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Garantie/Gewährleistung die die meisten Händler nicht geben bei alten Autos...verkauf im Auftrag us

Themenstarteram 16. November 2009 um 12:31

Hallo,

ich frage mich schon lange wie es mit Garantie bzw. Gewährleistung aussieht, die die KFZ-Händler ja eigentlich geben müssen.

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Schrott! - Halbwissen, garniert mit (laienhaften) Eigeninterpretationen und irgendwo mal gehörten Vermutungen.

Deshalb heißt es auch Forum mit Meinungsaustausch und nicht Staatsexamen.de ;)

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Moin,

ob er es im Kundenauftrag verkauft oder nicht... Das lässt sich mit (fast) an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachvollziehen. Ein Blick in den Brief zeigt Dir dann wer der Vorbesitzer ist... Und der wird Dir sicherlich sagen können ob das Fahrzeug in seinem Auftrag verkauft wird.

Bei mehrfachen Verkäufen durch Privatpersonen wird das Finanzamt mit Sicherheit schnell hellhörig... Ich hab das was von 3 Autos im jahr im Hinterkompf, allerdings ohne Grantie auf Richtigkeit... :D

Und die Gewährleistung kommt vor der Garantieversicherung... Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und Garantie eine freiwillige, gegen Bezahlung zu erbringende Leistung eines Garantiegebers.

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. November 2009 um 14:38

Ja, aber die verkaufen doch immer nur "angeblich" im Kundenauftrag! Das ist mir schon klar, dass im Kaufvertrag nicht der Name des Halters im Brief steht. Aber wie machen die das dann? Dann müsste das Finanzamt ja schon längst bei denen angeklingelt haben ;)

Andersherum, welcher Händler kann ein 15 Jahre altes Auto verkaufen und noch dafür Garantie/Gewährleistung geben?

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

Meistens ist es bei Autos die älter sind so, dass in den Anzeigen steht "Verkauf im Auftrag". Dann wird ja über irgendeine Privatperson in der (großen)-Familie des Händlers (korrigiert mich wenn das anders ist), dieser PKW verkauft. So wird daraus ein Privatverkauf, obwohl es eigentlich ein Händler verkauft hat.

Sofern es sich nachweislich nicht um einen echten Privatverkauf handelt, sondern um einen getarnten, welchen der Händler vornimmt, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen, hilft ihm das gar nicht.

Kann man diesen Scheinprivatverkauf nachweisen, steht der Händler voll in der gesetzlichen Gewährleistung.

Dass er es u.U. auch noch mit dem zuständigen Finanzamt zu tun bekommt, ist dann noch eine andere Geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

Aber eine Privatperson kann doch auch nicht beliebig viele Autos verkaufen?!

Grundsätzlich schon - wer wollte dich daran hindern?

Aber: Spätestens wenn der Verkauf einen solchen Umfang annimmt, dass man dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht vermuten kann, bekommt der Privatmann genau diese zwei Probleme:

-Im Zweifelsfalle ist er gewährleistungspflichtig und ausserdem

-steuerpflichtig.

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

Zweite Frage, wie können Händler auf legalem Wege einen alten, aber intakten Wagen verkaufen?

An einen anderen Händler, welcher das Fahrzeug z.B. ins Ausland schafft.

Bei einem Verkauf zwischen zwei Händlern kann die Sachmängelhaftung (anders als beim Verkauf an eine Privatperson) vollständig ausgeschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

und noch eine 3te Frage: Ein Händler muss ja Gewährleistung geben (also 6 Monate selber für irgendwelche Mängel haften). Meistens bieten Sie gegen Aufpreis aber eine Garantieversicherung an. Das heisst, diese Garantieversicherung übernimmt alle (?) Schäden?

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt gegenüber einem Privatkäufer bei einem Gebrauchtwagen grundsätzlich 2 Jahre, kann aber (nur beim Gebraucht- und nicht beim Neuwagen) auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden.

 

Diese Sachmängelhaftung ist sehr umfangreich, während eine Garantieversicherung eine vertraglich frei zu vereinbarende Leistung erbringt.

Also bitte nicht die Sachmängelhaftung mit der Garantie gleichsetzen, das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.

 

Themenstarteram 16. November 2009 um 18:10

Ok, soweit alles klar!

