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Garantie i30N Nordschleife

Hyundai i30

Hallo zusammen,

Ich habe durch einen Bekannten gehört, der mit einem Hyundai Händler Kontakt hatte, dass die Garantie des i30N verfällt bzw. im Falle eines Defektes in der Garantiezeit nicht greift wenn man das Fahrzeug zum Beispiel auf der Nordschleife bewegt.

Was ist da dran? Ist es wirklich so dass die Garantie verfällt nur weil ich eine Runde auf der Nordschleife gedreht habe? Laut Aussagen des Händlers kann man dies anhand der GPS-Daten nachvollziehen.

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45 Antworten

Stimmt so auch nicht unbedingt. Eine Rennstrecke ist kein(!!!) öffentlicher Verkehrsraum. Und schon gar nicht vergleichbar mit einer Mautstraße. Eben dieses würde ich erstmal in meinen Versicherungsunterlagen prüfen. Die Haftpflicht zahlt nämlich auch nicht immer. Das hängt größtenteils vom Titel der Veranstaltung ab. Sobald "die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" angenommen werden kann, zahlt keine Versicherung. Auch keine Haftpflicht!

Bin öfter auf der Strecke. Bei Touristenfahrten zahlt die Haftpflicht.
Bei Touristenfahrten zählt das nicht als Rennstrecke wo zu diesem Zeizpunkt Rennen gefahren werden. Nimmst du an einem Rennen teil, dann sieht das ganze anders aus.

Bin auch öfter auf der Strecke. Allerdings keine Touristenfahrten. Wie schon vorher geschrieben ist das seit über 20 Jahren ein Thema. Dazu musst du nichtmal an einem Rennen teilnehmen. Auch Renntrainings zählen zu Veranstaltungen deren Ziel das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten ist. Somit ist die Garantie Geschichte.

Touristenfahrten sind öffentlich. Jeder mit einem für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug darf dort fahren. Deshalb gilt ja dort auch die StVO.
Neben den üblichen Regeln wie: Rechtsfahrgebot, Überholen nur links, Driften verboten, Filmverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten (ja die gibt es auch auf der Nordschleife 😁) gibt es auch folgendes:.....Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten!
Wir alle wissen, dass sich keine Sau daran hält, aber falls es zum Schadensfall kommt und einer Lust hat vor Gericht zu gehen, mit einem guten Anwalt könnte da vielleicht was drin sein.
Vorausgesetzt die Versicherung hat im Vertrag die Touristenfahrten nicht ausgeschlossen.

Ich glaube das muss man wie vorher bereits erwähnt, nur im Vorfeld abklären lassen.
Ich hab es mir zb schriftlich geben lassen, das ich versichert bin, wenn ich dort fahre. Bei der Versicherung bin ich auch schon über 20 Jahre

Die Zugehörigkeit nützt da im Falle des Falles letzendlich auch nichts. Hier geht es um Geld und da sind Versicherungen in der Regel noch schlimmer als Banken.

Wie bereits geschrieben, hab ich mir es auch schriftlich geben lassen. Ich darf auf den Ring und Gas geben. Einzigste Ausnahme, darf nicht an rennen mit Nummer usw teilnehmen.
Muss aber jeder für sich abklären und ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich

@Charlie.Harper Da wäre jetzt die genaue Formulierung im Vertrag interessant. Die Aussage "darf nicht an rennen mit Nummer usw teilnehmen" ist wenig aussagekräftig. Für Versicherungen gibt es da leider jede Menge Schlupflöcher. Auch interessant wäre die Formulierung deiner schriftlichen Zusage. Ich frage deswegen weil es noch lange nicht heisst wenn dir der Vertreter etwas zusagt, daß es der Konzern genau so sieht. Schriftlich klingt aber erstmal nicht schlecht. Außerdem sind wir da vom eigentlichen Thema etwas OT. Wie gesagt, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ich habe schon den Einen oder Anderen beinahe heulend neben den Resten seines "Schatzis" gesehen.
Nur mal als Beispiel: Du fährst bei der Tourifahrt natürlich innerhalb der StVo-Grenzen. Dann kommen von hinten "Geigers Buben" die mal eben einen Streckenrekord für Amis aufstellen wollen (ja, die machen das während der "normalen Öffnungszeiten"😉 und etwas geht schief. Sprich einer "räumt dich ab". Viel Spaß dann bei dem Versuch dein Recht zu bekommen. Wenn du es überhaupt schaffst, kann das sehr lange dauern.

