Garantie - Inspektion nicht in der Vertragswerkstatt ?? Reicht eine freie Werkstatt?
Moin zusammen,
blöde Frage, aber erlischt die Garantie, wenn ich meine Inspektion bei einer freien Meisterwerkstatt machen lasse ???
Aufgrund des Preisunterschiedes scheint dies für mich sinnvoll zu sein...
Beste Antwort im Thema
Original geschrieben von BILDCHEF
...Allerdings könnt' ich mir vorstellen, dass ein VOLVO-Händler bzw -Werkstatt zickig reagiert, wenn's mal um Kulanzfragen geht...
Good luck Michael
__________________________________________________
Das ist das Problem. Kulanzanfrage kann bisher nur ein Volvo-Händler stellen. Und der wird dem Untreuen was husten.
Gruss
55 Antworten
Ist doch alles geregelt!
Es gibt doch extra die "neue" GVO die folgendes aussagt:
Kein Garantieverlust bei Arbeiten durch freie Werkstätten!
Die neue GVO regelt nunmehr klar, dass dem Fahrzeugkäufer keine Rechte
verloren gehen,
wenn er sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten und reparieren lässt.
Das betrifft insbesondere Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Die Regelungen ergeben sich aus Art.4 der neuen GVO, wie auch dem GVO-
Leitfaden
unter Nr.3.2, Stichwort "Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen".
Aussage der Europäischen Kommission:
"Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des
Herstellers
von einer unabhängigen Werkstatt instand setzten oder warten lässt, kann die
Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft
sind.
Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos
innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraums würde
jedoch die Verbraucher ihres Rechtes berauben, sich für die Wartung oder
Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen Werkstatt zu
entscheiden,
und würde diese Werkstätten, insbesondere im Fall einer `erweiterten
Gewährleistung`,
an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen Netz hindern".
Der Wiederruf einer verbindlichen Garantiezusage ist durch inländisches
Recht zu ahnden!
Gruß Sandra(
Toll!
Neben Mechanikern und IT´lern haben wir jetzt also auch noch eine Rechtsanwältin hier, prima! 😁
Ciao,
Eric
Nee dazu hat`s nicht gereicht😉
Aber 20 Jahre als Notar und Anwaltsfachangestellte haben dies möglich gemacht 😉
Grüssle Sandra
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Zitat:
"Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des
Herstellers
von einer unabhängigen Werkstatt instand setzten oder warten lässt, kann die
Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft
sind."
und wer bestätigt im Falle eines Falles die fehlerfreie Ausführung der Reparatur?😰
Grüße
bkpaul
Zitat:
Original geschrieben von bkpaul
und wer bestätigt im Falle eines Falles die fehlerfreie Ausführung der Reparatur?😰
Grüße
bkpaul
@bkpaul:
das ist widerum eine Frage der Beweislast. Wie Sandra richtig erklärt, regelt die GVO (Gruppenfreistellungsverordnung), daß allein aus dem Umstand, daß eine Wartung freien Werkstatt gemacht wurde, eine Gewährleistungs-/Garantieleistung nicht verweigert werden darf. Erst wenn der auf gewährleistung in Anspruch genommene darlegen und Beweisen kann, daß eine Reparatur oder sonstige Arbeit nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, kann er die Leistung verweigern.
Gruß, Hagen
Upps da war doch schon einer schneller😉
Und auch noch ein "echter" Anwalt!
Fazit: man kann also durchaus Geld und Nerven Sparen.
Und Nutzer ist in erster Linie der Kunde,da er einen "besseren" Service vom Händler bekommen wird,oder die Wahl hat den Servicebetrieb zu wechseln.
Mein Servicemann ist in direkter Nachbarschaft(Boschdienst) nach(damals noch nötiger) Rücksprache mit der Leasinggesellschaft war es kein Problem zu wechseln.
Und schon kostet der Oelwechsel mit 0W/40 knapp die Hälfte!
Gruß Sandra
Selbst wenn ich als Autofahrer in einem Prozess nach XXX Monaten oder Jahren womöglich Recht bekäme, den Ärger und die Nerven, die das kostet ....: dann lieber ggf. ein paar Euro mehr, und man wird beim Volvo-Händler auch noch freundlich empfangen!
Solange der Slogan "Leben und leben lassen" für mich erfüllt ist, habe ich kein Problem damit.
Alles andere ist für mich graue Theorie. Rechtslage hin oder her ...
Hallo D5MÄN,
das hatte ich schon verstanden, danke.
Nur:
Wie kann ich die "volvogemäße" Instandsetzung einer freien Werkstatt sicherstellen? Wie kann ich meinem freundlichen im Fall der Fälle den Vorwurf einer "unsachgemäßen" Instandsetzung widerlegen?
