G26 (i4): Glasdach explodiert
Hallo,
vor etwa 3 Wochen ist während der Fahrt das geschlossene Glasschiebedach unvermittelt explodiert. Ich hatte gerade meine Mutter chauffiert und wir sind ein paar 100m vor einer Ortseinfahrt mit rund 70km auf einer Landstraße gefahren.
Das Glas hat es nach außen aufgesprengt, es sind Gott sei Dank nur wenige Splitter in den Innenbereich und damit auf unsere Köpfe gefallen. Aber auf dem Lack, besonders am Heckspoiler, sind jede Menge kleine Kratzer und Löcher im Lack, wo offensichtlich die Splitter herabgeregnet sind.
Das Auto ist etwa 20 Monate alt.
BMW verweigert die Reparatur auf Gewährleistung! Mit der Aussage, das Dach hätte ein volles Jahr hinter sich und somit wäre ein Spannungsriss unwahrscheinlich.
Aber was unterstellt man mir hier? Dass ich das Dach selbst von innen gesprengt habe? Während der Fahrt? Und wie erklärt man dann die Kratzer auf dem Spoiler? Nur während einer Fahrt lässt sich erklären, dass dort hinten Glassplitter auf das Auto geregnet sein können.
Gibt es Beispiele, bei denen ähnliches passiert ist? Ich habe gehört, dass in den USA zu dem Thema auch ein Class-Action Verfahren angestrengt wird. Weiß dazu jemand mehr?
Ich finde das Verhalten von BMW absolut empörend!
23 Antworten
Zitat:
@Augsburger_ing schrieb am 19. Mai 2024 um 11:45:03 Uhr:
Ein Glasschiebedach kann sich auch im Betrieb verspannen, wenn das Dach bei einem verspanntem Auto bedient wird und sich die Mechanik dadurch etwas verklebt oder ähnliches.
Aber auf der anderen Seite liegt hier eh ein Glasschaden vor, und das wird von der Teilkasko übernommen.
Das Glasdach wurde nicht bedient. Es war geschlossen, der Sonnenschutz war aber geöffnet.
Wie ich schon schrieb, es gab keine offensichtliche Ursache. Das Glas ist völlig unvermittelt und ohne jede Vorwarnung oder sichtbaren Grund förmlich explodiert.
Ihr könnt mir das gerne glauben, ich habe keinen Grund hier jemanden anzuflunkern.
Dran bleiben und den Schaden nachhaltig reklamieren
Ggf. einen Anwalt einbinden (Hast Du eine Rechtschutz?)
Darf so ein Glasfach überhaupt zersplittern? Oder müsste es nicht ein Sicherheitsglas sein, wie die Frontscheibe??
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 19. Mai 2024 um 16:44:19 Uhr:
Darf so ein Glasfach überhaupt zersplittern? Oder müsste es nicht ein Sicherheitsglas sein, wie die Frontscheibe??
Sicherheitsglas ist ein thermisch vorgespanntes Glas, das eine besonders hohe Schlagfestigkeit aufweist. Bricht die Scheibe, zerfällt sie in kleine Bruchstücke.
Zitat:
@AgentMax schrieb am 18. Mai 2024 um 20:28:07 Uhr:
Nein. BMW gibt keine Garantie. BMW verlängert die Gewährleistung freiwillig auf 3 Jahre.
Na ja, dies hier sagt aber etwas anderes:
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html
Mir scheint auch, dass ein Blick ins BGB hier etwas geschickter gewesen wäre, denn sehr häufig werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander gebracht.
Ähnliche Themen
Nö. Da steht genau das. Bereits der Link heißt richtigerweise „Gewährleistung“ und auf der Seite dann 2+1 Jahre Gewährleistung.
Zitat:
@Bavariacruiser schrieb am 18. Mai 2024 um 22:48:57 Uhr:
Auf die Beweislastumkehr nach 12 Monaten verzichtet BMW lt. „Qualitätsbrief“ explizit für 36 Monate (Seite 1/ „2.“):
Danke für den Hinweis. Zu seinen Lasten darf natürlich ein Hersteller/Händler die gesetzliche Gewährleistung erweitern.
Nur... eigentlich ist die Gewährleistung eine Sache zwischen Händler und Verbraucher. Der Hersteller hat damit nur etwas zu tun, wenn er selbst Händler ist. BMW gibt als Hersteller ohne direkten Verbraucherkontakt daher eigentlich eine Garantie, die die Regularien der Gewährleistung für den Verbraucher verbessert.
Apple macht das übrigens ähnlich. Allerdings schreiben sie es nirgendwo. Bei Apple gibt es auf Geräte ein Jahr Garantie. Wenn man das Gerät aber direkt bei Apple gekauft hat, dann verzichten sie im zweiten Jahr der gesetzlichen Gewährleistung in der Regel auf die Beweislastumkehr nach dem ersten Jahr.
Zitat:
@AgentMax schrieb am 21. Mai 2024 um 18:25:51 Uhr:
Nö. Da steht genau das.
Nun ja, es wird dort auch von Garantien gesprochen. BMW PREMIUM SELECTION GARANTIE und EUROPLUS GARANTIE. Aber ist auch nicht so wichtig.
Zitat:
@drtp schrieb am 22. Mai 2024 um 07:32:48 Uhr:
Zitat:
@AgentMax schrieb am 21. Mai 2024 um 18:25:51 Uhr:
Nö. Da steht genau das.Nun ja, es wird dort auch von Garantien gesprochen. BMW PREMIUM SELECTION GARANTIE und EUROPLUS GARANTIE. Aber ist auch nicht so wichtig.
Jetzt nicht aussuchen was dir passt.
Du hast von Neuwagengarantie gesprochen. Wenn du jetzt die Seite die du verlinkt hast aufmerksam liest, stellst du fest das die dort erwähnte Garantie eben nicht für Neuwagen ist.
Im Grunde genommen ging es mir lediglich um die rechtliche Unterscheidung zwischen Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB und Garantie nach § 443 BGB. Das wird halt immer wieder gerne in denselben Topf geworfen, obwohl es zwei sehr unterschiedliche Dinge sind.