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Garantie/Gewährleistung die die meisten Händler nicht geben bei alten Autos...verkauf im Auftrag us

Themenstarteram 16. November 2009 um 12:31

Hallo,

ich frage mich schon lange wie es mit Garantie bzw. Gewährleistung aussieht, die die KFZ-Händler ja eigentlich geben müssen.

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

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Themenstarteram 17. November 2009 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

...

 

Unter diesen Voraussetzungen kannst du durchaus ein "Bastlerfahrzeug" unter Ausschluss der Gewährleistung kaufen.

Im Streitfalle wird der Händler vor Gericht den Kürzeren ziehen.

Gleiches gilt bei "Verkauf im Auftrag"?! (ich muss jetzt nochmal so explitit fragen ;) )

Ach so ja, ganz vergessen.

 

Also: Wie schon geschrieben, es kommt letztlich nicht darauf an, ob ein Verkauf als Privatverkauf oder Auftragsverkauf deklariert wurde oder nicht.

Entscheidend ist, ob es sich tatsächlich um einen Privatverkauf oder eben doch um einen gewerblichen Verkauf gehandelt hat.

 

Die Sache ist insoweit klar - NUR: Die volle Beweislast, dass es eben kein Privat- Auftragsverkauf gewesen ist, sondern ein gewerblicher Verkauf, trägst du ganz allein.

 

Das wäre der einzige Punkt, woran eine solche Klage scheitern könnte, wenn man diesen Umstand eben nicht genau nachweisen kann (es liefert nicht jeder Verkäufer solche Steilvorlagen, wie derjenige in der verlinkten Auktion).

 

Themenstarteram 17. November 2009 um 14:24

Super! Danke Dir! Du hast alles bestens und ausführlich erklärt :)

Die Gewährleistung gilt ja nicht für alle Mängel. Die Gewährleistung ist entsprechend des Zustandes und der erwartung auszuführen.

Bei einen z.b. 15 Jahre alten Auto, das rostig, und der Unterboden durchbricht, muss de rHändler nicht nachbessern, oder das bei einen alten durchschnitskarren die sitzbezüge evtl. reissen usw.. Auch auf Verschleißteile ist in diesemFall keine Gewährleistung.

Auch schönes Beispiel, bei einen 150tkm alten Auto geht die Kopfdihtung kaputt, dies kann einfach passieren aufgrund der Laufleistung. Da gibt es eine Menge Urteile sowie für Händler wie auch für die Käufer. Pi mal Daumen Mängel der ersten Tage werden oft auch durch den Händler gerichtet, ansosnten gekauft wie gesehen, ausser bei verschwiegenen Mängeln oder Täuschungen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Die Gewährleistung gilt ja nicht für alle Mängel. Die Gewährleistung ist entsprechend des Zustandes und der erwartung auszuführen.

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

 

Zur Sache: Selbstverständlich gilt die gesetzliche Gewährleistung für sämtliche am Fahrzeug vorhandenen Mängel - sofern es sich tatsächlich auch um einen Mangel handelt und nicht um (altersbedingten) Verschleiss.

 

In Abhängigkeit von Alter und Laufleistung sind vom Käufer aber gewisse Einschränkungen hinzunehmen in Bezug z.B. auf den Zustand des gekauften Gebrauchtwagens.

Kann man ausserdem schon seit Ewigkeiten in den FAQ nachlesen: http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2066078

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

 

Bei einen z.b. 15 Jahre alten Auto, das rostig, und der Unterboden durchbricht, muss de rHändler nicht nachbessern,

Ach nein?

Dann bitte hier entsprechende Urteile posten, welche du diesbezüglich bereits erstritten hast und welche diese Aussage belegen.

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

 

oder das bei einen alten durchschnitskarren die sitzbezüge evtl. reissen usw.. Auch auf Verschleißteile ist in diesemFall keine Gewährleistung.

Siehe oben - kann jeder Interessierte in den FAQ nachlesen, dass man, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft eben auch einen Gebrauchtwagen kommt und alters- und verschleissbedingte Einschränkungen hinzunehmen sind.

Das hat auch mit Gewährleistung nicht das Allergeringste zu tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

 

Auch schönes Beispiel, bei einen 150tkm alten Auto geht die Kopfdihtung kaputt, dies kann einfach passieren aufgrund der Laufleistung. Da gibt es eine Menge Urteile sowie für Händler wie auch für die Käufer.

Wo gibt es welche Urteile und für wen?

 

Wieder mal nichts als halbgares Halbwissen vermischt mit eigener "Fachkenntnis".

 

Eine Zylinderkopfdichtung wird im Regelfall als Verschleissteil angesehen.

