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Führerscheinklasse B --> Einschluss Klasse A1 (125ccm-Roller)?

Themenstarteram 7. August 2013 um 16:54

Hallo,

ein allseits bekanntes Thema, nehme ich an. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich (und sicher noch anderen) ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B 125ccm-Roller zu fahren.

Die Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Eingabe an die Politik zu machen o.ä., damit sich diese mit dem Thema beschäftigt und ggf. zu Gunsten derjenigen entscheidet, die nicht extra noch den Führerschein A1 machen möchten. Wäre sowas in Form einer Online-Petition möglich? Mir fällt es leicht zu glauben, dass man bei entsprechender Streuung auch ausreichend Mitzeichner finden würde. Ich denke, dass kaum jemand mit Führerscheinklasse B damit zufrieden sein sollte, auf 45km/h kastrierte 50ccm-Roller zu fahren, die den Verkehrsfluss eher behindern (und damit ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellen).

Vielleicht hat aber auch jemand einen Tipp, wo dieses Thema auf noch mehr Interesse stößt.

Mich würds freuen, wenn man gemeinsam einen Weg finden könnte, das Thema anzuschieben.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. August 2013 um 16:54

Hallo,

ein allseits bekanntes Thema, nehme ich an. In Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich (und sicher noch anderen) ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B 125ccm-Roller zu fahren.

Die Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine Eingabe an die Politik zu machen o.ä., damit sich diese mit dem Thema beschäftigt und ggf. zu Gunsten derjenigen entscheidet, die nicht extra noch den Führerschein A1 machen möchten. Wäre sowas in Form einer Online-Petition möglich? Mir fällt es leicht zu glauben, dass man bei entsprechender Streuung auch ausreichend Mitzeichner finden würde. Ich denke, dass kaum jemand mit Führerscheinklasse B damit zufrieden sein sollte, auf 45km/h kastrierte 50ccm-Roller zu fahren, die den Verkehrsfluss eher behindern (und damit ein gewisses Sicherheitsrisiko darstellen).

Vielleicht hat aber auch jemand einen Tipp, wo dieses Thema auf noch mehr Interesse stößt.

Mich würds freuen, wenn man gemeinsam einen Weg finden könnte, das Thema anzuschieben.

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55 Antworten
am 9. August 2013 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Was die hinter dir machen kann dir eigentlich egal sein.

Was du hier treibst ist eine Schuldumkehr. "doof und lebensmüde".

Nein, sind sie nicht. Mit gewissen Dingen hat man eben zu rechnen.

 

Und ob ich auf der (Stadt)-AB schonmal mit nem Kart war und mit ner gedrosselten 125er auf normalen ABs war? Vielleicht... :)

Und die sind ja nicht nur hinter einem, die starten ja auch waghalsige und gefährliche Überholmanöver! Die fahren alle 110 und Du "stehst" da plötzlich mit 80 km/h! Die hinter Dir müssen bremsen, überholen dich... die auf der linken Spur müssen auch entsprechend abbremsen. Das verlangsamt den gesamten Verkehr, die Leute hinter Dir werden sauer und fangen an zu drängeln. Aber kann mir egal sein, wenn ein LKW mir als Motorradfahrer auf die Pelle rückt?

Ich glaub Du bist noch nie mit nem Motorrad mit 80 km/h auf der AB gewesen! Sonst wüsstest Du es besser...

Aber das gleiche Spielchen gibts ja auch mit den 45ern in der Stadt. Natürlich werden die Rollerfahrer überholt - egal ob die Situation es gerade zu lässt oder nicht. Und bei Gegenverkehr drängt man eben den Rollerfahrer von der Straße! Probier es mal aus!

Doch, für gut 200 km einfache Strecke. Also gesamt 400. Müßte 1999 gewesen sein. Ach das waren noch Zeiten. Sonst gabs kaum Grund mit ner 125er auf die Autobahn zu fahren.

