Garantie auf ausgetauschte Teile???
Hallo!
Letztes Jahr im April wurde mein Airbag ausgetauscht (der vom Lenkrad-3Speichen), da er sich abgeblätet hatte!
Meine Garantie ist dann im Mai abgelaufen.
Jetzt noch nicht einmal ein Jahr später fängt es wieder an sich abzublättern........
Hab ich noch immer ein Recht auf ein neuen???
Vielen Dank im vorraus....
17 Antworten
Ist doch bei allem so:
Es gibt keine Garantie auf Arbeiten, Teile u.s.w. in der Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von Portoplaya
Hallo!Letztes Jahr im April wurde mein Airbag ausgetauscht (der vom Lenkrad-3Speichen), da er sich abgeblätet hatte!
Meine Garantie ist dann im Mai abgelaufen.
Jetzt noch nicht einmal ein Jahr später fängt es wieder an sich abzublättern........
Hab ich noch immer ein Recht auf ein neuen???
Vielen Dank im vorraus....
es ist doch eigentlich ganz einfach, "Garantie gibt es für zwei Jahre ab Verkaufsmeldung des Fahrzeuges an VW. Alle Teile die in diesen Zeitraum ausgetauscht werden verlängern die Garantie nicht. Danach gibt es nur noch die möglichkeit einer Kulanz die aber der Händler entscheidet. Kulanz ist eine freiwillige Beteiligung von VW oder dem Händler auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wenn nun dem Kunden ein Teil ausgetauscht wird, egal ob Kulanz oder100% Kunde, gibt es wieder zwei Jahre Garantie aber nur auf dieses Teil nicht auf das ganze Fahrzeug. Bei Lackmängel oder Durchrostung gibt es andere Regeln was aber jetzt hier zu weit führt.
Zitat:
Original geschrieben von berlin35
es ist doch eigentlich ganz einfach, "Garantie gibt es für zwei Jahre ab Verkaufsmeldung des Fahrzeuges an VW. Alle Teile die in diesen Zeitraum ausgetauscht werden verlängern die Garantie nicht. Danach gibt es nur noch die möglichkeit einer Kulanz die aber der Händler entscheidet. Kulanz ist eine freiwillige Beteiligung von VW oder dem Händler auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wenn nun dem Kunden ein Teil ausgetauscht wird, egal ob Kulanz oder100% Kunde, gibt es wieder zwei Jahre Garantie aber nur auf dieses Teil nicht auf das ganze Fahrzeug. Bei Lackmängel oder Durchrostung gibt es andere Regeln was aber jetzt hier zu weit führt.Zitat:
Original geschrieben von Portoplaya
Hallo!Letztes Jahr im April wurde mein Airbag ausgetauscht (der vom Lenkrad-3Speichen), da er sich abgeblätet hatte!
Meine Garantie ist dann im Mai abgelaufen.
Jetzt noch nicht einmal ein Jahr später fängt es wieder an sich abzublättern........
Hab ich noch immer ein Recht auf ein neuen???
Vielen Dank im vorraus....
ach ist das süß, es geht doch garnicht mehr um den airbag...
ich hatte inzwischen eine ganz andere frage gestellt. trotzdem danke für den informativen beitrag :-)
grüße