Sofern beim gekauften Gebrauchtwagen nach dem Kauf die Zylinderkopfdichtung durchgeht, ist aber immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.

Entscheidend - und daher zu prüfen ist also, ob dieser Defekt für ein Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung normal ist, so dass man berechtigterweise von - nicht abgedecktem - Verschleiß sprechen kann, oder ob es ein Schaden "außer der Reihe" ist, der unter die Gewährleistungspflichten des Verkäufers (Händlers) fällt.

Im Zweifelsfalle wird das ein Sachverständiger unter Beachtung weiterer Kriterien zu entscheiden haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

 

Pi mal Daumen Mängel der ersten Tage werden oft auch durch den Händler gerichtet, ansosnten gekauft wie gesehen, ausser bei verschwiegenen Mängeln oder Täuschungen.

Pi mal Daumen: Schrott und falsch noch dazu.

Arglistig verschwiegene, erhebliche Mängel ziehen nämlich sogar ein Wandlungsrecht des Käufers nach sich.

ich auch mal wieder :)

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Nochmal ganz genau gefragt, wenn ich bei einem Händler ein Auto kaufe und er "im Kundenauftrag" oder als "Bastlerfahrzeug" verkauft und dies so im Kaufvertrag schreibt, kann ich als Käufer trotzdem beruhigt sein, denn vor Gericht würde mir die gesetzliche Gewährleistung zugesprochen werden. Richtig?

Also:

http://www.ra-kuhlmann.de/news.php?id=62

Bei einem ECHTEN Privatverkauf des wirklichen Privatautos eines Händlers kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden.

Hier in dem Fall hat natürlich der Käufer gedacht es wäre nicht wirksam ausgeschlossen. Tja wer hätte das gedacht. :)

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Genauso wenn das Fahrzeug wirklich nur auf dem Hof steht und Verkäufer der vorherige Besitzer ist.

Der Kaufvertrag läuft selbstverständlich auch auf diesen!

Das kommt durchaus vor.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

 

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

Hast du schon Recht;)

Aber Eigeninterpretationen und Vermutungen sollten auch als solche gekennzeichnet werden und nicht als "Wissen" verkauft - der unbedarfte User kann nämlich sonst keine Unterscheidung treffen.

Und gerade hier in diesem Forum können falsche Ratschläge richtig Geld kosten.

Kann ich voll und ganz bestätigen und bin dem Forum hier sehr dankbar, daß ich damals gegen alle Widerstände den RICHTIGEN Hinweis bekommen habe. Wäre das nicht passiert, hätte mich das 800 € gekostet. Es ging damals um die Frage, ob ein bestimmter Schaden unter KFZ- oder Privat-Haftpflicht fällt.

@ C 37 RS:

ist auf einmal so ruhig in deiner Ecke!?!

Hab den Anschein also ob sich hier ein "Autohändler" beraten lassen wollte!

(Ist aber mein persönliches Empfinden = nicht gleich unartig werden;))

am 3. Februar 2012 um 17:06

Grüße euch ich hab wider mal ein problem, meine Fragen wurden auch hiermit schon mal beantwortet aber nochmal zur Sicherheit für mich.

Habe seid vorgestern ein Motorschaden habe das Auto am 14.11.2011 bei einen Gebrauchtwagenhändler für 700€ gekauft und er hat bis 02.2013 TÜV, im Kaufvertrag steht das er keine haftung für jegliche schäden die danach kommen könnten aufkommt, mir wurde vorhin aber von einer Meisterwerkstatt gesagt das er mindestens 1 Jahr gewährleistung auf dem Motor geben muss. Kann ich da noch hoffen das ich die gewährleistung bekomme???? Weil hängt ja auch mein Job mit dran :(:(:(

Lg

steht im kaufvertrag irgendwas vonwegen "verkauf im kundenauftrag"?

am 3. Februar 2012 um 17:34

Frostmotor von VW? In dem Fall sogar verständlich das er sich von der Garantie befreit. :D

Aber VW hilft in dem Falle aus der Kostenfalle.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Frostmotor von VW? In dem Fall sogar verständlich das er sich von der Garantie befreit. :D

Aber VW hilft in dem Falle aus der Kostenfalle.

Hööö? :confused:

am 3. Februar 2012 um 18:10

Es gab vor einigen Jahren ein paar VW Motorenreihen, die bei Frost nicht geschmiert wurden, kurz nach dem Anlassen war der Schaden da.

VW kann man noch immer für Schäden dieser Art zur Kasse bitten.

Auch im Winter '11/'12 ging und geht das noch.

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