G26 (i4): Glasdach explodiert
Hallo,
vor etwa 3 Wochen ist während der Fahrt das geschlossene Glasschiebedach unvermittelt explodiert. Ich hatte gerade meine Mutter chauffiert und wir sind ein paar 100m vor einer Ortseinfahrt mit rund 70km auf einer Landstraße gefahren.
Das Glas hat es nach außen aufgesprengt, es sind Gott sei Dank nur wenige Splitter in den Innenbereich und damit auf unsere Köpfe gefallen. Aber auf dem Lack, besonders am Heckspoiler, sind jede Menge kleine Kratzer und Löcher im Lack, wo offensichtlich die Splitter herabgeregnet sind.
Das Auto ist etwa 20 Monate alt.
BMW verweigert die Reparatur auf Gewährleistung! Mit der Aussage, das Dach hätte ein volles Jahr hinter sich und somit wäre ein Spannungsriss unwahrscheinlich.
Aber was unterstellt man mir hier? Dass ich das Dach selbst von innen gesprengt habe? Während der Fahrt? Und wie erklärt man dann die Kratzer auf dem Spoiler? Nur während einer Fahrt lässt sich erklären, dass dort hinten Glassplitter auf das Auto geregnet sein können.
Gibt es Beispiele, bei denen ähnliches passiert ist? Ich habe gehört, dass in den USA zu dem Thema auch ein Class-Action Verfahren angestrengt wird. Weiß dazu jemand mehr?
Ich finde das Verhalten von BMW absolut empörend!
23 Antworten
Nun ja, auch beim Autokauf gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Allerdings gibt es da ein paar Fallstricke. Erstens muss der Mangel bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) vorgelegen haben und nach einem Jahr greift die so genannte Beweislastumkehr, d.h. du must beweisen, dass das der Fall war. Innerhalb des ersten Jahres hätte BMW beweisen müssen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.
Andererseits, so ein Glasschiebedach "explodiert" ja nicht mal eben so von alleine. Du bräuchtest jedoch einen Gutachter, der dir bestätigen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das Problem ist nur, dass das Dach nicht mehr da ist. Damit wird das also nicht ganz einfach. Nur, weil das Dach nach außen hin explodiert ist, heißt es ja nicht, dass das nicht ohne Fremdverschulden passiert ist. Jemand hätte z.B. mit der Spitze eines Regenschirms oder dergleichen von innen gegen das Glas stoßen können.
Soviel ich weiß, gewährt BMW eine zweijährige Garantie bei Neufahrzeugen. Da wundert mich schon, dass man sich hier so quer stellt. Ich würde vielleicht mal direkt bei BMW anklopfen und dort den Fall schildern.
https://www.bmw.de/de/footer/metanavigation/bmw-kontakt.html
Nur Interessehalber, war eigentlich das Dach zu und Fenster offen, als das passiert ist? Man kennt ja manchmal den Druckaufbau, wenn man mit offenen Fenstern schneller fährt, sonst ergibt es ja gar keinen Sinn.
Zitat:
@alp.guenes schrieb am 18. Mai 2024 um 16:31:12 Uhr:
Nur Interessehalber, war eigentlich das Dach zu und Fenster offen, als das passiert ist? Man kennt ja manchmal den Druckaufbau, wenn man mit offenen Fenstern schneller fährt, sonst ergibt es ja gar keinen Sinn.
Es waren alle Fenster geschlossen, inkl. dem Dachfenster.
Zitat:
Soviel ich weiß, gewährt BMW eine zweijährige Garantie bei Neufahrzeugen. Da wundert mich schon, dass man sich hier so quer stellt. Ich würde vielleicht mal direkt bei BMW anklopfen und dort den Fall schildern.
https://www.bmw.de/de/footer/metanavigation/bmw-kontakt.html
Danke. Ich werde jetzt mal warten, was der Händler erreicht. Wenn ich da nicht weiterkomme, werde ich mich tatsächlich direkt an BMW wenden.
Für BMW ist das eher ein kleiner Schaden dessen Behebung nicht viel kostet, für mich aber ein Grund meine Einstellung zu diesem Hersteller grundsätzlich zu überdenken. Ich meine, so ein explodierendes Glasdach ist ja auch nicht ungefährlich, der Glasregen hätte uns verletzen können und auf der Autobahn bei hohem Tempo hätte alles mögliche passieren können.
An BMWs Stelle wäre ich hier eher kleinlaut und würde dem Kunden entgegen kommen statt ihn so vor den Kopf zu stoßen.
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Zitat:
Zitat:
Soviel ich weiß, gewährt BMW eine zweijährige Garantie bei Neufahrzeugen. Da wundert mich schon, dass man sich hier so quer stellt. Ich würde vielleicht mal direkt bei BMW anklopfen und dort den Fall schildern.
https://www.bmw.de/de/footer/metanavigation/bmw-kontakt.html
Danke. Ich werde jetzt mal warten, was der Händler erreicht. Wenn ich da nicht weiterkomme, werde ich mich tatsächlich direkt an BMW wenden.
Für BMW ist das eher ein kleiner Schaden dessen Behebung nicht viel kostet, für mich aber ein Grund meine Einstellung zu diesem Hersteller grundsätzlich zu überdenken. Ich meine, so ein explodierendes Glasdach ist ja auch nicht ungefährlich, der Glasregen hätte uns verletzen können und auf der Autobahn bei hohem Tempo hätte alles mögliche passieren können.
An BMWs Stelle wäre ich hier eher kleinlaut und würde dem Kunden entgegen kommen statt ihn so vor den Kopf zu stoßen.
