fünfmal geblitzt in fünf Minuten (Niederlande)
Hallo Leute
ich habe über die Suche keinen Fall wie diesen finden können, und die NL-Blitzer-Threads waren schon sehr alt, sodass ich hier ein neues Thema öffne, ...
Die höheren Strafen für Tempoüberschreitungen in den NL sind mir bewusst und auch sonst bin ich im allgemeinen kein 'Raser' sondern bemühe mich 'vernünftig' im Verkehrsfluss mitzufahren. Sind zwar immer subjektive Einschätzungen, aber ich denke ihr versteht grob wies gemeint ist.
Der Titel des Threads sagt eigentlich schon alles. Ich bin vor zwei Wochen in Rotterdam auf dem Heimweg von einer Feier in einminütigen Abständen fünfmal geblitzt worden. Wobei 'geblitzt' hier ja nicht korrekt ist, da scheinbar ohne Lichtblitzauslösung und wie ich herausfinden konnte von hinten fotografiert wird.
Ich war abzüglich Toleranz 5 km/h zu schnell. 40 € inkl. Verwaltungsgebühren pro Vergehen. Auf einer Strecke fünf mal unbemerkt fünf km/h zu schnell ergibt 200 € glatt. Sehr sehr, ärgerlich. Weil ich ohne 'Blitz' kein Vergehen wahrgenommen habe, bin ich mit der im Tempomaten eingestellten Geschwindigkeit die autoleere, zweispurig bestens ausgebaut und beleuchtete Straße einfach weitergefahren.
Ich gehe stark davon aus, dass die Niederländer ihre 'Blitzer' rechts-konform aufgestellt haben und ein anfechten (nicht meine Art) ohnehin zu aufwändig wird, aber irgendwie fühle ich mich schon wie bei der Versteckten Kamera, nur tauchte bisher dieser blonde Moderator nirgends auf 🙄 😛
Was sagen die Experten dazu? Einfach schlucken und weiter, oder ???
Beste Antwort im Thema
Tipps, wie die von @Linksfahrer64 sind schlichtweg falsch und sollten in keinem Fall beachtet werden. In den Niederlanden gibt es keine Verjährung wie hier in Deutschland. Zudem gibt es seit Jahren in der gesamten EU, zu der bekanntlich auch die Niederlande gehören, Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten. Insofern wird früher oder später § 90 OWiG ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Bezahl es und du hast deinen Frieden.
Was ich nicht verstehe - und ich bin wirklich kein Moralapostel - wenn man schon mit Tempomat fährt, wieso stellt man ihn dann nicht einfach auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein? Was bringen einem diese (nunmehr auch noch teuren) 5 km/h mehr? Ist man dadurch evtl. 5 Sekunden eher am Ziel?
218 Antworten
Ich wurde vor zig Jahren dort mal geblitzt. Das war noch in den 90igern. Ich bekam Post nach Deutschland das ich wegen 10 Km/h zu viel ich glaub 30 DM zahlen sollte. Ich weiss aber den Betrag wirklich nicht mehr. Kann auch mehr gewesen sein. Auf jeden Fall gab es da ein Datum bis zu dem ich zahlen sollte. Nach dem Datum wuerde es doppelt so teuer, wieder bis zu einer bestimmten Frist, dannach gibts dann nochmal Aufschlag. Ich glab ab der 3. Mahnung stand da was von 180 DM oder so. Wie verhaelt sich das heut? Haben die immer noch die Verdopplung? Waeren dann die 40 Euro ab der 2. Mahnung dann doch in Deutschland eintreibbar weil es dann 80 Euro sind? Damals hat ich nicht gezahlt und war dann auch glaub erst 8 Jahre spaeter wieder in NL.
Zitat:
@woldo66 schrieb am 17. März 2018 um 18:56:10 Uhr:
Wenn du nicht mehr vor hast, mit diesem Kennzeichen nach Holland zu fahren, würde ich nicht zahlen.
Nicht nur das. Im Fall der Nichtzahlung kann man dem TE nur raten, mit diesem Kennzeichen auch nicht mehr in die anderen niederländischen Provinzen zu fahren.
Nein, das ist eine staatliche Behörde. Gehört zum Justizministerium. Und diese Behörde vollstreckt dann auch rechtmäßig über deutsche Behörden. Das hatte ich alles schon geschrieben - scheinbar bist du aber beratungsresistent und liest wohl nur das, was du lesen möchtest.
Zur Bagatellgrenze: Wenn du nicht zahlst, durchbrichst du jede denkbare Grenze schneller, als du denken kannst. Lies dir die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden durch. Nur als Beispiel: Parkknollen 35 EUR in den Niederlanden nicht bezahlt - nach 1 Jahr sind es ca. 140 EUR. Finde dich doch endlich damit ab, dass es keinen Sinn hat, dich dagegen zu wehren - und glaube mir, ich bin der letzte, der sich kampflos geschlagen gibt. In dem Fall ist es aber aussichtslos.