Preisersparnis von einigen Euro gegenüber dem ganzen Theater, das auf mich zukommen könnte - lohnt das?
Fazit:
Während der Garantiezeit kommt mein Volvo zum Freundlichen und sonst nirgendwo hin. Wobei meiner auch mal ein paar Handgriffe und Kleinteile als kostenlosen Service bietet.
Grüße
bkpaul
Die Frage :Reicht eine freie Werkstatt ist ja mit einem JA beantwortet worden.
Eine Volvogemäße Instandhaltung/ Setzung kann jeder Meisterbetrieb gewährleisten.
Die Inspektionsvorgaben sind jeweils Fahrzeugspezifisch auszuführen.
Und auch ein Volvo ist "nur" ein Auto.
Wenn ihr mit eurem "freundlichen" zufrieden seit ist doch alles i.O.,nur gibt es bestimmt auch bei Volvo schwarze Schafe die den Kunden abzocken und das braucht man sich heutzutage nicht mehr gefallen zu lassen.Und das ist eine echte Verbesserung für uns Kunden.
Gruß Sandra
@ Mini Power
Zitat:
Original geschrieben von Mini Power
Upps da war doch schon einer schneller😉
Und auch noch ein "echter" Anwalt!
Da wir uns vermutlich nicht kennen: merkte man am Fachchinesisch? Und ich versuch´ immer, so normal wie möglich zu schreiben. Muß doch mal zur Therapie.... 🙂
@ bkpaul:
hast im Prinzip Recht, vieles ist mehr im Bereich der Theorie angesiedelt. Was nutzt es Dir, wenn Du Recht hast, aber Deinen Händler erst mal verklagen kannst, bis er das Getriebe auf Garantie erneuert und das Auto so lange steht....
So gesehen wird es schon Vorteile haben, wenn man während der Garantiezeit seinen Freundlichen beglückt. Schließlich kann ich mit ja meinen freundlichen aussuchen, und wem ich mein Geld gebe, der soll auch lieb zu mir sein... Nach Ablauf der Garantie muß das jeder wohl für sich abwägen: etwas günstiger und meist genausogut, aber wohl ohne die Chance, im Falle eines Falles noch Kulanz zu erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
@ Mini Power
Da wir uns vermutlich nicht kennen: merkte man am Fachchinesisch? Und ich versuch´ immer, so normal wie möglich zu schreiben. Muß doch mal zur Therapie.... 🙂
War doch kein Fachchinesisch!
Habe im Nachbarthread die "Vorstellungen" schön mitgelesen😉
Gruß Sandra (die irgendwie gerne das Volvoforum besucht)
Zitat:
Original geschrieben von Mini Power
War doch kein Fachchinesisch!
Habe im Nachbarthread die "Vorstellungen" schön mitgelesen😉
Na, dann brauch ich doch keine Therapie, uff... . Geht ja auch nichts über aufmerksame Leser. Willkommen also im Volvoforum.
(grad nochmal in Deine History geschaut, warst ja schon am 6.4. hier, also sorry für die verspätete begrüßung)
Gruß, Hagen
Die Anwälte mit ihrem "Fachchinesisch" lassen wir jetzt besser unter sich. 😁 Vielleicht haben wir ja irgendwann eine pn-manipulierte Neu-Ehe in unserem Forum zu verzeichnen. 😉 Eventuell wird mal ein Familienrechtsanwalt gebraucht. 😁
Jetzt aber im Ernst: d5er hat schon recht. Leben und leben lassen sollte nach Möglichkeit das Motto sein, bevor man einen Volvo-Händler platt macht. Ich habe keinen Bock, 400 Km zu fahren, um auf den nächsten Volvo-Dealer zu treffen. Meinen neuesten "Ermittlungen" nach leihen sich "gewisse" freie Werkstätten das Spezialwerkzeug von den Markenwerkstätten gegen ein Entgeld. Das betrifft nicht nur Reparaturen an Volvo's. Mithin könnte man ruhigen Gewissens in eine freie Werkstatt gehen. Meine persönlichen Erfahrungen haben mich allerdings eines Besseren gelehrt. In der Garantiezeit würde ich trotz GVO aufgrund u.U. langwieriger Prozesse und fehlender Beweislage auf jeden Fall ALLE Inspektionen in der Markenwerkstatt durchführen lassen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von ramon.dk
Jetzt aber im Ernst: d5er hat schon recht. Leben und leben lassen sollte nach Möglichkeit das Motto sein, bevor man einen Volvo-Händler platt macht.
... wie war das doch noch gleich mit dem richtigen Zitieren ... 😉 😁