Führerschein falsch ausgestellt

Kawasaki

Hallo zusammen,

ich habe dieses jahr im Herbst endlich meinen Motorradlappen (A2) gemacht.
Da ich dieses Jahr erst 20 geworden bin muss ich ja 2 Jahre eigentlich die 35kw fahren, bis ich die Prüfung machen kann um auf A unbeschränkt aufzusteigen.
Jetzt habe ich mir nur gerade meinen Führerschein mal angeschaut und mir ist aufgefallen, dass dort (siehe Bild) für die Klasse A bzw alle Zweiradklassen als Datum der 10.03.2011 angegeben ist, also das Datum an dem ich damals meinen Autoführerschein gemacht habe.
Meine Frage nun: Ist der FS falsch ausgestellt oder bin ich einfach nur zu doof 😁 Und bedeutet das jetzt, dass ich eigentlich ein offenes Motorrad fahren durfte?! Also gleich vorab um ein paar voreilige wahrscheinlich negative Kommentare abzuwenden Nein ich werde mir das nicht jetzt umschreiben lassen, da ich a) sowieso keine größere Maschine habe und mit der die ich habe sehr zufrieden bin und b) mir die Leistung momentan mehr als ausreicht!!!
Ich würde es nur eventuell in Betracht ziehen das nach den 2 regulären Jahren zu machen, da ich mir somit diese dämliche Praxisprüfung und die Fahrstunden die mir mit dem neuen System aufgezwungen werden sparen könnte, bzw die paar hundert Euro die das wieder kostet.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Und hinter A hast du die Schlüsselzahlen.
79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg

Nein, leider alles richtig, du hast nur A2, darfst aber Dreiräder (auch leicht motorisiert) mit Hänger fahren 😁

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Du kannst beides machen. Der A2 wäre entsprechend günstiger (da Theorieunterricht, Theorieprüfung und Pflichtfahrstunden entfallen). Allerdings hast du keinen automatischen Aufstieg mehr, musst also noch eine Prüfung machen wenn du irngedwann Maschinen mit mehr als 35 kW führen willst.

Oder du machst den A direkt inklusive Theorieunterricht, Theorieprüfung und Pflichtfahrstunden. Dann darfst du auch größere Maschinen mit mehr kW führen.

Die Kosten unterscheiden sich nicht unerheblich voneinander:

www.600ccm.info - Führerschein Klasse A2

Während du für den A direkt mit 800 bis 1'200 Euro rechnen musst (je nach eigenem Können und den Preisen der Fahrschule) bist du bei A2 mit 400-500 Euro (auch hier wieder abhängig vom eigenen Können) dabei.

Allerdings müsstest du dann noch einmal den gleichen Betrag (oder vermutlich etwas mehr wegen der Preiserhöhungen) später bezahlen wenn du vom A2 zum A ohne Beschränkung aufsteigen willst.

Grüße, Martin

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerscheinnotiz 79.03, 79.04' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Rennvan


Warum redet ihr euch die Köppe heiß wegen nem Stück Papier? Mein Motorrad fährt mit Benzin und nicht mit Führerschein 😁

Weil das Stück Papier schon länger eine Kunststoffkarte ist. Wer keine hat, weiß das natürlich nicht. 😉

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Rennvan


Warum redet ihr euch die Köppe heiß wegen nem Stück Papier? Mein Motorrad fährt mit Benzin und nicht mit Führerschein 😁
Weil das Stück Papier schon länger eine Kunststoffkarte ist. Wer keine hat, weiß das natürlich nicht. 😉

Grüße, Martin

Oder aber der hatt ihn schon etwas länger und der IST aus Papier 😰

Die Karte ist ja nur ne Fahrerlaubnis, das Papier war der Füherschein 😁

Calle darf aber nur kleine Trecker bis 25 km/h fahren...ansonsten benötigt er die Klasse T. 😉

Gruß
Frank

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Zitat:

Original geschrieben von Rennvan


Oder aber der hatt ihn schon etwas länger und der IST aus Papier 😰

Oh weh. MT muss endlich einführen das ich hier

mein Schild

aufstellen darf.

Und das vermeintliche Papier besteht auch zu einem nicht unerheblichen Anteil aus Fasern, welche im Papier üblicherweise nichts zu suchen haben. Neobond lässt schön grüßen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rennvan


Die Karte ist ja nur ne Fahrerlaubnis, das Papier war der Füherschein 😁

Ne. Steht nämlich »Führerschein« drauf. Auf der Vorderseite ganz groß! Mag zwar eine Vortäuschung falscher Tatsachen sein (Karte vs. Schein), aber wenn das draufgeschrieben steht, dann gilt das auch. 😉

Grüße, Martin

Also auf meinem steht:

Fahrerlizenz
Hottes Kartbahn

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Beamte machen keine Fehler. 😁
Du sollst nicht immer von dir auf andere schließen.

