das Gesetz davon aus, dass der Fehler bei Kauf schon dabei war. Da brauchst du auch keine Garantie oder so, sondern dadurch dass der Verkäufer ein Händler ist, tritt das Gewährleistungsrecht in Kraft. Da kann er sich auch nicht rausreden oder so

am 8. Januar 2007 um 9:15

querbeschleunigungssensor wird teuer.......

stabi gummis nicht

ja was hast du den unterschrieben??ein tadelloses auto gekauft zu haben?

jedenfalls die ersten 6 monate kann der sich nicht rausreden

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 9:19

Muss ich zu dem gleichen oder zu einem VW meiner Wahl? Der Händler ist nämlich ein Stückchen weiter weg.

Ist ein 2000er. Daher sollte ja der einzelne Sensor verbaut sein. Also 105,-€ oder?

ists denn noch innerhalb der ersten 6 monate? Dann Ruf deinen Händler an und sag ihm dass dies und das kaputt ist und du vom Gewährleistungsrecht weisst, dass er das zahlen muss und du es wo anders machen lässt (ich glaube, alles über 50 Kilometer zum Verkäufer/Händler kannst du woanders machen lassen) und ihm die Rechnung schickst. Er sollte dann "OK" sagen. Dann lässt du es dort nach deiner Wahl machen und sagst der Werkstatt, dass die die Rechnung an deinen Händler schicken sollen

*edit*

wenns der richtige Querbeschleuningssensor ist und nicht nur ein Nebensensor, dann macht das locker 500 Eur

am 8. Januar 2007 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Laggy

sollte dann "OK" sagen.

wenns einfache sensoren sind 105€ ja ansonsten sind schnell 500€ flöten:(

und mein händler hat damals als es den turbolader zerlegte, (innerhalb 6monate) zwar erst gesagt, es entstehen mir keine kosten

als das auto jedoch wieder daheim war kam ne rechnung....

turbolader ging kulanz, nur die arbeitszeit ned.....die sollte ich mit zahlen ~200€. dann hab ich dem mal erklärt das es sein pech sei, das es kaputtging. naja langes hin und her, dann sagte ich, ich werde mal nen anwalt fragen....darauf hin sagte er: "sie brauchen nichts zu zahlen, aber ich möchte sie hier nichtmehr sehen"

sowas ist normal ne frechheit?!?

Also wenns der Querbeschleunigungssensor G200 ist (siehe Fehlerliste) dann wirds 500 Eur kosten, wobei ich auch ne Anleitung hätte, wie man den mit etwas Lötgeschick selber wieder zum laufen bekommt.

@danjan:

Tjaja, da hats halt einer versucht nicht auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben. Und ist gescheitert, wenn weiter nochwas innerhalb der 6 MOnate gewesen wäre, hättest wieder dorthin können. Ähnliches beim Peugeot Cabrio meiner Freundin, da war der Klimakompressor kaputt und sie wollten nur das nackte Bauteil zahlen, jedoch Kühlflüssigkeit, Einbau etc. nicht. ;)

am 8. Januar 2007 um 10:43

Ich hatte auch ne 'Gewährleistungssache' - allerdings wurde der Wagen 400km weit weg gekauft...

Wurde so gemacht, dass der VW in meiner Nähe die Rechnung direkt dem Verkäufer gestellt hat - einzig die Differenz der Arbeiszeit (weil: 'bei uns sind die Stundensätze niedriger' - klar) musste ich selbst übernehmen.

Gruß

jb

Zitat:

Original geschrieben von danjan

dann hab ich dem mal erklärt das es sein pech sei, das es kaputtging. naja langes hin und her, dann sagte ich, ich werde mal nen anwalt fragen....darauf hin sagte er: "sie brauchen nichts zu zahlen, aber ich möchte sie hier nichtmehr sehen"

Wow, netter Händler... sowas kann ich mir gut bei irgendwelchen Hinterhofverkäufern vorstellen, aber bei nem VW Händler... Gerade solche Autohäuser sollten ja mit Sicherheit Gewährleistungen mit in ihre Gesamtkalkulation einbeziehen - das ganze runterschlucken und gut ist es! Nicht wirklich imagefördernd.

