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Garantie/Gewährleistung die die meisten Händler nicht geben bei alten Autos...verkauf im Auftrag us

Themenstarteram 16. November 2009 um 12:31

Hallo,

ich frage mich schon lange wie es mit Garantie bzw. Gewährleistung aussieht, die die KFZ-Händler ja eigentlich geben müssen.

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

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Hallo,

ich habe meinen Porsche an einen Gewerbetreibenden verkauft - dadurch entfiel das Problem mit der Gewährleistung. Ich hatte aber auch meinen RA befragt und erhielt diese Antwort:

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Grundsätzlich ist es so, dass Sie als Unternehmer, als der Sie dann auftreten werden, stets auch bei gebrauchten Artikeln Gewährleistung erbringen müssen, sofern sich ein Mangel zeigt. Richtig ist auch, dass auch bei gebrauchten Gegenständen die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers in den ersten 6 Monaten ab Übergabe greift.

In diesem Sinne verhält sich auch das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, auf das Sie verwiesen haben. Im wesentlichen geht es in dem Urteil darum, ob bestimmte Eigenschaften zugesichert wurden. Dies hat mit der Gewährleistung wegen Mängeln insoweit grundsätzlich nichts zu tun, da zugesicherte Eigenschaften stets erfüllt werden müssen.

.... letztendlich nur entnommen werden, dass - und so steht es auch in dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - der Verkäufer von Oldtimern für gewöhnliche Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen grundsätzlich nicht einzustehen hat, insoweit dürfte bei Oldtimern die Grenze nicht so eng zu ziehen sein wie bei Gebrauchtwagen, die nur wenige Jahre alt sind.

Zudem, und auch hierauf verweist das Urteil, besteht bei dem Verkauf von Gebrauchtwagen keine weitergehende Untersuchungspflicht des Verkäufers. Allerdings darf der Verkäufer nicht Eigenschaften zusichern, von denen er sich nicht selbst überzeugt hat. Auch muss der Verkäufer auf Nachfragen des Käufers wahrheitsgemäß antworten und nicht Abgaben "ins Blaue hinein" tätigen. Notfalls muss dem Käufer mitgeteilt werden, dass über den nachgefragten Umstand keine Kenntnis besteht, so dass der Käufer die Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden, ob er ohne weitergehende Untersuchung (die er gegebenenfalls dann zu zahlen hat), das Fahrzeug erwerben will oder nicht.

Ansonsten bleibt es aber dabei, dass Sie beim Verkauf gebrauchter Verbrauchsgüter, wozu auch Oldtimer zählen, gewährleistungsverpflichtet sind. Insoweit können Sie die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben reduzieren.

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Ich hoffe, das hilft ein wenig

Gruß

Peter

am 15. April 2013 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von hausomat

Darauf sagte er, das macht er ebenfalls nicht, wir würden dann "Motor macht geräusche", "Getriebe macht geräusche" usw. in den Vertrag reinschreiben. Stattdessen geht er nen Betrag x vom Preis runter.

Schlag ihm vor du lässt vorher in einer Werkstatt eine komplette Durchsicht des Wagens auf seine Kosten machen, damit du vor bösen Überraschungen weitestgehend geschützt bist.

Von dem Ergebnis würde ich es abhängig machen, wie stark der Preis runter gehen muss und ob ich überhaupt kaufen würde. Wenn der Händler seriös ist und nicht nur seine Schrottplatz teuer verkleinern möchte, wird er sich darauf einlassen.

am 15. April 2013 um 6:39

schon mal aufs Datum geschaut? :rolleyes:

am 15. April 2013 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

schon mal aufs Datum geschaut? :rolleyes:

Zitat:

Erstellt am 14. April 2013 um 22:10:12 Uhr

Also Quatsch mich nicht so blöd von der Seite an. Ich hab dir schonmal gesagt: Wenn du keine Lust hast anderen Usern zu helfen, dann lass die Finger von den Tasten.

am 15. April 2013 um 6:51

Sag mal, in welchen Slums wohnst du den eigentlich? Oder wo kommt dein assozialer Umgangston her? :D

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Sag mal, in welchen Slums wohnst du den eigentlich? Oder wo kommt dein assozialer Umgangston her? :D

Den Umgangston könnte ich Dir erklären, scheinbar bist Du selbst nicht in der Lage Dein Auftreten hier zu reflektieren.

Kurz und knapp: Ich befürchte, Dein Ton und Dein "Fachwissen" ist es, was andere user so aggressiv werden lässt!

Bitte zügele Dich, sonst nimmt das kein gutes Ende!

Grüße

wvn

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