Wie die anderen bereits schrieben: Am Führerschein ist nix falsch.
Meiner sieht jedoch etwas anders aus...
Und ja, in fünf Tagen endet meine Probezeit - dann heißt es: "Bye bye Probezeit und willkommen Bußgeld!"

Kleiner Scherz. 🙂

Wenn ich grad Calles Führerschein sehe, dann kommt bei mir wiedermal eine Frage auf.

Bei ihm steht unter A (offen) schon ein Datum, in diesem Fall in der Zukunft. Somit ist klar geregelt wann er die Erlaubnis für den offenen Schein hat.

Bei meinem Führerschein mit nachträglicher Erweiterung auf A wird bei A1 und A (beschränkt) per *) auf das Ausstellungsdatum verwiesen, der Bereich A (offen) ist jedoch komplett ohne Vermerk (weder * noch -).

Klar darf ich nach Ablauf von 2 Jahren A (offen) fahren, jedoch würde mich interessieren, ob das normal ist, dass das Feld leerbleibt und es keinen klaren Hinweis auf dem Dokument für das Datum (auch in der Zukunft) gibt?

Es würde mich nämlich ärgern mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen zu müssen nur damit auch alles wasserdicht ist. Dazu stören mich auch die Nachteile/Folgen des neuen Dokuments (Fehler beim Umschreiben und automatischer Ablauf...)

Mfg shmerlin

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Bei meinem Führerschein mit nachträglicher Erweiterung auf A wird bei A1 und A (beschränkt) per *) auf das Ausstellungsdatum verwiesen, der Bereich A (offen) ist jedoch komplett ohne Vermerk (weder * noch -).
Klar darf ich nach Ablauf von 2 Jahren A (offen) fahren,

Wenn du die Erweiterung erst 2013 gemacht hast, darfst du nicht nach 2 Jahren automatisch offen fahren, dann musst du noch mal eine Prüfung ablegen.

Zitat:

Original geschrieben von Haminze



Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Bei meinem Führerschein mit nachträglicher Erweiterung auf A wird bei A1 und A (beschränkt) per *) auf das Ausstellungsdatum verwiesen, der Bereich A (offen) ist jedoch komplett ohne Vermerk (weder * noch -).
Klar darf ich nach Ablauf von 2 Jahren A (offen) fahren,
Wenn du die Erweiterung erst 2013 gemacht hast, darfst du nicht nach 2 Jahren automatisch offen fahren, dann musst du noch mal eine Prüfung ablegen.

Ich hab die Klasse A Prüfung am 13.04.2012 abgelegt (und fahre seit dem 14.04.2011 meine R). Ab dem 13.04.2014 darf ich somit offen fahren. Mich wundert nur der fehlende Hinweis o.ä. im Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Calle darf aber nur kleine Trecker bis 25 km/h fahren...ansonsten benötigt er die Klasse T.

Trecker bis 40 km/h seit diesem Jahr (vorher 32), nur mit Anhänger 25.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Bei meinem Führerschein mit nachträglicher Erweiterung auf A wird bei A1 und A (beschränkt) per *) auf das Ausstellungsdatum verwiesen, der Bereich A (offen) ist jedoch komplett ohne Vermerk (weder * noch -). [...]

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Klar darf ich nach Ablauf von 2 Jahren A (offen) fahren, jedoch würde mich interessieren, ob das normal ist, dass das Feld leerbleibt und es keinen klaren Hinweis auf dem Dokument für das Datum (auch in der Zukunft) gibt?

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Woher sollte er denn wissen das du beim ersten Mal bestehst? Wenn das per Kristallkugel möglich gewesen wäre -> hätten sie dir auch gleich das Datum der Prüfung zzgl. Datum zwei Jahre in der Zukunft beim A eintragen können. So eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Es würde mich nämlich ärgern mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen zu müssen nur damit auch alles wasserdicht ist.

Musst du nicht wenn du in Deutschland bleibst. Im Ausland kannst du Probleme bekommen. Die Beamten können nur das prüfen, was in den Papieren steht. Da sie nicht mehrer Dutzend Regelungen und Papiere der diversen Länder kennen können -> gibt es dann u.U. einen längeren Aufenthalt weil sie noch nachfragen müssen.

Rein rechtlich gesehen: Die Fahrerlaubnis hast du. Nur ist der Nachweis ein wenig verzwickt.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Ich hab die Klasse A Prüfung am 13.04.2012 abgelegt (und fahre seit dem 14.04.2011 meine R). Ab dem 13.04.2014 darf ich somit offen fahren. Mich wundert nur der fehlende Hinweis o.ä. im Führerschein.

Zum dritten Mal:

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Und: Ich hoffe du bist deine R nicht tatsächlich ein Jahr lang nur auf Privatgelände gefahren? Wird das nicht langweilig? 😉

Grüße, Martin

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