Fuß vom Gas dann schleifendes Geräusch

Audi A3 8L

Hallo Zusammen

Da ich mich, vor der Entscheidung mir einen A3 zu kaufen hier schon etwas eingelesen habe, dachte ich mir kann ich nun auch mal mit meiner ersten Frage kommen. Bisher sind ja hier einige Fragen super gut beantwortet worden.

Da ich ein zuverlässiges Alltagsauto, welches einen nicht auffrisst gesucht habe, ist es ein A3 8L BJ 2000 geworden. Genauer gesagt ein Facelift mit nem 1,6er Motor, Ambition.

Nun fahre ich ihn seit zwei Tagen und dabei ist mir aufgefallen, daß wenn ich den Fuß vom Gas nehme (ohne die Kupplung zu treten/Motorbremse) ein leicht schleifendes Geräusch aus dem Motorraum zu hören ist. Dies beunruhigt mich ein wenig.

Hat jemand so etwas schon mal gehabt und kann mir sagen, was die Ursache oder gar die Folgen waren?

Da ich den Wagen bei einem kleinen Händler gekauft habe, habe ich noch rund 6 Monate Gebrauchtwagengarantie. Die würde ich gerne nutzen, falls dies wirklich etwas unberuhigendes sein sollte.

Ich fahre nun schon seit fast 19 Jahren Auto, hatte sowas aber bisher noch nie. Bin aber leider auch kein Fachmann.

Dank euch schon mal vorab.

Beste Antwort im Thema

Ich weiß schon warum der ein oder andere in meiner Igno Liste Steht.

Und nur weil du glaubst als einzigster hier Herr der Dinge zu sein ist es dir erlaubt seit Jahren helfenden Mitglieder hier zu Beleidigen .

Auch du Profi hättest hier weniger Belehrend und besser wissend Argumentieren können.

Du bist ja noch nicht mal mit dem Problem der Materie vertraut .

Fakt ist das der Händler dafür gerade stehen muß ,legt ein Dritter Hand an war es das mit der GA.
.

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Die Zweitmeinung ist immer wichtig, aber wie in diesem Threat in diletantischer Weise behauptet wurde steht es Dir nicht zu den Kaufpreis zu senken. Viel mehr macht ja der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch den Mangel zu beseitigen. Hast Du eine externe Versicherung abgeschlossen für derartige Mängel? Gebrauchtwagenhändler sichern sich gerne extern ab, um nicht direkt für etwaige Schäden haften zu müssen.

Mir würde es schon reichen, wenn der Mangel vernünftig behoben wird. Alles andere an dem Wagen schein in bester ordnung zu sein.

Wie gesagt, entweder haftet der Verkäufer direkt, oder aber eine externe Versicherung, die Du zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen hast. Diese Versicherungen regulieren je nach Alter und Laufleistung nur einen Teil des Schadens. 

Ich weiß nicht warum vom gleichen Mitglied erst geschrieben wird ".....denn der hat laut Gesetz zwei mal die Möglichkeit den Fehler zu beseitigen, erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten oder nachverhandeln." und später "......aber wie in diesem Threat in diletantischer Weise behauptet wurde steht es Dir nicht zu den Kaufpreis zu senken"

und

dasselbe Mitglied einem User widerspricht der eine Diagnose eines dritten empfiehlt :"Wir fahren also weder in eine andere Werkstatt, noch zu einem Gutachter...."
und später selbst "Die Zweitmeinung ist immer wichtig" schreibt.😛

nochmal kurz zum Recht der Kaufpreisminderung:
Bevor der Käufer das Recht auf Kaufpreisminderung oder Vertragsrücktritt hat, muss dem Verkäufer die beschriebene Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden.
Erfolgt die Nacherfüllung nicht fristgemäß bzw. bleibt sie komplett aus, kann der Kaufpreis herabgesetzt werden oder der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten.
Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen Kaufpreisminderung oder Vertragsrücktritt

remember ? ...... ich habe es ja anscheinend auf dilettantische Weise behauptet...zitat".......Zum kleinen Händler gehen und Nachbesserung oder Kaufpreisminderung erkämpfen." Das war ja unerhört dilettantisch von mir........sorry

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A3 cruiser und ich haben uns immer lieb. dem Thread ist nichts hinzuzufügen .

Ich habe immer Recht und sollte ich mal nicht Recht haben, hat Kalle Recht. Faktisch hat immer einer von uns Beiden Recht. Ich habe schließlich nicht umsonst die Krone auf.  

So, da bin ich mal wieder. Hat ein wenig gedauert, aber dafür gabs Erfolg :-)

Nachdem ich mir ja Rat beim Meister des Freundlichen bei mir um die Ecke geholt habe, hatte ich den Händler über die Vermutung des Getriebeschadens informiert.
Dieser konnte sich das garnicht vorstellen, ist mir aber soweit entgegengekommen daß er zur Audiwerkstatt seines Vertrauens mit mir gefahren ist.
Nach einer Probefahrt hat der Meister dieser Werkstatt dann meine Vermutung nur bestätigen können.

Der Händler hat sich dann mit seiner Garantiegesellschaft in verbindung gesetzt und mich ein paar Tage später wissen lassen, daß er das Getriebe (also die Hardware) bezahlt, nicht aber die Arbeitskosten. Diese sollte ich selbst tragen.

Da ich damit nicht einverstanden war, habe ich mich über die Schwester eines Arbeitskollegen (sie ist Rechtsanwältin) versucht etwas schlau zu machen. Sie bekräftigte mich darin, daß der Händler die vollen Kosten übernehmen muß. Sie sagte es handelt sich hier um einen "verdeckten Mangel". Da ich das mit dem Getrieb schon 2 Tage nach Übergabe des Wagens festgestellt habe und es sich hierbei ganz klar nicht um ein so genanntes Verschleißteil handelt, muß davon ausgegangen werden das dies vor dem Kauf bekannt war.

In den ersten 6 Monaten gilt: Der Verkäufer muß beweisen, daß er den Mangel nicht kannte.
Nach 6 Monaten ist leider der Käufer in der Beweispflicht! Dies nennt sich Beweislastumkehr und ist im BGB unter §476 zu finden und gilt auch bei Gebrauchten Gegenständen wie in diesem Fall meinem Wagen.

Was die Arbeitskosten angeht ist dies im übrigen in §439 Absatz 2 so geregelt, daß der Verkäufer auch dafür aufkommen muß.

Dies und ein paar zusätzliche §en habe ich ihm nach dem ich sie auswendig gelernt hatte genannt und ihm eine zweitägige Frist (Schriftlich mit Unterschrift des Händlers) zur entscheidung gegeben.

Am zweiten Tag dann rief er mich an und sagte er sei einverstanden, daß neue Getriebe ist bestellt und der Termin bei Audi gemacht.

Heute habe ich meinen Wagen mit dem neuen Getriebe abholen können. Juchu :-)

Im übrigen war der Meister bei Audi der Meinung daß wenn das Getriebe gewechselt wird auch gleich die Kupplung mitgemacht werden sollte. Das hat er dann auch.

Hat der Händler mitbezahlt. Warscheinlich wollte er daß ich einfach nicht so schnell wieder komme und ich Ruhe gebe ;-)

Danke euch allen noch mal für eure Meinungen zu diesem Thema und irgendwie haben hier alle Recht gehabt.

Es grüßt euch der Ladomat :-)

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