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Garantie/Gewährleistung die die meisten Händler nicht geben bei alten Autos...verkauf im Auftrag us

Themenstarteram 16. November 2009 um 12:31

Hallo,

ich frage mich schon lange wie es mit Garantie bzw. Gewährleistung aussieht, die die KFZ-Händler ja eigentlich geben müssen.

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

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Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Hallo,

ich frage mich schon lange wie es mit Garantie bzw. Gewährleistung aussieht, die die KFZ-Händler ja eigentlich geben müssen.

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

das ist ein trick der mittlerweile von gerichten auch gnadenlos ausgepfiffen wird. es gibt immer einen grund warum ein händler sowas macht...im regelfall der, dass er keine gewährleistung geben will, weil ihm das risiko zu groß ist. (die karre ist ne gurke, fragliche herkunft usw.) ein seriöser händler macht sowas nicht, ich würde solche angebote dezent übersehen.

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

richtig, das finanzamt unterstellt bei ungewöhnlich häufigen verkäufen gerne gewerblichen handel

 

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

er kann sie für den export oder nur an händler verkaufen. B2B (also gewerblich an gewerblich) ist mit ausschluss einer gewährleistung möglich. (so machen es die mir bekannten autohäuser auch. alles was älter als 9 jahre oder mehr als 150tsd km hat, geht an andere händler, zumeist exporteure)

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

der händler muss 12 monate gewährleistung bei gebrauchtwagen geben, allerdings gibt es nach 6 monaten eine beweislastumkehr.

die gebrauchtwagengarantien sichern den kunden im regelfall nur für die zweiten 6 monate ab, in den ersten 6 monaten hat der händler den schwarzen peter. allerdings aufpassen: bei vielen gebrauchtwagengarantien muss man anteilig, je nach kilometerstand, zumindest das material (bei manchen gar die reparatur) bezahlen. auch mit einer gebrauchtwagengarantie in den ersten 6 monaten NICHTS zahlen. die gesetzliche gewährleistung wird nicht aufgehoben!

Gruß Frank

vieles wurde schon gesagt, anmerkungen in "fett" in deinem posting

am 3. Februar 2012 um 18:37

Das hat nichts mit Seriosität zu tun, der Händler hat so die Möglichkeit, aus einer unberechenbaren Kostenfalle heraus zu kommen.

Was nützt ihm ein Verdienst von wenigen 100 Euro, wenn schon der Tausch einer Lima mehr kostet, als sein Nettogewinn?

Gar nix..

Als Bastlerauto, mit 24 Monaten TÜV drauf, gekauft, regt sich niemand auf.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Das hat nichts mit Seriosität zu tun, der Händler hat so die Möglichkeit, aus einer unberechenbaren Kostenfalle heraus zu kommen.

Was nützt ihm ein Verdienst von wenigen 100 Euro, wenn schon der Tausch einer Lima mehr kostet, als sein Nettogewinn?

Gar nix..

Als Bastlerauto, mit 24 Monaten TÜV drauf, gekauft, regt sich niemand auf.

ganz einfach: wenn er seriös ist, verkauft der den wagen gewerblich und versucht nicht nem privatkäufer die gewährleistung vorzuenthalten.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

ganz einfach: wenn er seriös ist, verkauft der den wagen gewerblich und versucht nicht nem privatkäufer die gewährleistung vorzuenthalten.

für den preis den der händler dann verlangen müsste - würde den aber keiner kaufen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

für den preis den der händler dann verlangen müsste - würde den aber keiner kaufen!

Wieso müßte der Händler dann mehr verlangen? Die Gewährleistung fällt doch beim Verkauf von Gewerblichen an Gewerbliche komplett weg.

am 5. Februar 2012 um 15:09

Bei einem Verkaufspreis von 700 Euro ist es aus Sicht des Verkäufers unsinnig über eine Garantie nachzudenken.

Er hat den Anstand besessen einen fairen Preis zu verlangen und von daher die Garantie ausgeschlossen.

Von Privat gekauft, hätte bedeutet, ein mehrfaches bezahlt, mit dem selben Ergebnis, keine Garantie.

Ob es seriös ist, lediglich mit Garantieausschluß an Gewerbetreibende zu verkaufen wage ich zu bezweifeln.

am 5. Februar 2012 um 16:39

@hartgummifelge

Bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung verwechseln. Das verunsichert nur...

