Garantie/Gewährleistung nach Zylinderkopfdichtungsreparatur Volvo V70

Volvo V70

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem und hätte gerne Eure Einschätzung:

habe vor ca. 6 Monaten einen gebrauchten Volvo V70 bei einem ca. 200 km entfernten Volvo Verträgshändler inkl. Gebrauchtwagen Garantie gekauft.

Nach ca. 3 Monaten kam bekannte Meldung, dass zu wenig Kühlmittel vorhanden sei.
Sofort zum örtlichen Volvo Händler gefahren, dort wurden 200 ml. aufgefüllt und uns aufgetragen es im Auge zu behalten.

Gesagt getan, knapp 3 Monate später, gleiches Problem.
Wieder zum freundlichen und dort wurde eine wahrscheinliche defekte Zylinderkopfdichtung diagnostiziert.

Garantie übernimmt zu 100% Arbeitslohn und 40% Teile.
Ich hab sofort Kontakt zum ursprgl. Volvo Händler (200 km entfernt) aufgenommen und Ihn auf seine Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten 6 Monate aufmerksam gemacht.

Er wollte das Auto selber reparieren... Wir also die 200 km zu ihm hin gefahren und haben heute (3 Wochen später) die info erhalten, Auto ist fertig und kann abgeholt werden.
Ganz nebenbei möchte er nun von uns noch ca. 570 € für die Reparatur haben.

Somit hat er nach eigener Aussage die Garantieleistungen abgezogen und etwas an der Endrechnung gedreht so dass es etwas günstiger geworden ist.

Angeblich wäre der Schaden nicht vorhanden gewesen als wir das Auto bei Ihm gekauft habn, somit müsse er die Kosten nicht tragen.

Den Beweis sieht er ganz klar in der AU-Untersuchung, da nach seiner Aussage hin auch ein beginnender Schaden an der Zylinderkopfdichtung dort mit falschen Co2 Werten hätte auffallen müssen.

Was sagt Ihr dazu?

Am Samstag hole ich den Wagen ab, bin aber eigentlich nicht bereit zu zahlen!

Bitte um Eure Meinungen.

Vielen Dank!

MFG

Beste Antwort im Thema

So, nach einigen Monaten ist der fall jetzt endlich ausgestanden...
Letztlich mussten wir den Volvo Händler verklagen um unser Recht zu bekommen.
Nachdem die Anklage ihn per Post erreichte, hat er nun letztendlich mit Zinsen den Betrag an meinen Anwalt überwiesen...

Hiermi möchte ich mich nochmals bei Euch bedanken. Dieses Forum hat mich erst richtig dazu gebracht einen Anwalt einzuschalten.
Ansonsten hätte ich mein ageld nicht mehr bekommen...

TOP Forum kann ich nur sagen

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Ich weis nicht warum der Händler so ein Trara macht, also hart bleiben.
Die Beweislast obliegt eindeutig ihm. Nach einer so kurzen Betriebsdauer bei dem bekannten Problem wird jeder SV davon ausgehen das der Schaden schon bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Den Gegenbeweis wird der Händler kaum antreten können. Es greift die Gewährleistung des Händlers. Die eigene Garantieversicherung steht doch außen vor und muss im AugenblicK überhaupt nicht leisten oder in Anspruch genommen werden. Eigene Kosten wären höchstens der Zahnriemen mit Umlenkrolle und eventuell die Wapu da diese Kosten dann bei der nächsten Wartung oder dem Termin der Fälligkeit nicht mehr anfallen.

Zahlen wird der TE müssen, damit die Brüder sein Auto wieder herausrücken, auch wenn die Standpunkte beider Parteien gegensätzlich sind. Ich würde aber nur unter Vorbehalt bezahlen. Damit sind die Chancen ggf. besser, das bezahlte Geld zurückzubekommen.