ABER wie kann/soll dann ein Händler ein altes Auto verkaufen? Nur an den Export-Händler Kollegen ist doch bissl blöd!

Außerdem gibt es doch auch Nachfrage, da es auch Leute gibt, die für zB 1000€ ein Auto kaufen wollen!

Will der Staat das nicht, oder wie soll man das verstehen?

Wie soll ein Händler gewährleisten können, dass an einem zB 15 Jahre alten Auto keine Mängel auftreten? Und wenn er diese Mängel dann noch beheben=bezahlen soll, dann kann er die Bude doch gleich zu machen.... =kein Gewinn

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

ABER wie kann/soll dann ein Händler ein altes Auto verkaufen? Nur an den Export-Händler Kollegen ist doch bissl blöd!

Blöd oder nicht blöd - dem Händler bleibt nun einmal gar nichts anderes übrig, als das so zu machen, ausser er will partout für einen Altwagen, an welchem er vielleicht 200 EUR verdient in die Sachmängelhaftung und damit ein finanzielles Risiko eingehen, welches in keinerlei Relation zu dem erwirtschafteten Gewinn steht.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Außerdem gibt es doch auch Nachfrage, da es auch Leute gibt, die für zB 1000€ ein Auto kaufen wollen!

Für diese Leute gibt es ja den Privatmarkt, hier kann man (bei zwei Privatleuten untereinander) die Sachmängelhaftung per Vertrag vollständig ausschliessen.

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Will der Staat das nicht, oder wie soll man das verstehen?

WARUM das Gesetz zur Sachmängelhaftung so verabschiedet wurde, darfst du mich so nicht fragen - erweiterter Verbraucherschutz mag eine Rolle gespielt haben, ansonsten mal eine Anfrage an das Justizministerium stellen - vielleicht können die etwas dazu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Wie soll ein Händler gewährleisten können, dass an einem zB 15 Jahre alten Auto keine Mängel auftreten? Und wenn er diese Mängel dann noch beheben=bezahlen soll, dann kann er die Bude doch gleich zu machen.... =kein Gewinn

Ebend - siehe oben.

Und deshalb verkaufen die Händler auch solche Fahrzeuge nicht mehr an Endkunden.

Themenstarteram 16. November 2009 um 19:28

Ok danke!

Damit sind alle meine Fragen beantwortet. Man versteht so manchen Sinn der Gesetze zwar nicht, aber es ist einfach so :(

Themenstarteram 16. November 2009 um 19:50

Eine Frage hab ich doch noch ;)

 

In einer Ebay Auktion von einem gewerblichen Verkäufer hab ich folgdendes gefunden: ..."Verkaufe nur an Gewerbetreibende Händler – Exporteure – Firmen – Kaufleute, wenn Sie bei mir diesen Artikel kaufen bestätigen Sie mir damit zu den oben aufgeführten Kaufberechtigten zu gehören und einen Gewerbebetrieb führen oder Handel betreiben. Ich bin nicht verpflichtet das zu überprüfen !!! . Sollten hier Leute von privater Natur mitbieten denen sei gesagt das Ihr mit eurem Gebot,auf jegliche Garantie und Gewährleistung verzichtet"...

 

Nachzulesen hier:

 

Das dürfte doch eigentlich nicht rechtmäßig sein?!

Da der vorliegende Thread nicht das Thema "Versicherungsrecht", sondern das Thema "Vertragsrecht" anspricht, hier meine Einschätzung.

 

Alle Beiträge legen dar, welche unterschiedlichen Rechte sich aus einem Privatverkauf und einem Händlerverkauf ergeben, was alles unstreitig ist und hier nicht weiterhilft. Die entscheidende  Frage hier ist, wann stellt ein Agenturverkauf eine Umgehung des gewerblichen Verkaufs dar.

Die Antwort ergibt sich aus dem Umstand, wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufsgeschäftes trägt.

 

- Wird ein Gebrauchtwagen zu einem festen Preis angekauft oder bei Neukauf zu einem festen Preis in Zahlung genommen, dann liegt bei Weiterverkauf dieses Wagens ein gewerblicher Verkauf vor, auch wenn es Agenturgeschäft genannt wird.