nichts für Ungut, aber solche angeblichen schriftl. Bestätigungen bezweifele ich. So etwas macht in der Regel keine Versicherungen. Das wäre ja mehr od. weniger ein Freibrief für solche Dinge. Für die gilt die AGB und nichts anderes hat Bestand und ein Versicherungsvertr. alleine wird das sicherlich nicht verantworten!, Sorry !

In meiner police steht schon drin, das Touristenfahrten erlaubt sind. Da das aber wie viele bereits geschrieben haben sehr weit ausgedehnt werden kann, wollte ich nochmal die Zusicherung haben, wenn mich wirklich jemand abräumt oder ich abfliege. Da es nicht ein Vertreter ist sondern der Chef von dem Laden und ich ihn schon lange kenne, hat er mir das nochmal schriftlich bestätigt. Bisher in all den Jahren, gab es keine Zweifel zu seinen Aussagen und haben immer dazu gestanden wenn was war.
Verstehe eure Einwände aber ich hab ehrlich gesagt keine Bedenken aktuell.
Wenn jetzt ein 20 jähriger bei einer Versicherung neu ist und seine Kiste zerlegt, glaub ich auch, daß es Probleme geben wird.

Also sei mir nicht böse aber wenn bei einer sogen. Touristenfahrt jemand abfliegt, dann hat m.e. die Versicherung äußerst berechtigte Zweifel an dem "touristischen Charakter" dieses Vorfalles. Auf Tourifahrten ist man ja normalerweise meilenweit vom Grenzbereich entfernt. Dann wäre es ja keine Touristenfahrt mehr ;-)
Die Dauer deiner Versicherungszugehörigkeit dürfte eben dieser völlig egal sein, wenn es darum geht einen Totalschaden nicht bezahlen zu müssen.
@zwei0 Nichts Anderes wollte ich mit meinem Beitrag sagen. Wenn ich in dieser Beziehung nicht schon vieles gesehen hätte würde ich dazu nichts schreiben.

Zitat:

@griwer schrieb am 26. August 2021 um 12:54:05 Uhr:


Also sei mir nicht böse aber wenn bei einer sogen. Touristenfahrt jemand abfliegt, dann hat m.e. die Versicherung äußerst berechtigte Zweifel an dem "touristischen Charakter" dieses Vorfalles. Auf Tourifahrten ist man ja normalerweise meilenweit vom Grenzbereich entfernt. Dann wäre es ja keine Touristenfahrt mehr ;-)
Die Dauer deiner Versicherungszugehörigkeit dürfte eben dieser völlig egal sein, wenn es darum geht einen Totalschaden nicht bezahlen zu müssen.
@zwei0 Nichts Anderes wollte ich mit meinem Beitrag sagen. Wenn ich in dieser Beziehung nicht schon vieles gesehen hätte würde ich dazu nichts schreiben.

Wie soll man es dir denn noch erklären damit du verstehst das er Versichert ist, er hats doch schwarz auf weiss.

Du musst bei Touristenfahrten noch nicht mal schnell sein um abzufliegen, es reicht nur Öl oder Kühlwasser, dann geht die post ab.

Ich sach ja, wer mal AUF dem Ring war, der weiss was sache ist.

Zitat:

@griwer schrieb am 26. August 2021 um 07:44:30 Uhr:



Nur mal als Beispiel: Du fährst bei der Tourifahrt natürlich innerhalb der StVo-Grenzen. Dann kommen von hinten "Geigers Buben" die mal eben einen Streckenrekord für Amis aufstellen wollen (ja, die machen das während der "normalen Öffnungszeiten"😉 und etwas geht schief. Sprich einer "räumt dich ab". Viel Spaß dann bei dem Versuch dein Recht zu bekommen. Wenn du es überhaupt schaffst, kann das sehr lange dauern.