Aber man könnte - und man darf.

Gedrosselte 125er gibts inzwischen kaum noch oder bald nicht mehr. Hat sich ja auch geändert.

 

Heute besitzen wir übrigens eine Yamaha XJ600 S. Aber die fahr ich nicht.

am 9. August 2013 um 15:22

Und da sind dann alle brav mit 80 km/h hinter Dir her gefahren? Na klar... :rolleyes:

Mal was direkt zum Titel:

Im Grunde sind doch die Klassen A und A1 in allen Fahrerlaubnisklassen ehemals 2 und 3 enthalten, so sie bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind? Man braucht nur die Beschränkungen auf dreirädrige Fahrzeuge entfernen; siehe Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3), Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Diese weg, und in jedem B steckt ein vollertiger A bzw. A1, sofern bis Anfang 2013 erworben.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Mal was direkt zum Titel:

Im Grunde sind doch die Klassen A und A1 in allen Fahrerlaubnisklassen ehemals 2 und 3 enthalten, so sie bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind? Man braucht nur die Beschränkungen auf dreirädrige Fahrzeuge entfernen; siehe Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3), Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Diese weg, und in jedem B steckt ein vollertiger A bzw. A1, sofern bis Anfang 2013 erworben.

Was für ein Unsinn! 2 und 3 gibt's seit >10 Jahren nicht mehr und zumindest beim 3er auch nix vergleichbares, weil das extrem aufgesplittet wurde! Zudem ist meine Info, dass der heutige A1 nur im 3er bis 1.4.1980 enthalten war.

Und in meinem B steckt laut Kärtchen nur ein FS für kleine Traktoren und kleine Roller (vereinfacht gesagt). A und B waren bis auf die größtenteils gleiche Theorie und eben den Einschluss der kleinen Roller immer getrennt.

notting

Nein, genau das nicht.

Edit

Das ist eine reine "Krücke" zur Besitzstandswahrung von Dreirädern für B vor Stichtag in 2013.

Das ist kein echter A - genauso wie ein CE mit Schlüsselzahl 79 kein echter CE ist!

 

/Edit

Aber mittelalte Menschen die damals ihren "Autoführerschein" gemacht haben dürfen richtig A1 und noch ältere sogar A.

Daten von ichtyos und mir bereits genannt.

 

Die neu zu erwerbenden Fahrerlaubnisklassen werden immer eingeschränkter wenn man sich mal die Abfolgen ansieht. :eek: :( :mad:

 

A1 in B enthalten wäre tatsächlich möglich - ist sogar als Möglichkeit in der 3. EU Führerscheinrichtlinie genannt - aber eben nur als "kann" Bestimmung.

 

@birger:

Natürlich sind die nicht alle brav 80 gefahren.

Mit welchem Recht sprichst du eigentlich anderen das Recht ab mit einer 125er z. B. in Berlin täglich 20 km über die Autobahnen zur Arbeit zu fahren? Oder nehmen wir ne große Autobahn - Frankfurt/Main.

am 9. August 2013 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

@birger:

Natürlich sind die nicht alle brav 80 gefahren.

Mit welchem Recht sprichst du eigentlich anderen das Recht ab mit einer 125er z. B. in Berlin täglich 20 km über die Autobahnen zur Arbeit zu fahren? Oder nehmen wir ne große Autobahn - Frankfurt/Main.

Ich bin selbst schon mit 80 über die AB gefahren... wie schon geschrieben! Das ist gefährlich... wie schon geschrieben! Weil ANDERE wie blöde Idioten gefährlich überholen und so das Leben des Motorradfahrers gefährden... wie schon geschrieben!

Daß Du je mit 80 über eine AB gefahren bist glaube ich Dir nicht! Jeder Zweiradfahrer kennt das Problem, wenn man von Autos/LKWs bedrängt und gefährlich überholt wird. Du kennst das anscheinend nicht... von daher glaube ich es Dir nicht!

