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Führerschein falsch ausgestellt

Kawasaki
Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 17:18

Hallo zusammen,

ich habe dieses jahr im Herbst endlich meinen Motorradlappen (A2) gemacht.

Da ich dieses Jahr erst 20 geworden bin muss ich ja 2 Jahre eigentlich die 35kw fahren, bis ich die Prüfung machen kann um auf A unbeschränkt aufzusteigen.

Jetzt habe ich mir nur gerade meinen Führerschein mal angeschaut und mir ist aufgefallen, dass dort (siehe Bild) für die Klasse A bzw alle Zweiradklassen als Datum der 10.03.2011 angegeben ist, also das Datum an dem ich damals meinen Autoführerschein gemacht habe.

Meine Frage nun: Ist der FS falsch ausgestellt oder bin ich einfach nur zu doof :D Und bedeutet das jetzt, dass ich eigentlich ein offenes Motorrad fahren durfte?! Also gleich vorab um ein paar voreilige wahrscheinlich negative Kommentare abzuwenden Nein ich werde mir das nicht jetzt umschreiben lassen, da ich a) sowieso keine größere Maschine habe und mit der die ich habe sehr zufrieden bin und b) mir die Leistung momentan mehr als ausreicht!!!

Ich würde es nur eventuell in Betracht ziehen das nach den 2 regulären Jahren zu machen, da ich mir somit diese dämliche Praxisprüfung und die Fahrstunden die mir mit dem neuen System aufgezwungen werden sparen könnte, bzw die paar hundert Euro die das wieder kostet.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Und hinter A hast du die Schlüsselzahlen.

79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg

Nein, leider alles richtig, du hast nur A2, darfst aber Dreiräder (auch leicht motorisiert) mit Hänger fahren :D

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Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

Calle darf aber nur kleine Trecker bis 25 km/h fahren...ansonsten benötigt er die Klasse T.

Trecker bis 40 km/h seit diesem Jahr (vorher 32)

Dann ist das ja kein Wunder das die Treckerfahrer jetzt so rasen :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin

Bei meinem Führerschein mit nachträglicher Erweiterung auf A wird bei A1 und A (beschränkt) per *) auf das Ausstellungsdatum verwiesen, der Bereich A (offen) ist jedoch komplett ohne Vermerk (weder * noch -). [...]

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin

Klar darf ich nach Ablauf von 2 Jahren A (offen) fahren, jedoch würde mich interessieren, ob das normal ist, dass das Feld leerbleibt und es keinen klaren Hinweis auf dem Dokument für das Datum (auch in der Zukunft) gibt?

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Woher sollte er denn wissen das du beim ersten Mal bestehst? Wenn das per Kristallkugel möglich gewesen wäre -> hätten sie dir auch gleich das Datum der Prüfung zzgl. Datum zwei Jahre in der Zukunft beim A eintragen können. So eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin

Es würde mich nämlich ärgern mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen zu müssen nur damit auch alles wasserdicht ist.

Musst du nicht wenn du in Deutschland bleibst. Im Ausland kannst du Probleme bekommen. Die Beamten können nur das prüfen, was in den Papieren steht. Da sie nicht mehrer Dutzend Regelungen und Papiere der diversen Länder kennen können -> gibt es dann u.U. einen längeren Aufenthalt weil sie noch nachfragen müssen.

Rein rechtlich gesehen: Die Fahrerlaubnis hast du. Nur ist der Nachweis ein wenig verzwickt.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin

Ich hab die Klasse A Prüfung am 13.04.2012 abgelegt (und fahre seit dem 14.04.2011 meine R). Ab dem 13.04.2014 darf ich somit offen fahren. Mich wundert nur der fehlende Hinweis o.ä. im Führerschein.

Zum dritten Mal:

Ja. Weil du den Schein direkt nach der Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen hast.

Und: Ich hoffe du bist deine R nicht tatsächlich ein Jahr lang nur auf Privatgelände gefahren? Wird das nicht langweilig? ;)

Grüße, Martin

Jaja, da hab ich mich wohl vertippt. ;) 14.04.2012 ist das richtige Datum^^

Danke für die Aufklärung, so hab ich mir das schon gedacht.

Der (Ausstellungs-) Aufkleber auf dem Führerschein den der Prüfer nach der Prüfung ausfüllt ist zwar ganz nett, aber m.E. ist das nicht ganz durchdacht, wenn trotz europaweiter Angleichung wichtige Daten nicht klar ersichtlich sind.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin

Der (Ausstellungs-) Aufkleber auf dem Führerschein den der Prüfer nach der Prüfung ausfüllt ist zwar ganz nett, aber m.E. ist das nicht ganz durchdacht, wenn trotz europaweiter Angleichung wichtige Daten nicht klar ersichtlich sind.

Das wiederum ist eine rein deutsche Idee. Auch das z.B. nach dem Absolvieren der Klasse 1a zwei Jahre später kein neuer Führerschein ausgestellt werden musste. Daher fahren manche noch heute mit dem im Dokument vermerkten 1a herum - obwohl sie natürlich schon lange die Klasse 1 bzw. Klasse A haben. Im Ausland kann das dann für kleine Verstimmungen sorgen - wenn man den Forenbeiträgen so glauben darf.

In Österreich wird beispielsweise der Kartenführerschein beim Neuerwerb einer Klasse neu ausgestellt. Zumindest habe ich das so von Freunden in .at mitbekommen. Da gibt es keine Aktionen mit irgendwelchen Sternchen, denn der Führerschein wird erst nach dem Bestehen der Prüfung, also wenn das Datum feststeht, erstellt. Der Platz für eine solche Ergänzung in der linken Ecke auf der Rückseite ist aber freigehalten.

In der Schweiz ist es meines Wissens obligatorisch sich den Schein neu ausstellen zu lassen. Man muss dann eben warten bis das Dokument fertig ist. Hatte zwei Führerausweise in der Schweiz, wurden mir bei Veränderungen sofort neu ausgestellt. Wobei ich da auch einen bekommen musste, denn man kann ja schlecht auf der Karte das Datum und eine Einschränkung rauskratzen und wieder neu drüberschreiben. :D

Schweizerischer Führerausweis ohne A1 bis 125 ccm (bis zu 50 ccm aus .de wurde übertragen)

Schweizerischer Führerausweis mit A1 bis 125 ccm

Inzwischen sieht er so aus:

Deutscher Führerschein mit A (direkt) und handschriftlich eingetragenem Prüfdatum

Grüße, Martin

 

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