Ja so sehe ich es auch!
Ich werde auch erstmal zahlen und dann werde ich versuchen die Kohle wieder zu bekommen.
Hoffe es wird klappen :-)

So, kurzen Zwischenstand:

hab wie besprochen Samstag den Waen abgeholt und mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt"
die Reparatur erstmal gezahlt.

Habe dann am Montag gleich einen Fachanwalt angerufen und heute einen Termin bei diesem gemacht.

Nach vorheriger kruzer Schilderung der gesamten Angelegenheit werden wir jetzt erstmal den Volvo-Händler
auffordern das Geld zurück zu zahlen und unseren Standpunkt klar machne.

Er meint auch, dass die Aussage, eine bestandenen AU wäre ausreichend um zu beweisen, dass der Schaden nicht vorhanden war, nicht haltbar ist.

naja, schauen wir mal wie es weiter geht...

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Genau so hätte ich es auch gemacht. Hauptsache Du hast erstmal den Wagen zurück und die Reparatur wurde vernünftig durchgeführt. Der Rest wird sich hoffentlich schnell durch die Kommunikation zwischen dem Advokaten und der Werkstatt zu Deinen Gunsten klären. In manchen Fällen muß man leider nachdrücklich mit Rechtsbeistand werden.

Naja, ob richtig repariert wurde kann ich als Laie natürlich auch nicht wirklich beurteilen.
Ich kann es halt nur hoffen und werde es wohl oder übel ja in Zukunft ganz klar merken.

Ich hoffe jetzt einfach mal, dass alles richtig gemacht wurde und dass ich jetzt erstmal
Ruhe habe und mich weiterhin an dem wunderbarem Wagen erfreuen kann...

Man wird es sehen :-)

Ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Händler nach dem Schreiben des Anwalts einlenken wird...

Zitat:

Original geschrieben von Spacefrog-i



Ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Händler nach dem Schreiben des Anwalts einlenken wird...

Früher waren es die Viehhändler und heute sind es die Autohändler(-verkäufer). 😛

Bei meinem letzten wurde ich darauf hingewiesen die Rechnung in Bar oder per EC zu bezahlen.
Usus auch bei dem Händler wo ich jetzt wieder bin und den XC gekauft habe.
Erklärungen nach der ursache ist ganz einfach ?
Viele Autohäuser egal welcher Marke laufen vermehrt ihrem Geld /offenen Rechnungen hinterher.

Leider müssen diejenigen drunter leiden die brav ihre Zeche immer Ordungsgemäß bisher
bezahlt haben.

Viel Glück bei deinem vorhaben!
P.S. Zur Not wenn ihr euch zerstritten habt , suche dir einen anderen Freundlichen der nicht so weit
weg von zu Hause liegt .
Gruß Elcheber

Ja das habe ich ja eh bereits getan...

Der Händler mit dem ich jetzt diese Probleme habe war ja auch nur der, bei dem ich den Wagen gekauft hatte.

Dieser liegt aber 200 km entfernt und wird von mir ansonsten eh nicht mehr angefahren werden.

Ich habe ja hier vor Ort eh eine Volvo Niederlassung, welche auch erstmal sehr nett und kompetent wirkt.

Somit werden folgende Inspektionen usw. auch sicherlich hier vor Ort in Auftrag gegeben werden.

MFG

So, nach einigen Monaten ist der fall jetzt endlich ausgestanden...
Letztlich mussten wir den Volvo Händler verklagen um unser Recht zu bekommen.
Nachdem die Anklage ihn per Post erreichte, hat er nun letztendlich mit Zinsen den Betrag an meinen Anwalt überwiesen...

Hiermi möchte ich mich nochmals bei Euch bedanken. Dieses Forum hat mich erst richtig dazu gebracht einen Anwalt einzuschalten.
Ansonsten hätte ich mein ageld nicht mehr bekommen...

TOP Forum kann ich nur sagen

Gratuliere, ich habe gehofft, dass es so ausgeht.

Viel Freude mit dem Auto!

MfG charles164

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