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 12:26

Hab meinen eben angerufen. Er meinte das es natürlich ärgerlich sei aber wir machen das schon. Ich gehe einfach mal davon aus der er mit WIR sich selbst meint.

War danach beim VW - Händler.

3 Fehler erkannt

01423

Sensoer für Querbeschleuningung-G200

elektrischer Fehler im Stromkreis

sporadisch

01423

Sensor für Querbeschleuningung-G200

unplausibles Signal

sporadisch

00812

Löseschalter für Magnetschalter für Bremsdruck-F84

sporadisch

Also auch der Bremskraftverstärker.

Werd einen Termin zur Fehlerbeseitigung machen und dann nochmal mit dem sprechen von dem ich den Wagen habe.

hätte noch allgemeine fragen zur garantie...

wie ist das denn eigentlich mit der garantie, wenn der händler weiter weg ist? kann der darauf bestehen, dass ich zu ihm in die werkstatt komme? muss er mir dann für die zeit einen ersatzwagen anbieten? habe auf der adac seite gelesen, dass man, wenn ein mängel häufiger auftritt, dem händler mind. zwei mal die gelegenheit geben muss den mängel zu beheben. aber wie läuft das alles ab, wenn der händler 100km oder noch weiter entfernt sitzt?

was deckt so eine gebrauchtwagegarantie (nicht sachmängelhaftung) alles für schäden ab, bzw. welche deckt sie nicht ab? wie sieht es mit der eigenbeteiligung aus?

habe ich das recht eine garantie beim kauf abzuschliessen oder kann der händler sagen er will nur sachmängelhaftung leisten?

mfg

die garantie macht der händler, um sich selbst abzusichern.

in den ersten 6 mon. muß er alles auf seine kappe rep. außer verschleisteile,außer, die gehen nicht im sinne des verschleisses kaputt. zb gebrochene bremsscheiben.

der händler kann das fahrzeug auch auf seine kosten abolen. anspruch auf ein ersatzauto hast du nicht. du kannst aber ,falls der händler das auto abholt, darauf bestehen, daß dies auf einem abschleppauto passiert.und das es zb nicht 400km gefahren wird.

die leistung deiner garantievers. müßte in einem mitgelieferten heft stehen. da gibt es große unterschiede.

sehe gerade, daß du die mobilitätsgarantie mit einer anderen verwechselst.

die mob. besagt nur, daß du bei einem def. kostenlos in eine werkstatt gescleppt wirst. mehr nicht.

für alles andere brauchst du eine garantieversicherung. wie zb car garantie usw.

am 8. Januar 2007 um 19:25

Re: Garantie-Profis

 

Zitat:

Original geschrieben von chaipi

Hallo,

ich habe mir einenGolf 4 V6 bei einem VW Händler gekauft. Also mit 12 Monaten Mobilitätsgarantie. Also alles was nicht ausgeschlossen ist bekomme ich innerhalb eines Jahres ersetzt. Mit einer Eigenbeteiligung für´s Material. Wie ist es aber wenn es Mängel am Wagen gibt die schon da waren aber nicht aufgefallen sind!? Konkret geht es um den Querbeschleunigungssensor und Stabis.

Vilen Dank für Eure Hilfe

Du verwechselst da was !!!

Mobilitätsgarantie hat NIX mit Gewährleistungsansprüchen zui tun !!!!

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 22:29

Ja okay. Ich hab auch eine "Perfect Car Pro Garantie". Wenn die Garantie zum tragen kommt muss ich ja einen eigenanteil zu den Materialkosten beitragen. Den Aussagen nach bräuchte ich die Garantie aber nicht da es ja noch innerhalb der ersten 6 Monate ist,oder!?

ganz genau! das was in den ersten 6 monaten passiert muss die PerfektPro-Garantie NIX angehen, was auch besser für dich ist, da es dann keinen eigenanteil deinerseits gibt für reparaturen etc. der Händler ist also in der Pflicht.

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