Zitat:
@A4Pilot schrieb am 17. März 2018 um 20:05:54 Uhr:
Hmmm, jetzt wird's doch interessant für mich. Bedeutet es, dass der Absender meiner Bußgeldbescheide Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB - zentrales Justizinkassobüro) ein Inkassobüro ist wie wir diese kennen? Also für welches quasi die deutschen Behörden nicht vollstrecken? und selbst wenn doch, jeder einzelne Bescheid liegt wie bereits erwähnt bei 40 €. Also unter der Bagstellgrenze. Oder gilt doch die Gesamtforderung?Hmmmm
Sie kann die Forderung nur durchsetzen, wenn sie den deutschen Behördenweg, der sich dann bei dir melden würde, beschreitet, Ab 70 EUR. Das Geld bekämen aber nicht die NL, sondern der deutsche Fiskus. Deshalb ....
Meines Wissens gilt die 70 EUR- Grenze für jede einzelne böse Tat - aber das weiß ich nicht sicher.
Ein bilaterales Vollstreckungsabkommen wie mit A gibt es mit NL nicht.
Wenn du die NL in den nächsten Jahren wieder beehren willst, zahlen. Das Risiko, sehr teuer erwischt zu werden, ist hoch. Immerhin haben die NL doch Recht - du warst zu schnell.
PS: Ich habe den NL Fiskus über die Jahre mit ca. 160 EUR gefüttert. Einmal in einem Ort die Straße von links nach rechts und ein paar Minuten später von rechts nach links (verfahren). Bemerkt habe ich es auch nicht, aber dem Vorwurf vom 53 km/h - wenn ich recht erinnere - geglaubt.
Ich finde es sehr gut, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Punkt durchgesetzt werden (außer natürlich, wenn es mich trifft).
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@situ: Was du schreibst ist Quatsch, bzw. überholt. Es gibt in der gesamten EU ein Vollstreckungsabkommen für sowas - daran sind nur Griechenland und noch 2 oder 3 Länder nicht beteiligt.
Und wenn der TE (und jeder Interessierte) lesen möchte, wie es in so einem Fall weitergeht, empfehle ich die Lektüre der Seite des Niederländischen Justizministeriums (in perfektem deutsch): https://www.cjib.nl/de/...-wir-bussgeld-fuer-eine-verkehrsuebertretung
Ich bin an dieser Stelle hier aber auch raus, da ja scheinbar wirklich eine gewisse Beratungsresistenz vorzuherrschen scheint.
Ich stehe zu meinem Quatsch - das EU Abkommen greift ab einem Mindestumsatz von 70 EUR. Und das Geld geht nicht an das Land, welches die Ahndung betreibt. In unserem Falle geht es immer in die deutsche Staatskasse. Du bist mit deinem Unwissen schon arg resistent.
Das Verfahren liefe ausschließlich den Behördenweg und nicht per Brief vom NL Inkasso an den deutschen Verkehrsstraftäter.
Es ist verständlich, dass Länder nicht ihre Bürokratie im erfolglosen Bemühen arbeiten lassen, um deutsche Autofahrer zu erziehen, indem sie fremden Staatskassen zu Geldeinnahmen verhelfen.
Ein bilaterales Abkommen, was Vollstreckung darunter ermöglichen würde, gibt es mit NL nicht. Anders als nach EU-Vollstreckung fließt das Geld aus dem bilateralen Vertrag wie mit A an den Staat, der das Verfahren anleiert.
Es gilt für die Vollstreckung in D ausschließlich deutsches Recht.
Falsche Post......
Aber wenn ich schon da bin.
Unglaublich wenn Mann ins Nachbarland fährt und dort 5 x in Folge geblitzt wird.
Sollte Mann einmal über eine Anreise per Bahn nachdenken...ist bestimmt billiger.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. März 2018 um 12:23:39 Uhr:
Und wo widerspiegelt sich deiner Meinung nach der Sinn daran, noch 100 Meter vor Ortseingang zu überholen ?!
Wurde ja schon erwähnt, je nachdem wie schnell er außerorts fährt, fährt er vielleicht auch innerhalb des Ortes unter der zHG, da kann es sich schon "lohnen", wenn man entspannt innerorts "sein" Tempo fahren kann. Außerdem, das nächste Stück Außerorts kommt bestimmt.
