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Führerschein umschreiben!?
Hallo,
ich habe vor ungefähr 8 Jahren den Motorrad-Führerschein Klasse 1A gemacht; habe ihn allerdings nie auf Klasse 1 umschreiben lassen. Da ich vorhabe, mir in den nächsten Monaten mal ein etwas größeres Motorrad zuzulegen, für das ich Klasse 1 (keine Ahnung wie die Klasse jetzt heisst) benötige, stellt sich die Frage, ob ich den Führerschein einfach umschreiben lassen kann? Und wenn ja, was kostet das? Oder brauch ich doch irgendwelche Nachweise oder irgendwas?
Würde mich über eine kurze Info freuen.
Ciao!!
Beste Antwort im Thema
Moment. Ich glaube er muss maximal den Führerschein umschreiben lassen, im Inland eventuell noch nicht einmal das. Es geht um den 1A (ehemals 27 / 34 PS), nicht A1.
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72 Antworten
Nochmal machen wäre das krasseste. Da würde ich dann lieber drauf verzichten!
Ich habe jetzt mal eine e-mail an die zuständige Sachbearbeiterin für Fahrerlaubnis in unserem Kreisgebiet geschrieben und hoffe das ich da möglichst bald eine Antwort drauf bekommen werde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Also der Normfall sieht so aus, dass Du nach 2 Jahren eine neue Lizenz beantragen musstest. Da Musstest Du dann schriftlich bestätigen, dass Du mit X Kilometer Fahrpraxis hattest (Konnte nicht nachvollzogen werden, daher musstest Du das versichern...) und hast dann gegen Gebühr die neue Lizenz mit Klasse 1 erhalten.
Das wird heute nicht anders sein - Du wirst die neue FAhrerlaubnisklasse bekommen, wenn Du die Lizenz bei der entsprecenden FS-Stelle beantragst...
viel Erfolg
Se ya on the road
Patrick
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Ne ist heute nicht mehr so. Heute kannst du nach 2 Jahren einfach offen fahren. Da muss noch nicht mal was umgeschrieben werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Also was denn nun?
Kann ich mich jetzt mit meinem rosa 1A auf jede Maschine setzen und los düsen, oder ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis??
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
@pimboly
Theoretisch solle es keine problem geben eine offene maschine zu fahren, du musst lediglich deinen rosa "lappen" in den aktuellen kartenführerschein tauschen, dort sollte dann die offene klasse A drinstehen, mit dem rosa "lappen" darfst du aber nicht offen fahren.
@Schnapsmax
Die klasse 1a ging damals auch bis 34 PS zumindes zu meiner zeit war das so.
Gruss
Maik
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Danke Maik380!
Also bleibt mir der Behördenspiesrutenlauf nicht erspart. Wäre ja auch zu schön gewesen wenn mal was ohne amt geht.
Aber immer noch besser als nochmal machen müssen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Ja heut muss man 2 Jahre lang mit maximal 34 PS auskommen,
darf dann aber ohne Prüfung bzw. Führerscheinumschreibung offen fahren
gruß
lukas
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Ich würde mal einfach sagen das es geht, habe aber keine ahnung wie deine behörde drauf ist.
Deinen rosa lappen kannst du mit sicherheit nicht behalten, denn etwas verdienen wollen die an dir ja auch , rechne mal grobgeschätzt mit 50 euro für den kartenführerschein und vergiss die neuen passbilder nicht.
Gruss
Maik
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Hatte das Spielchen erst vor einen halben Jahr.
Einfach den neuen Kartenführerschein beantragen und dann ist dein Schein unbegrenzt und es kostet natürlich keine 50 Euro.
Lag mit Fotos bei ca. 25 Euro,also alles im Rahmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von pimboly
Danke Maik380!
Also bleibt mir der Behördenspiesrutenlauf nicht erspart. Wäre ja auch zu schön gewesen wenn mal was ohne amt geht.
Aber immer noch besser als nochmal machen müssen.
Wenn für Dich jeder Behördenbesuch ein Spießrutenlauf ist, dann ist das jetzt natürlich hart für Dich;-) Aber der Chipkarten-Führerschein hat noch andere Vorteile: Erstens gibt es damit weniger Probleme, wenn Du im Ausland ein Kfz mieten willst, zweitens kannst Du nur damit einen internationalen FS beantragen (den brauchte ich z.B. für Bali)
Und drittens passt er viel besser in die Brieftasche. Ich hatte bis 2001 noch das graue Riesending, ich weiß, wovon ich rede;-)
Sampleman
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Klasse 1a' überführt.]
hmm, ich kann es grad bei der Einteilung der Unterforen nicht 100% zuordnen ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber das schein mir das passendste dafür.....
Ich schieß einfach mal los:
meine Frau hat seit Jahren den Plastik-EU-Führerschein, allerdings noch mit ihrem Mädchennamen.
Nun haben wir letztes Jahr geheiratet und sie hat ganz klassisch meinen Namen angenommen.
Also ging es nach dem Hochzeitsprogramm ins Bürgerbüro und da hat man ihr dann bei Beantragung des neuen Persos erklärt, dass sie sich "eigentlich keinen neuen Führerschein" beauftragen muss, das wär nur "unnötig Gebühren", das würd auch so mit dem Mädchennamen gehen, der steht ja auch noch aufm Perso mit dabei.
Soweit so gut, wir gehen ja davon aus dass die Beamten wissen wovon sie reden.
Nun gab es aber vor einigen Tagen von einer Bekannten die Information, dass das im Ausland anders aussieht. Sie wurde nämlich in Frankreich bei einer Polizeikontrolle kostenpflichtig verwarnt weil der Name Perso<->Führerschein nicht übereinstimmte.
Da mein französisch miserabel ist mal ne Frage an die Kenner hier: weiß jemand was von solchen Regelungen in Frankreich? Hat die Bekannte meiner Frau da Quatsch erzählt oder gibt es in Frankreich solche Strafzettel?
Ich trau denen ja alles zu, schließlich haben die ja mittlerweile auch ne Cola-Steuer.....und essen Froschschenkel und so
Und da wir hier im saarländischen Grenzgebiet zu den Franzosen wohnen kommt es schon mal vor dass wir da durch fahren.....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]
kann ich mir auch vorstellen, mal bei ner örtlichen polizeistelle nachgefragt?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]
Ich weiß nur, daß es ein EU Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnise gibt. Deswegen gelten auch die grauen
" Fleppen " weiter.Ob da allerdings unterschiedliche Namen mit inbegriffen sind kann dir höchstens z.b. der ADAC beantworten oder die Führerscheinstelle.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]
Meine Frau hat auch ihren Namen im "Lappen" stehen, ist kein Problem.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]
Zitat:
Meine Frau hat auch ihren Namen im "Lappen" stehen, ist kein Problem.
Kein Problem bei einer Kontrolle in Frankreich?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Alter Familienname im Führerschein und damit im Ausland' überführt.]