@TE

Einfach die Beiträge von C37RS und heltino nochmal lesen, die bringen das wesentliche auf den Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Ob es seriös ist, lediglich mit Garantieausschluß an Gewerbetreibende zu verkaufen wage ich zu bezweifeln.

Doch, das ist seriös und es wäre auch seriös, mit Garantieausschluß an Privatleute zu verkaufen, denn Garantie ist eine vollkommen freiwillige Leistung des Verkäufers.

Worum es hier aber geht, ist die Gewährleistung und dort gibt es gesetzliche Vorschriften, die leider oftmals mit fragwürdigen Methoden umgangen werden.

am 6. Februar 2012 um 23:44

Also er hat das Auto nicht von nem Privaten verkauft sondern von sich selber also aus seinem Handel, der Anwalt von ner Werkstatt meinte er muss eine Gewährleistung von einem Jahr geben. Ich hab nun auch den Händler angehauen und ihm es so geschildert nu will er mir nen anderen Motor für 200€ andrehn, meine meinung nach wenn er schon mit sowas kommt muss ja was dran sein das er sich da aus der gewährleistung raus ziehn will. Die Frage ist ob es sich lohnt da nun Gerichtlich vorzugehn?!!!

Hallo,

ich bin neu hier und habe die bisherigen Postings aufmerksam gelesen, weil ich einen konkreten Hinweis auf die Frage suche, ob dieses Beitrag

richtig ist:

"Diese Gewährleistungspflicht besteht übrigens nicht, wenn der Wagen schon älter oder mehr als 200.000 Kilometer gelaufen hat."

gefunden bei http://www.gewaehrleistungsfristen.de/...frist-beim-gebrauchtwagenkauf

Hintergrund: ich bin Freiberufler und will meinen 92-er Porsche verkaufen. Als Gewerbetreibender bin ich ja bei Verkauf an "Privat" Gewährleistungs-pflichtig. Die Laufleistung ist bei mir irrelevant, weil nur ca. 90.000 km auf der Uhr stehen, d.h. gibt es eine Definition über "älter"?

Gruß, Peter

am 7. Februar 2012 um 17:45

Schon erschreckend, was man im Netz für "Informationen" findet…

Zitat:

Hintergrund: ich bin Freiberufler und will meinen 92-er Porsche verkaufen. Als Gewerbetreibender bin ich ja bei Verkauf an "Privat" Gewährleistungs-pflichtig. Die Laufleistung ist bei mir irrelevant, weil nur ca. 90.000 km auf der Uhr stehen, d.h. gibt es eine Definition über "älter"?

Hast Du den Wagen überhaupt in Deinem Firmenvermögen?

 

Oder führst Du Fahrtenbuch und setzt pro gefahrenen Kilometer ab? 

 

PS: Das was bits1011 meint: Die 200.000 Kilometer-Grenze ist Unfug!

Zitat:

Original geschrieben von pschmidt_hh

Hallo,

"Diese Gewährleistungspflicht besteht übrigens nicht, wenn der Wagen schon älter oder mehr als 200.000 Kilometer gelaufen hat."

gefunden bei http://www.gewaehrleistungsfristen.de/...frist-beim-gebrauchtwagenkauf

Gab es da irgendwann eine Gesetzesänderung? Nicht nur, dass das Thema Gewährleistung vs. Garantie eh schon gern durcheinander gebracht wird, jetzt auch noch das. *kopfschüttel*

am 14. April 2013 um 20:10

Servus,

ich kram den Fred mal wieder aus, muss ja kein neuer eröffnet werden. Ich habe am Wochenende einen CLK mit > 200tkm besichtigt, gut 12 Jahre alt. Der Verkäufer meinte, er könne keine Garantie geben. Das ist mir klar, dann habe ich die gesetzliche Gewährleistung erwähnt. Darauf sagte er, das macht er ebenfalls nicht, wir würden dann "Motor macht geräusche", "Getriebe macht geräusche" usw. in den Vertrag reinschreiben. Stattdessen geht er nen Betrag x vom Preis runter. Mal abgesehen davon, dass das nicht unbedingt seriös klingt - geht das bzw. ist das zulässig?? Mir ginge es dabei hauptsächlich um Getriebe und Motor.

Zitat:

Original geschrieben von hausomat

- geht das bzw. ist das zulässig??

es ist rechtlich sehrwohl zulässig, gewisse teile aus der gewährleistung auszuschließen....

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