Ich überhole sogar vor roten Ampeln, denn wird die Ampel Grün bin ich immer noch vorne und muss nicht hinter dem Gaspedalstreichler bleiben und warten bis er nach 2Km die 100Km/h Marke erreicht, sondern kann direkt und zügig auf mein Wunschtempo beschleunigen.
Ich verstehe auch immer nicht warum man beim Überholen unbedingt einen Zeitvorteil herausfahren muss, meistens überhole ich damit ich danach entspannter, ohne Vordermann, mein Tempo fahren kann. Oftmals überhole ich auch weil ich sowieso schon schneller bin als der Vordermann, ich brauche also nicht extra Beschleunigen. Solange ich dabei niemanden behindere kann man es schon mir überlassen ob sich ein Überholmanöver lohnt.
Zum TE, mag abgedroschen sein, aber du bist in den 5 Minuten zu schnell gewesen und höchstwahrscheinlich rechtmäßig geblitzt worden, also warum solltest du die Strafe nicht bezahlen?
Wer zu schnell fährt (und das mache ich auch) der muss halt auch den Expressaufschlag zahlen!
Selbst wenn die 70 EUR gelten würden - die 70 EUR pro Knollen sind spätestens im 2. Mahnschritt weit überschritten. Und ob es den TE beruhigt bzw. weiterhilft, dass sein Geld dann möglicherweise nicht an die Niederlande, sondern an Deutschland fließt, sei mal dahingestellt.
@Pasha78
Beratungsresistenz? Irgenwie wiederholst Du dich gefühlt nur, sodass ich deine Beiträge überlese 🙂 ich habe doch oft genug erwähnt, dass ich innerlich die Sache abgeschlossen habe, ich aber mir gerne Ratschläge geben lassen wie ich mich evtl besser verhalten könnte.
Zu bezahlen und glücklich weiterzuleben ist ein Ratschlag den ich nicht brauche, weil ich diesen bereits von Anfang an angenommen habe.
@mattalf
Ja ist immer noch so. Bei Nichtzahlung erhöht sich der Betrag um 50 und später um 100 %. Also überschreitet man auch schnell die Bagatellgrenze... somit ist auch dieser Weg nicht weiterzuempfehlen (was hier schon gesagt wurde)
So siehts übrigens aus
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 17. März 2018 um 21:23:25 Uhr:
Selbst wenn die 70 EUR gelten würden - die 70 EUR pro Knollen sind spätestens im 2. Mahnschritt weit überschritten. Und ob es den TE beruhigt bzw. weiterhilft, dass sein Geld dann möglicherweise nicht an die Niederlande, sondern an Deutschland fließt, sei mal dahingestellt.
Wenn man dieses Thema diskutiert und andere Beiträge als Quatsch bezeichnet, sollte das eigene Wissen diese 70 EUR Grenze und wo das Geld hin fließt schon umfassen.
Es geht darum, dass von dieser Regelung kaum Gebrauch gemacht wird, weil derjenige, der den bürokratischen Aufwand betreiben muss, absolut nichts davon hat. Möglicherweise machen das die NL als eifrige Bußgeldverhänger doch, um eine Druckkulisse zu pflegen. Dies behaupte ich aber nicht, weil ich nicht spekuliere.
Verfahrenskosten können eingerechnet werden. Wenn du eine Quelle kennst, dass diese Mahnzuschläge auch dazu gehören, bitte nennen.
Zitat:
Und wenn der TE (und jeder Interessierte) lesen möchte, wie es in so einem Fall weitergeht, empfehle ich die Lektüre der Seite des Niederländischen Justizministeriums (in perfektem deutsch): https://www.cjib.nl/de/...-wir-bussgeld-fuer-eine-verkehrsuebertretung
In dem interessanten Link wird bei Punkt 3 der Bußgeldfall an Deutschland übergeben.
Was geschieht jetzt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Dann wird die Verfolgung wohl eingestellt.
Wieso blitzen die NL noch von hinten, die Fahrzeuge dort haben auch vorne ein Kennzeichen.
Frankreich z.B. stellt immer mehr Blitzer auf Frontfoto um, damit kann auch eine eventuelle Handynutzung aufgedeckt werden.
Welche Verfahren beim Eintreiben durch deutsche Behörden gelten, kannst du in zahlreichen Veröffentlichungen z.. B. des ADAC nachlesen.
Weil es in den Niederlanden schlichtweg eine Halterhaftung gibt. Dort ist man bei Knollen eben knallhart - das kennen wir hier in Deutschland eben nicht so.
@A4Pilot: Mir ging es vom ersten Post an nicht darum, dass ich dir deine Strafe anheim stellen wollte. Mich würde das an deiner Stelle genauso ärgern, wie dich. Aber gerade mit den Niederlanden ist diesbezüglich eben nicht gut Kirschen essen. Daher nur meine Empfehlungen.