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Führerschein umschreiben!?

Hallo,
ich habe vor ungefähr 8 Jahren den Motorrad-Führerschein Klasse 1A gemacht; habe ihn allerdings nie auf Klasse 1 umschreiben lassen. Da ich vorhabe, mir in den nächsten Monaten mal ein etwas größeres Motorrad zuzulegen, für das ich Klasse 1 (keine Ahnung wie die Klasse jetzt heisst) benötige, stellt sich die Frage, ob ich den Führerschein einfach umschreiben lassen kann? Und wenn ja, was kostet das? Oder brauch ich doch irgendwelche Nachweise oder irgendwas?
Würde mich über eine kurze Info freuen.

Ciao!!

Beste Antwort im Thema

Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.

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SoulBS, was Du schreibts ist quasi alles richtig. Nur: Der Führerschein für die Offene Klasse muß erst erteilt werden. Ohne das HATTEST DU NIE DIE FAHRERLAUBNIS. Das stört mich an der ganzen Sache.
Aber letztlich wissen weiß ich es auch nicht genau - nur würd ich wegen der paar Euro fürs Umschreiben einen Teufel tun und gottweißwas riskieren. Den Leuten mit dem Problem empfehle ich, einfach im Landratsamt in der Führerschein-Stelle anzurufen und nachzufragen. Wäre nett, wenn Ihr dann hier berichtet, das ganze läuft doch etwas zu sehr auf Spekulationen raus. Und schließlich seid Ihr es, die unter Umständen dann ganz dumm dranstehen.

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


SoulBS, was Du schreibts ist quasi alles richtig. Nur: Der Führerschein für die Offene Klasse muß erst erteilt werden. Ohne das HATTEST DU NIE DIE FAHRERLAUBNIS. Das stört mich an der ganzen Sache.

Das hängt davon ab, um welche Klasse es genau geht und wie die Regelungen für die Erweiterung sind. Früher gab es ja z.B. mal die Sache, dass man x Kilometer Fahrerfahrung nachweisen musste - dann hast du natürlich Recht. Handelt es sich jedoch um eine reine Frage des Zeitablaufes (Freigabe der weiteren Klasse(n) nach z.B. zwei Jahren), dann hast du formell und materiell die Erfordernisse erfüllt um die neue Klasse zu fahren, unabhängig davon, ob du die Umschreibung durchführen lässt. De jure bist du ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzung im Besitz der Fahrerlaubnis. Insbesondere bei einer Kontrolle der deutschen Rennleitung, ist dies auch üblicherweise unproblematisch - im Ausland kann das schon ganz anders aussehen (oder wüsste umgekehrt jemand, wie die Regelungen in Spanien oder Polen sind?).

Zitat:

Aber letztlich wissen weiß ich es auch nicht genau - nur würd ich wegen der paar Euro fürs Umschreiben einen Teufel tun und gottweißwas riskieren. Den Leuten mit dem Problem empfehle ich, einfach im Landratsamt in der Führerschein-Stelle anzurufen und nachzufragen. Wäre nett, wenn Ihr dann hier berichtet, das ganze läuft doch etwas zu sehr auf Spekulationen raus. Und schließlich seid Ihr es, die unter Umständen dann ganz dumm dranstehen.

Exakt hier bin ich vollkommen bei dir, habe ich ja auch oben schon geschrieben. Wenn ich mir überlege, was die Leute an Benzin, für Pflege und Unterhalt und erst Recht für Umbauten an ihren Bikes ausgeben, ist es schon erstaunlich, dass man für die paar Euro die die Umschreibung bzw. ein neuer aktueller Führerschein kostet, den Stress auf sich nehmen und letztlich wesentlich höhere Risiken eingehen (z.B. Stilllegung im Ausland).

Zitat:

Original geschrieben von SoulBS


Das hängt davon ab, um welche Klasse es genau geht und wie die Regelungen für die Erweiterung sind. Früher gab es ja z.B. mal die Sache, dass man x Kilometer Fahrerfahrung nachweisen musste - dann hast du natürlich Recht.