 

- Wird der Wagen ohne festen Preis in Zahlung genommen und eine Abrechnung folgt erst nach dem Verkauf, ist der Agenturverkauf ein Privatverkauf.  Dies kann in der Regel nur vom früheren Eigentümer in Erfahrung gebracht werden oder durch gerichtlicihes Verfahren.

Aus Fahrzeugpapieren geht nicht hervor, wer Eigentümer ist, da Halter nicht notwendigerweise Eigentümer.

 

Entscheidend bei einem Rechtsgeschäft ist nicht, was der Verkäufer wollte, sondern was der tatsächliche Inhalt des Rechtsgeschäftes ist.

 

O.

Es gibt für einen Händler keine Möglichkeit die Gewährleistung zu umgehen.

Da kann er bei ibäh schreiben was er will.

Entweder er überzeugt sich beim Verkauf, das ein Händler der Käufer ist (was er schon wegen dem Finanzamt machen sollte), oder er hat im Falle des Falles ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

."Verkaufe nur an Gewerbetreibende Händler – Exporteure – Firmen – Kaufleute, wenn Sie bei mir diesen Artikel kaufen bestätigen Sie mir damit zu den oben aufgeführten Kaufberechtigten zu gehören und einen Gewerbebetrieb führen oder Handel betreiben. Ich bin nicht verpflichtet das zu überprüfen !!! . Sollten hier Leute von privater Natur mitbieten denen sei gesagt das Ihr mit eurem Gebot,auf jegliche Garantie und Gewährleistung verzichtet"...

Ersteigere das Fahrzeug - und der Händler steht dir als Privatmann gegenüber voll in der Gewährleistung!

 

Da kann er reinschreiben, was er will in seine Auktion - ansonsten siehe Joschis Posting.

Themenstarteram 16. November 2009 um 20:33

Danke! Ich habe hier sehr fundierte Antworten bekommen!

Jetzt ist Licht ins dunkel gekommen ;)

Gruß Frank

Eine kleine Anmerkung noch: Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler seinen Wagen verkauft, muß auch dieser dem Privatkäufer Gewährleistung geben, auch wenn er Bau-Ing., Weinhändler oder Übersetzer ist und somit nichts mit Autoverkauf zu tun hat.

Themenstarteram 17. November 2009 um 13:00

Danke für die vielen Tipps!

Nochmal ganz genau gefragt, wenn ich bei einem Händler ein Auto kaufe und er "im Kundenauftrag" oder als "Bastlerfahrzeug" verkauft und dies so im Kaufvertrag schreibt, kann ich als Käufer trotzdem beruhigt sein, denn vor Gericht würde mir die gesetzliche Gewährleistung zugesprochen werden. Richtig?

Mal kurz noch was zum Thema "Bastlerfahrzeug" (weil das ja jetzt noch ins Spiel gebracht wurde).

 

Bei einem echten Bastler- oder Schrottfahrzeug kann der Händler die Sachmängelhaftung ausschliessen.

ABER: Es muss sich auch TATSÄCHLICH um ein Bastlerfahrzeug, ein Schrottfahrzeug oder um ein Fahrzeug zum Ausschlachten handeln.

Der Kauf zum Schrottpreis ist ebenfalls eine Voraussetzungen zum Gewährleistungsausschluß.

 

Es gibt ja "schlaue" Händler, die ihre Fahrzeuge als "Bastlerfahrzeuge" verkaufen, weil sie denken, damit die Gewährleistung umgehen zu können.

 

Die Rechtsprechung sieht die Klausel "Bastlerfahrzeug" dann als hinfällig an, wenn diese ganz offensichtlich nur den Sinn und Zweck hat, das Gewährleistungsrecht zu umgehen.

 

Das kann man an folgenden Indizien u.a. festmachen:

 

-Verkauf des Kfz mit neuem oder noch länger gültigem Tüv.

-Ein verkehrs- und handelsüblicher Verkaufspreis des Kfz.

-Die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges (eben kein Schrottfahrzeug, sondern ein Fahrzeug, das ausdrücklich als fahrbereit angeboten wird).

 

Unter diesen Voraussetzungen kannst du durchaus ein "Bastlerfahrzeug" unter Ausschluss der Gewährleistung kaufen.

Im Streitfalle wird der Händler vor Gericht den Kürzeren ziehen.

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