Fuß vom Gas dann schleifendes Geräusch
Hallo Zusammen
Da ich mich, vor der Entscheidung mir einen A3 zu kaufen hier schon etwas eingelesen habe, dachte ich mir kann ich nun auch mal mit meiner ersten Frage kommen. Bisher sind ja hier einige Fragen super gut beantwortet worden.
Da ich ein zuverlässiges Alltagsauto, welches einen nicht auffrisst gesucht habe, ist es ein A3 8L BJ 2000 geworden. Genauer gesagt ein Facelift mit nem 1,6er Motor, Ambition.
Nun fahre ich ihn seit zwei Tagen und dabei ist mir aufgefallen, daß wenn ich den Fuß vom Gas nehme (ohne die Kupplung zu treten/Motorbremse) ein leicht schleifendes Geräusch aus dem Motorraum zu hören ist. Dies beunruhigt mich ein wenig.
Hat jemand so etwas schon mal gehabt und kann mir sagen, was die Ursache oder gar die Folgen waren?
Da ich den Wagen bei einem kleinen Händler gekauft habe, habe ich noch rund 6 Monate Gebrauchtwagengarantie. Die würde ich gerne nutzen, falls dies wirklich etwas unberuhigendes sein sollte.
Ich fahre nun schon seit fast 19 Jahren Auto, hatte sowas aber bisher noch nie. Bin aber leider auch kein Fachmann.
Dank euch schon mal vorab.
Beste Antwort im Thema
Ich weiß schon warum der ein oder andere in meiner Igno Liste Steht.
Und nur weil du glaubst als einzigster hier Herr der Dinge zu sein ist es dir erlaubt seit Jahren helfenden Mitglieder hier zu Beleidigen .
Auch du Profi hättest hier weniger Belehrend und besser wissend Argumentieren können.
Du bist ja noch nicht mal mit dem Problem der Materie vertraut .
Fakt ist das der Händler dafür gerade stehen muß ,legt ein Dritter Hand an war es das mit der GA.
.
21 Antworten
Ist das Geräusch weg wenn du die Kupplung trittst ?
Dann ist vermutlich was am Getriebe.
Wenn es bleibt kann es auch von den Gelenkwellen oder Radlager kommen.
Es könnte auch mit getretener Kupplung nicht mehr zu hörendem Geräusch am Getriebe liegen .
Gerade die 1,6 L Getriebe sind bekannt für Probleme , und ich würde in diesem fall auch auf das Getriebe oder die Kupplung Tippen.
Lese dich hier im Forum mal ein da sind etliche 1,6 L Getriebe Probleme . Auch das Problem ( die Nieten ) werden erklärt. Dazu erhältst du auch noch die Kennbuchstaben der betroffenen Getriebe.
Ich hab auch schon das Getriebe vermutet. Bei getretener Kupplung oder Gang raus, ist nichts mehr zu hören. Wenns wirklich das Getriebe ist, fällt es noch unter die Garantie.
Dank euch schon mal :-)
Zitat:
Original geschrieben von Ladomat
Bei getretener Kupplung oder Gang raus, ist nichts mehr zu hören.
Somit ist meine Ferndiagnose das Getriebe.
Ähnliche Themen
Dass es den ein oder anderen Getriebetypen beim 1.6er gibt, der problematisch ist, ist klar, aber ich würde die Sache genauer ergründen, da Du je nach Alter und Laufleistung auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst. Den Getriebekennbuchstaben, der für uns interessant wäre, findest Du am Getriebe, auf Seite 1 des Servicehefts und auf einem Aufkleber in der Reserveradmulde. Problem bei einigen Getrieben ist die schon angesprochene Nietverbindung, die sich löst und dann das Innenleben des Getriebes verunstaltet. Es gibt auch Bilder wo die Getriebeglocke durchschlagen wurde. Allerdings gibt es keine Garantie, dass diese Verbindung reißt, ein Teil wurde auf Schraubverbindung umgerüstet (auch das müsste ergründet wreden) und meist ist die Ursache ganz anderer Natur. Gerade die 1.6er neigen zu hakeligen Schaltungen und da tut ein Getriebeölwechsel abhelfen.
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Dass es den ein oder anderen Getriebetypen beim 1.6er gibt, der problematisch ist, ist klar, aber ich würde die Sache genauer ergründen, da Du je nach Alter und Laufleistung auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst. Den Getriebekennbuchstaben, der für uns interessant wäre, findest Du am Getriebe, auf Seite 1 des Servicehefts und auf einem Aufkleber in der Reserveradmulde. Problem bei einigen Getrieben ist die schon angesprochene Nietverbindung, die sich löst und dann das Innenleben des Getriebes verunstaltet. Es gibt auch Bilder wo die Getriebeglocke durchschlagen wurde. Allerdings gibt es keine Garantie, dass diese Verbindung reißt, ein Teil wurde auf Schraubverbindung umgerüstet (auch das müsste ergründet wreden) und meist ist die Ursache ganz anderer Natur. Gerade die 1.6er neigen zu hakeligen Schaltungen und da tut ein Getriebeölwechsel abhelfen.
Bitte Thema genau durchlesen und Themenstarter Hilfestellung geben.
Bitte nicht Thema verpauschalisieren und breit treten.
Vielen Dank.
Vorgehensweise ist klar:
Fehler durch Fachwerkstatt analysieren und bestätigen lassen.
