Führerschein entzug
Hi leute ich wurde im juni geblitzt.
Im Juli bekamm ich das schreiben das ich 1Monat Fahrverbot bekomme usw usw.
Und das ich 4 Monate zeit hätte den Führerschein abzugeben.
Seid dem Haben die sich nicht mehr gemeldet?
Ich dachte kurz vor Ablauf frist melden die sich nochmal mit nem schreiben das ich jetzt den Führerschein abgeben soll. Weiss einer mehr.
Was mich so erwartet jetzt. Mfg
24 Antworten
Re: Re: Führerschein entzug
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Und warum hast du dich zwischenzeitlich nicht bei denen gemeldet?
Wenn die sich nicht melden...heisst das doch...die haben mich schon vergessen...das nennt sich Verdrängungstaktik 😉
Zitat:
Original geschrieben von Lanki2000
löl ne war ich nicht ich hatte renn gegen ein vento gefahren für beide 3 monate fahrverbot und 4 punkte von der geldstrafe abgesehen 🙁
Zuviel 2Fast2Furious geschaut, hm? Nee nee nee sowas versteh ich net.. Es fahrn doch überall Grüne rum, wieso riskiert man dann seinen Lappen für son scheiss?!
Re: Re: Re: Führerschein entzug
Zitat:
Original geschrieben von Path
Wenn die sich nicht melden...heisst das doch...die haben mich schon vergessen...das nennt sich Verdrängungstaktik 😉
Hey Path wenn du das grad sagst, du kennst dich ja scheinbar recht gut aus bzw weisst wo man suchen muss.. wenn man geblitzt wurde, wie lange danach können die einem maximal was zuschicken? Das is jez nämlich bald 2 Monate her und ich hab garnix bekommen?!?
3 Monate...
wenn es in einem anderen Bundesland war...oder der Wagen nicht auf Dich zugelassen ist...sondern auf eine Firma...6 Monate...
Gruß
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ist das sicher? wagen ist auf mich zugelassen... bin auch in KA geblitzt worden... das heisst ich kann schon mal nen countdown machen? noch 22 tage... 😁 🙂
*edit* DANKE für die schnelle antwort 😉
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
ist das sicher? wagen ist auf mich zugelassen... bin auch in KA geblitzt worden... das heisst ich kann schon mal nen countdown machen? noch 22 tage... 😁 🙂
*edit* DANKE für die schnelle antwort 😉
Hmmm...wenn Du keine Referenzmessung warst...oder die noch in der Einmessphase waren...oder der Film alle war...wollen wir wetten...das es noch kommt?😉
Zitat:
Original geschrieben von Path
Hmmm...wenn Du keine Referenzmessung warst...oder die noch in der Einmessphase waren...oder der Film alle war...wollen wir wetten...das es noch kommt?😉
jo dat is klar path 😉 aber ich hoffe eben auf einen dieser fälle.. und je mehr zeit vergeht, umso wahrscheinlicher wird es. und ich will doch wissen wann ich endlich aufatmen kann 🙂
Also, nochmal zur Verjährungsfrist:
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind alle Zuwiderhandlungen gegen Bußgeldbestimmungen des Verkehrsrechts. Hierunter fallen gem. § 24 StVG (= Straßenverkehrsgesetz) alle Ordnungswidrigkeiten gegen die StVO (= Straßenverkehrsordnung), StVZO (= Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und FeV (= Fahrerlaubnis-Verordnung).Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße oder einen Fahrverbot geahndet werden.
Eine begangene Verkehrsordnungs-widrigkeit „verjährt“ (sog. Verfolgungsverjährung) gem. § 26 Abs. 3 StVG innerhalb von 3 Monaten ab Begehung der Tat, solange wegen der Ordnungswidrigkeit weder ein Bußgeldbescheid erlassen, noch öffentliche Klage erhoben wurde.
Maßgebend für die Verjährungsfrist ist hier das Datum des Bußgeldbescheides (Erlassdatum). Bei der Berechnung der Frist wird der Tattag mit in die Frist eingerechnet; die Frist endet somit an dem kalendermäßig vorhergehenden Tag.
Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung am 12.03.2003 ~ Ende der Verjährungsfrist am 11.06.2003 24.00 Uhr ~ somit verjährt ab 12.06.2003 - 0.00 Uhr
Danach (d.h. nach Erlass eines Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit in 6 Monaten. Die 6-monatige Verjährungsfrist gilt auch nach Erlass eines Bußgeldbescheides, der durch die Behörde zurückgenommen wird.
---->Verjährungsunterbrechung:
§ 33 OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Mit jeder Unterbrechungshandlung beginnt die Verjährungsfrist von neuem an zu laufen. Dabei ist der Tag der Unterbrechung bereits der erste Tag der neuen Frist. Es gibt 4 Unterbrechungshandlungen:
a.) erste Vernehmung des Betroffenen
b.) die Anordnung der Vernehmung
c.) die Bekanntgabe der Vernehmung
d.) Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Eine gegen den Halter gerichtete Verfolgungshandlung kann daher keine verjährungsunterbrechende Wirkung gegenüber dem Fahrer entfalten!
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
Zuviel 2Fast2Furious geschaut, hm? Nee nee nee sowas versteh ich net.. Es fahrn doch überall Grüne rum, wieso riskiert man dann seinen Lappen für son scheiss?!
dat hat nix mit 2f2f zu tun hab auch schon vor beiden filmen renn gefahren das hier in unser city zimlich normal. das man dabei erwischt wird ist dann reines pech