G60 angemeldet .. neue Papiere

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

ich habe heute meinen G60 angemeldet..
Da er 16 Zoll 215er Reifen drauf hat stand im alten Brief eine entsprechene Eintragung!! (inkl.Spurplatten und Felgen) Leider steht in der neuen Zulassungsbescheinung kein Wort davon.. Die Angestellte hat mir den alten Brief kopiert..
Soll ich den jetzt immer mitführen ?

Noch was:
Im alten Brief steht das ich nur Toyo Proxes T1 Reifen fahren darf..
Laut Aussagen meines Reifenhändlers gibt es die nichtmehr..
Der hat aber wiederrum gesagt das das sowieso nicht mehr zulässig ist und nicht mehr gilt ?

Stimmt das ?

Mfg

23 Antworten

Dann haben sie es wirklich verbummelt, nochmal hin reklamieren
der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Also in neuen Brief (Zulassungbescheinigung Teil 2) stehen überhaupt keine technischen Daten mehr, nur noch FIN und Halterdaten.
Im Schein (Zulassungbescheinigung Teil 1) stehen unter Ziffer 22 (ehemals 33) nur noch ein paar Eintragungen, aber halt keine Reifen und Felgen mehr, außer die die nachträglich kamen und somit nicht in der ABE des Fahrzeugs enthalten sind.
Quäle mich jeden Tag öfter mit dem Mist rum

der Habicht

Hi,

aber meine 215er kamen definitiv nachher..

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Dann haben sie es wirklich verbummelt, nochmal hin reklamieren
der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von MeeX87


Hi,

ja hab den alten Brief mit ein haufen Stempeln *ungültig* mitbekommen..
Hab zu der Dame aber gesagt das ich diese Reifen mit den Spurplatten etc noch fahren will.. Sie meinte wenn ich die Kopie des alten Briefs mitführe fehlt nichts..

Mfg

Die Eintragungen müssen die übernehmen.

Lass dir mal den Paragraphen zeigen wo steht, das du um dein Auto im Strassenverkehr bewegen zu dürfen eine Kopie des alten Briefes dabei haben musst 🙂 Das ist nicht der Sinn von Fahrzeugpapieren....

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Wenn ich jetzt im Winter ein Fahrwerk und eine andere Auspuff-Anlage in meinem abgemeldeten Golf verbaut habe, was muss ich machen? Will ihn ab Mai oder so wieder anmelden. Es war bis jetzt noch nichts im Brief eingetragen. Reichen mir die ABE´s übern Sommer?

Da wird dir nichts anderes übrig bleiben als dein Auto anzumelden und dann direkt zum Tüv zu fahren. Es sein den in deinen Papieren steht bei beiden Eintragungsfrei irgendwo mit dabei...
Alles andere ist illegal!!!!! Da deine BE erloschen ist.

@Coupedrescher

Ich gehe mal davon aus das das Fahrwerk keine ABE sondern ein Teilegutachten hat, das muss dann sowieso immer abgenommen werden. Auspuffanlagen haben meist eine e-Genehmigung und sind somit eintragungsfrei. Du müsstest also direkt nach dem Anmelden das Fahrwerk abnenehmen lassen. Die Bescheinigung der Abnahme musst du dann so lange im Auto mitführen bis du es in die Papiere eintragen lässt. Das Eintragen in die Papiere muss spätestens erfolgen wenn sich die Zulassungsstelle wieder mit deinen Papieren befassen muss.
Lies aber besser nochmal die Gutachten zu Fahrwerk und Auspuff durch und sag mal an was da drinsteht. Dann kann ich auch genauere Infos geben.

zum Thema: Hab das heute nochmal nachgelesen, es gibt einen KBA-Leitfaden zum Ausfüllen der neuen Papiere. Der hat so 40 Seiten oder so. Und da steht drin drin das in die Zul.-Bescheinigung Teil 2 (das was früher mal der Brief war) nur noch Daten zum Halter und zur Identifizierung des Fahrzeugs wichtig ist. In Teil 1 (der alte Schein) kommen dann noch die technischen Daten dazu. In Feld 22 (früher Ziffer 33) kommen halt weitere Daten. Nicht mehr so viele wie früher, weil das was in der Genemigung des GANZEN Fahrzeugs, also das was von Werk aus erlaubt war, größtenteils entfällt. So zum Beispiel weitere Reifen und Räder.
Aber alles was nachträglich, also nach §19.2 (geht nur in Verbindung mit §21 StVZO (Voll-, oder Einzelabnahme)) oder §19.3 StVZO (Anbauabnahme) angebaut und abgenommen wurde, MUSS wieder in Feld 22 eingetragen werden!

Somit hat sie Zulassungsstelle in diesem Fall nen Fehler gemacht---->hinfahren und reklamieren.

Sorry wenn sich mein Text schwierig lesen lässt, aber der KBA-Leitfaden liesst sich noch schwerer.

Bei Fragen ruhig Fragen, der Habicht

muss morgen zum tüv, motor und fahrwerk eintragen lassen.

bin ja mal gespannt was dann in meinen papieren steht und welche eintragungen vom spener übernommen werden können.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Somit hat sie Zulassungsstelle in diesem Fall nen Fehler gemacht---->hinfahren und reklamieren.

...was anscheinend öfters passiert.

Die neuen Papiere vom Golf haben wir den 3x neu schreiben lassen bis alles ok war.

Bei einem Bekannten fehlen sämtliche Unterschriften und Siegel.

Bei meinem Vater wurden alle Eintragungen vergessen.

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