Da würde ich mir bei der Geigertruppe oder einem anderen in DE zugelassenen Fahrzeug weniger Gedanken machen, als bei einem übermotivierten Ausländer. Da dürfte es nämlich schon wesentlich schwieriger werden an sein Geld zu kommen.

Leider sind die brauchbaren Öffnungszeiten in den letzten Jahren immer weniger geworden. Mittlerweile ist fast nur noch Sonntags ganztägig geöffnet. Unter der Woche ist nur stundenweise offen. Lohnt sich für mich mit 130 Km Anfahrt nicht.
Wenn ich mich dann mal entschließe Sonntags hinzufahren, dann schau ich mir erstmal eine Zeit lang das allgemeine "Niveau" des Tages an. Wenn mir zu viel wilde Jungs unterwegs sind, dann lass ich es mit der Fahrerei an dem Tag lieber sein.

Bis vor einigen Jahren gab es auch unter der Woche halbe Tage oder auch ganze Tage wo für Touris geöffnet war. Ein Träumchen! Wenig Verkehr und die Abschlepper waren die meiste Zeit arbeitslos.

Zitat:

@griwer schrieb am 26. August 2021 um 07:44:30 Uhr:


@Charlie.Harper Da wäre jetzt die genaue Formulierung im Vertrag interessant. Die Aussage "darf nicht an rennen mit Nummer usw teilnehmen" ist wenig aussagekräftig. Für Versicherungen gibt es da leider jede Menge Schlupflöcher. Auch interessant wäre die Formulierung deiner schriftlichen Zusage. Ich frage deswegen weil es noch lange nicht heisst wenn dir der Vertreter etwas zusagt, daß es der Konzern genau so sieht. Schriftlich klingt aber erstmal nicht schlecht. Außerdem sind wir da vom eigentlichen Thema etwas OT. Wie gesagt, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ich habe schon den Einen oder Anderen beinahe heulend neben den Resten seines "Schatzis" gesehen.
Nur mal als Beispiel: Du fährst bei der Tourifahrt natürlich innerhalb der StVo-Grenzen. Dann kommen von hinten "Geigers Buben" die mal eben einen Streckenrekord für Amis aufstellen wollen (ja, die machen das während der "normalen Öffnungszeiten"😉 und etwas geht schief. Sprich einer "räumt dich ab". Viel Spaß dann bei dem Versuch dein Recht zu bekommen. Wenn du es überhaupt schaffst, kann das sehr lange dauern.

Nur mal als Beispiel: Du fährst bei der Tourifahrt natürlich innerhalb der StVo-Grenzen. Dann kommen von hinten "Geigers Buben" die mal eben einen Streckenrekord für Amis aufstellen wollen (ja, die machen das während der "normalen Öffnungszeiten"😉 und etwas geht schief. Sprich einer "räumt dich ab". Viel Spaß dann bei dem Versuch dein Recht zu bekommen. Wenn du es überhaupt schaffst, kann das sehr lange dauern.

Was soll der Quatsch . ist , soll .ja, nein , Beispiel , Formulierung , !!!!!!!!!!!!!!!

Tourifahrt ist erlaubt und bei allen Versicherungen anerkannt.
Wer kommt nur auf so einen Irrsinn .

Dann entschuldigt bitte, dass ich lediglich helfen wollte damit niemand "blind ins Unglück" rennt.
@Space star 2001 Als ehemaliger B-Lizenzler habe ich natürlich keine Ahnung was da so alles abgeht. Auf einer Tourifahrt Öl oder Kühlwasser auf der Strecke? Wie jetzt? Von Serienautos die im Rahmen der STVo bewegt werden. Langsam wirds lächerlich.
@alt93 Auf den Irrsinn kam ich wegen der Treatbezeichnung "Garantie i30N Nordschleife". Darauf geantwortet darauf habe ich nur weil ich eben völlig gegensätzliche reale Erfahrungen gemacht habe als viele die hier mitgeschrieben haben.

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