Ich habe auch kein Bock mit Leuten zu reden, die sich irgendwelche Geschichten ausdenken :rolleyes: Ja, Du bist 80 gefahren, die anderen aber nicht. Genau! Die sind durch Dich durch oder über Dich drüber, oder haben überholt ohne abbremsen zu müssen und Rückstaus gabs auch nicht.

Du bist (nicht) witzig. :rolleyes:

 

Ich hab nie gesagt, daß die nicht überholt hätten - aber es geht schneller als Elefantenrennen.

"Beschwert" haben sich nicht viele - war am Gepäck zu sehen, daß das ne Urlaubsfahrt ist.

Und beschränkte 125er waren damals Alltag.

Ich würde sogar sagen - auf der AB ist es sicherer als mit einer begrenzten 125er auf der Landstraße wo trotz kaum Sicht / Gegenverkehr überholt wird. :D

 

Das "Problem" ist mir also bekannt.

Es ist aber nicht das Problem des Urlaub- oder Arbeitfahrers.

Es ist ein Problem desjenigen der damit nicht umgehen kann.

 

 

am 9. August 2013 um 19:06

Ich bin auch jahrelang mit ner 125er @ 80 km/h zur Arbeit gefahren. Paar mal Autobahn, dann nur noch durch die Stadt ^^

Zur AB noch mal: Verkehr läuft mit etwa 110 km/h, Du fährst mit 80. Von hinten kommt ein LKW. dieser muß erst mal abbremsen, überholt Dich dann links. Links kommt aber schon das nächste Fahrzeug mit über 100 km/h. Wegen dem, der grad überholt, muß der Kommende auf der linken Spur auch wieder abbremsen. In der Zwischenzeit ist hinter Dir der nächste der Dich überholen will, aber nicht kann, weil sich links der Verkehr bereits staut. Rechts staut sich der Verkehr inzwischen auch...

So habe ich das erlebt, so sieht das in der Praxis aus!

Dich überholen ohne abbremsen zu müssen funktioniert nur, wenn die linke Spur komplett leer ist! So bald links einer fährt und der rechts nicht rüber ziehen kann, sondern erst mal abbremsen muß, ist der Rückstau vorprogrammiert! Und das hat immer irgendwelche wütende/aggressive Fahrer zur Folge!

Außer eben die Autobahn ist leer, Du hast die rechte Spur für Dich allein und alle können Dich ohne abzubremsen links überholen... sind die Autobahnen in Berlin/Frankfurt so leer, oder erzählst Du mir hier Märchen?

Und wo ist der Unterschied zu einem üblichen Elefantenrennen?

Ob da jetzt 1 langsamer LKW (Definition ist wohl echte 80?) oder eine gedrosselten 125er mit echten 70-80 fährt...

Antwort: Ein Elefantenrennen dauert länger. :D

am 9. August 2013 um 19:16

Du kapierst es wohl nicht? Wie schon gesagt, Dir fehlt die Erfahrung damit...

Doch du willst, daß keiner bremsen muß.

Das macht aber keinen Sinn.

Und ist mir gelinde gesagt auch absolut egal.

Wenns nicht schneller geht, geht es eben nicht schneller.

 

Und vergiß nicht das Motorrad mit Anhänger - das darf sogar nur 60 fahren auf der AB.

 

Edit:

Allerdings ist unsere Argumentationsaustauschung für das eigentliche Thema nicht wirklich zielführend.

Niemand der ab jetzt A1 in B "geschenkt" bekommen würde, würde eine gedrosselte 125er nehmen. Die sterben aus und sind inzwischen praktisch sinnlos.

am 9. August 2013 um 19:44

Gibt ja dennoch offene 125er die keine 100 km/h schaffen -> siehe verschiedene China-Maxiroller.

Und das Problem ist ja nicht daß die Leute bremsen müssen, sondern daß die waghalsige Überholmanöver starten! Da wird dann auch mal links überholt ohne daß links frei ist - dann wird halt mal gar kein Seitenabstand zum Motorradfahrer gehalten.

