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Führerschein umschreiben!?

Themenstarteram 19. Februar 2004 um 8:48

Hallo,

ich habe vor ungefähr 8 Jahren den Motorrad-Führerschein Klasse 1A gemacht; habe ihn allerdings nie auf Klasse 1 umschreiben lassen. Da ich vorhabe, mir in den nächsten Monaten mal ein etwas größeres Motorrad zuzulegen, für das ich Klasse 1 (keine Ahnung wie die Klasse jetzt heisst) benötige, stellt sich die Frage, ob ich den Führerschein einfach umschreiben lassen kann? Und wenn ja, was kostet das? Oder brauch ich doch irgendwelche Nachweise oder irgendwas?

Würde mich über eine kurze Info freuen.

Ciao!!

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2013 um 22:28

Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.

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am 9. März 2012 um 14:07

Frankreich weiß ich jetzt nicht, in Espana gab es jedenfalls keine Probleme. Habe dem Polizisten es erklärt und dann war gut. Ist aber auch schon etwas her.

Auch bei der Mietwagenausgabe gab es keinerlei Probleme.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

am 9. März 2012 um 15:27

Ich habe auch noch meinem Mädchennamen im Führerschein. Ich war damit zwar "nur" in Dänemark, aber auch kein Problem.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

am 10. März 2012 um 7:37

Kein Problem einfach den Perso auch mitführen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

Hallo

Der ADAC müsste dir bei sochen Fragen auch weiter helfen können.

Deutsche Polizeidienststelle würde ich lassen. Woher sollen die wissen, wie´s in Frankreich aussieht?

Gruß Andreas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

Korrektemente gehört auf deinen Führerschein dein Nachname und zwar so, wie er nunmal aktuell lautet...

Wenn Deutsche, Spanier, Dänen, Polen, Südafrikaner, Chinesen oder Aborigines das nicht so eng sehen, dann ist das irrelevant. Die Franzosen sehen es offenbar eng... und nur darum gehts hier...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Korrektemente gehört auf deinen Führerschein dein Nachname und zwar so, wie er nunmal aktuell lautet...

Eben nicht. In D muss man seinen Führerschein gerade nicht ändern lassen, wenn die Namensführung aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Das einzige, da gebe ich dir recht ist, dass das nicht maßgeblich für die Behandlung in F ist...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

am 10. März 2012 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Eben nicht. In D muss man seinen Führerschein gerade nicht ändern lassen, wenn die Namensführung aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Das einzige, da gebe ich dir recht ist, dass das nicht maßgeblich für die Behandlung in F ist...

Laut Gesetz muß man auch die Umweltplakette nicht ändern lassen wenn sich das Fahrzeugkennzeichen ändert - in der Praxis kann das trotzdem bisweilen zu Problemen führen.

Generell kann ich nur dazu raten daß auf allen Dokumenten auch der richtige Name drinsteht, darum kümmert man sich üblicherweise wenn man ihn ändert (oder man läßt es einfach bleiben, ist billiger und bequemer).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

Zitat:

wir gehen ja davon aus dass die Beamten wissen wovon sie reden.

Guter Witz :D:D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]

Hallo zusammen,

habe gerade diesen Artikel gefunden, und wolte mal nachfragen, wie sich die Sachlage 2012 "eingependelt" hat. Ich stehe vor der gleichen Frage: Mit dem rosa Lappen und 1A fahren oder zur FS-Stelle, um eine Chipkarte mit Klasse A zu beantragen?

Danke und Gruß,

Marco

Zitat:

Original geschrieben von C1408

 

Hab allerdings noch den Rosa Papier-Führerschein. Hatte mal irgendwo gehört, dass man den wohl schon umschreiben muss.

Nein,

der graue

sowie auch der rosa

gelten uneingeschränkt inklusive

verschiedener Aufwertungen der Klassen bis 2032,

billiger wird bis dahin natürlich nichts und bei einer evtlen Umschreibung genau erkunden und ggF's Besitzstandrechte/Besitzstandswahrung an melden.

 

Tschüs

*hust*

Man liegt hier viel Staub. ;)

Zitat:

Original geschrieben von marco80_E60

habe gerade diesen Artikel gefunden, und wolte mal nachfragen, wie sich die Sachlage 2012 "eingependelt" hat. Ich stehe vor der gleichen Frage: Mit dem rosa Lappen und 1A fahren oder zur FS-Stelle, um eine Chipkarte mit Klasse A zu beantragen?