Ne, genau das ist der strittige Punkt. Kann die Fahrpraxis für eine alte FE noch abgefordert werden? Anlage 3 FEV sagt nur "1a wird A", unter Berücksichtigung der Alters-/Fristenregelung für Erteilungen ab 1.1.89. (§ 6 FeV Absatz 2, Satz 1). Von Fahrpraxis steht da aber in Versionen nach 1998 nichts drin, im Führerschein bzw. dem Text der Klasse selbst auch nicht.

Da das nur die Berechtigungen der FE reflektiert, müsste von der Logik her der alte 1a auch vorher ohne Umschreibung des Dokuments gültig gewesen sein als A.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie


Also beim Umschreiben des alten Lappen mußte ich nicht mehr bestätigen eine bestimmte Kilometerzahl gefahren zu sein, wie es wohl früher üblich war.

Ich auch nicht, das war nicht mehr nötig - aber umschreiben lassen mußten wir ihn, sonst hätten wir nix großes fahren dürfen. Da hat niemand gesagt: "Das Umschreiben brauchst Du nicht mehr".

Ich kann mir halt wirklich nicht vorstellen, daß man in unserem schönen Bürokraten-Land etwas fahren darf, wenn man offiziell nicht den Führerschein hat. Das wäre doch absolut untypisch.

Spätestens im Ausland hast das Geschiß damit. Das wäre es mir nicht wert. Außerdem ist der neue "Lappen" um einiges platzsparender unterzubringen 😉

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie


Spätestens im Ausland hast das Geschiß damit. Das wäre es mir nicht wert. Außerdem ist der neue "Lappen" um einiges platzsparender unterzubringen 😉

Wie ist das eigentlich rechtlich - ich habe z.B. noch den ganz alten Führerschein mit dem Aufdruck "DDR". Gültig ist der nach mir vorliegenden Informationen ja wohl noch. Ich habe nämlich auf diese doofe Plastekarte keine Lust.

Frag am besten bei der Führerscheinstelle nach.............ist immer das zuverlässigste.............aber wie ausländische Polizisten drauf reagieren k.A.

In Österreich mags ja noch gehen, mit denen kann man sich ja wenigstens noch verständigen, kann in CZ oder Italien aber gleich ganz anders aussehen.

Der ist noch gültig. Genauso wie alte Führerscheine mit Hakenkreuz.

Nur im Ausland könnte das spannend werden, weil die den nicht kennen. Gültig ist er da aber auch.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann


Führerscheine mit Hakenkreuz.

Bist du wirklich soooo alt 😁 😉

Gültig sind die bis 2032 dann ist die Umtauschpflicht
Mein Papa hat seinen noch mit "rollpapier" Foto...
soll heißen Gültig ist der!

Die Polizei im Ausland schei... sich um den Führerschein nur was wenn was "anliegt" -zur Not setzen die sich mit der Deutschen Behörde auseinander....
vergesst mal nicht die Frauen die ihren Namen - Frisur - Aussehen usw. wechseln...

wird alles nciht so Heiss gegessen wie gekocht wird!

Doof nur wenn du bei Null Null. auf die Plautze Fliegst ODER offensichtlich nicht in der Lage bist das Fahrzeug zu führen!

Umschreiben ? IN JEDEM fall.. weil das zu erklären dass da ab dem´Stichtag was anderes gilt- dürfte schwer werden!

alex

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Ich kann mir halt wirklich nicht vorstellen, daß man in unserem schönen Bürokraten-Land etwas fahren darf, wenn man offiziell nicht den Führerschein hat.

Nochmal, es geht hier um die Fahrerlaubnis ("unbefristet gültig"😉, und die hast du auch, wenn du deinen Führerschein verbrennst. Umschreiben bedeutet nur ein anderes Dokument dafür zu kriegen.

Beziehungsweise in ein Dokument »umzuwandeln«, welches die aktuellen Bezeichnungen dafür hat.

Grüße, Martin

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