Und daß 5 km/h Unterschied ausreichen, sieht man ja in der Stadt: Wenn die Roller mit 45 statt mit 50 km/h fahren, dann wird auch knall hart überholt - egal ob es der Verkehr zulässt oder nicht.

Und dabei geht es nicht um die nachfolgenden Autos/LKWs, sondern um den Zweiradfahrer. Wenn der dann von einem Auto gerammt wird, dann hat der verloren! Das Auto hat vielleicht ne kleine Beule. Als Zweiradfahrer müsstest Du das kennen!? Ist schon komisch daß ich Dir das erklären muß... bei nem Crash Auto gegen Motorrad hat der Motorradfahrer nunmal verloren!

Ich glaube du verstehst das einfach nicht. Ich empfehle mal die Themen (oder wars ein Blog von Andy) zum Ape Unfall.

Zusammengefasst und etwas übertrieben:

"Was das Ding darf auf der Autobahn fahren? Das ist ja unglaublich gefährlichWeil ich auf sowas nicht aufpassen will. Der ist doch selbstmörderisch wenn ich oder jemand wie ich den über den Haufen fahren könnte. Keiner hat mich zu bremsen und ich will nicht auf irgendwas aufpassen. Daß ich sowieso auf stehende Unfallfahrzeuge oder Stauenden aufpassen müßte spielt keine Rolle, die sind so selten wie klingonische Tarnkreuzer."

 

Natürlich ist es ein gewisses Risiko. Aber das hat der 45 km/h Roller in der Stadt und das hat die gedrosselte 125er auf der Landstraße ebenfalls.

 

Da wäre ein 125er Schein (nicht gedrosselt) für alle doch ein Sicherheitsgewinn. :)

Ich unterschreibe die Petition. Wenn sie hier in den "NEWS" kommt.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo

Im Grunde sind doch die Klassen A und A1 in allen Fahrerlaubnisklassen ehemals 2 und 3 enthalten, so sie bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind? Man braucht nur die Beschränkungen auf dreirädrige Fahrzeuge entfernen; siehe Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3), Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Diese weg, und in jedem B steckt ein vollwertiger A bzw. A1, sofern bis Anfang 2013 erworben.

Zitat:

Was für ein Unsinn! 2 und 3 gibt's seit >10 Jahren nicht mehr

Es steht doch klar ein "ehemals" vor 2 und 3? Daß es die 2 und 3 heute nicht mehr gibt, ist mir schon klar.

Zitat:

Zudem ist meine Info, dass der heutige A1 nur im 3er bis 1.4.1980 enthalten war.

Nö, schau Dir mal das Gesetz an, welches hier bereits verlinkt worden ist. A bzw. A1 ist mit der Begrenzung auf dreirädrige Motorräder bis Anfang 2013 in den neuen Klassen B und C drin.

Gesetzesauszug: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_108.html

Zitat:

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

Klasse 3-> erworben nach dem 31.12.88 enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L mit den Auflagen bzw. Beschränkungen -> C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Zitat:

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)

Klasse B enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, L mit den Auflagen bzw. Einschränkungen -> A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

Mit einem Führerschein der alten Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B ist es bis inkl. Führerscheinerteilungsdatum 18. Januar 2013 möglich, dreirädrige Motorräder zu fahren. Gleiches gilt für Leute, die bspw. "nur" über einen bis 18. Januar 2013 ausgestellten Lkw-Schein verfügen.

Und selbst ein vor dem 01.04.1980 erworbener Pkw-Schein enthält die neuen Klassen A bzw A1 nur mit Auflagen.

Gesetzesauszug:

Zitat:

Klasse 3-> erworben vor dem 1.4.80 enthält die neuen Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L mit den Auflagen bzw. Einschränkungen -> C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

Die Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 wie 79.05 sagen folgendes:

Zitat:

79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

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