Sollte es letztlich wirklich ein Herstellerfehler sein, „unterstreiche“ ich dieses Statement sehr!
Andrerseits habe ich einen derartigen Mangel noch nie und auch von keinem anderen Hersteller bzw. Zulieferanten gehört… (was nicht heißt, dass es eben doch (hier erstmalig) ursächlich herstellerseitig angebunden ist!). Eine A-Klasse fuhr auch lange Zeit… OHNE umzukippen!
Drücke die Daumen, dass du da gut (wieder) rauskommst!
Zitat:
@drtp schrieb am 18. Mai 2024 um 09:08:39 Uhr:
Nun ja, auch beim Autokauf gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Allerdings gibt es da ein paar Fallstricke. Erstens muss der Mangel bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) vorgelegen haben und nach einem Jahr greift die so genannte Beweislastumkehr, d.h. du must beweisen, dass das der Fall war. Innerhalb des ersten Jahres hätte BMW beweisen müssen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.Soviel ich weiß, gewährt BMW eine zweijährige Garantie bei Neufahrzeugen. Da wundert mich schon, dass man sich hier so quer stellt. Ich würde vielleicht mal direkt bei BMW anklopfen und dort den Fall schildern.
https://www.bmw.de/de/footer/metanavigation/bmw-kontakt.html
Nein. BMW gibt keine Garantie. BMW verlängert die Gewährleistung freiwillig auf 3 Jahre.
Zitat:
@Grestorn schrieb am 18. Mai 2024 um 08:10:42 Uhr:
BMW verweigert die Reparatur auf Gewährleistung! Mit der Aussage, das Dach hätte ein volles Jahr hinter sich und somit wäre ein Spannungsriss unwahrscheinlich.
Da muss ich BMW aber grundsätzlich recht geben, ein verspannt eingebautes Schiebedach hätte es viel früher zerlegt.
Ich tippe eher auf einen Steinschlag oder andere außere Einwirkung. Da wär die Gewährleistung auch theoretisch raus.
Würde aber trotzdem versuchen mich irgendwie zu einigen, dass zumindest ein Teil auf Gewährleistung geht.
Steinschlag hätte das Dach nicht nach außen gesprengt. Es war auch keine offensichtliche Quelle (LKW o.ä.) in der Nähe, als das passiert ist.
Und ganz so selten scheint es nicht zu sein:
Zitat:
@drtp schrieb am 18. Mai 2024 um 09:08:39 Uhr:
Nun ja, auch beim Autokauf gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Allerdings gibt es da ein paar Fallstricke. Erstens muss der Mangel bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) vorgelegen haben und nach einem Jahr greift die so genannte Beweislastumkehr, d.h. du must beweisen, dass das der Fall war. Innerhalb des ersten Jahres hätte BMW beweisen müssen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.
…
Nicht ganz richtig:
Auf die Beweislastumkehr nach 12 Monaten verzichtet BMW lt. „Qualitätsbrief“ explizit für 36 Monate (Seite 1/ „2.“):
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html
Das heisst, dass ich als Kunde 3 Jahre gar nichts beweisen muss.
Ich würde freundlich aber bestimmt auf Gewährleistung bestehen.
Hätte der TE das Problem in den USA gehabt, wär er nun Millionär.
Aber auch in DE würde ich an Stelle von BMW tunlichst schauen, dass ich ein Problem dieser Art schleunigst zur Zufriedenheit des Kunden löse und schnell Gras drüber wächst.
Wenn du den verlinkten Beitrag oben liest, siehst du, dass es auch in den USA nicht von BMW auf Kulanz gezahlt wurde.
Ein Glasschiebedach kann sich auch im Betrieb verspannen, wenn das Dach bei einem verspanntem Auto bedient wird und sich die Mechanik dadurch etwas verklebt oder ähnliches.
Aber auf der anderen Seite liegt hier eh ein Glasschaden vor, und das wird von der Teilkasko übernommen.
Beweilastumkehr gibt es innerhalb der Gewährleistungsregelungen.
Hier geht es aber eher um die Frage Gewährleistung oder äussere Ursache. Wenn BMW bei seiner Aussage -die m.E. auf äussere Ursache hinausläuft- bleibt, dann muss man rational erwägen, ob und was ein rechtliches Verfahren (ausser Kosten) bringt.
Den Glasbruch zahlt wahrscheinlich die Teilkasko, die Lackschäden kann man in der Vollkasko geltend machen, wo der Nutzen aber vom Selbstbehalt und der folgenden Höherstufung abhängt.
Dass die Glassplitter nicht ins Autoinnere geflogen sind, beweist meiner Meinung nach weder einen Sachmangel noch einen Steinschlag. Überdruck im Inneren kann nicht so stark sein, das wäre sehr unangenehm. Ich vermute eher den Fahrtwind.
Zitat:
@Kombi939 schrieb am 19. Mai 2024 um 15:04:03 Uhr:
Dass die Glassplitter nicht ins Autoinnere geflogen sind, beweist meiner Meinung nach weder einen Sachmangel noch einen Steinschlag. Überdruck im Inneren kann nicht so stark sein, das wäre sehr unangenehm. Ich vermute eher den Fahrtwind.
Die Spuren am Glas selbst und das Aufwölben nach außen widerlegen einen Steinschlag von außen. Es geht auch sicher nicht um einen Überdruck, der war sicher nicht die Ursache, sondern ein Spannungsriss. Und da das Glas nun mal konvex (nach außen) gewölbt ist, kann ein Spannungsriss sich nur nach außen entladen, niemals nach innen.