Müssen nicht. Wie schon geschrieben behalten alle Papiere ihre Gültigkeit bis 2032.

Nun aber das große aber: Wer im Ausland mit dem alten Führerschein fährt, kann dort unangnehme Probleme bekommen. Grundlos aber nervig.

Das passiert schon bei jenen, welche den A beschränkt hatten und der A nicht eingetragen wurde. Auch bei einem Führerschein wie meinen scheitern anscheinend manche Polizisten im Ausland:

http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/images/110704_01.jpg

Ich habe kein Datum bei der Klasse A drin stehen, das steht auf dem Aufkleber am Rand. Laut Forenbeiträgen hatten andere mit eben diesem Eintrag in Österreich schon mehr oder weniger lange Diskussionen mit den Kontrolleuren.

Nachvollziehbar ist es ja auch irgendwie. Alleine Deutschland hat so viele unterschiedliche Dokumente im Umlauf: Grau, rosa, DDR, Saarland, Karte, Karte mit neuen Klassen, etc. - das und noch die diversen anderen Führerscheine aus dem Ausland kann kein Beamter alle im Kopf haben.

Kosten für den Umtausch: 24 Euro zzgl. biometrisches Passbild.

Wer 'ne einigermaßen performante Digitalkamera hat kann sich die horrenden Kosten für ein biometrisches Passbild aber auch sparen.

Die letzten biometrischen Passbilder für Führerschein und Reisepass habe ich daheim selbst gemacht und dann für ein paar Cent am Automaten im Supermarkt rausgelassen. Ja, ich bin Schwabe - warum? ;)

Grüße, Martin

Moinsen,

ist zwar fast Leichenschändung mir dem Fred, aber trotzdem hier mal die Fräge: Ich habe seit 42 Jahren so einen uralten grauen ziemlich archäologisch aussehenden Lappen, der ist zwar noch halbwegs lesbar (also Name, Wohnanschriftt - die stimmt inzwischen wieder, Führerscheinklassen I und III, Datum der Ausstellung, ausstellende Behörde usw.), aber das Bild hat mit meinem heutigen Aussehen natürlich nicht mehr viel zu tun. Aber a) prinzipiell und b) praktisch: Ist das Papier z.B. in Frankreich noch rein rechtlich anerkannt und wird es dort auch tatsächlich noch akzeptiert? Ich fahre besonders in Frankreich zwar schon seit 35 Jahre rum, musste ihn aber noch nie vorzeigen. Weiß das einer von Euch?

LG - Minzestrauch

Zitat:

Original geschrieben von Minzestrauch

ist zwar fast Leichenschändung mir dem Fred, aber trotzdem hier mal die Fräge: Ich habe seit 42 Jahren so einen uralten grauen ziemlich archäologisch aussehenden Lappen, der ist zwar noch halbwegs lesbar (also Name, Wohnanschriftt - die stimmt inzwischen wieder, Führerscheinklassen I und III, Datum der Ausstellung, ausstellende Behörde usw.), aber das Bild hat mit meinem heutigen Aussehen natürlich nicht mehr viel zu tun. Aber a) prinzipiell und b) praktisch: Ist das Papier z.B. in Frankreich noch rein rechtlich anerkannt und wird es dort auch tatsächlich noch akzeptiert? Ich fahre besonders in Frankreich zwar schon seit 35 Jahre rum, musste ihn aber noch nie vorzeigen. Weiß das einer von Euch?

Wurde doch jetzt hier schon 500mal durchgekaspert: Ist weiterhin gültig, muss erst ab 2032 umgeschrieben werden, gilt auch für den Rest der EU. Ausländische Polizisten könnten dir Ärger machen oder blöde Fragen stellen, wenn sie dich zum Beispiel auf dem Foto nicht mehr erkennen oder wenn Einträge nicht mehr lesbar sind.

Beim Umschreiben muss man allerdings ein paar Sachen beachten:

Erstens lagern die Daten zur Führerscheinerstellung bei der Behörde, die den Schein ausgestellt hat. Wer also zuhause als Schüler seinen Schein gemacht hat und später in einen anderen Teil der Republik gezogen ist, der benötigt zur Erstellung vor Ort einen so genannten Karteikartenauszug, der dauert ein paar Tage und ist kostenpflichtig. Obacht: Wie sich das bei unseren lieben Brüdern und Schwestern aus der Ostzone:D verhält, weiß ich nicht. Ich gehe mal davon aus, dass man noch mehr Geduld braucht, um die Daten eines 1975 ausgestellten DDR-Führerscheins zu bekommen, wenn man irgendwo in Castrop-Rauxel auf dem Amt steht und einen Chipkarten-Schein will;-) Wer also Argumente für die Ausstellung eines EU-Führerscheins sucht, der könnte eine solche Ausstellung zum Anlass nehmen, die Daten dafür an das Amt in dem Ort zu überführen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist auch sehr sinnvoll für den Fall, dass der Führerschein mal verloren geht - man hat dann weniger Kosten und Rennerei.