Zum "kleinen Händler" gehen und Nachbesserung oder Kaufpreisminderung erkämpfen.
Bevor man dummes Zeug verbreitet, sollte man sich mal über das geltende Recht informieren...
Der Gesetzgeber sagt:
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Und auch ein Öl unterliegt einem natürlichen Verschleiß.
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Wir fahren also weder in eine andere Werkstatt, noch zu einem Gutachter, sondern zum Händler, denn der hat laut Gesetz zwei mal die Möglichkeit den Fehler zu beseitigen, erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten oder nachverhandeln.
Zitat:
Original ABGESCHRIEBEN von a3cruiser1981
Bevor man dummes Zeug verbreitet, sollte man sich mal über das geltende Recht informieren...
Der Gesetzgeber sagt:
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Und auch ein Öl unterliegt einem natürlichen Verschleiß.Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Wir fahren also weder in eine andere Werkstatt, noch zu einem Gutachter, sondern zum Händler, denn der hat laut Gesetz zwei mal die Möglichkeit den Fehler zu beseitigen, erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten oder nachverhandeln.
Bitte nicht unfreundlich werden Frau Besserwisser.
Schön reinkopiert der Text und der letzte Absatz auch noch mich sinngemäß wiederholt. Ganz toll gemacht. Helf lieber dem Themenstarter als immer nur Forenmitglieder dumm anzumachen.
Ein kleiner Händler wid erst mal den Fehler den Ladomat hat verniedlichen , deshalb ist es immer besser man weiß durch Kontrolle einer Fachwerkstatt den Fehler, somit ist eine Erfüllung der rechtlichen Pflichten seitens des Verkäufers einfacher.(Ist das für dich Ausführlich genug...bestimmt weißt dus wieder besser, bin schon gespannt)
Nochmal:Bitte Thema genau durchlesen und Themenstarter Hilfestellung geben.
Bitte nicht Thema verpauschalisieren und breit treten,ODER Diskussionen darüber starten wie toll du bist und was du alles weißt, beziehungsweise wie gut du mit kopieren/einfügen umgehen kannst
Vielen Dank.
@Ladomat: du weißt was zu tun ist. Viel Glück.
Ich weiß schon warum der ein oder andere in meiner Igno Liste Steht.
Und nur weil du glaubst als einzigster hier Herr der Dinge zu sein ist es dir erlaubt seit Jahren helfenden Mitglieder hier zu Beleidigen .
Auch du Profi hättest hier weniger Belehrend und besser wissend Argumentieren können.
Du bist ja noch nicht mal mit dem Problem der Materie vertraut .
Fakt ist das der Händler dafür gerade stehen muß ,legt ein Dritter Hand an war es das mit der GA.
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Liest Du die Beiträge trotz Ignorefunktion?😉 Steht da was Beleidigendes? Dan drück doch mal de Bimmel, isch kann un will dat net lese...😉
So, nun habt euch mal alle wieder lieb, schließlich wollte ich hier keinen Streit mit meiner Frage hervorrufen.
Fakt ist, daß ich heute in einer Werkstatt meines Vertrauens (nicht VW/Audi) war. Der Meister hat eine Probefahrt mit meinem Wagen gemacht und eure sowie auch meine (Technische) Vermutung unterstrichen bzw. klar bestätigt!
Er sagte auch, das der Verkäufer rechtlich gezwungen ist (im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie) für diese Sache aufzukommen. Vor allem, da seiner meinung nach dieser Getriebeschaden vor dem Verkauf des Wagens an mich bekannt gewesen sein muß. Es handelt sich hier wohl nicht mehr um das Anfangsstadium eines Getriebeschadens.
Nun werde ich morgen die Fahrt zum Verkäufer antreten und schauen was er dazu sagt. Ich hoffe nur, daß das ganze nicht in einem Disaster endet.
Werde euch morgen Abend dazu Berichterstatten, falls es von interesse ist.
In diesem Sinne noch einmal danke und bis nach dem Gespräch mit dem Verkäufer.
Schabuty, ich und einige andere nutzen einfach die Ignorefunktion..😉 Zum Thema Gewährleistung habe ich ja die rechtliche Lage gepostet. Es nützt Dir jetzt nichts, wenn wir Dir jetzt implizit sagen welcher Fehler genau vorliegt, da die Beseitigung des Problems beim Händler alleine liegt.
So, der erste Schritt zum Händler ist getan.
Er war sehr überrascht über meine Feststellung mit dem Getriebe, mußte sich aber nach einer kurzen Fahrt eingestehen das da tatsächlich was ist. Da er, wie er selbst sagt, kein KFZ Mechaniker ist, war er sich bei dem Geräusch nicht sicher was es ist. Er hat mir nun angeboten, kommende Woche mit mir zusammen und dem Wagen zu einer VW/Audi Vertragswerkstatt zu fahren und das überprüfen zu lassen. Anschließend werden wir uns dann über die details unterhalten.
Immerhin schon mal ein Anfang.
Des weiteren war ich auch bei Audi und habe über den Fahrzeugschein und das Checkheft mir Auskunft über den Wagen geben lassen (Km-Stand etc.). Meine nun 118.000 scheinen korrekt zu sein. Bis Mitte 2007 wurden alle checks und reparaturen in einer VW/Audi Werkstatt gemacht.
Das läßt mich hoffen, das nicht alles meinem A3 so verkehrt ist.
Alles weitere dann nächste Woche...