 

Zweitens gilt Besitzstandswahrung, d.h. alles, was man mit dem alten Schein durfte, darf man mit dem neuen auch. Da sollte man bei der Beantragung ggfs. noch einmal einen kurzen Abgleich mit dem Schalterbeamten machen. Besonders bei den kleinen Krafträdern hat sich viel getan: Aus Klasse IV (bis 50 ccm) wurde Klasse 1b (bis 80 ccm), später dann A1 (bis 125 ccm) etc., das sollte man vorher besprechen, damit später auch alles im Schein steht. Beim Pkw-Schein gilt, dass man früher bis zu 7,5 t. fahren durfte, seit ein paar Jahren nur noch bis 3,5 t. Früher war Anhänger inbegriffen, heute nicht mehr. Wer also seinen alten Klasse III umschreiben lässt, sollte drauf achen, dass er einen B (PKW), einen BE (Pkw mit Anhänger) und einen C1 und C1E bekommt (Lkw bis 7,5 Tonnen, mit Anhänger. MSLT sind die Scheine für Mofas, Trecker und Quads, die sollten auch immer dabei sein.

Drittens ist für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins (zum Beispiel für Bali) ein EU-Führerschein Pflicht. Als ich 2002 nach Bali gefahren bin, habe ich das als Anlass genommen, einen EU-Führerschein zu beantragen. Ich bekam daraufhin sofort einen vorläufigen EU-Führerschein und einen internationalen Führerschein. Mein richtiger Chipkarten-Schein wurde erst nach dem Urlaub fertig.

Es gibt einen Punkt, wo die Besitzstandswahrung endet, das ist bei Lkw-Führerscheinen (CE). Sie gelten seit einigen Jahren nur noch bis zum 50. Lebensjahr und werden nach Absolvierung einer ärztlichen Untersuchung um jeweils fünf Jahre verlängert - man braucht dann auch immer einen neuen Führerschein. Ich weiß allerdings nicht, ob der CE automatisch unrettbar verfällt, wenn man nicht bis zum 50. die Untersuchung absolviert hat oder ob man das nachholen kann. Weiß das jemand von euch?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Es gibt einen Punkt, wo die Besitzstandswahrung endet, das ist bei Lkw-Führerscheinen (CE). Sie gelten seit einigen Jahren nur noch bis zum 50. Lebensjahr und werden nach Absolvierung einer ärztlichen Untersuchung um jeweils fünf Jahre verlängert - man braucht dann auch immer einen neuen Führerschein. Ich weiß allerdings nicht, ob der CE automatisch unrettbar verfällt, wenn man nicht bis zum 50. die Untersuchung absolviert hat oder ob man das nachholen kann. Weiß das jemand von euch?

Ich habe gerade mal beim Kreisverwaltungsreferat München angerufen: Nach Ablauf der Geltungsdauer braucht man einen Sehtest und ein Attest vom Hausarzt. Damit kann man den Schein verlängern lassen. Wenn man das nicht gemacht hat, darf man die Klasse nicht nutzen, der Schein verfällt aber nicht. Eine Frist gibt es auch nicht, sagte die Dame am Telefon, "aber Führerscheinbestimmungen können sich auch ändern."

 

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

[...] Ich weiß allerdings nicht, ob der CE automatisch unrettbar verfällt, wenn man nicht bis zum 50. die Untersuchung absolviert hat oder ob man das nachholen kann. Weiß das jemand von euch?

Laut der Broschüre welche ich als .pdf hatte, sie aber gerade nicht mehr online finden kann: Verfällt nicht. Wer die Untersuchung absolviert hat - auch nach dem Stichtag - erhält die Klasse wieder zugeteilt.

Ob man das mit 50 - abgesehen von den Berufskraftfahrern - dann auch wirklich nutzt steht auf einem anderen Blatt. Berufskraftfahrer müssen ohnehin alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.

Grüße, Martin

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